Kühlsysteme
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Kühlsysteme
Dieses Dokument legt einen verbindlichen, anbieter- und nachweisorientierten Rahmen für Betreiberpflichten von Kälteanlagen in Industriegebäuden fest, die fluorierte Treibhausgase als Kältemittel verwenden und/oder als Verdunstungs- und Nassabscheider-Systeme betrieben werden. Es basiert auf den Anforderungen der VO (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase sowie auf einschlägigen nationalen Vorschriften und Normen wie der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, der 42. BImSchV, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DIN EN 378-4, der VDI 2047-2 sowie dem VDMA-Merkblatt 24186-3. Ziel dieses Dokuments ist es, den rechtskonformen, bestimmungsgemäßen Betrieb sowie die ordnungsgemäße Wartung, Überwachung und Dokumentation aller betroffenen Kälte- und Kühlsysteme sicherzustellen. Dabei beschreibt es insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zur Leckageminimierung, die schrittweisen Verbots- und Auslaufregelungen für Kältemittel gemäß VO (EU) 2024/573, die Pflichten zur Dichtheitskontrolle und Nachweisführung, die Qualifikationsanforderungen an Personal und Unternehmen sowie die hygienerechtlichen Anforderungen für Verdunstungskühlanlagen. Die Struktur des Dokuments ist neutral und nachweisorientiert angelegt. Sie dient als Rahmen für ein ausführliches Vertragsdokument mit erläuternden Textabschnitten und verbindlichen Tabellenanlagen.
Die vorliegende rechtskonforme Basis für Betrieb, Instandhaltung und Hygiene von Kälte- und wassergeführten Kühlsystemen mit F-Gasen verknüpft die schrittweisen Verbots- und Emissionsvorgaben der VO (EU) 2024/573 mit Anforderungen an Dichtheit, Qualifikation und Nachweisführung und integriert die hygienerechtlichen Untersuchungs- und Meldepflichten der 42. BImSchV sowie die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV. Zudem werden die wartungstechnischen Mindestumfänge gemäß VDMA 24186-3 und die betrieblich-organisatorischen Vorgaben nach DIN EN 378-4 und VDI 2047-2 berücksichtigt. Durch klar definierte Rollen, Prozesse, Fristen sowie Prüf- und Dokumentationspflichten gewährleistet der Vertrag die technische Betriebssicherheit, den Gesundheits- und Umweltschutz sowie die behördliche Nachvollziehbarkeit über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen.
- Vertragsgegenstand
- Pflichten
- Klimaschutzverordnung
- Dichtheit
- Hygiene
- Druckanlagen
- Probenahmekonzept
- Leistungsregister
Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Der Vertragsgegenstand umfasst den rechtskonformen Betrieb, die fachgerechte Instandhaltung, kontinuierliche Überwachung sowie die Hygienekontrolle aller Kälte- und Kühlsysteme, in denen fluorierte Treibhausgase als Kältemittel eingesetzt werden. Dies schließt sowohl die Kälteaggregate selbst als auch sekundärseitige Einrichtungen wie Rohrleitungen, Wärmetauscher, Warmwasser- und Kühlwassersysteme mit ein. Auch Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider gehören zum Anwendungsbereich, ebenso wie damit verbundene Einrichtungen zur Wasserbehandlung und -umwälzung. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Neuanlagen, bestehende Anlagen, Umrüstungen auf andere Kältemittel sowie auf Stilllegungen. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Vertrags die Pflichten für alle genannten Systeme und sorgt für deren bestimmungsgemäßen und umweltgerechten Betrieb.
Wichtige Begriffe und Größen werden in diesem Vertrag einheitlich definiert. So gilt die Kältemittelfüllmenge stets als CO₂-Äquivalent, um unterschiedliche Gase vergleichbar zu machen. Begriffe wie Leckageerkennungssystem, Referenzwert oder Maßnahmenwert werden gemäß den Vorgaben der VO (EU) 2024/573 sowie einschlägigen technischen Normen bestimmt. Erstuntersuchung und Regeluntersuchung nach Gesetz und Verordnung, ebenso wie die Bezeichnung der befähigten oder sachkundigen Personen (z. B. F-Gas-Sachkundiger) sind in den Anlagen zu verankern. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle Definitionen klar und nachvollziehbar festgehalten werden.
