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Betreiberpflichten für raumlufttechnische Anlagen– Betrieb, Hygiene, Brandschutz, Reinigung, Wartung

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Raumlufttechnische Anlagen– Betrieb, Hygiene, Brandschutz, Reinigung, Wartung

Betreiberpflichten für KG 430 im Hinblick auf den Betrieb (GEG §§ 58–59), Funktions- und Energieerhalt, Brandschutz (HBauO § 40 Abs. 2, DIN EN 15650), Hygiene (VDI 6022-1), Reinigung/Arbeitsschutz (VDI/ÖFR/SWKI 6022-8) sowie Wartung (VDMA 24186-1) sind einzuhalten. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die vollständige, frist- und normgerechte Erfüllung dieser Betreiberpflichten einschließlich umfassender Dokumentation, qualifikationsgebundener Ausführung und CAFM-gestützter Transparenz. Abweichungen und Mängel sind gemäß der definierten Eskalationslogik unverzüglich zu beheben. Damit wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.

Der Anwendungsbereich umfasst sowohl zentrale als auch dezentrale RLT-Anlagen (KG 430). Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung eines betriebsbereiten, energieeffizienten und hygienisch einwandfreien Anlagenbetriebs unter Berücksichtigung von Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandsicherheit.

Verbindliche Rechts- und Normengrundlagen (Übersicht)

Die wesentlichen Rechts- und Normenvorgaben werden hier in Kurzform dargestellt. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Regelwerke, die maßgeblichen Paragraphen und Abschnitte sowie die grundlegenden Betreiberpflichten für raumlufttechnische Anlagen.

Relevante Rechts- und Normenvorgaben für RLT-Anlagen

Kategorie

Regelwerk

KL

Textstelle

Kernaussage / Betreiberpflicht

Anlagen-/Gewerkbezug

Bundes-Gesetz

GEG

KL1

§ 58

Betriebsbereites Erhalten und bestimmungsgemäße Nutzung energiebedarfssenkender Einrichtungen

RLT gesamt

Bundes-Gesetz

GEG

KL1

§ 59

Sachgerechtes Bedienen der Anlagen und Einrichtungen

RLT gesamt

Landes-Gesetz (HH)

HBauO

KL1

§ 40 Abs. 2

Lüftungsleitungen durch Brandwände nur mit geeigneten Vorkehrungen

Luftleitungen/Kammern

DIN EN-Norm

DIN EN 15650

KL2

8.3

Regelmäßige Prüfung/Inspektion von Brandschutz- und Rauchschutzklappen

BSK/RSK/-Ventile

VDI-Richtlinie

VDI 6022-1

KL2

7.3

Hygienekontrollen an RLT-Anlagen und -Geräten

RLT gesamt

VDI/ÖFR/SWKI

VDI 6022-8

KL2

4,6,7,8,9,10

Reinigung, Gefährdungsbeurteilung, PSA, Betriebsanweisung, Zugänglichkeit, Grundsätze, Checklisten, Überprüfungsbefund

RLT gesamt

VDMA-Einheitsblatt

24186-1

KL3

1

Regelmäßiges Warten lufttechnischer Geräte und Anlagen

Komponenten

Betreiberpflichten nach GEG § 58 – Betriebsbereites Erhalten & bestimmungsgemäßer Gebrauch

Gemäß § 58 GEG ist der Betreiber verpflichtet, energiebedarfssenkende Einrichtungen dauerhaft betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Ziel ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Anlagenfunktion und Energieeffizienz. Zu den Kernpflichten gehört die Verfügbarkeit wesentlicher, sicherheits- und energieeffizienzrelevanter Komponenten (z. B. Wärme- und Feuchteübertrager, frequenzgeregelte Antriebe (VSD) und Sensorik). Ferner sind ein systematisches Ersatzteil- und Verschleißteilmanagement sowie regelmäßige präventive Instandhaltungsmaßnahmen nach Herstellervorgaben und dem VDMA-Einheitsblatt 24186-1 sicherzustellen. Betriebsrelevante Parameter (Soll-/Ist-Werte) sind zu dokumentieren, Grenzwerte festzulegen und bei Störfällen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zudem sind Betriebszeiten und Lüftungsstrategien (z. B. Nachtlüftung, bedarfsgerechte Steuerung) im Sinne der energetischen Optimierung kontinuierlich zu überwachen und anzupassen.

