Lüftungsanlagen
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Lüftungsanlagen– Betrieb, Hygiene und Wartung
Betreiberpflichten für Lüftungsanlagen (KG 431) gemäß den genannten Gesetzen und Normen sind einzuhalten. Vertragsgegenstand ist die vollständige, fristgerechte und normkonforme Leistungserbringung durch qualifiziertes Fachpersonal. Die Ausführung wird CAFM-gestützt dokumentiert und anhand festgelegter KPI überwacht. Abweichungen sind gemäß Eskalationsschema zu beheben, und behördliche Vorgaben sind vorrangig umzusetzen.
Dieses Dokument legt die verbindlichen Betreiberpflichten für Betrieb, Bedienung, Hygiene sowie Arbeits- und Brandschutz von Lüftungsanlagen (KG 431) fest. Der Geltungsbereich umfasst allgemeine Lüftungsanlagen, Lüftungsanlagen für Feuerstätten, Küchenlüftungsanlagen einschließlich Dunstabzugshauben, die Belüftung von Datenverarbeitungsräumen (EDV) sowie maschinelle Rauch- und Druckabzugsanlagen (RDA/MRA/RWA). Ziel ist ein rechtssicherer, sicherer, hygienischer und energieeffizienter Anlagenbetrieb mit minimierten Ausfall- und Haftungsrisiken. Alle Maßnahmen werden umfassend dokumentiert und nach den zutreffenden Normen und Vorschriften nachgewiesen.
- Verbindliche
- Wirkungsgradrelevante
- Schornsteinfegerrecht
- Arbeitsstätten
- Gefahrstoffrecht
- Küchenlüftung
- Lüftung
- Hygiene
- VDMA 24186-1
- Instandhaltungs
- Aufbewahrung
- Rollen
- Leistungskennzahlen
- Eskalationsmanagement
- Vertragsanhänge
Verbindliche Rechts- und Normengrundlagen (Übersicht)
Die Betreiberpflichten für Lüftungsanlagen orientieren sich an einer Reihe nationaler Gesetze, Verordnungen und technischer Regelwerke. Tabelle 1 gibt eine Übersicht der maßgeblichen Rechtsgrundlagen, ihrer Klassifikation und des jeweiligen Anlagenbezugs.
Rechtsbasis, Klassifikation und Anlagenbezug
| Kategorie | Regelwerk | KL | Textstelle | Kernaussage / Betreiberpflicht |
|---|---|---|---|---|
| Bundes-Gesetz | GEG | KL1 | § 60 | Regelmäßiges Warten/Instandhalten wirkungsgrad-relevanter Komponenten |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 1 Abs. 1 S. 1 | Reinigung/Überprüfung kehr- und prüfpflichtiger Anlagen fristgerecht veranlassen |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 | Änderungen, Neuanlagen oder Wiederinbetriebnahmen unverzüglich dem Bezirksschornsteinfeger melden |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 1 Abs. 3 | Zutritt für den Bezirksschornsteinfeger gewähren |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 13 | Kontrolle der Pflichterfüllung; Führen von Kehrbüchern |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 14 Abs. 1 | Feuerstättenschauen durchführen |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 14a Abs. 1 | Feuerstättenbescheid erlassen (Festlegung des Arbeitsumfangs) |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 4 Abs. 1, Abs. 3 | Fristnachweis gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger führen; Formblätter ausfüllen |
| Bundes-Gesetz | SchfHwG | KL1 | § 5 Abs. 1 S.2, Abs. 2 | Mängel innerhalb von 6 Wochen beheben und nachweisen; bei Gefahren sofort Behörde informieren |
| Bundes-Verordnung | ArbStättV | KL1 | § 4 Abs. 3 | Sicherheitseinrichtungen instandhalten und regelmäßig prüfen lassen |
| Bundes-Verordnung | BetrSichV | KL1 | § 16 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 | Wiederkehrende Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf sicheren Betriebszustand |