Die konkreten Betreiberpflichten ergeben sich aus den Merkmalen der jeweiligen Anlage. Maßgeblich sind dabei der Anlagentyp, das verwendete Kältemittel und die vorhandene Füllmenge sowie das Baujahr und die Betriebsweise. Auch die örtliche Behördenzuständigkeit kann zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Der Betreiber hat anhand dieser Kriterien zu überprüfen, welche Prüf- und Meldepflichten, Wartungs- und Qualifikationsanforderungen gelten, und entsprechende Nachweise vorzuhalten.
Verwendungsverbote und Auslaufregeln
Die VO (EU) 2024/573 sieht stufenweise Verbote für die Verwendung fluorierter Treibhausgase in Kälte- und Klimaanlagen vor. Ab dem 1. Januar 2025 ist das Nachfüllen von Kältemitteln mit einem GWP ≥ 2.500 bei allen Kälteanlagen im Rahmen der Wartung und Instandhaltung grundsätzlich verboten, sofern keine in der Verordnung genannten Ausnahmen greifen. Für Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge ab 40 Tonnen CO₂-Äquivalent gelten bereits ab diesem Datum weitergehende Einschränkungen. Ab dem 1. Januar 2026 erstreckt sich das Verwendungsverbot der im Anhang I aufgeführten Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 auch auf die Instandhaltung von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Ab dem 1. Januar 2032 wird das Verbot zusätzlich auf alle Kältemittel des Anhangs I mit einem GWP ≥ 750 ausgeweitet, wiederum unter Beachtung der dort geregelten Ausnahmen. Diese schrittweisen Auslaufregeln sind im Instandhaltungs- und Ersatzteilplan zu berücksichtigen, um rechtzeitig geeignete Ersatzstoffe vorzusehen und Umrüstungsmaßnahmen zu planen.
Betreiber und Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Instandhaltungsstrategien entsprechend anzupassen. Es ist ein langfristiger Umrüstungsplan zu erstellen, der den Austausch oder die Nachrüstung veralteter Komponenten vorsieht. Dabei muss die Material- und Ölverträglichkeit der neuen Kältemittel mit den vorhandenen Systemen geprüft werden. Zulässige Ersatzstoffe und entsprechende Ersatzteile sind frühzeitig zu beschaffen. Der Betreiber informiert die beauftragte Fachfirma rechtzeitig über die bevorstehenden Verbotsfristen und begleitet die Umsetzung des Umrüstplans im Rahmen eines dokumentierten Maßnahmenplans.
Stufe | Datum | Schwelle / Anwendungsfall | Betreiberpflicht (Auszug) | Nachweis/Frist | Verantwortlichkeit |
---|---|---|---|---|---|
GWP ≥ 2.500 – allgemein | 01.01.2025 | Instandhaltung aller Kälteanlagen (Ausnahmen beachten) | Anpassung von Wartungsplänen und Kältemittelmanagement; Erstellung eines Umrüstplans | Maßnahmenplan vor Stichtag | Betreiber, Fachfirma |
GWP ≥ 2.500 – ≥ 40 t CO₂-eq | 01.01.2025 | Anlagen mit Füllmenge ab 40 t CO₂-Äquivalent | Bestandsbewertung und Ersatzstrategie für Altanlagen | Bestandsliste, Freigabeverfahren | Betreiber |
GWP ≥ 2.500 – Anhang I | 01.01.2025 | Kälteanlagen und Wärmepumpen nach Anhang I | Planung von Retrofit oder Austausch solcher Anlagen | Projektfreigabe, As-built-Dokumentation | Betreiber, Planer |
GWP ≥ 750 – Anhang I | 01.01.2025 | Kälteanlagen nach Anhang I | Umstellung auf zulässige Kältemittel | Prüf- und Abnahmeprotokolle | Betreiber, Fachfirma |
Emissionsvermeidung, Leckageprävention und Reparaturfristen
Die absichtliche Freisetzung fluorierter Treibhausgase ist untersagt, soweit sie nicht technisch unvermeidbar ist. Es sind alle zumutbaren und wirtschaftlich tragbaren Maßnahmen zu treffen, um Leckagen zu verhindern oder ihr Ausmaß zu minimieren. Dazu gehören regelmäßige visuelle Inspektionen, die Nutzung von Leckage-Früherkennungssystemen und die Verwendung dichter Bauteile. Festgestellte Undichtigkeiten sind unverzüglich zu beheben. Bei ortsfesten Anlagen erfolgt nach der Reparatur eine Nachprüfung der Dichtheit frühestens nach 24 Stunden und spätestens innerhalb eines Monats, um die Wirksamkeit der Reparatur sicherzustellen. Bei mobilen Anlagen wird die Dichtheitsprüfung unmittelbar nach Abschluss der Instandsetzung durchgeführt.
