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Lüftungsanlagen

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Betrieb » Betreiberpflichten » Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen– Betrieb, Hygiene und Wartung

Betreiberpflichten für Lüftungsanlagen (KG 431) gemäß den genannten Gesetzen und Normen sind einzuhalten. Vertragsgegenstand ist die vollständige, fristgerechte und normkonforme Leistungserbringung durch qualifiziertes Fachpersonal. Die Ausführung wird CAFM-gestützt dokumentiert und anhand festgelegter KPI überwacht. Abweichungen sind gemäß Eskalationsschema zu beheben, und behördliche Vorgaben sind vorrangig umzusetzen.

Dieses Dokument legt die verbindlichen Betreiberpflichten für Betrieb, Bedienung, Hygiene sowie Arbeits- und Brandschutz von Lüftungsanlagen (KG 431) fest. Der Geltungsbereich umfasst allgemeine Lüftungsanlagen, Lüftungsanlagen für Feuerstätten, Küchenlüftungsanlagen einschließlich Dunstabzugshauben, die Belüftung von Datenverarbeitungsräumen (EDV) sowie maschinelle Rauch- und Druckabzugsanlagen (RDA/MRA/RWA). Ziel ist ein rechtssicherer, sicherer, hygienischer und energieeffizienter Anlagenbetrieb mit minimierten Ausfall- und Haftungsrisiken. Alle Maßnahmen werden umfassend dokumentiert und nach den zutreffenden Normen und Vorschriften nachgewiesen.

Verbindliche Rechts- und Normengrundlagen (Übersicht)

Die Betreiberpflichten für Lüftungsanlagen orientieren sich an einer Reihe nationaler Gesetze, Verordnungen und technischer Regelwerke. Tabelle 1 gibt eine Übersicht der maßgeblichen Rechtsgrundlagen, ihrer Klassifikation und des jeweiligen Anlagenbezugs.

Rechtsbasis, Klassifikation und Anlagenbezug

Kategorie

Regelwerk

KL

Textstelle

Kernaussage / Betreiberpflicht

Bundes-Gesetz

GEG

KL1

§ 60

Regelmäßiges Warten/Instandhalten wirkungsgrad-relevanter Komponenten

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 1 Abs. 1 S. 1

Reinigung/Überprüfung kehr- und prüfpflichtiger Anlagen fristgerecht veranlassen

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Änderungen, Neuanlagen oder Wiederinbetriebnahmen unverzüglich dem Bezirksschornsteinfeger melden

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 1 Abs. 3

Zutritt für den Bezirksschornsteinfeger gewähren

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 13

Kontrolle der Pflichterfüllung; Führen von Kehrbüchern

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 14 Abs. 1

Feuerstättenschauen durchführen

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 14a Abs. 1

Feuerstättenbescheid erlassen (Festlegung des Arbeitsumfangs)

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 4 Abs. 1, Abs. 3

Fristnachweis gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger führen; Formblätter ausfüllen

Bundes-Gesetz

SchfHwG

KL1

§ 5 Abs. 1 S.2, Abs. 2

Mängel innerhalb von 6 Wochen beheben und nachweisen; bei Gefahren sofort Behörde informieren

Bundes-Verordnung

ArbStättV

KL1

§ 4 Abs. 3

Sicherheitseinrichtungen instandhalten und regelmäßig prüfen lassen

Bundes-Verordnung

BetrSichV

KL1

§ 16 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf sicheren Betriebszustand

Bundes-Verordnung

GefStoffV

KL1

§ 7 Abs. 7

Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen regelmäßig prüfen und dokumentieren (Gefahrstoffe)

Bundes-Verordnung

KÜO

KL1

§ 1 Abs. 1, 4

Kehren und Überprüfen von Abgas-, Verbrennungs- und Abluftanlagen (gemäß Kehr- und Überprüfungs-VO)

Landes-VO (HH)

SchfArbV

KL1

§ 2 Abs. 1–3

Vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchführen lassen

VDI-Richtlinie

VDI 2052-1

KL2

16 [2], [4], [6]–[8]

