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Luftbehandlungssystem

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Betrieb » Betreiberpflichten » Luftbehandlungssystem

Luftbehandlungssystem

Die regelmäßige Wartung der Rauchschutz-Druckanlagen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß VDMA 24186-1 ist für den Brandschutz und die Betriebssicherheit von Gebäuden verbindlich. Dieses Dokument fasst die wesentlichen Betreiberpflichten zusammen und bildet die Grundlage für vertragliche Vereinbarungen zwischen Betreiber und Wartungsunternehmen. Die fristgerechte Durchführung aller Wartungsmaßnahmen und die lückenlose Dokumentation sind Voraussetzung für die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen und damit für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Ziel ist es, die Pflichten des Betreibers klar darzustellen, um die dauerhafte Einsatzbereitschaft der Anlagen sicherzustellen und eine lückenlose Dokumentation der Wartungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Systeme zur Luftbehandlung im Betrieb

Allgemeine Betreiberpflichten

  • Betriebsvorschriften einhalten: Sicherstellung, dass alle Anlagen gemäß den geltenden Vorschriften und Herstellervorgaben betrieben und gewartet werden.

  • Wartungsorganisation: Organisation und Durchführung regelmäßiger Wartungen und Überprüfungen durch qualifiziertes Fachpersonal.

  • Koordination: Abstimmung aller gewerkübergreifenden Abhängigkeiten sowie fristgerechte Meldung an zuständige Fachbehörden oder sachkundige Prüfer.

  • Dokumentation: Führung einer lückenlosen Dokumentation aller Wartungs- und Prüftermine sowie der Wartungsergebnisse.

  • Mängelbeseitigung: Umsetzung der Empfehlungen aus Prüf- und Wartungsberichten und fristgerechte Beseitigung festgestellter Mängel.

  • Schulung: Information und Schulung des Wartungspersonals über spezifische Sicherheitsanforderungen und Änderungen der Anlagentechnik.

Systemübersicht

Eine Rauchschutz-Druckanlage (RDA) dient der Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen in Gebäuden, insbesondere von Sicherheitstreppenräumen, Treppenräumen und Quergängen. Im Brandfall erzeugt sie durch Ventilatoren und Luftklappen einen leichten Überdruck in den geschützten Bereichen, sodass Rauch nicht in diese Bereiche eindringen kann. Die Anlage muss permanent betriebsbereit sein, um bei einem Brand sofort wirksam zu werden. Typische Einsatzorte sind mehrgeschossige Gebäude, in denen sichere, raucharme Fluchtwege erforderlich sind. Der Betreiber sorgt dafür, dass die RDA stets in ihrem vorgesehenen Zustand verbleibt und bei Bedarf automatisch anspricht.

Wartungsumfänge

Die Wartung der RDA muss nach den Vorgaben von VDMA 24186-1 und den Herstellerunterlagen erfolgen. Dabei sind nachfolgende Prüfschritte mindestens in den angegebenen Intervallen durchzuführen:

Nr.

Tätigkeit

Mindestumfang

Intervall

Verantwortlich

1

Sichtprüfung der Druckbelüftungsanlage

Prüfung auf äußere Schäden, Sauberkeit, Beschädigungen

Monatlich

Fachfirma

2

Funktionsprüfung der Druckregelung

Kontrolle von Gebläsen, Klappen und Drucksensoren

Vierteljährlich

Fachfirma

3

Prüfung der Notstromversorgung

Test der Batterie(n) und Umschaltung auf Notbetrieb

Halbjährlich

Fachfirma

4

Messung des Differenzdrucks

Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Sollwerte

Jährlich

Sachkundiger

5

Dokumentation im Wartungsprotokoll

Vollständige Erfassung aller Maßnahmen und Ergebnisse

Laufend

Betreiber

Systemübersicht

Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA bzw. RWA) dienen der Ableitung von Rauchgasen und Hitze im Brandfall. Sie öffnen, manuell oder automatisch ausgelöst, Dach- oder Fassadenöffnungen, um Rauch aus dem Gebäudeinneren abzuleiten und eine raucharme Schicht in Bodennähe zu schaffen. Zeitgleich wird durch Zuluftöffnungen Frischluft zugeführt, sodass Flucht- und Rettungswege raucharm bleiben. MRA/RWA-Anlagen sind in großen Hallen, Industriebauten oder Lagerbereichen zu finden. Ihre Funktionsfähigkeit ist für den vorbeugenden Brandschutz unerlässlich.

Wartungsumfänge

Nr.