Nachweise und Schwellenwerte (Beispielstruktur)

Komponente

Nachweis

Intervall

Akzeptanzkriterium

Ablage

Wärmerückgewinnung

WRG-Wirkungsgradtrend

halbjährlich

≥ projektspezifische Referenz

CAFM / Logbuch

Filterstufe

Druckverlustprotokoll

monatlich

Δp im zulässigen Bereich

CAFM / Wartungs-App

Sensorik

Funktions-/Kalibrierprotokoll

jährlich

Abweichung ≤ Toleranz

QMS-Akte

Betreiberpflichten nach GEG § 59 – Sachgerechtes Bedienen

Die sachgerechte Bedienung der RLT-Anlage erfordert den Einsatz von fachkundigem Personal. Der Betreiber muss gemäß § 59 GEG sicherstellen, dass alle Bedienkräfte angemessen qualifiziert sind und regelmäßig unterwiesen werden. Entsprechende Betriebs- und Bedienungsanweisungen sowie Schulungsnachweise (z. B. gemäß VDI 6022) sind vorzuhalten. Alle wesentlichen Bedienvorgänge müssen lückenlos dokumentiert werden (z. B. in Schichtbüchern oder Logbüchern), etwa Sollwertänderungen, Betriebsartenwechsel, Bypass-Stellungen oder Freigaben nach Wartungsarbeiten. Ein systematisches Schulungskonzept mit Erst- und Wiederholungsschulungen sichert die dauerhafte Fachkunde des Bedienpersonals. Schnittstellen zu Leitwarten und Gebäudeleittechnik sind definiert: Alarme werden umgehend weitergeleitet und kritische Störfälle eskaliert; ein Rufbereitschaftsmodell stellt sicher, dass rund um die Uhr geeignete Ansprechpartner verfügbar sind. Tabelle 3 zeigt beispielhaft Rollen, Qualifikationen, Befugnisse und Nachweiserfordernisse für typische Bedienfunktionen.

Bedienorganisation

Rolle

Qualifikation

Befugnisse

Nachweise

Anlagenführer RLT

VDI 6022 Kategorie A/B (je Aufgaben)

Sollwertanpassung, Freigaben

Schulungszertifikat, Einweisungsprotokoll

Leittechniker

GA-/GLT-Fachkunde

Alarmmanagement

Leitwarten-Log, Schichtbuch

Brandschutzanforderungen an Luftleitungen (HBauO § 40 Abs. 2 HH)

Gemäß § 40 Abs. 2 HBauO sind Lüftungsleitungen durch Brandwände nur mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen zulässig. Der Betreiber hat den Nachweis zu führen, dass alle Durchführungen durch Brandwände mit zugelassenen Feuerabschottungen versehen sind (z. B. Brandschutzklappen, Installationsmanschetten, Abschottungen, Kompensatoren) und den jeweils gültigen Zulassungen oder Prüfzeugnissen entsprechen. Alle Nachweise und Zulassungsdokumente sind lückenlos zu dokumentieren. Bauliche Abschottungen und anlagentechnische Brandschutzkomponenten sind regelmäßig auf Funktion und Dichtheit zu überprüfen; insbesondere sind nach Änderungen oder Wartungsarbeiten Sichtkontrollen und Funktionstests durchzuführen. Alle Änderungen oder Stilllegungen von Luftleitungen und Abschottungen sind detailliert zu dokumentieren und in den Revisionsunterlagen (z. B. Kanal- und Abschottungsplänen) nachzuführen.