Betrieb gemäß Herstellerangaben; Instandhaltungsplanung; Aktivkohlefilter prüfen/erneuern; Küchenhauben/-decken reinigen und dokumentieren

VDI-Richtlinie

VDI 2054

KL2

13 [3], [6]

Funktions- und Hygienestand der Lüftung für EDV-Anlagen sicherstellen; Ersatzteilvorhaltung; Notfall-/Störfallkonzepte erstellen

VDI-Richtlinie

VDI 6022-1

KL2

7.2.1–7.5

Hygiene-Erstinspektion vor/nach Inbetriebnahme bzw. Änderung; regelmäßige Hygienekontrollen und -inspektionen; Gefährdungsbeurteilung des Hygienezustands

VDMA-Einheitsblatt

VDMA 24186-1

KL3

1

Regelmäßiges Warten lufttechnischer Geräte und Anlagen

GEG § 60 – Wirkungsgradrelevante Instandhaltung

Nach § 60 des Gebäudeenergiegesetzes hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Lüftungsanlage energieeffizient betrieben wird und alle wesentlichen Komponenten instandgehalten werden. Ziel ist es, den vorgegebenen Wirkungsgrad dauerhaft zu erhalten und Anlagenverluste zu vermeiden. Der Betreiber erstellt daher einen Instandhaltungsplan, der präventive Wartungsarbeiten für Ventilatoren, Wärmerückgewinnungseinheiten, Filterstufen, Regelorgane, Sensoren sowie Befeuchtungs-/Entfeuchtungseinrichtungen umfasst.

In definierten Intervallen werden relevante Parameter geprüft und dokumentiert, etwa Druckdifferenzen über Filtern, Wirkungsgrade der Wärmerückgewinnung, elektrischer Leistungsbedarf oder Volumenstrom. Abweichungen vom Sollbetrieb (z. B. Filterverschmutzung oder Leckagen) führen zu gezielten Instandsetzungen, um Wirkungsgradverluste zu vermeiden. Tabelle 2 zeigt typische Prüfgrößen und Kriterien für wirkungsgradrelevante Komponenten. Die Ergebnisse werden in Prüfprotokollen bzw. im CAFM-System festgehalten.

Wirkungsgradrelevante Prüfgrößen

Komponente

Parameter

Intervall

Kriterium

Nachweis

Wärmerückgewinnung (WRG)

thermischer Wirkungsgrad η_th;<br/>latenter Wirkungsgrad η_lat

halbjährlich

≥ projektspezifische Referenz

Prüfprotokoll (CAFM)

Filter

Differenzdruck Δp

monatlich

Einhaltung des zulässigen Druckbereichs

GLT-/CAFM-Report

Ventilator

Effizienz (P_el / Volumenstrom)

jährlich

Einhaltung der Effizienzkennlinie

Messprotokoll

Schornsteinfegerrecht – Lüftungsanlagen für Feuerstätten

Für Lüftungs- und Verbrennungsluftanlagen an Feuerstätten gelten die Vorschriften des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG), der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und ggf. länderspezifischer Regelungen. Ziel ist der rechtlich einwandfreie Betrieb aller kehr- und prüfpflichtigen Anlagen. Der Betreiber beauftragt die Fristarbeiten termingerecht, informiert den Bezirksschornsteinfeger unverzüglich über Änderungen oder Neubauten und gewährt uneingeschränkten Zugang für Kontrollen. Alle Arbeiten und Fristen werden dokumentiert.

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Pflichten der Betreiber mit Fristen und Nachweisen. Fristgebundene Arbeiten (z. B. Reinigung, Bescheiderledigung) und deren Nachweise (Kehr- und Prüfprotokolle, Kehrbuch, Formblätter) sind entsprechend zu führen.

