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HLK-Anlagen

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Betrieb » Betreiberpflichten » HLK-Anlagen

RLT-Anlagen

Dieses Dokument konkretisiert alle wesentlichen Betreiberpflichten für raumlufttechnische Anlagen (KG 430) auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen und Normen. Gegenstand ist die frist- und normenkonforme Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sowie des sachgerechten Betriebs der Anlage (gemäß GEG), die fortwährende Instandhaltung des Brandschutzes (HBauO, EN 15650), die Hygienevorsorge und Reinigung (VDI 6022-1/8) sowie die VDMA-konforme Wartung aller relevanten Komponenten. Eine umfassende Dokumentation sowie ein KPI-gestütztes Reporting sind Teil des Vertrags. Abweichungen von Sollzuständen werden über definierte Eskalationsmechanismen umgehend behoben. Alle Nachweise (Protokolle, Register, Befunde) werden revisionssicher vorgehalten und stehen für Audits jederzeit zur Verfügung.

Dabei werden alle relevanten Komponenten (z. B. Ventilatoren, Wärmeübertrager, Filter, Befeuchter/Entfeuchter, Brandschutzklappen, Luftleitungen und Kanäle, Volumenstromregler, Antriebe, Pumpen, Ventile/Armaturen, Schmutzfänger, Rohrleitungen, Ausdehnungsgefäße und weitere KG 430/439-Bauteile) berücksichtigt. Ziel ist es, eine frist- und normenkonforme Sicherstellung des Anlagenbetriebs zu erreichen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung geltender Gesetze und Normen (z. B. GEG, HBauO, DIN EN 15650, VDI 6022, VDMA), den Schutz von Gesundheit und Sicherheit, die Gewährleistung des Brandschutzes sowie eine effiziente Energienutzung. Ebenso wird auf die Erhaltung der Verfügbarkeit der Anlage und eine revisionssichere Dokumentation für Auditzwecke Wert gelegt.

Rechts- und Normenmatrix

Die nachfolgende Tabelle ordnet die maßgeblichen gesetzlichen und normativen Vorschriften den daraus abgeleiteten Betreiberpflichten zu. Die Aufstellung bietet einen Überblick über Kategorie und Quelle der Regelwerke sowie die relevanten Paragraphen bzw. Abschnitte. Daraus werden die kurz gefassten Verpflichtungen des Betreibers abgeleitet.

Zuordnung Regelwerk ↔ Betreiberpflichten

Kategorie

Regelwerk

KL

Betreiberpflicht (Kurzbeschreibung)

Bundesgesetz

GEG

KL1

Energiebedarfssenkende Einrichtungen betriebsbereit erhalten und bestimmungsgemäß nutzen

Bundesgesetz

GEG

KL1

Sachgerechtes Bedienen der RLT-Anlagen

Landesgesetz (HH)

HBauO (HH)

KL1

Durchführen von Lüftungsleitungen durch Brandwände nur mit geeigneten Abschottungen

DIN EN-Norm

DIN EN 15650

KL2

Regelmäßige Prüfung und Inspektion von Brandschutzklappen

VDI-Richtlinie

VDI 6022-1

KL2

Hygienekontrollen an RLT-Anlagen und zugehörigen Geräten

VDI/ÖFR/SWKI

VDI 6022-8

KL2

Reinigungsverfahren, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen/PSA, Betriebsanweisungen/Unterweisungen, Zugänglichkeit, Schnittstellen, Grundsätze, Überprüfungsbefund

VDMA-Einheitsblatt

VDMA 24186-1

KL3

Regelmäßiges Warten lufttechnischer Geräte/Anlagen (Komponentenkatalog)

Systemabgrenzung, Begriffe, Schnittstellen

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) umfassen in diesem Zusammenhang alle zentralen und dezentralen Lüftungs- und Klimageräte sowie deren Luftführungssysteme (Kanäle, Kammern) und alle raumseitigen Komponenten. Sie bilden gemeinsam die Anlage 430 gemäß dem Klassifizierungssystem. Die folgende Definition zentraler Begriffe und Schnittstellen ist Grundlage für das weitere Verständnis:

Eine Hygienekontrolle (gemäß VDI 6022-1 § 7.3) umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen sowie gegebenenfalls mikrobiologische Befundungen von RLT-Anlagen und Geräten entsprechend ihrer Nutzung und den herstellerspezifischen Vorgaben. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von hygienischen Beanstandungen wie Verschmutzungen, Schimmelbefall oder Feuchtigkeitsproblemen.