Abschottungs- und Leitungsregister

Abschnitt

Brandwand

Maßnahme

Zulassung/ID

Letzte Prüfung

Status

Zuluftkanal OG1

F90-A

Brandschutzklappe DN250

Zulassung Nr. BSK-1234

07/2025

Funktionstüchtig

Abluftkanal EG

F90-A

Installationsmanschette

Zulassung Nr. M-5678

12/2024

Teilweise instandsetzungsbedürftig

Prüfung/Inspektion von Brandschutz- und Rauchschutzklappen

Brandschutzklappen (BSK), Rauchschutzklappen (RSK) und zugehörige Regelklappen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Grundlage sind die Vorgaben der DIN EN 15650 sowie die Herstellerangaben, üblicherweise in halbjährlichen oder jährlichen Prüfzyklen. Alle Prüfergebnisse werden mit Datum, Ergebnis und gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen dokumentiert und archiviert. Störfunktionen oder Undichtigkeiten werden unverzüglich instand gesetzt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Einbauorte aller Brandschutz- und Rauchschutzkomponenten dauerhaft zugänglich und gekennzeichnet sind. Tabelle 5 zeigt einen beispielhaften Prüfplan für Brandschutzklappen.

BSK-Prüfplan

Kennz.

Standort

Typ

Intervall

Prüfumfang

Ergebnis

Maßnahmen

BSK-01

Lüftungszentrale EG

Brandschutzklappe DN250

6 Monate

Funktions- und Dichtheitsprüfung

OK

-

BSK-02

Aufenthaltsraum OG

Brandschutzklappe DN300

12 Monate

Funktionsprüfung

Mangelhaft

Ersatz erforderlich

Hygiene- und Gesundheitsvorsorge

Zur Hygiene- und Gesundheitsvorsorge sind regelmäßige Inspektionen der relevanten Anlagenbestandteile vorgeschrieben. Die VDI 6022-1 sieht hierzu visuelle und gegebenenfalls mikrobiologische Kontrollen der Komponenten vor: Ventilatoren, Wärmetauscher, Filter, Befeuchter/Entfeuchter sowie Luftkanäle werden je nach Nutzungskategorie in definierten Intervallen überprüft. Die Prüfmethoden umfassen Sicht- und Wischtests auf Verschmutzungen und – falls angezeigt – Abklatsch- oder Oberflächentests auf mikrobiellen Befall. Aus den Befunden wird ein Maßnahmenplan erstellt: Dieser kann fachgerechte Reinigungen, den Austausch verschmutzter Bauteile oder Anpassungen im Anlagenbetrieb beinhalten. Alle Hygienekontrollergebnisse und Folgemaßnahmen sind detailliert im Hygienelogbuch zu dokumentieren. Tabelle 6 zeigt beispielhaft eine Checkliste für Hygienekontrollen.

Hygiene-Checkliste

Komponente

Prüfmerkmal

Methode

Intervall

Grenzwert/Richtwert

Befund / Maßnahme

Ventilator

Ablagerungen

Sicht- und Wischtest

jährlich

rückstandsfrei

Reinigung bei Bedarf

Filter (Klasse F4)

Druckdifferenz

Δp-Messung

monatlich

≤ zulässiges Δp

Filterwechsel bei Überschreitung

Luftkanal

Schmutzablagerungen

Wisch-/Abklatschtest

jährlich

rückstandsfrei

Reinigung notwendig

Lüftungsreinigung und Arbeitsschutz (VDI/ÖFR/SWKI 6022-8)