Schornsteinfeger-Pflichtenmatrix

Pflicht

Rechtsgrundlage

Frist / Anlass

Verantwortlich

Nachweis

Reinigung/Überprüfung veranlassen

SchfHwG § 1 Abs. 1 S. 1; KÜO

gemäß Feuerstättenbescheid

Betreiber / FM-Dienstleister

Kehr- und Prüfprotokoll

Änderungen / Wiederinbetriebnahme melden

SchfHwG § 1 Abs. 2 Nr. 1

unverzüglich

Betreiber / FM-Dienstleister

Meldung an Bezirksschornsteinfeger

Zutritt für Schornsteinfeger gewähren

SchfHwG § 1 Abs. 3

terminbezogen

Betreiber (Koordination Nutzer)

Zutrittsjournal

Feuerstättenbescheid umsetzen

SchfHwG § 14a Abs. 1

fristgerecht nach Bescheiderteilung

Betreiber / FM-Dienstleister

Nachweis der Maßnahme

Mängel beheben und nachweisen

SchfHwG § 5 Abs. 1 S. 2

≤ 6 Wochen nach Feststellung

Betreiber / FM-Dienstleister

Mängelprotokoll

Gefahren melden (bei akuter Gefahr)

SchfHwG § 5 Abs. 2

sofort bei Bekanntwerden

Betreiber

Behördenanzeige

Fristnachweis / Dokumentation

SchfHwG § 4 Abs. 1, 3

fortlaufend

Betreiber / FM

Kehrbuch, ausgefüllte Formblätter

Feuerstättenschau durchführen

SchfHwG § 14 Abs. 1

turnusgemäß

Bezirksschornsteinfeger

Feuerstättenschau-Protokoll

Arbeitsstätten- & Betriebssicherheitsrecht

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet zur Instandhaltung und regelmäßigen Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Rettungswege. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt wiederkehrende Prüfungen von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) durch befähigte Personen oder zugelassene Stellen vor. Ziel ist die dauerhafte Verfügbarkeit und Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten.

Der Betreiber veranlasst regelmäßige Funktionsprüfungen an Sicherheitseinrichtungen wie Differenzdruck-Meldeanlagen, Brand-/Rauchschutzeinrichtungen, Notabschaltungen und Verriegelungen. In explosionsgefährdeten Bereichen werden halbjährlich oder jährlich detaillierte Prüfungen von Ventilatorantrieben, Erdungsmaßnahmen und Zündschutzsystemen durchgeführt. Jede Prüfung erfolgt durch qualifiziertes Personal. Die Ergebnisse werden dokumentiert, um die Vorschriftenkonformität nachzuweisen.

Prüfplan Sicherheit & Ex-Bereiche

Bereich

Einrichtung

Prüfumfang

Intervall

Qualifikation

Nachweis

Explosionsgefährdeter Bereich

Ventilatoren (Antrieb, Motor), Erdung, Zündschutzmaßnahmen

Sichtprüfung, Funktionsprüfung der Zündschutzsysteme, Überprüfung der Erdung und Kennzeichnung

jährlich

Befähigte Person (gem. BetrSichV)

Ex-Prüfbericht

Sicherheitseinrichtungen

Not-Aus-Schalter, Sicherheitsverriegelungen, Brand-/Rauchschutzklappen

Funktionsprüfung und Sichtkontrolle

halbjährlich

Sachkundige (gem. BetrSichV)

Prüf- und Wartungsprotokoll

Gefahrstoffrecht (GefStoffV § 7 Abs. 7) – Laborabzüge

Für Laborabzüge und sonstige Abluftsysteme gelten die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, wonach technische Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen sind. Dazu zählen Messungen der Frontgeschwindigkeit (Einströmgeschwindigkeit) und Funktionstests der Alarm- bzw. Sicherheitssysteme.

Der Betreiber oder beauftragte Fachkräfte führen vierteljährlich Prüfungen der Abzugssysteme durch. Die Sollwerte (z. B. ≥ 0,5 m/s bei Frontgeschwindigkeit) sind projektspezifisch festgelegt. Bei Abweichungen werden Regelungen nachjustiert und Filter gewechselt. Alarmanlagen und Sensoren werden mindestens halbjährlich getestet. Die Messergebnisse werden in Prüfprotokollen dokumentiert. Tabelle 5 zeigt beispielhafte Kriterien, Intervalle und Maßnahmen.