Die Organisation des Leckagemanagements umfasst Meldeschienen für Störfälle, die Vorhaltung kritischer Ersatzteile und regelmäßige Abnahmeprüfungen nach Instandsetzungen. Alle Vorgänge, Prüfungen und Reparaturen sind lückenlos zu dokumentieren. Mängel- und Reparaturberichte sowie Prüfprotokolle sind revisionssicher zu führen, sodass für jede durchgeführte Leckagebeseitigung ein Nachweis vorliegt. Das Betriebstagebuch oder ein gesondertes Anlagenprotokoll dient als zentrales Dokument zur Erfassung von Vorfällen und ergriffenen Maßnahmen.
Leckagemanagement und Fristen (VO (EU) 2024/573)
Vorgang | Anforderung | Frist | Prüfart | Dokument |
---|---|---|---|---|
Festgestellte Undichtigkeit | Behebung der Leckage | Unverzüglich | Reparatur | Mängel- und Reparaturbericht |
Nachprüfung (ortsfeste Anlage) | Überprüfung der Dichtheit nach Reparatur | 24 Stunden – 1 Monat | Dichtheitsprüfung | Prüfprotokoll |
Nachprüfung (mobile Anlage) | Überprüfung der Dichtheit nach Reparatur | Unmittelbar | Dichtheitsprüfung | Prüfprotokoll |
Emissionsvermeidung | Keine absichtliche Freisetzung | Laufend | Prozesskontrolle | Betriebstagebuch oder Anlagenprotokoll |
Dichtheitskontrollen, Leckage-Erkennungssysteme und Schwellen
Alle Anlagen, deren F-Gas-Füllmenge die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte übersteigt, unterliegen regelmäßigen Dichtheitskontrollen. Gegebenenfalls installierte Leckage-Erkennungssysteme sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Prüfintervalle richten sich nach dem CO₂-Äquivalent bzw. der Massenmenge des Kältemittels sowie nach Art und Größe der Anlage. Der Auftragnehmer erstellt eine vollständige Anlagenliste, in der er für jede Anlage die maßgebliche Schwellenklasse, das Prüfintervall und den Umfang der durchzuführenden Dichtheitsprüfungen dokumentiert.
Dichtheitskontrollen und Detektionssysteme (VO (EU) 2024/573)
Kriterium | Schwelle | Maßnahme | Mindestintervall | Zuständigkeit |
---|---|---|---|---|
CO₂-Äquivalent bzw. Massen-Schwelle | gemäß Verordnung | Dichtheitskontrolle | Entsprechend Schwellenwert | Zertifiziertes Personal |
Vorhandenes Leckage-Früherkennungssystem | Ja | Funktionsüberprüfung | gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 5 | Fachfirma |
Zertifizierungen von Personal und Unternehmen
Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen dürfen nur von entsprechend zertifiziertem Personal und zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Der Betreiber stellt sicher, dass ausschließlich Dienstleister mit gültigen F-Gas-Sachkundenachweisen und nachgewiesener Unternehmenszertifizierung beauftragt werden. Hierzu führt er ein aktuelles Register mit den Nachweisen der eingesetzten Monteure und Sachkundigen sowie der Betriebsscheine der beauftragten Unternehmen. Vor Vergabe jeder Leistung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde und der gültigen Unternehmenszertifizierung zu prüfen.