Reinigungsarbeiten an RLT-Anlagen sind gemäß VDI/ÖFR/SWKI 6022 Blatt 8 sorgfältig zu planen. Die Wahl des Reinigungsverfahrens (Nass- oder Trockenreinigung) richtet sich nach Art und Ausmaß der Verschmutzung, unter Berücksichtigung des Materialschutzes (z. B. empfindliche Brandschutzklappen oder Filtermedien). Eine Gefährdungsbeurteilung ist zwingend erforderlich (durch Fachkräfte, VDI 6022-2, Kategorie A) und bewertet Gefahren durch chemische Reinigungsmittel, biologische Kontamination oder mechanische Arbeiten. Entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrung von Nebenanlagen, Belüftung oder Absaugung) sind festzulegen. Geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen bereitgestellt werden (Schutzhandschuhe, Atemschutz, Schutzbrillen, Schutzanzug). Für Reinigungsarbeiten werden spezifische Betriebsanweisungen erstellt und Schulungen inklusive arbeitsmedizinischer Beratung durchgeführt. Alle zu reinigenden Anlagenteile müssen dauerhaft zugänglich gestaltet sein; erforderliche Zugangsklappen oder Gerüste sind bereitzustellen

Reinigungs- und HSE-Plan

Bereich

Verfahren

GB-Datum

Schutzmaßnahmen

PSA

Freigabe

Befund

Zuluftkanal OG1

Nassreinigung

15.03.2025

Stromabschaltung, Staubabsaugung

Schutzanzug, Atemschutz, Handschuhe

FM-Leiter

Rückstandfrei

Abluftkanal EG

Trockenreinigung

20.11.2024

ggf. chem. Reinigungsmittel

Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille

FM-Leiter

Leichte Verschmutzung

Wartungspflichten gemäß VDMA 24186-1 (Komponentenklassen 430.xx/439)

Die planmäßige Instandhaltung erfolgt nach VDMA-Einheitsblatt 24186-1. Alle Baugruppen und Komponenten der RLT-Anlage werden entsprechend ihren definierten Positionen gewartet. Dazu zählen insbesondere Antriebs- und Übertragungstechnik (z. B. Elektromotoren, Riemen, Kupplungen, Wellen), lufttechnische Komponenten (z. B. Laufräder, Lager, Dichtungen), Luftaufbereitung und Wärmetauschertechnik, Filtrationssysteme (inklusive Filterwechselintervalle und Δp-Überwachung), Befeuchtungs-/Entfeuchtungstechnik (Wasserzerstäubung, Tropfenabscheider, Dampfbefeuchter usw.), Regelungskomponenten (z. B. Wetterschutzgitter, Sensoren) und hydraulische Hilfssysteme (z. B. Pumpen, Ventile). Wartungsarbeiten werden nach festem Plan durch qualifiziertes Personal ausgeführt und dokumentiert. Tabelle 8 zeigt beispielhaft Wartungsarbeiten für ausgewählte Komponentenklassen.

Wartungsplan (Auswahl)

Pos.-Klasse

Tätigkeit

Intervall

Qualifikation

Abnahme

Dokument

430.27

Rotationswärmetauscher: Reinigung und Dichtheitsprüfung

halbjährlich

Servicetechniker RLT

FM-Abnahme

Wartungsprotokoll

430.35

HEPA-Filter: Wechsel und Δp-Kontrolle

jährlich (bzw. Δp-abhängig)