Laborabzug – Wirksamkeitsprüfung

Kriterium

Sollwert

Intervall

Maßnahme bei Abweichung

Nachweis

Frontgeschwindigkeit (Einströmgeschwindigkeit)

projektspezifisch (z. B. ≥ 0,5 m/s)

vierteljährlich

Regelung nachjustieren, Reinigung/Wechsel der Filter

Prüfprotokoll

Alarm- und Sicherheitssystem

volle Funktionsfähigkeit (akustisch/optisch)

halbjährlich

Fehler beheben (Einstellungen, Sensoren)

Kontrollbericht

VDI 2052-1 – Küchenlüftung & Dunstabzugshauben

VDI 2052-1 regelt den bestimmungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Reinigung gewerblicher Küchenlüftungsanlagen und Hauben. Ziel ist ein hygienischer Betrieb und gleichzeitiger Brandschutz. Der Betreiber stellt sicher, dass Anlagen gemäß Herstellerangaben betrieben und regelmäßig gereinigt werden. Eine Instandhaltungsplanung mit fest definierten Wartungs- und Reinigungsintervallen wird dokumentiert.

Zu den Pflichten gehören die Prüfung und Reinigung von Fettabscheidern, Aktivkohlefiltern sowie Küchenhauben und -decken. Aktivkohlefilter werden nach den vorgegebenen Betriebsstunden kontrolliert und bei Sättigung gewechselt. Fettfilter in Hauben bzw. Decken werden monatlich auf Ablagerungen geprüft und gereinigt. Brandschutzklappen in der Lüftungsführung werden halbjährlich funktional getestet. Alle Tätigkeiten werden in Reinigungs- und Prüfprotokollen dokumentiert. Tabelle 6 zeigt ein Beispiel für einen Wartungs- und Reinigungsplan.

Küchenlüftung – Instandhaltungs- und Reinigungsplan

Komponente

Tätigkeit

Intervall

Verantwortlich

Nachweis

Küchenhaube / Decke

Sichtkontrolle auf Fettrückstände; Reinigung

monatlich / bedarfsorientiert

FM/Servicepartner

Reinigungsprotokoll

Aktivkohlefilter

Prüfung der Sättigung; ggf. Filterwechsel

nach Betriebsstunden (gem. Hersteller)

FM/Servicepartner

Wechselbericht

Brandschutzklappen

Funktionsprüfung (Öffnung/Schließung)

halbjährlich

Sachkundige

Prüfbericht

VDI 2054 – Lüftung für EDV-Anlagen

VDI 2054 betrifft Lüftungs- und Klimaanlagen für Rechenzentren und Serverräume. Ziel ist hohe Verfügbarkeit und definierte Reaktionszeiten bei Störungen. Der Betreiber hält einen Filterwechselplan und Konzepte zur Kondensat- und Leckage-Beseitigung vor. Es wird ein Notfall- und Störfallkonzept erstellt, das schnelle Eskalationswege und maximale Reaktionszeiten (z. B. ≤ 2 Stunden) definiert. Kritische Ersatzteile (z. B. für Kühler, Pumpen, Ventilatoren) werden vorgehalten, um Ausfallzeiten zu minimieren. Alle Maßnahmen sind dokumentiert und regelmäßig ...