Unter Lüftungsreinigung gemäß VDI 6022-8 versteht man die fachgerechte Reinigung der Lüftungskomponenten mit ausgewählten Verfahren (nass oder trocken). Hierzu gehören die Gefährdungsbeurteilung (GBU), Einsatz von geeigneten Reinigungsgeräten, PSA und Arbeitsfreigaben (z. B. Raumfreigaben, Absperrmaßnahmen). Jede Reinigung wird durch einen Überprüfungsbefund dokumentiert.

Wichtige Schnittstellen bestehen zu den Bereichen Brandschutz (insbesondere Abstimmung bei Kanaldurchführungen durch Wände und Brandschutzklappen), Gebäudeautomation/Gebäudeleittechnik (GA/GLT), Arbeitsmedizin und HSE (Health, Safety, Environment), der Betreibervertretung sowie den externen Fachfirmen (z. B. Wartungs- und Reinigungsfirmen). Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird vertraglich und organisatorisch geregelt, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikation (RACI)

Die Zuordnung von Verantwortlichkeiten erfolgt nach dem RACI-Prinzip, um klarzustellen, wer im Facility Management für welche Aufgaben zuständig ist. Dies umfasst primär den Anlagenbetreiber (Betreiber), die interne Anlagenverantwortung, externe Fachfirmen, hygienisch fachkundige Personen, Brandschutzbeauftragte bzw. Schornsteinfeger, die GA/GLT-Abteilung und die FM-/CAFM-Ebene.

Tabelle – RACI-Matrix (Legende: A = Gesamtverantwortlicher (Accountable), R = Ausführender (Responsible), C = Beratend (Consulted).)

Pflichtfeld

Betreiber

Anlagen- verantwortlicher

Fachfirma RLT

Hygienisch fachkundige Person

Schornsteinfeger/ Brandschutz

GA/GLT

FM/CAFM

GEG-Betrieb (§§ 58/59)

A

R

C

C

C

C

C

BSK-Prüfungen (EN 15650)

A

R

R (Sachkund.)

C

C

C

Hygiene (VDI 6022-1)

A

R

R

R

C

C

Reinigung (VDI 6022-8) inkl. GBU/PSA

A

R

R

R (Kat. A gem. VDI 6022-2)

C

C

HBauO § 40 Abs. 2 – Brandwanddurchführungen

A

R

R

C

C

VDMA-Wartung

A

R

R

C

C

Doku/CAFM/KPI

A

R

R

C

C

C

R

§ 58 – Betriebsbereites Erhalten & bestimmungsgemäßer Gebrauch

Gemäß § 58 GEG ist der Betreiber verpflichtet, die Betriebsbereitschaft aller energieeffizienten Einrichtungen sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise Wärmerückgewinnungs-Systeme, drehzahlgeregelte Ventilatoren, Volumenstromregler (VAV) und mehrstufige Filteranlagen. Die Funktion dieser Komponenten muss dauerhaft erhalten werden, so dass ihre energieeinsparenden Wirkungen vollumfänglich genutzt werden können. Hierzu ist ein Wartungs- und Inspektionsplan zu führen, der für relevante Kenngrößen Sollwerte definiert (z. B. Druckdifferenz über den Filtern, Wirkungsgrad der WRG, vorgegebene Luftmengen, Laufzeiten). Die Einhaltung dieser Sollvorgaben wird regelmäßig dokumentiert und im CAFM/GLT-System überwacht.