| Bundes-Verordnung | GefStoffV | KL1 | § 7 Abs. 7 | Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen regelmäßig prüfen und dokumentieren (Gefahrstoffe) |
| Bundes-Verordnung | KÜO | KL1 | § 1 Abs. 1, 4 | Kehren und Überprüfen von Abgas-, Verbrennungs- und Abluftanlagen (gemäß Kehr- und Überprüfungs-VO) |
| Landes-VO (HH) | SchfArbV | KL1 | § 2 Abs. 1–3 | Vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchführen lassen |
| VDI-Richtlinie | VDI 2052-1 | KL2 | 16 [2], [4], [6]–[8] | Betrieb gemäß Herstellerangaben; Instandhaltungsplanung; Aktivkohlefilter prüfen/erneuern; Küchenhauben/-decken reinigen und dokumentieren |
| VDI-Richtlinie | VDI 2054 | KL2 | 13 [3], [6] | Funktions- und Hygienestand der Lüftung für EDV-Anlagen sicherstellen; Ersatzteilvorhaltung; Notfall-/Störfallkonzepte erstellen |
| VDI-Richtlinie | VDI 6022-1 | KL2 | 7.2.1–7.5 | Hygiene-Erstinspektion vor/nach Inbetriebnahme bzw. Änderung; regelmäßige Hygienekontrollen und -inspektionen; Gefährdungsbeurteilung des Hygienezustands |
| VDMA-Einheitsblatt | VDMA 24186-1 | KL3 | 1 | Regelmäßiges Warten lufttechnischer Geräte und Anlagen |
GEG § 60 – Wirkungsgradrelevante Instandhaltung
Nach § 60 des Gebäudeenergiegesetzes hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Lüftungsanlage energieeffizient betrieben wird und alle wesentlichen Komponenten instandgehalten werden. Ziel ist es, den vorgegebenen Wirkungsgrad dauerhaft zu erhalten und Anlagenverluste zu vermeiden. Der Betreiber erstellt daher einen Instandhaltungsplan, der präventive Wartungsarbeiten für Ventilatoren, Wärmerückgewinnungseinheiten, Filterstufen, Regelorgane, Sensoren sowie Befeuchtungs-/Entfeuchtungseinrichtungen umfasst.
In definierten Intervallen werden relevante Parameter geprüft und dokumentiert, etwa Druckdifferenzen über Filtern, Wirkungsgrade der Wärmerückgewinnung, elektrischer Leistungsbedarf oder Volumenstrom. Abweichungen vom Sollbetrieb (z. B. Filterverschmutzung oder Leckagen) führen zu gezielten Instandsetzungen, um Wirkungsgradverluste zu vermeiden. Tabelle 2 zeigt typische Prüfgrößen und Kriterien für wirkungsgradrelevante Komponenten. Die Ergebnisse werden in Prüfprotokollen bzw. im CAFM-System festgehalten.
Wirkungsgradrelevante Prüfgrößen
| Komponente | Parameter | Intervall | Kriterium | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Wärmerückgewinnung (WRG) | thermischer Wirkungsgrad η_th;<br/>latenter Wirkungsgrad η_lat | halbjährlich | ≥ projektspezifische Referenz | Prüfprotokoll (CAFM) |
| Filter | Differenzdruck Δp | monatlich | Einhaltung des zulässigen Druckbereichs | GLT-/CAFM-Report |
| Ventilator | Effizienz (P_el / Volumenstrom) | jährlich | Einhaltung der Effizienzkennlinie | Messprotokoll |
Schornsteinfegerrecht – Lüftungsanlagen für Feuerstätten
Für Lüftungs- und Verbrennungsluftanlagen an Feuerstätten gelten die Vorschriften des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG), der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und ggf. länderspezifischer Regelungen. Ziel ist der rechtlich einwandfreie Betrieb aller kehr- und prüfpflichtigen Anlagen. Der Betreiber beauftragt die Fristarbeiten termingerecht, informiert den Bezirksschornsteinfeger unverzüglich über Änderungen oder Neubauten und gewährt uneingeschränkten Zugang für Kontrollen. Alle Arbeiten und Fristen werden dokumentiert.