EDV-Lüftung – Verfügbarkeits- und Notfallkonzept

Element

Ziel

Vorgabe

Nachweis

Ersatzteilvorhaltung

Kritische Teile vorrätig

Teileliste; Mindestbestand

Lagerjournal

Notfall-/Störfallkonzept

Schnelle Reaktion

Reaktionszeit ≤ 2 h; Eskalationsmatrix

Notfallplan; Incident-Report

VDI 6022-1 – Hygiene (Erstinspektion, Kontrollen, regelmäßige Inspektionen)

VDI 6022-1 schreibt vor, den Hygienezustand von Lüftungs- und Klimaanlagen systematisch zu erfassen und zu sichern. Dazu gehören eine Hygiene-Erstinspektion (Vor-Ort-Untersuchung) vor bzw. nach der Anlageninbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen (§7.2.1) sowie regelmäßige Hygienekontrollen (§7.3) und turnusmäßige Hygieneinspektionen (§7.4). Eine Gefährdungsbeurteilung (§7.5) bewertet das Gesundheitsrisiko der Anlage und leitet erforderliche Maßnahmen ein.

Der Betreiber dokumentiert alle Hygieneprüfungen in Berichten. Bei Auffälligkeiten (z. B. mikrobieller Belastung) werden sofort Maßnahmen ergriffen. Nach der Erstinspektion wird ein Hygienekonzept erstellt, das regelmäßige Kontrollen vorsieht. Tabelle 8 zeigt Beispiele für Maßnahmen, Intervalle und Zuständigkeiten.

Hygieneplan (VDI 6022-1)

Maßnahme

Anlass/Intervall

Verantwortlich

Nachweis

Erstinspektion

Inbetriebnahme/Änderung

Kat. A/B

Bericht

Hygienekontrolle

vierteljährlich/Bedarf

Geschultes Pers.

Checkliste

Hygiene-Inspektion

jährlich/2-jährlich

Kat. A

Protokoll/Maßn.

VDMA 24186-1 – RDA/RWA/MRA

VDMA 24186-1 regelt den Betrieb von Rauch-Druck-Anlagen (RDA) sowie maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA/RWA). Ziel ist der jederzeitige Nachweis der Funktionsfähigkeit dieser Brandschutzanlagen. Der Betreiber veranlasst regelmäßige Wartungen nach Hersteller- und VDMA-Vorgaben. Dabei werden Funktionsproben durchgeführt, z. B. Druckaufbau bei RDA, Klappen- bzw. Türkräfte, Dichtheitstests und Notstrombetrieb. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und sofort behoben.

Prüf- und Wartungsraster RDA/RWA

Anlage

Prüfumfang

Intervall

Qualifikation

Nachweis

RDA (Rauch-Druck-Anlage)

Druckaufbau und -haltefähigkeit; Türkräfte (Türfestigkeit); Dichtheitsprüfung; Notstrombetrieb

halbjährlich

Sachkundige Fachkraft (VDMA 24186)

Prüf- und Wartungsprotokoll

MRA/RWA (Rauch-/Wärmeabzug)

Auslösungstest; Öffnungswinkel und Laufzeiten der Antriebe; Positionssensorik

halbjährlich

Sachkundige Fachkraft (VDMA 24186)

Funktionsnachweisprotokoll

Instandhaltungs- & Prüfprogramm (integriert)

Alle genannten gesetzlichen und normativen Anforderungen werden in einem integrierten Instandhaltungs- und Prüfprogramm zusammengeführt. Ein Jahres- und Mehrjahresplan im CAFM-System enthält alle anstehenden Inspektionen und Wartungen, Checklisten, Prüfaufträge sowie Service-Level und Eskalationsfristen. Ersatzteilmanagement und Eskalationsprozesse sind definiert. Tabelle 10 zeigt einen Auszug aus einem beispielhaften Instandhaltungsplan, geordnet nach Objektgruppen, Grundlage, Tätigkeit und Nachweis.

