Anforderungen an die Sicherheit

Eine regelmäßige Wartung der Raumlufttechnik ist notwendig, um eine hohe Effizienz, Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Systems zu gewährleisten
Durch eine kompetente Instandhaltung kann eine hervorragende Raumluftqualität und hygienische Sicherheit in Räumlichkeiten gewährleistet werden, was von besonderer Wichtigkeit für den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter ist. Die Instandhaltungsmaßnahmen beinhalten eine gründliche Überprüfung und Reinigung der Filter, Kanäle und Geräte, um mögliche Verunreinigungen und Schäden zu beseitigen und einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Sicherheitsaspekte bei der Planung von Raumlufttechnik-Systemen
Anforderungen an die Sicherheit
betriebssicher und wirksam betreiben, mikrobiologischen, chemischen oder physikalischen Belastungen erkennen, Regelwerken (z. B. ArbStättV) einzuhalten
SICHERHEIT SOLLTE GEWÄHRLEISTET SEIN
Die RLT-Anlagen sowie ihre Technikräume und Technikzentralen (gemäß VDI 2050 Blatt 4) müssen sicherheitsgerecht gestaltet sein. Dabei sind sowohl bauordnungsrechtliche Faktoren als auch Arbeitsschutzanforderungen von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich sollen RLT-Anlagen zuverlässig betrieben werden können und effektiv agieren. Die Betriebssicherheit ist gewährleistet, wenn von der RLT-Anlage keine Gefährdung ausgeht. Dies bedeutet, dass sie keine unzulässigen mikrobiologischen, chemischen oder physikalischen Belastungen verursachen darf. Es ist notwendig, die einschlägigen technischen und gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Zusätzlich muss die Wirksamkeit der RLT-Anlage hinsichtlich ihrer beabsichtigten Funktion gewährleistet sein. Dazu kann auch der Schutz vor Gefahrstoffen und Biostoffen zählen. Im Fall unerwartet belastender Außenluftsituationen, wie beispielsweise ein Brand in der Umgebung, obliegt es dem Service Provider, Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die RLT-Anlagen im Gebäude keine unzumutbaren Schadstoffkonzentrationen erzeugen.
DIE PLANUNG VON KLIMAANLAGEN
Die Planung, Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von RLT-Anlagen müssen gemäß den Vorgaben des ArbSchG und der ArbStättV erfolgen. Für diese Anlagen ist der Betreiber gemäß § 3 der ArbStättV verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen oder bereits vorhandene zu berücksichtigen. Die aus diesen Beurteilungen abgeleiteten Maßnahmen, insbesondere für die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung, müssen dokumentiert werden. Falls RLT-Anlagen dazu dienen, Arbeitnehmer vor Gefahrstoffen zu schützen, ist die BGR 121 Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen zu beachten. Dabei sind die neuesten Erkenntnisse aus Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie andere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die zugehörigen Regelungen und Verpflichtungen müssen vom Service Provider beachtet werden. Hierbei sollte die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (siehe § 19 Gefahrstoffverordnung) berücksichtigt werden, darunter die Gestaltung des Verfahrens, die Erfassung an der Austritts- oder Entstehungsstelle und raumlufttechnische Maßnahmen. Anforderungen zur Arbeitsplatzlüftung finden sich ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Neunten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GSGV), der Arbeitsstättenverordnung sowie weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Schutz
Die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen (z. B. Landesbauordnungen, ArbSchG) ist erforderlich, ebenso wie die Berücksichtigung von Betriebsanleitungen (BW&B-Unterlagen) der Hersteller von Komponenten. Es ist wichtig, qualifizierte Personen einzusetzen und den primären Explosionsschutz zu gewährleisten. Die Ermittlung der Anlagenanforderungen sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV) erfolgen.
BRANDSCHUTZ
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Landesbauordnungen, ArbSchG) erfordert, dass die RLT-Anlagen so konstruiert werden, dass im Falle eines Brandes weder Feuer noch Rauch auf andere Etagen, Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen werden können. Die angemessene Wartung der in diesen Anlagen befindlichen Bauteile ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, und obliegt dem Service Provider. Die erforderlichen Wartungsmaßnahmen und Intervalle ergeben sich aus den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) und den Betriebsanleitungen (BW&B-Unterlagen) der Hersteller der Komponenten sowie aus den Angaben des Betreibers. Die Wartung der brandschutztechnischen Elemente muss gemäß den Bauvorschriften von qualifiziertem Personal des Service Providers durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollten in einem Bericht festgehalten und dem Betreiber übergeben werden.