Qualifikations- und Zertifikatsregister
Rolle | Erforderliche Zertifizierung | Geltungsbereich | Prüfnachweis | Prüffrist |
---|---|---|---|---|
Monteur / Sachkundiger | F-Gas-Sachkundenachweis | Arbeiten an Kälte-/Klima-/Wärmepumpenanlagen | Zertifikatskopie | Vor Auftrag |
Unternehmen | Unternehmenszertifikat (F-Gas) | Tätigkeiten an F-Gas-Anlagen | Gültigkeitsprüfung des Zertifikats | Jährlich |
Pflichten nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – Verlustgrenzen und Zugänglichkeit
Der Betreiber stellt sicher, dass die in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung definierten spezifischen Kältemittelverlustgrenzen eingehalten werden. Lösbare Verbindungsstellen müssen so gestaltet und zugänglich gehalten werden, dass Kontrollen und Reparaturen ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich sind. Das Konzept umfasst die technische Freilegung und Kennzeichnung aller Mess- und Prüfstellen, regelmäßige visuelle sowie instrumentelle Kontrollen und die lückenlose Erfassung von Nachfüllmengen in einer Kältemittelbilanz. Werden Verlustgrenzwerte überschritten, sind Ursachenanalysen durchzuführen und umgehend Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Verlustgrenzen- und Zugangs-Compliance (ChemKlimaschutzV)
Anforderung | Maßnahme | Nachweis | Eskalation |
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Einhaltung von Verlustgrenzen | Kontinuierliche Kältemittelbilanzierung und Ursachenanalyse bei Abweichungen | Bilanzjournal, Trendberichte | Erstellung eines Maßnahmenplans |
Zugänglichkeit der Verbindungsstellen | Sicherstellung der Zugänglichkeit aller lösbaren Verbindungen | Fotodokumentation, Checklisten | Meldung offener Mängel |
Pflichten nach DIN EN 378-4 – Betrieb, Überwachung, Instandhaltung und Dichtheit
Der Betreiber stellt sicher, dass das Bedienungs- und Wartungspersonal umfassend unterwiesen wird und über die erforderliche Sachkunde verfügt. Während Arbeiten an kältemittelführenden Systemteilen ist der Aufstellungsbereich gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Nach jeder Wartung oder Reparatur ist das Anlagenprotokoll fortzuschreiben und im Maschinenraum bereit zu halten. Die vorbeugende Instandhaltung erfolgt gemäß den Herstellerangaben, und alle sicherheitstechnisch relevanten Prüfungen werden fristgerecht durchgeführt. Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen werden nach den Vorgaben des Anhangs D der DIN EN 378-4 terminiert und dokumentiert. Sicherheitsfunktionen wie Notabschaltungen und Schutzsysteme sind in festgelegten Intervallen zu prüfen. Kennzeichnungen an Verdichtern und sicherheitsrelevanten Komponenten müssen stets gut lesbar sein. Das Vermischen unterschiedlicher Kältemittel ist strikt unzulässig. Bei indirekten Systemen ist der Wärmeträger regelmäßig auf Fremdkältemittel-Eintrag zu untersuchen.
Mindestumfänge Betrieb/Überwachung (DIN EN 378-4)
Pflicht | Inhalt | Intervall | Nachweis |
---|---|---|---|
Anlagenprotokoll führen | Dokumentation von Wartungs- und Reparaturarbeiten | Ereignisbezogen | Protokoll im Maschinenraum |
Dichtheitsprüfung | Durchführung der Anhang-D-Prüfung inkl. Folgetest | Gemäß Prüfplan | Prüfbericht |
Sicherheitsfunktionen | Prüfung von Notabschaltungen und Schutzfunktionen | Gemäß Herstellerangaben | Funktionsprüfprotokoll |
Wärmeträger prüfen | Analyse des Sekundärmediums auf Kältemittelfremdeintrag | Regelmäßig | Laborbericht |
Pflichten nach der 42. BImSchV – Hygiene, Überwachung und Anzeigeprozesse für Verdunstungskühlanlagen
Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider regelt die 42. BImSchV umfangreiche Hygienemaßnahmen. Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach Änderungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person durchzuführen. Die in Anlage 2 der Verordnung geforderten Prüfschritte (z. B. Kontrolle der Wasserqualität, Inspektion des Wasserumlaufs) sind vorher abzuarbeiten. Nachweislich sind diese Prüfungen und die Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Eine Erstuntersuchung auf Legionellen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch ein akkreditiertes Labor vorzunehmen; die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten und zu archivieren.