§ 59 – Sachgerechtes Bedienen

§ 59 GEG schreibt vor, dass RLT-Anlagen sachgerecht betrieben werden. Der Betreiber hat daher formelle Betriebsanweisungen zu erstellen, die u. a. Sollwerte, Schaltmatrizen und Grenzwerte für die verschiedenen Betriebszustände (Normalbetrieb, Reduzierbetrieb, Spül-/Hygienemodus, Abschaltung) enthalten. Das Bedienpersonal ist anhand dieser Betriebsanweisungen einzuweisen und regelmäßig (mindestens jährlich) zu schulen. Darüber hinaus werden Betriebsvorgänge und Abweichungen in Betätigungs- oder Logbüchern (Schaltjournale) aufgezeichnet, um Änderungen und besondere Ereignisse nachvollziehbar zu machen.

Tabelle – Bedienorganisation

Element

Inhalt

Nachweis

Betriebsanweisung

Sollwerte, Schaltmatrizen, Grenzwerte für Betriebszustände

Versionierte Betriebsanweisung

Unterweisung

Einweisung neu eingesetzter Mitarbeiter, jährliche Auffrischung

Teilnehmerliste der Schulungen

Betriebsjournal

Aufzeichnung aller relevanten Schaltungen und Abweichungen

Export aus GLT/CAFM oder Logbuch

Brandschutzanforderungen an Luftleitungen – HBauO § 40 Abs. 2 (HH)

Gemäß § 40 Abs. 2 der Hamburger Bauordnung dürfen Lüftungsleitungen Brandwände nur mit geeigneten Abschottungsvorkehrungen durchführen. Der Betreiber ist verpflichtet, alle entsprechenden Durchführungen mit zugelassenen Brandschutzsystemen (z. B. Brandschutzmanschetten, intumeszente Dichtungen oder Mauerschotts) auszurüsten und die korrekte Ausführung nachzuweisen. Zudem sind diese Abschottungen regelmäßig zu inspizieren und instand zu halten, um im Brandfall die erforderliche Brandwandwirkung nicht zu gefährden.

Brandwand-Durchführungsregister

Leitung/Abschnitt

Brandwand

Abschottungssystem

Zulassung/ID

Letzte Sichtprüfung

Status

Zuluftkanal EG Nord

BW 90

Brandschutzmanschette

Zul.-Nr. 1234

15.03.2025

OK

Abluftkammer Halle 2

BW 60

Intumeszentes PFM

Zul.-Nr. 5678

10.02.2025

Mangel

Brandschutzklappen – DIN EN 15650 § 8.3

Brandschutzklappen müssen den Anforderungen der DIN EN 15650 genügen. Es sind regelmäßige Prüfungen der Klappen vorzusehen, mindestens im halbjährlichen Turnus oder gemäß Betreiberplan. Die Inspektion umfasst Funktionsproben des Auslösemechanismus (z. B. Auslösung per Thermofühler oder Rauchmelder), Dichtheitsprüfungen (Schließverhalten) sowie Kontrollen der Endlagenkontakte. Ebenso ist die Zugänglichkeit zur Klappe zu dokumentieren und sicherzustellen, dass etwaige Fluchtwegsperrungen vermieden werden. Befund und Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.

BSK-Prüfplan

Kennz.

Standort

Typ

Intervall

Prüfumfang

Ergebnis

Maßnahme

BSK-01

OG Nord, Flur A

Motorisch

halbjährlich

Auslösen (manuell/automatisch), Dichtheit, Endlage

i.O.

-

BSK-17

UG Technikraum

Federkraft

jährlich

Federzug, Dichtspalt, Endlagenkontakte

i.O.

-

Hygienekontrollen – VDI 6022-1 § 7.3

Nach VDI 6022-1 § 7.3 führt der Betreiber regelmäßige Hygienekontrollen an RLT-Anlagen durch. Der Umfang der Kontrollen richtet sich nach der Komponente und Nutzungsart. Typische Prüfaspekte sind ein optischer Check der Komponenten (z. B. Ventilatoren, Wärmetauscher, Befeuchter) auf Verschmutzungen, Korrosion oder Schimmel, Funktionsprüfung (Lüfterdrehzahl, Heiz-/Kühlmittelkreisläufe), Untersuchung des Oberflächenzustands (z. B. Ablagerungen auf Kühlrippen) sowie Messung von Feuchte oder Temperaturverläufen. Gegebenenfalls werden mikrobiologische Abstriche (z. B. in Wasserleitungen oder an feuchten Bauteilen) genommen. Auffälligkeiten werden dokumentiert, und erforderliche Reinigungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen abgeleitet.