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Pflichten der Betreiber mit Fristen und Nachweisen. Fristgebundene Arbeiten (z. B. Reinigung, Bescheiderledigung) und deren Nachweise (Kehr- und Prüfprotokolle, Kehrbuch, Formblätter) sind entsprechend zu führen.
Schornsteinfeger-Pflichtenmatrix
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Frist / Anlass | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Reinigung/Überprüfung veranlassen | SchfHwG § 1 Abs. 1 S. 1; KÜO | gemäß Feuerstättenbescheid | Betreiber / FM-Dienstleister | Kehr- und Prüfprotokoll |
| Änderungen / Wiederinbetriebnahme melden | SchfHwG § 1 Abs. 2 Nr. 1 | unverzüglich | Betreiber / FM-Dienstleister | Meldung an Bezirksschornsteinfeger |
| Zutritt für Schornsteinfeger gewähren | SchfHwG § 1 Abs. 3 | terminbezogen | Betreiber (Koordination Nutzer) | Zutrittsjournal |
| Feuerstättenbescheid umsetzen | SchfHwG § 14a Abs. 1 | fristgerecht nach Bescheiderteilung | Betreiber / FM-Dienstleister | Nachweis der Maßnahme |
| Mängel beheben und nachweisen | SchfHwG § 5 Abs. 1 S. 2 | ≤ 6 Wochen nach Feststellung | Betreiber / FM-Dienstleister | Mängelprotokoll |
| Gefahren melden (bei akuter Gefahr) | SchfHwG § 5 Abs. 2 | sofort bei Bekanntwerden | Betreiber | Behördenanzeige |
| Fristnachweis / Dokumentation | SchfHwG § 4 Abs. 1, 3 | fortlaufend | Betreiber / FM | Kehrbuch, ausgefüllte Formblätter |
| Feuerstättenschau durchführen | SchfHwG § 14 Abs. 1 | turnusgemäß | Bezirksschornsteinfeger | Feuerstättenschau-Protokoll |
Arbeitsstätten- & Betriebssicherheitsrecht
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet zur Instandhaltung und regelmäßigen Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Rettungswege. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt wiederkehrende Prüfungen von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) durch befähigte Personen oder zugelassene Stellen vor. Ziel ist die dauerhafte Verfügbarkeit und Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten.
Der Betreiber veranlasst regelmäßige Funktionsprüfungen an Sicherheitseinrichtungen wie Differenzdruck-Meldeanlagen, Brand-/Rauchschutzeinrichtungen, Notabschaltungen und Verriegelungen. In explosionsgefährdeten Bereichen werden halbjährlich oder jährlich detaillierte Prüfungen von Ventilatorantrieben, Erdungsmaßnahmen und Zündschutzsystemen durchgeführt. Jede Prüfung erfolgt durch qualifiziertes Personal. Die Ergebnisse werden dokumentiert, um die Vorschriftenkonformität nachzuweisen.
Prüfplan Sicherheit & Ex-Bereiche
| Bereich | Einrichtung | Prüfumfang | Intervall | Qualifikation | Nachweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Explosionsgefährdeter Bereich | Ventilatoren (Antrieb, Motor), Erdung, Zündschutzmaßnahmen | Sichtprüfung, Funktionsprüfung der Zündschutzsysteme, Überprüfung der Erdung und Kennzeichnung | jährlich | Befähigte Person (gem. BetrSichV) | Ex-Prüfbericht |
| Sicherheitseinrichtungen | Not-Aus-Schalter, Sicherheitsverriegelungen, Brand-/Rauchschutzklappen | Funktionsprüfung und Sichtkontrolle | halbjährlich | Sachkundige (gem. BetrSichV) | Prüf- und Wartungsprotokoll |
Gefahrstoffrecht (GefStoffV § 7 Abs. 7) – Laborabzüge
Für Laborabzüge und sonstige Abluftsysteme gelten die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, wonach technische Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen sind. Dazu zählen Messungen der Frontgeschwindigkeit (Einströmgeschwindigkeit) und Funktionstests der Alarm- bzw. Sicherheitssysteme.