Während des Betriebs werden regelmäßige interne Kontrollen und routinemäßige Laboruntersuchungen durchgeführt. Beispielsweise wird das Speisewasser mindestens alle zwei Wochen vor Ort geprüft und vierteljährlich auf mikrobiologische Parameter hin untersucht; Legionellentests finden mindestens vierteljährlich statt. Alle Befunde und Messwerte werden unverzüglich im Betriebstagebuch protokolliert. Werden die in der Verordnung festgelegten Prüf- oder Maßnahmenwerte überschritten, werden sofort Sofortmaßnahmen (z. B. Intensivspülung, Chlorung) eingeleitet und weitere Analysen veranlasst. Die Behörden sind über Überschreitungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu informieren. Genauere Abläufe bei Überschreitungen (Ursachenklärung, Zusatztests, Wiederholungen) richten sich nach den Vorgaben der Verordnung.
Gefährdungsbeurteilung und Inbetriebnahmeschritte (42. BImSchV)
Pflicht | Zeitpunkt | Beteiligte | Dokument |
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Gefährdungsbeurteilung | Vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme | Hygienisch sachkundige Person | Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch |
Prüfschritte (Anlage 2) | Vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme | Betreiber und Fachkundige | Prüfnachweise im Betriebstagebuch |
Labor-Erstuntersuchung | Gemäß Verordnung (nach Inbetriebnahme) | Akkreditiertes Labor | Laborbericht, Eintrag im Tagebuch |
Laufender Betrieb und Untersuchungen (42. BImSchV)
Parameter | Interne Prüfungen (mindestens) | Regelmäßiges Labor | Legionellentests | Dokumentation |
---|---|---|---|---|
Prozesswasserqualität | Mindestens alle 2 Wochen | Mindestens vierteljährlich | Mindestens vierteljährlich | Sofortige Eintragung ins Betriebstagebuch |
Maßnahmen bei Überschreitungen (Prüf-/Maßnahmenwerte, 42. BImSchV)
Schwelle | Sofortmaßnahmen | Zusatzuntersuchungen | Betriebsführung | Nachweise |
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Prüfwert 1 | Klärung der Ursache, erste Gegenmaßnahmen einleiten | Legionellen-Zusatztest | Wöchentliche interne Kontrollen | Eintrag im Betriebstagebuch und Berichte |
Maßnahmenwert (Prüfwert 2) | Gefahrenabwehr, Aerosolbildung vermeiden | Differenzierte Legionellenanalyse (z. B. Serotypisierung) | Monatliche Laboruntersuchungen | Detaillierte Dokumentation der Maßnahmen |
Anzeige- und Prüfpflichten (42. BImSchV)
Vorgang | Frist | Zuständige Stelle | Anhang/Teil | Dokument |
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Neuanlage anmelden | 1 Monat nach Erstbefüllung | Zuständige Behörde | Anlage 4, Teil 2 | Anzeigeformular |
Änderung/Betreiberwechsel melden | Binnen 1 Monat | Zuständige Behörde | Anlage 4, Teil 2 | Änderungsanzeige |
Wiederkehrende Prüfungen | Alle 5 Jahre | Zugelassene Prüfstelle (z. B. SV) | – | Prüfbericht an Behörde |
Pflichten nach der BetrSichV – Wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen
Druckführende Teile der Kälteanlage sind in regelmäßigen Abständen durch zugelassene Prüfstellen oder befähigte Personen auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Der Betreiber beauftragt hierfür entsprechend zertifizierte Prüfer und legt in einem Prüf- und Maßnahmenplan den Prüfumfang, die Fristen sowie erforderliche Abstellmaßnahmen fest. Festgestellte Mängel sind innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben. Die Prüfergebnisse und Bescheinigungen werden im Anlagenbuch oder Prüfprotokoll dokumentiert und archiviert.