Hygiene-Checkliste (Auszug)

Komponente

Prüfmerkmale

Methode

Intervall

Grenzwert/Richtwert

Nachweis

Ventilatoren (430.10)

Laufrad sauber, kein Kondensat, geringe Vibration

Sicht/Abhören

6–12 Monate

unauffällig

Checkliste

Wärmeübertrager (430.20)

Lamellen sauber, Druckdiff./ΔT plausibel

Sicht/Δp-Messung

6–12 Monate

innerhalb Sollwert

Protokoll

Filter (430.30)

Druckdifferenz, korrekter Sitz/Dichtheit

Manometer/Sicht

monatlich bzw. bei Bedarf

im Sollbereich

Δp-Logbuch

Befeuchter/Entfeuchter (430.40/47)

Hygienezustand, desinfizierte Leitungen, Kondensatableitung

Sicht/Funktion

3–12 Monate

unauffällig

Hygienelog

Luftleitungen/Kanäle (430.55)

Staub- und Schmutzablagerungen, Feuchte

Sicht/Endoskop

12–24 Monate

unauffällig

Fotodokumentation

Sonstige (439)

Einbauten und Inspektionsöffnungen

Sicht

12–24 Monate

unauffällig

Prüfprotokoll

Verfahren & Grundsätze (§ 4, § 8, § 9)

Die Auswahl des Reinigungsverfahrens (nass oder trocken) richtet sich nach Art und Grad der Verschmutzung der Anlage. Für leichte Verschmutzungen können Trockenverfahren (z. B. Absaugung, Bürsten) eingesetzt werden, bei stärkeren oder öligen Verschmutzungen kommen Nassverfahren (z. B. Hochdruckreinigung) zum Einsatz. Grundsätze sind das konsequente Vermeiden von Querkontamination, die fachgerechte Entsorgung von Ablagerungen und Wasser (sofern nass gereinigt wird) sowie der Schutz angrenzender Bauteile. Vor jedem Reinigungsvorhaben wird anhand von Checklisten und einer Bedarfsermittlung (z. B. gemäß Anhang B der VDI 6022-8) geplant, welche Bereiche gereinigt werden müssen.

GBU, Schutzmaßnahmen, PSA (§§ 6.1, 6.5–6.9)

Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen (Kategorie A: durch fachkundige Person). Diese ermittelt potenzielle Gefahren (z. B. Staubbelastung, Biocidkontakt, Absturzgefahr) und definiert entsprechende Schutzmaßnahmen. Notwendige PSA (z. B. Atemschutzmasken, Schutzanzug, Handschuhe, Schutzbrille) wird bereitgestellt und vorgeschriebene Arbeitsplatzsicherung (Absperrungen, Absaugungen) umgesetzt. Es sind schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen, und die ausführenden Mitarbeiter werden ausführlich unterwiesen. Eine arbeitsmedizinische Begleitung (Angebot zur Untersuchung) wird vor jedem Einsatz sichergestellt.

Zugänglichkeit & Schnittstellen (§ 7, § 7.2)

Die Reinigungsabschnitte müssen zugänglich sein. Das bedeutet, dass Inspektions- und Reinigungsklappen vorhanden und funktionstüchtig sein müssen sowie Notwendiges an Demontage möglich ist. Ein verbindliches Schnittstellenkonzept regelt die Zusammenarbeit der Beteiligten: Der Betreiber stellt sicher, dass der Reinigungsfirma rechtzeitig Zugang gewährt wird. Absprachen erfolgen mit dem Bereich HSE (Arbeitsschutz) und der GLT-Abteilung für Stromabschaltungen. Auch externe Abstimmungen mit dem Brandschutz sind zu berücksichtigen, etwa wenn Kanäle kurzzeitig offen stehen.