Der Betreiber oder beauftragte Fachkräfte führen vierteljährlich Prüfungen der Abzugssysteme durch. Die Sollwerte (z. B. ≥ 0,5 m/s bei Frontgeschwindigkeit) sind projektspezifisch festgelegt. Bei Abweichungen werden Regelungen nachjustiert und Filter gewechselt. Alarmanlagen und Sensoren werden mindestens halbjährlich getestet. Die Messergebnisse werden in Prüfprotokollen dokumentiert. Tabelle 5 zeigt beispielhafte Kriterien, Intervalle und Maßnahmen.
Laborabzug – Wirksamkeitsprüfung
| Kriterium | Sollwert | Intervall | Maßnahme bei Abweichung | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Frontgeschwindigkeit (Einströmgeschwindigkeit) | projektspezifisch (z. B. ≥ 0,5 m/s) | vierteljährlich | Regelung nachjustieren, Reinigung/Wechsel der Filter | Prüfprotokoll |
| Alarm- und Sicherheitssystem | volle Funktionsfähigkeit (akustisch/optisch) | halbjährlich | Fehler beheben (Einstellungen, Sensoren) | Kontrollbericht |
VDI 2052-1 – Küchenlüftung & Dunstabzugshauben
VDI 2052-1 regelt den bestimmungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Reinigung gewerblicher Küchenlüftungsanlagen und Hauben. Ziel ist ein hygienischer Betrieb und gleichzeitiger Brandschutz. Der Betreiber stellt sicher, dass Anlagen gemäß Herstellerangaben betrieben und regelmäßig gereinigt werden. Eine Instandhaltungsplanung mit fest definierten Wartungs- und Reinigungsintervallen wird dokumentiert.
Zu den Pflichten gehören die Prüfung und Reinigung von Fettabscheidern, Aktivkohlefiltern sowie Küchenhauben und -decken. Aktivkohlefilter werden nach den vorgegebenen Betriebsstunden kontrolliert und bei Sättigung gewechselt. Fettfilter in Hauben bzw. Decken werden monatlich auf Ablagerungen geprüft und gereinigt. Brandschutzklappen in der Lüftungsführung werden halbjährlich funktional getestet. Alle Tätigkeiten werden in Reinigungs- und Prüfprotokollen dokumentiert. Tabelle 6 zeigt ein Beispiel für einen Wartungs- und Reinigungsplan.
Küchenlüftung – Instandhaltungs- und Reinigungsplan
| Komponente | Tätigkeit | Intervall | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Küchenhaube / Decke | Sichtkontrolle auf Fettrückstände; Reinigung | monatlich / bedarfsorientiert | FM/Servicepartner | Reinigungsprotokoll |
| Aktivkohlefilter | Prüfung der Sättigung; ggf. Filterwechsel | nach Betriebsstunden (gem. Hersteller) | FM/Servicepartner | Wechselbericht |
| Brandschutzklappen | Funktionsprüfung (Öffnung/Schließung) | halbjährlich | Sachkundige | Prüfbericht |
VDI 2054 – Lüftung für EDV-Anlagen
VDI 2054 betrifft Lüftungs- und Klimaanlagen für Rechenzentren und Serverräume. Ziel ist hohe Verfügbarkeit und definierte Reaktionszeiten bei Störungen. Der Betreiber hält einen Filterwechselplan und Konzepte zur Kondensat- und Leckage-Beseitigung vor. Es wird ein Notfall- und Störfallkonzept erstellt, das schnelle Eskalationswege und maximale Reaktionszeiten (z. B. ≤ 2 Stunden) definiert. Kritische Ersatzteile (z. B. für Kühler, Pumpen, Ventilatoren) werden vorgehalten, um Ausfallzeiten zu minimieren. Alle Maßnahmen sind dokumentiert und regelmäßig ...