Filterfachkraft

Sichtprüfung

Filterzertifikat

430.53

Brandschutzklappen: Funktionsprüfung

6–12 Monate

Sachkundiger BSK

Prüfbefund

BSK-Checkliste

Dokumentation und Nachweisführung

Eine lückenlose Dokumentation aller prüfpflichtigen Tätigkeiten und Betriebszustände ist obligatorisch. Hierfür wird üblicherweise ein Betriebstagebuch oder ein CAFM-System eingesetzt. Erfasst werden Messwerte, Ereignisse, Wartungs- und Instandhaltungstermine sowie Ergebnisse von Hygienekontrollen, BSK-Prüfungen und Reinigungen. Die Anbindung an die Gebäudeleittechnik ermöglicht die automatische Übernahme von Betriebsstunden, Alarmmeldungen, Δp-Werten und WRG-Wirkungsgradverläufen. Alle Betriebs- und Wartungsanweisungen, Prüfprotokolle und Gefährdungsbeurteilungen sind als lenkungsfähige Dokumente vorzuhalten. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach gesetzlichen und internen Vorgaben (in der Regel mehrere Jahre) und die Nachweise müssen jederzeit vorgelegt werden können. Tabelle 9 zeigt beispielhaft eine Nachweismatrix mit erforderlichen Inhalten und Fristen.

Nachweismatrix

Nachweisart

Quelle

Mindestinhalt

Frist / Ablage

Hygienekontrolle

VDI 6022-Checkliste

Befund, Maßnahmen, Termin

5 Jahre / CAFM

BSK-Prüfung

BSK-Checkliste

Funktion, Auslösung, Dichtheit

5 Jahre / CAFM

Reinigung

6022-8 Prüfbericht

Verfahren, Gefährdungsbeurteilung, PSA, Ergebnis

5 Jahre / CAFM

Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen

Zur Übersichtlichkeit werden Verantwortlichkeiten anhand einer RACI-Matrix zugeordnet (siehe Tabelle 10). Dabei steht jeder Aufgabe eine Rolle zu: „A“ (Accountable) weist auf den letztlich Verantwortlichen hin, „R“ (Responsible) bezeichnet den Ausführenden, „C“ (Consulted) steht für beratende Beteiligung. Tabelle 10 gibt beispielhaft Auskunft über die Zuständigkeiten für wichtige Tätigkeiten im RLT-Betrieb. Beispielsweise ist der Betreiber für die Einhaltung des GEG § 59 letztlich verantwortlich (A), während der FM-Dienstleister die praktische Umsetzung übernimmt (R); Sachkundige, Leitwarte und HSE/Arbeitsschutz werden als beratende Instanzen (C) einbezogen.

Verantwortlichkeitsmatrix (RACI)

Aufgabe

Betreiber

FM-Dienstleister

Sachkundiger (BSK/Hygiene)

GA/Leitwarte

HSE/BA

Bedienung gem. GEG § 59

R

A

C

C

C

Hygienekontrollen (VDI 6022-1)

A

R

R

C

C

BSK-Prüfungen (DIN EN 15650)

A

R

R

C

C

Reinigung (inkl. GB/PSA 6022-8)

A

R

R

C

C

Dokumentation/CAFM

A

R

C

C

C

A = Accountable, R = Responsible, C = Consulted

Abnahme-, Prüf- und Eskalationsprozesse

Nach Abschluss aller relevanten Tätigkeiten (z. B. BSK-Funktionsprüfungen, Hygiene-Audits, Reinigungsarbeiten, Wartungsmaßnahmen) erfolgt eine formale Abnahme mit Protokoll. Festgestellte Mängel werden protokolliert und es werden Fristen zur Beseitigung gesetzt. Bei gravierenden Gesundheits- oder Brandschutzrisiken kann eine sofortige Teilsperrung oder Betriebsbeschränkung angeordnet werden. Eine definierte Eskalationslogik stellt sicher, dass bei Fristüberschreitungen oder kritischen Vorfällen rechtzeitig eskaliert wird. Regelmäßige Rezertifizierungen der Qualifikationen (z. B. Schulungsauffrischungen nach VDI 6022, Aktualisierung der Sachkunde von BSK-Personal) werden durchgeführt, um den aktuellen Stand der Fachkunde zu gewährleisten.