EXPLOSIONSSCHUTZ
Teilbereiche des Explosionsschutzes sind der primäre Explosionsschutz
(Vermeiden explosionsfähiger Atmosphären), sekundäre Explosionsschutz
(Vermeiden wirksamer Zündquellen) und tertiärer Explosionsschutz
(konstruktiver Explosionsschutz).
Die rechtlichen Grundlagen für den Explosionsschutz bildet die BetrSichV. Der Service Provider hat mit Aufnahme seiner Dienste im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln, ob die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sicher verhindert werden kann. Kann er das nicht, hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments zu sorgen. Aus dem Explosionsschutzdokument muss z. B. hervorgehen, welche Vorkehrungen getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern.
TECHNIKZENTRALEN
Die Technikzentralen der RLT-Anlagen erfordern eine besondere Behandlung und werden dem Service Provider während der Betriebsaufnahme im Rahmen der Einweisung näher erläutert. Betriebsräume, Versorgungsgänge und RLT-Anlagenteile sind so gestaltet, dass keine Gefährdung entstehen kann. Bauteile, die in Verkehrswege hineinragen könnten, dürfen diese nicht einschränken. Flucht- und Rettungswege müssen stets frei bleiben. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtungen müssen einsatzbereit sein und die Markierungsstreifen aus nachleuchtendem Material müssen instand gehalten werden. Notrufeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich und funktionsfähig sein.
Dokumentation
Der Betreiber ist verpflichtet, eine rechtssichere und angemessene Dokumentation für den Betrieb und die Instandhaltung der RLT-Anlagen zu führen. Der Service Provider hat die Aufgabe, diese Dokumentation gemäß den entsprechenden Vorschriften zu aktualisieren und aufzubewahren, wenn er seine Vertragsleistungen übernimmt. Dies betrifft sowohl die Art und Weise als auch die Dauer der Aufbewahrung. Sowohl anleitende als auch nachweisende Dokumente müssen vorhanden sein. Es ist wichtig, zwischen der Bestandsdokumentation und der Betriebsdokumentation zu unterscheiden, die als beigefügte Anlagen vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zu den nachweisenden Unterlagen gehören beispielsweise die Baugenehmigung, Aufzeichnungen zur Inbetriebnahme, Nachweise über die Aus- und Weiterbildung des Personals, Berichte zu wiederkehrenden Prüfungen sowie Betriebsbücher.
Neben den grundlegenden Dokumenten gemäß VDI 3810 Blatt 1 können je nach Art der Nutzung der Anlage und des Gebäudes zusätzliche Dokumentationsanforderungen für den Betrieb von RLT-Anlagen bestehen. Besondere Beachtung findet dies insbesondere bei RLT-Anlagen, die für Arbeitsstätten gemäß ArbStättV genutzt werden.
NACH VDI 6022
Nach VDI 6022 hat der Service Provider ein RLT- Betriebstagebuch (oder gleichwertiges) zu führen, dass mindestens Auskunft geben muss über:
Datum der Abnahme der RLT-Anlage, festgestellte Hygienemängel, Name und Anschrift des Abnehmenden
Datum der Beseitigung festgestellter Hygienemängel, Name und Anschrift des Feststellers
Name und Anschrift des Service Providers der Anlage, dessen Schulungskategorie nach VDI 6022, Zeitpunkt der Übernahme und gegebenenfalls Übergabe der Anlage
Angaben (Datum, Name und Anschrift des Durchführenden) zu hygienerelevanten Veränderungen oder Reparaturen an der RLT-Anlage Ort
der Aufbewahrung der Ergebnisse der Hygienekontrollen und -inspektionen
Angaben zu kritischen Befunden bei Hygienekontrollen und/oder -inspektionen (Datum, Name und Anschrift des Feststellers)
Ergebnisse durchgeführter Gefahrenanalysen, die zur Verkürzung der Wartungs- oder Kontroll- und Inspektionsintervalle geführt haben
Datum, Name und Anschrift des Feststellers
Datum der Beseitigung festgestellter Hygienemängel nach Hygienekontrollen oder -inspektionen
Name und Anschrift des Feststellers Datum und Angaben zu vorgetragenen Hygiene-Reklamationen der Nutzer, die RLT-Anlage betreffend
Name und Anschrift des Reklamierenden
Angaben darüber, wo und welche Reinigung¬ oder Desinfektionsmittel (Datum, Name und Anschrift des Durchführenden) zu Reinigung¬ und Desinfektionsmaßnahmen an der RLT- Anlage, einschließlich Befeuchter Wasseraufbereitung und Rückkühlwerk, eingesetzt wurden