VDI 6022-1 – Hygiene (Erstinspektion, Kontrollen, regelmäßige Inspektionen)
VDI 6022-1 schreibt vor, den Hygienezustand von Lüftungs- und Klimaanlagen systematisch zu erfassen und zu sichern. Dazu gehören eine Hygiene-Erstinspektion (Vor-Ort-Untersuchung) vor bzw. nach der Anlageninbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen (§7.2.1) sowie regelmäßige Hygienekontrollen (§7.3) und turnusmäßige Hygieneinspektionen (§7.4). Eine Gefährdungsbeurteilung (§7.5) bewertet das Gesundheitsrisiko der Anlage und leitet erforderliche Maßnahmen ein.
Der Betreiber dokumentiert alle Hygieneprüfungen in Berichten. Bei Auffälligkeiten (z. B. mikrobieller Belastung) werden sofort Maßnahmen ergriffen. Nach der Erstinspektion wird ein Hygienekonzept erstellt, das regelmäßige Kontrollen vorsieht. Tabelle 8 zeigt Beispiele für Maßnahmen, Intervalle und Zuständigkeiten.
VDMA 24186-1 – RDA/RWA/MRA
VDMA 24186-1 regelt den Betrieb von Rauch-Druck-Anlagen (RDA) sowie maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA/RWA). Ziel ist der jederzeitige Nachweis der Funktionsfähigkeit dieser Brandschutzanlagen. Der Betreiber veranlasst regelmäßige Wartungen nach Hersteller- und VDMA-Vorgaben. Dabei werden Funktionsproben durchgeführt, z. B. Druckaufbau bei RDA, Klappen- bzw. Türkräfte, Dichtheitstests und Notstrombetrieb. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und sofort behoben.
Prüf- und Wartungsraster RDA/RWA
| Anlage | Prüfumfang | Intervall | Qualifikation | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| RDA (Rauch-Druck-Anlage) | Druckaufbau und -haltefähigkeit; Türkräfte (Türfestigkeit); Dichtheitsprüfung; Notstrombetrieb | halbjährlich | Sachkundige Fachkraft (VDMA 24186) | Prüf- und Wartungsprotokoll |
| MRA/RWA (Rauch-/Wärmeabzug) | Auslösungstest; Öffnungswinkel und Laufzeiten der Antriebe; Positionssensorik | halbjährlich | Sachkundige Fachkraft (VDMA 24186) | Funktionsnachweisprotokoll |
Instandhaltungs- & Prüfprogramm (integriert)
Alle genannten gesetzlichen und normativen Anforderungen werden in einem integrierten Instandhaltungs- und Prüfprogramm zusammengeführt. Ein Jahres- und Mehrjahresplan im CAFM-System enthält alle anstehenden Inspektionen und Wartungen, Checklisten, Prüfaufträge sowie Service-Level und Eskalationsfristen. Ersatzteilmanagement und Eskalationsprozesse sind definiert. Tabelle 10 zeigt einen Auszug aus einem beispielhaften Instandhaltungsplan, geordnet nach Objektgruppen, Grundlage, Tätigkeit und Nachweis.