Instandhaltungsprogramm – Auszug

Objektgruppe

Norm / Grundlage

Tätigkeit

Intervall

Evidenz

431 (Lüftungsanlagen)

GEG § 60

Wartung wirkungsgradrelevanter Komponenten

laut Plan

Wartungs- und Messprotokolle

431.20 (Feuerstätten-Lüftung)

SchfHwG, KÜO

Kehren und Prüfen

gemäß Bescheid

Kehrbuch, Prüfprotokolle

431.30/431.31 (Küchenlüftung)

VDI 2052-1

Reinigung und Kontrolle

definierte Intervalle

Reinigungs- und Prüfberichte

431.50 (EDV-Lüftung)

VDI 2054

Verfügbarkeits- und Notfalltests

definierte Intervalle

Ausfall- und Testnachweise

431 (Hygiene-Inspektion)

VDI 2054

Hygiene-Inspektionen

definierte Intervalle

Hygieneberichte, Maßnahmenpläne

431.80/431.90 (RDA/MRA)

VDMA 24186-1

Wartung und Funktionsprüfung

halbjährlich

Prüf- und Wartungsprotokolle

Dokumentation, Nachweise, Aufbewahrung, CAFM/GLT-Schnittstellen

Die Nachweise aller Tätigkeiten werden lückenlos dokumentiert. Dazu zählen Prüf- und Wartungsprotokolle, Reinigungs- und Hygieneberichte, Kehr- und Feuerstättenunterlagen, Prüfbescheinigungen, und dergleichen. Diese Unterlagen werden digital im CAFM-System geführt. Betriebsdaten aus der Gebäudeleittechnik (GLT) – wie Betriebsstunden, Differenzdrücke oder Alarmereignisse – werden automatisiert erfasst und ausgewertet. Aufbewahrungsfristen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und Verträgen (in der Regel mindestens 5 Jahre). Tabelle 11 bietet einen Überblick über wichtige Nachweisarten und ihre Ablage.

Nachweismatrix

Nachweisart

Quelle

Inhalt

Frist/Ablage

Kehrbuch/Feuerstätten

SchfHwG, KÜO

Termine, Ergebnisse, Mängel

Landesrecht/CAFM

Hygieneberichte

VDI 6022-1

Befund, Risiko, Maßnahmen

≥ 5 Jahre/CAFM

Ex-Prüfberichte

BetrSichV

Prüfpunkte, Ergebnisse, Auflagen

gem. BetrSichV/CAFM

Wartungs-/Prüfprotokolle

GEG, VDI, VDMA

Tätigkeiten, Messwerte

≥ 5 Jahre/CAFM

Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen (RACI)

Die Aufgaben werden nach dem RACI-Prinzip verteilt. Der Betreiber ist Gesamtverantwortlicher (Accountable, A) für die Einhaltung der Betreiberpflichten. Der Facility-Management-Dienstleister führt die meisten Maßnahmen aus (Responsible, R). Fachkundige Personen (z. B. brandschutztechnische Sachverständige, Schornsteinfeger, Hygieneexperten) werden bei Bedarf als Verantwortliche für spezielle Prüfungen eingesetzt (Responsible oder Consulted, je nach Rolle). Die GLT-/GA-Abteilung sowie die HSE/Arbeitsschutz-Abteilung werden informiert oder konsultiert (Consulted, C). Die Tabelle zeigt eine beispielhafte RACI-Zuordnung für Kernaufgaben.

RACI-Übersicht

Aufgabe

Betreiber

FM-Dienstleister

Sachkundige (VDI/Schf/Ex)

GLT/GA

HSE/ASi

GEG-konforme Wartung der Komponenten

A

R

C

C

C

SchfHwG/KÜO-Abläufe (Feuerstätten-Lüftung)

A

R

R (Bezirksschornsteinfeger)

C

C

Umsetzung VDI 6022-1 (Hygienekonformität)

A

R

R (Kategorie A/B)

C

A

Explosionsschutz-Prüfungen

A

C

R

C

A

Küchenlüftung (VDI 2052-1)

A

R

C

C

C

EDV-Lüftung (VDI 2054)

A

R

C

C

A

RDA/RWA Wartung (VDMA 24186-1)

A

R

R

C

C

A = Accountable (Verantwortlich), R = Responsible (Durchführend), C = Consulted (Informiert)

         