Dokumente, die das Betreiben der technischen Anlagen betreffen, sind im Wesentlichen die Betriebs-, Wartungs- und Bedienunterlagen (BW&B-Unterlagen)
Diese stellen sicher, dass eine dauerhafte Systembeschreibung und eine Zusammenstellung von Instruktionen und Anweisungen für Betreiber, Service Provider und gegebenenfalls Reparatur/Renovieren für die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung vorhanden sind
Die relevanten Instruktionen und Anforderungen für Betreiben und instand halten sind erforderlich, um das Qualitätsmanagement für Anlagensicherheit, rationelle Energieverwendung und Umweltverträglichkeit sicherzustellen
BW&B-Unterlagen müssen einen festgelegten Mindeststandard der wesentlichen Informationen enthalten. Auf alle geltenden lokalen Vorschriften für Betreiben und instand halten der Anlage muss in den BW&B-Unterlagen hingewiesen sein
Diese Informationen müssen dem Service Provider bei der zu dokumentierenden Einweisung zur Anwendung, Fortschreibung und Aufbewahrung ausgehändigt werden. Anweisungen müssen allgemein verständlich sein sowie alle Unterlagen und Angaben enthalten, die zum Betreiben und instand halten der gebäudetechnischen Anlagen erforderlich sind
Der Service Provider hat für seinen Leistungsumfang die umfassenden Unterlagen, gegebenenfalls mit erklärenden Bildern und/oder Zeichnungen zu prüfen. Hierzu gehören auch Herstellerangaben und Genehmigungsunterlagen, Zusammenstellung für regelmäßig benötigte Austauschteile (Ersatzteilliste) sowie Verbrauchsmaterialien nach Art und Menge und Angaben zur Lage der Einbauteile
Anhang A Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung/ Stillstand
Kurzzeitige Betriebsunterbrechungen
Die kurzzeitige Betriebsunterbrechung beträgt in der Regel weniger als 48 Stunden. Dabei bleiben die RLT-Anlagen und deren Aggregate betriebsbereit. Anlagenstillstände können länger andauern. Sie stellen eine Unterbrechung des bestimmungsgemäßen Betriebs dar. Tabelle A1 und Tabelle A2 stellen die Maßnahmen bei kurzzeitiger Betriebsunterbrechung und/ oder bei Anlagenstillstand sowie deren Überwachung im Überblick dar.
Für den Betrieb und die Instandhaltung der RLT-Anlagen sind vorhandene oder zur Verfügung gestellte Dokumente und Anlagen von Bedeutung. Diese können auch als Nutzungsbeschreibungen für einzelne Räume dienen sowie den erforderlichen Umfang der technischen Gebäudeausrüstung im Raumbuch festhalten. In Abstimmung mit dem Betreiber sind für den reibungslosen Betrieb folgende Unterlagen erforderlich und sollten im Leistungsverzeichnis oder als separate Leistungsvereinbarung festgelegt werden, sofern vorhanden:
- Bestandszeichnungen, die die realisierte Anlage in den Bauplänen darstellen
- Eine Stückliste mit allen Mess-, Steuer- und Regelgeräten
- Ein Schaltschema für die Versorgungsmedien der RLT-Anlage
- Regeldiagramme sowie Regelschemata, Protokolle über abschließende Einstellungen und Messungen gemäß DIN EN 12599 oder VDI 6031 und die Hygieneerstinspektion nach VDI 6022
- Listen von Ersatzteilen und Betriebsstoffen mit Entsorgungshinweisen
- Berechnungen des Brennstoff- und Energiebedarfs, Diagramme und Kennlinienfelder (z. B. für Ventilatoren, Pumpen und Kühltürme)
- Datenpunktlisten nach VDI 3814 sowie Programmlisten und/oder Parameterlisten unter Berücksichtigung der VDI 6026-Richtlinien
- Anlagenschemata, darunter ein elektrischer Übersichtsplan und Anschlusspläne gemäß DIN EN 61082-1 und DIN EN 61082-3
- Möglicherweise vorhandene Arbeitskarten von Caverion sollten in Betracht gezogen werden
- Eine Funktionsbeschreibung, die die erforderlichen Betriebsparameter einschließt
- Die Einhaltung hausinterner Regelwerke
- Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen (BW&B) der Hersteller
- Die Instandhaltungsplanung als integraler Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung, möglicherweise mit Unterstützung von Caverion
- Die vorzuhaltenden und zu erstellenden Betriebs-, Wartungs- und Bedienunterlagen
- Revisionsunterlagen, die der Betreiber im Rahmen des ausgeschriebenen Leistungsumfangs erstellen und bei der Abnahme übergeben muss
- Ein Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.