Instandhaltungsprogramm – Auszug
| Objektgruppe | Norm / Grundlage | Tätigkeit | Intervall | Evidenz |
|---|---|---|---|---|
| 431 (Lüftungsanlagen) | GEG § 60 | Wartung wirkungsgradrelevanter Komponenten | laut Plan | Wartungs- und Messprotokolle |
| 431.20 (Feuerstätten-Lüftung) | SchfHwG, KÜO | Kehren und Prüfen | gemäß Bescheid | Kehrbuch, Prüfprotokolle |
| 431.30/431.31 (Küchenlüftung) | VDI 2052-1 | Reinigung und Kontrolle | definierte Intervalle | Reinigungs- und Prüfberichte |
| 431.50 (EDV-Lüftung) | VDI 2054 | Verfügbarkeits- und Notfalltests | definierte Intervalle | Ausfall- und Testnachweise |
| 431 (Hygiene-Inspektion) | VDI 2054 | Hygiene-Inspektionen | definierte Intervalle | Hygieneberichte, Maßnahmenpläne |
| 431.80/431.90 (RDA/MRA) | VDMA 24186-1 | Wartung und Funktionsprüfung | halbjährlich | Prüf- und Wartungsprotokolle |
Dokumentation, Nachweise, Aufbewahrung, CAFM/GLT-Schnittstellen
Die Nachweise aller Tätigkeiten werden lückenlos dokumentiert. Dazu zählen Prüf- und Wartungsprotokolle, Reinigungs- und Hygieneberichte, Kehr- und Feuerstättenunterlagen, Prüfbescheinigungen, und dergleichen. Diese Unterlagen werden digital im CAFM-System geführt. Betriebsdaten aus der Gebäudeleittechnik (GLT) – wie Betriebsstunden, Differenzdrücke oder Alarmereignisse – werden automatisiert erfasst und ausgewertet. Aufbewahrungsfristen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und Verträgen (in der Regel mindestens 5 Jahre). Tabelle 11 bietet einen Überblick über wichtige Nachweisarten und ihre Ablage.
Nachweismatrix
| Nachweisart | Quelle | Inhalt | Frist/Ablage |
|---|---|---|---|
| Kehrbuch/Feuerstätten | SchfHwG, KÜO | Termine, Ergebnisse, Mängel | Landesrecht/CAFM |
| Hygieneberichte | VDI 6022-1 | Befund, Risiko, Maßnahmen | ≥ 5 Jahre/CAFM |
| Ex-Prüfberichte | BetrSichV | Prüfpunkte, Ergebnisse, Auflagen | gem. BetrSichV/CAFM |
| Wartungs-/Prüfprotokolle | GEG, VDI, VDMA | Tätigkeiten, Messwerte | ≥ 5 Jahre/CAFM |
Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen (RACI)
Die Aufgaben werden nach dem RACI-Prinzip verteilt. Der Betreiber ist Gesamtverantwortlicher (Accountable, A) für die Einhaltung der Betreiberpflichten. Der Facility-Management-Dienstleister führt die meisten Maßnahmen aus (Responsible, R). Fachkundige Personen (z. B. brandschutztechnische Sachverständige, Schornsteinfeger, Hygieneexperten) werden bei Bedarf als Verantwortliche für spezielle Prüfungen eingesetzt (Responsible oder Consulted, je nach Rolle). Die GLT-/GA-Abteilung sowie die HSE/Arbeitsschutz-Abteilung werden informiert oder konsultiert (Consulted, C). Die Tabelle zeigt eine beispielhafte RACI-Zuordnung für Kernaufgaben.
RACI-Übersicht
| Aufgabe | Betreiber | FM-Dienstleister | Sachkundige (VDI/Schf/Ex) | GLT/GA | HSE/ASi |
|---|---|---|---|---|---|
| GEG-konforme Wartung der Komponenten | A | R | C | C | C |
| SchfHwG/KÜO-Abläufe (Feuerstätten-Lüftung) | A | R | R (Bezirksschornsteinfeger) | C | C |
| Umsetzung VDI 6022-1 (Hygienekonformität) | A | R | R (Kategorie A/B) | C | A |
| Explosionsschutz-Prüfungen | A | C | R | C | A |
| Küchenlüftung (VDI 2052-1) | A | R | C | C | C |
| EDV-Lüftung (VDI 2054) | A | R | C | C | A |
| RDA/RWA Wartung (VDMA 24186-1) | A | R | R | C | C |
| A = Accountable (Verantwortlich), R = Responsible (Durchführend), C = Consulted (Informiert) |
Leistungskennzahlen (Compliance- & Betriebs-KPI) und Reporting
Zur Steuerung werden Kennzahlen (KPI) definiert. Beispiele sind die Quote fristgerecht erledigter Wartungs- und Prüfaufträge, die Erfüllungsrate von Hygiene-Inspektionen, die Funktionsquote der RDA/RWA nach halbjährlichen Tests oder die Einhaltung der 6-Wochen-Mängelbeseitigung. Auch energierelevante Kennzahlen (z. B. Leistungsaufnahme von Ventilatoren) werden herangezogen. Zielwerte (z. B. 100 % oder ≥ 98 %) werden vertraglich festgelegt. Bei Abweichungen werden Sofortmaßnahmen definiert. Ein regelmäßiges Reporting (monats- oder quartalsweise) fasst den aktuellen Status der KPI zusammen und erfordert Abweichungsanalysen und Nachverfolgung.