Eskalationslogik

Risikoklasse

Beispiel

Sofortmaßnahme

Frist zur Abstellung

Eskalationsziel

Hoch

BSK fällt komplett aus

Teilabschaltung/Umgehung

24–72 Stunden

Betreiber / Brandschutz

Mittel

Grenzwertnaher Hygienebefund

Reinigungsauftrag

≤ 14 Tage

FM-Leitung / HSE

Niedrig

Dokumentationslücken

Nachpflege der Dokumentation

≤ 5 Tage

Qualitätsmanagement (QMS)

Leistungskennzahlen (Compliance- und Betriebs-KPI)

KPI dienen der Steuerung der Vertragserfüllung und der Nachweisführung. Typische Kennzahlen sind z. B. die Quote fristgerechter BSK-Prüfungen [%], die Durchführung aller geplanten Hygienemaudits [%], die Anzahl von Filter-Δp-Überschreitungen [Anzahl], die Reaktionszeit auf Störmeldungen [Minuten], der Trend des WRG-Wirkungsgrads [%] oder die Vollständigkeit der Dokumentation [%]. Diese Kennzahlen werden in festgelegten Abständen erfasst und ausgewertet. Die Tabelle zeigt beispielhaft einen KPI-Raster mit Zielwerten und Erfassungsintervallen.

KPI-Raster

KPI

Zielwert

Messintervall

Datenquelle

Sanktion / Bonus

Quote fristgerechter BSK-Prüfungen

≥ 98 %

monatlich

CAFM

Malus bei Unterschreitung

Hygiene-Audit-Quote

100 %

quartalsweise

Hygienelogbuch

Auffrischschulung

Dokumentationsvollständigkeit

100 %

jährlich

Auditberichte

Hinweis bei Lücken

Schnittstellen- und Änderungsmanagement

Für einen reibungslosen Ablauf sind klare Schnittstellen definiert (z. B. zu Bau-/Projektleitung, Reinigung, Brandschutz, Gebäudeautomation, HSE und Betreibervertretung). Diese Schnittstellen werden durch regelmäßige Abstimmungen und Dokumentationspflichten gepflegt. Ändert sich die RLT-Anlage (z. B. bei Umbauten, Leitungsänderungen, Filterwechsel, Systemanpassungen), so greift ein formalisierter Freigabeprozess. Jede Änderung wird gemeldet, geprüft und nach Freigabe in den Revisionsunterlagen (z. B. aktualisierte Kanalpläne oder Abschottungsnachweise) vermerkt. Tabelle 13 illustriert beispielhaft typische Prozesse, Zuständigkeiten und Meilensteine im Schnittstellen- und Änderungsmanagement.

Schnittstellen- und Änderungsmanagement

Prozess

Lead

Beteiligte

Input / Output

Meilenstein

Leitungsänderung/Erweiterung

FM-Leitung

Betreiber, Brandschutz, GA

Änderungspläne

Planfreigabe

Filter-/Befeuchtersystemwechsel

FM-Service

Betreiber, Hersteller

Austauschdaten

Inbetriebnahme

Dokumentationsaktualisierung

FM-Leitung

GA, Qualitätsmanagement, HSE

Änderungsunterlagen

Dokumentengültigkeit

Vertragsanhänge (strukturierte Vorlagen)

Die folgenden Anlagen strukturieren die vertragsgemäße Dokumentation:

- Anlage A1 enthält die Betriebs- und Bedienungsanweisungen gemäß GEG § 59;

- Anlage A2 stellt das Hygienelogbuch (VDI 6022-1) bereit;

- Anlage A3 umfasst die BSK-Prüf-Checklisten nach DIN EN 15650;

- Anlage A4 enthält Vorlagen für Reinigungs-Gefährdungsbeurteilungen, das PSA-Register und Befundprotokolle (VDI/ÖFR/SWKI 6022-8);

- Anlage A5 listet Wartungspläne gemäß VDMA 24186-1 für die einzelnen RLT-Komponentenklassen auf;

- Anlage A6 führt das Abschottungs- und Leitungsregister nach HBauO § 40 Abs. 2;

- Anlage A7 enthält Vorlagen für KPI-Reporting und Monitoring.