Leistungskennzahlen (Compliance- & Betriebs-KPI) und Reporting

Zur Steuerung werden Kennzahlen (KPI) definiert. Beispiele sind die Quote fristgerecht erledigter Wartungs- und Prüfaufträge, die Erfüllungsrate von Hygiene-Inspektionen, die Funktionsquote der RDA/RWA nach halbjährlichen Tests oder die Einhaltung der 6-Wochen-Mängelbeseitigung. Auch energierelevante Kennzahlen (z. B. Leistungsaufnahme von Ventilatoren) werden herangezogen. Zielwerte (z. B. 100 % oder ≥ 98 %) werden vertraglich festgelegt. Bei Abweichungen werden Sofortmaßnahmen definiert. Ein regelmäßiges Reporting (monats- oder quartalsweise) fasst den aktuellen Status der KPI zusammen und erfordert Abweichungsanalysen und Nachverfolgung.

KPI-Raster

KPI

Zielwert

Intervall

Datenquelle

Maßnahme bei Abweichung

Hygienekontroll-Quote

100 %

quartalsweise

VDI 6022-Inspektionsprotokolle

Sofortige Nachreinigung/Terminierung

RDA/RWA-Funktionsquote

≥ 98 %

halbjährlich

RDA/RWA-Prüfprotokolle

Mängelbehebung/Eskalation

Kehr-/Prüfauftrag-Erledigungsquote

≥ 98 %

jährlich

Kehrbuch/Feuerstättenbescheide

Nachbeauftragung/Eskalation

Mängel-Behebungsquote (≤ 6 Wochen)

100 % (in Frist)

fortlaufend

Mängelmanagement-System

Eskalation bei Verzögerung

Energieeffizienz (Ventilatoren)

projektspezifisch

jährlich

GLT-Auswertungen

Analyse/Optimierung

Abnahme-, Mängel- & Eskalationsmanagement

Nach Abschluss prüfpflichtiger Arbeiten (Hygieneinspektion, Schornsteinfegerarbeiten, Explosionsschutzprüfung, RDA/RWA-Test) erfolgt eine formale Abnahme mit Protokoll. Mängel werden nach Priorität (hoch/mittel/niedrig) klassifiziert. Fristen zur Behebung werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insb. SchfHwG: ≤ 6 Wochen) festgelegt und dokumentiert. Erledigte Mängel werden im CAFM-System vermerkt. Bei Gefährdungslagen erfolgt sofortige Meldung an die Behörde. Ansonsten wird bei Fristüberschreitungen eskaliert: zunächst FM-Leitung, dann Betreiber und schließlich HSE/Arbeitssicherheit. Tabelle 14 zeigt die Eskalationslogik für beispielhafte Risikoklassen.

Eskalationslogik

Risikoklasse

Beispiel

Sofortmaßnahme

Frist Abstellung

Eskalationsstufe

Hoch

RDA-Anlage funktionslos / Brandgefahr (Küche)

Teil- oder Totalausfall der Anlage, Havarieplan aktivieren

24–72 Stunden

Betreiber / HSE / Behörde

Mittel

Grenzwertnahe Hygiene (z. B. hohe Keimzahl)

Reinigung / Filterwechsel

≤ 14 Tage

FM-Leitung

Niedrig

Dokumentationslücke

Unterlagen nachpflegen

≤ 5 Tage

Qualitätsmanagement (QM)

Vertragsanhänge (Vorlagen & Register)- Vertragsanhänge (Bestandteile):

  • A1: Jahres-Instandhaltungsplan (GEG § 60, VDMA 24186-1)

  • A2: Kehr- und Prüfregister; Feuerstättenunterlagen (SchfHwG, KÜO)

  • A3: Hygieneprogramm und -berichte (VDI 6022-1)

  • A4: Reinigungs- und Prüfpläne Küchenlüftung (VDI 2052-1)

  • A5: Verfügbarkeits- und Notfallkonzept EDV-Lüftung (VDI 2054)

  • A6: Prüfplan Sicherheits- und Ex-Anlagen (BetrSichV)

  • A7: Wartungs- und Prüfprotokolle RDA/RWA (VDMA 24186-1)

  • A8: KPI- und Monatsreporting-Vorlage