KPI-Raster
| KPI | Zielwert | Intervall | Datenquelle | Maßnahme bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| Hygienekontroll-Quote | 100 % | quartalsweise | VDI 6022-Inspektionsprotokolle | Sofortige Nachreinigung/Terminierung |
| RDA/RWA-Funktionsquote | ≥ 98 % | halbjährlich | RDA/RWA-Prüfprotokolle | Mängelbehebung/Eskalation |
| Kehr-/Prüfauftrag-Erledigungsquote | ≥ 98 % | jährlich | Kehrbuch/Feuerstättenbescheide | Nachbeauftragung/Eskalation |
| Mängel-Behebungsquote (≤ 6 Wochen) | 100 % (in Frist) | fortlaufend | Mängelmanagement-System | Eskalation bei Verzögerung |
| Energieeffizienz (Ventilatoren) | projektspezifisch | jährlich | GLT-Auswertungen | Analyse/Optimierung |
Abnahme-, Mängel- & Eskalationsmanagement
Nach Abschluss prüfpflichtiger Arbeiten (Hygieneinspektion, Schornsteinfegerarbeiten, Explosionsschutzprüfung, RDA/RWA-Test) erfolgt eine formale Abnahme mit Protokoll. Mängel werden nach Priorität (hoch/mittel/niedrig) klassifiziert. Fristen zur Behebung werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insb. SchfHwG: ≤ 6 Wochen) festgelegt und dokumentiert. Erledigte Mängel werden im CAFM-System vermerkt. Bei Gefährdungslagen erfolgt sofortige Meldung an die Behörde. Ansonsten wird bei Fristüberschreitungen eskaliert: zunächst FM-Leitung, dann Betreiber und schließlich HSE/Arbeitssicherheit. Tabelle 14 zeigt die Eskalationslogik für beispielhafte Risikoklassen.
Eskalationslogik
| Risikoklasse | Beispiel | Sofortmaßnahme | Frist Abstellung | Eskalationsstufe |
|---|---|---|---|---|
| Hoch | RDA-Anlage funktionslos / Brandgefahr (Küche) | Teil- oder Totalausfall der Anlage, Havarieplan aktivieren | 24–72 Stunden | Betreiber / HSE / Behörde |
| Mittel | Grenzwertnahe Hygiene (z. B. hohe Keimzahl) | Reinigung / Filterwechsel | ≤ 14 Tage | FM-Leitung |
| Niedrig | Dokumentationslücke | Unterlagen nachpflegen | ≤ 5 Tage | Qualitätsmanagement (QM) |
Vertragsanhänge (Vorlagen & Register)- Vertragsanhänge (Bestandteile):
A1: Jahres-Instandhaltungsplan (GEG § 60, VDMA 24186-1)
A2: Kehr- und Prüfregister; Feuerstättenunterlagen (SchfHwG, KÜO)
A3: Hygieneprogramm und -berichte (VDI 6022-1)
A4: Reinigungs- und Prüfpläne Küchenlüftung (VDI 2052-1)
A5: Verfügbarkeits- und Notfallkonzept EDV-Lüftung (VDI 2054)
A6: Prüfplan Sicherheits- und Ex-Anlagen (BetrSichV)
A7: Wartungs- und Prüfprotokolle RDA/RWA (VDMA 24186-1)
A8: KPI- und Monatsreporting-Vorlage