MASSNAHMEN BEI KURZZEITIGER BETRIEBSUNTERBRECHUNG UND DEREN ÜBERWACHUNG
Maßnahmen | Überprüfung(en) |
---|---|
Isotherme Luftbefeuchter (Luftbefeuchter mit Dampf) | |
Die isothermen Luftbefeuchter müssen von Hand oder automatisch vom Netz getrennt werden. | Wasserzuführung (Schmutzfänger, Ventilstellungen, Dichtigkeit) prüfen |
Bei Luftbefeuchtern mit Fremddampf werden die Regelventile geschlossen. | freien Kondensatablauf prüfen |
MASSNAHMEN BEI ANLAGENSTILLSTAND UND DEREN ÜBERWACHUNG
Maßnahmen | Überprüfung(en) |
---|---|
Adiabate Luftbefeuchter | |
Der Ventilatornachlauf muss von Hand oder automatisch erfolgen. | sicherstellen, dass die Anlagenteile durchgespült und „trockengefahren“ sind |
Es ist zu prüfen, ob die Anlagen vom Strom-, Wasser- und Abwassernetz getrennt werden müssen. | Trennung von den Netzen (Schmutzfänger, Ventilstellungen, Dichtigkeit) gegebenenfalls verifizieren |
Bei Luftbefeuchtern mit Wasser müssen die Luftbefeuchter wannen und die Kondensat Rinnen an den Wärmeübertragern/der Kühlung trockengefahren werden. Die Zerstäuber Düsen und die zugehörigen Verbindungsleitungen müssen leerlaufen. | Sichtkontrolle durchführen |
Messung | In Ordnung | Mängel | Bemerkungen |
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1. Stromaufnahme des Antriebsmotors | |||
2. Luftstrom der Anlage | |||
3. Lufttemperatur im Zuluftkanal | |||
4. Luftfeuchte im Zuluftkanal | |||
5. Druckabfall am Filter | |||
6. Luftstrom für den Raum | |||
7. Lufttemperatur im Raum | |||
8. Luftfeuchte im Raum | |||
9. Schalldruckpegel | |||
10. Raumluftgeschwindigkeit |
ANHANGSVERZEICHNIS ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG, NACHSTEHENDE UNTERLAGEN SIND ZUR AUSFÜHRUNG ERFORDERLICH
Bestands- und der Betriebsdokumentationen sind vom Betreiber beizustellen
Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten Anlage in den Bauplänen), falls vorhanden
Dokumentationsrichtlinien als Anhang, u. a. der Kostengruppe 430 Lufttechnische Anlagen; Kostengruppe 435 Kälteanlagen
Hauseigenen Regelwerke, Arbeitskarten, letzte Wartungsdokumente, Anlagenbeurteilung
Anlagenbezogene Dokumente zur wiederkehrend Prüfpflicht, Baugenehmigungen
Manuals der Anlagenhersteller, Type Approvaltechnische Arbeitsdokumente, für die Identifizierung prüfpflichtiger Anlagen (Schleswig-Holsteinische Prüfverordnung)
Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung
Instandhaltungsstrategie zu der Einordnung in AB und C Anlagen / Betriebskonzept
brandschutztechnischen Einrichtungen ausweisen, alle verfügbaren Dokumentationen, Arbeitsblätter und Instandhaltungsrichtlinien dazu
Anlagenschemata elektrischer Übersichtsplan und Anschlusspläne nach DIN EN 61082-1 und DIN EN 61082-3. Entsprechend der Anlagenpläne, falls vorhanden
Stückliste mit allen Mess-, Steuer- und Regelgeräten
Schaltschema für Versorgungsmedien der RLT- Anlage, falls vorhanden / bei Bedarf nachzuführen