Tätigkeit

Mindestumfang

Intervall

Verantwortlich

1

Sichtkontrolle der Ventilatoren und Klappen

Kontrolle auf Verschmutzung, Korrosion, Fremdkörper

Monatlich

Fachfirma

2

Funktionsprüfung im Alarmfall (Simulation)

Auslösen der Anlage im Testbetrieb, Klappenfunktion

Halbjährlich

Fachfirma

3

Prüfung der Leitungen und Steuerkabel

Isolationsmessung, Überprüfung der Befestigung

Jährlich

Elektrofachkraft

4

Kontrolle der Steuer- und Bedienelemente

Funktionsprüfung der Schaltwarte, Taster, Anzeigen

Halbjährlich

Fachfirma

5

Nachweisführung im Prüfbuch

Dokumentation aller Prüfungen und Ergebnisse

Laufend

Betreiber

Anforderungen an die Fachfirmen

  • Qualifikation: Nachweis geeigneter Zertifizierungen (z. B. Sachkunde für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß VdS-Richtlinien oder nach ASR A2.3).

  • Originalteile: Einsatz von geschultem Personal und Verwendung originaler oder gleichwertiger Ersatzteile und Materialien.

  • Versicherung: Vorhaltung einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden im Störungsfall.

  • Arbeitsschutz: Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften während aller Wartungsarbeiten.

  • Mängelmeldung: Verpflichtung zur sofortigen Meldung sicherheitsrelevanter Abweichungen oder Mängel an den Betreiber.

  • Dokumente: Bereitstellung aller erforderlichen Prüf- und Messprotokolle sowie Nachweise über durchgeführte Schulungen und Prüfungen.

Wartungsprotokolle

  • Datum und Ort der Wartung sowie Bezeichnung der Anlage.

  • Beschreibung der durchgeführten Prüf- und Wartungsmaßnahmen.

  • Ergebnisse der Kontrollen einschließlich gemessener Werte.

  • Festgestellte Mängel oder Abweichungen und die ergriffenen Maßnahmen.

  • Name und Unterschrift der ausführenden Person bzw. des Fachbetriebs.

Nachweismatrix

Nachweisart

Quelle

Mindestinhalt

Frist/Ablage

Wartungsprotokoll

VDMA 24186-1

Prüfungen, Ergebnisse, Unterschrift

10 Jahre

Prüfbuch RDA

BetrSichV § 17

Funktionsprüfungen, Instandsetzungen

Laufend

Prüfbuch RWA

VDMA 24186-1

Simulationen, Alarmtests

Laufend

Mängelbericht

Fachfirma

Abweichungen, Handlungsempfehlungen

Sofortige Meldung

Schnittstellenmanagement

  • Brandschutzkonzept: Abstimmung mit dem brandschutztechnischen Konzept und den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde.

  • GLT/BMS: Integration der Anlagenüberwachung in die Gebäudeleittechnik (GLT/BMS) zur zentralen Erfassung von Stör- und Alarmmeldungen.

  • Behörden und Feuerwehr: Information und enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Brandschutzbeauftragten sowie externen Sachverständigen.

  • Notstrom: Koordination mit der Sicherheitsstromversorgung (USV/Notstrom), um die Funktionsfähigkeit bei Netzausfall sicherzustellen.

  • Terminplanung: Berücksichtigung von Betriebs- und Produktionszeiten bei der Terminierung von Wartungsarbeiten.

  • Gewerke: Kommunikation mit allen beteiligten Gewerken bei Baumaßnahmen, um Beeinträchtigungen der Anlagen zu vermeiden.

Betreiberpflichten bei Störungen

  • Sofortmaßnahmen: Alarmierung des Wartungsdienstes und Einleitung manuell verfügbarer Steuerungsoptionen.

  • Dokumentation: Festhalten von Zeitpunkt, Art der Störung und ggf. bereits durchgeführten Maßnahmen.

  • Fachfirma beauftragen: Unverzügliche Beauftragung einer qualifizierten Fachfirma zur Fehleranalyse und -behebung.

  • Informationspflicht: Information der zuständigen Führungskräfte und, falls erforderlich, der Feuerwehr über den Ausfall.

  • Ersatzmaßnahmen: Organisation von Ersatz- oder Sicherheitsmaßnahmen (z. B. zusätzliche Lüftung) bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebs.

  • Abschlussprüfung: Funktionsprüfung nach der Instandsetzung, um die vollständige Wiederherstellung sicherzustellen.

Kontrolle, Nachweisführung und Audit

  • Interne Audits: Regelmäßige interne Überprüfungen durch das Betreibermanagement oder Fachabteilungen.

  • Externe Prüfungen: Inspektionen durch akkreditierte Prüfdienste oder Sachverständige (z. B. nach DIN 18232-2).

  • Behördliche Prüfungen: Überprüfung von Dokumentation und Wartungsprotokollen bei behördlichen Abnahmen oder Versicherungsprüfungen.

  • Mängelmanagement: Verfolgung und Umsetzung von Prüfergebnissen; festgestellte Mängel sind zeitnah zu beheben.

  • Berichterstattung: Dokumentation der Audit-Ergebnisse und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

  • Rechtliche Konsequenzen: Haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen bei unterlassener Wartung oder fehlender Dokumentation.