Prüfplan Druckanlagen (BetrSichV)
Prüfumfang | Frist | Prüfstelle | Mängelbeseitigung | Nachweis |
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Innere und äußere Prüfung von druckführenden Bauteilen | Entsprechend Gefährdungsbeurteilung/Prüfplan | Zugelassene Prüfstelle (ZÜS) oder befähigte Person | Fristgerechte Beseitigung festgestellter Mängel | Prüfbescheinigung / Prüfprotokoll |
Pflichten nach VDI 2047-2 – Hygiene-Inspektionen und Probenahmekonzept
Die hygienische Betriebsführung nach VDI 2047-2 erfordert regelmäßige Inspektionen sowie eine risikobasierte Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei baulichen oder betrieblichen Änderungen. Ein repräsentatives Probenahmekonzept wird erstellt, das Entnahmestellen für Wasser- und Oberflächenproben über alle relevanten Anlagenteile definiert. Die Probenahmestellen und -intervalle sind individuell festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Bei einer signifikanten Änderung der allgemeinen Keimzahl oder einer Überschreitung des Maßnahmenwerts sind die vorgesehenen Reaktionsmaßnahmen (wie umfangreichere Reinigung oder Desinfektion) umzusetzen und zu dokumentieren. Hierzu gehört auch eine Anpassung des Betriebskonzepts oder zusätzliche Laboranalysen gemäß Reaktionsmatrix.
Hygiene-Inspektionen und Probenahme (VDI 2047-2)
Pflicht | Intervall | Verantwortliche | Dokument |
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Regelmäßige Hygiene-Inspektionen | Gemäß VDI 2047-2 | Hygienefachkundige | Inspektionsbericht |
Probenahmeplan | Fortlaufend | Betreiber und Labor | Probenahmeprotokoll |
Reaktionsmatrix | Anlasserbezogen | Betreiber | Maßnahmenbericht |
VDMA 24186-3 – Wartungskatalog kältetechnischer Komponenten (Leistungsregister)
Das VDMA-Merkblatt 24186-3 bildet den Wartungskatalog für kältetechnische Komponenten. Es dient als Leistungsverzeichnis für regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen und zugleich als Grundlage für Ausschreibung und Abnahme. Für jede wesentliche Komponente (z. B. Verdichter, Verflüssiger, Verdampfer, Pumpen, Ventilatoren, Rohrleitungen) werden in tabellarischer Form die auszuführenden Wartungspositionen mit Mindestleistungen, Prüfintervallen, Mess- und Sollwertvorgaben sowie Ersatzteilmanagement und Dokumentation festgelegt. Die nachstehende Tabelle listet exemplarisch die Wartungsaufgaben nach VDMA 24186-3 für typische Anlagenkomponenten auf.
Komponentenbezogene Wartungsumfänge (Auszug VDMA 24186-3)
Anlagenteil | Mindestumfang Wartung | Intervall | Mess-/Sollwerte | Nachweis |
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Verdichter (Kolben-/Schrauben-/Turboverdichter) | Sicht- und Funktionsprüfung; Kontrolle von Ölstand und Dichtheit; Schwingungsmessung; Funktionsprüfung der Ventile. | Vierteljährlich / Halbjährlich | Herstellervorgaben (Druck, Temperatur, Schwingung) | Wartungsprotokoll |
Verflüssiger (wasser-/luftgekühlt) | Überprüfung des Wärmeübergangs; Reinigung der Lamellen/Rohre; Kontrolle und Wartung von Ventilator(en) bzw. Pumpe(n). | Vierteljährlich | ΔT (Temperaturdifferenz), Betriebsdrücke | Prüfblatt |
Verdampfer | Kontrolle von Vereisung und Tauwasserabfluss; Überprüfung der Lüfterfunktion und Luftführung. | Vierteljährlich | ΔT, Luftvolumenstrom | Wartungsprotokoll |
Verdunstungsverflüssiger | Überprüfung des hygienischen Zustands (Biofilm); Kontrolle der Wasserchemie (Leitfähigkeit, pH-Wert). | Monatlich / Quartalsweise | Leitfähigkeit, pH-Wert | Laborbericht / Checkliste |
Rohrleitungen, Armaturen, Messgeräte | Sichtprüfung auf Dichtheit und Korrosionsschäden; Kontrolle der Isolierung; Funktionsprüfung von Ventilen und Geräten. | Halbjährlich | Betriebsdruck, Temperatur | Prüfbericht |
Wasseraufbereitung |