Überprüfungsbefund (§ 10)

Nach Abschluss der Lüftungsreinigung wird gemäß Abschnitt 10 der VDI 6022-8 ein schriftlicher Überprüfungsbefund erstellt. Dieser dokumentiert alle durchgeführten Reinigungsmaßnahmen und bestätigt, dass die Anlage sauber und wieder betriebsbereit ist. Der Befund wird revisionssicher abgelegt und bildet die Grundlage für die Abnahme der Reinigungsarbeiten durch den Betreiber.

Reinigungs- & HSE-Plan

Bereich

Verfahren

GBU-Datum

Schutzmaßnahmen/PSA

Freigabe durch

Befund

Haupt-Luftkanal EG

Trocken (Absaugung/Bürsten)

15.01.2024

Atemschutz, Einmalanzug

FM-Projektleitung

„OK“ (Foto-Doku)

Zuluftgerät 2

Nassreinigung

20.06.2024

PSA gemäß GBU (Atemschutz, Ganzkörperschutz)

Externe Fachfirma

„OK“ (Befund)

VDMA 24186-1 – Wartungsprogramm (Komponentenklassen)

Nach dem VDMA-Einheitsblatt 24186-1 wird ein umfassendes Wartungsprogramm für alle RLT-Komponenten umgesetzt. Die Maßnahmen sind im Positionskatalog beschrieben und nach Nutzung und Umgebungsbedingungen anzupassen. Die Tabelle 8 zeigt exemplarisch die erforderlichen Prüf- und Wartungstätigkeiten je Komponentengruppe sowie empfohlene Intervalle und Nachweisdokumente.

VDMA-Wartungsrahmen (Auszug, nach Klassen)

Komponente

Kerntätigkeiten (Mindestumfang)

Richtintervall

Nachweis

Ventilatoren

Lager, Laufrad, Schwingungen prüfen; Befestigungen kontrollieren; Stromaufnahme messen

6–12 Monate

Wartungsprotokoll

(Elektro-)Lufterhitzer

Wärmeübertrager reinigen/checken; Schutzgeräte prüfen; elektrische Anschlüsse kontrollieren

12 Monate

Prüfbericht

Luftkühler/Verdampfer

Temperaturdifferenz/Δp messen; Abtau- und Entwässerung überprüfen; Dichtheit sicherstellen

6–12 Monate

Wartungsprotokoll

Kreuzstrom-/Rotations-Wärmetauscher

Reinigung der Wärmetauscher; Dichtheit prüfen; Dichtspalt bzw. Bypass einstellen

6–12 Monate

Checkliste

Filter (jeweilige Bauart)

Δp-Überwachung auswerten; Filterwechsel durchführen; korrekten Sitz/Dichtheit prüfen

Abhängig von Δp / max. 12 Monate

Δp-Logbuch / Wechselprotokoll

Befeuchter und Feuchteüberträger

Wasserqualität prüfen; Entkeimung durchführen; Funktion und Schaltung der Abschaltung testen

3–12 Monate

Hygienelog

Wetterschutzgitter

Sauberkeit prüfen; Befestigungen kontrollieren

12 Monate

Wartungsschrift

Brandschutzklappen

Funktionsprobe durchführen; Endlagenkontakte prüfen; Dichtheit kontrollieren

laut Plan

BSK-Prüfprotokoll

Klappen/VAV-Mischer/Induktionsgeräte

Stellbewegungen testen; Kennlinie kalibrieren; Dichtheit prüfen

12 Monate

Funktionsprotokoll

Antriebe und Übertragung

Motoren, Riemen, Kupplungen und Getriebe prüfen; Schwingungen messen

6–12 Monate

Wartungsprotokoll

Pumpen, Ventile, Schmutzfänger, Rohrleitungen, Ausdehnungsgefäße

Funktion, Dichtheit, Druckdifferenz prüfen; Füllstände, Druck von Ausdehnungsgefäßen kontrollieren