Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen)
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) werden in Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- und Brandschutzanlagen eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials unterliegen sie strengen gesetzlichen Dokumentations-, Qualifikations- und Zertifizierungspflichten nach europäischem und deutschem Klimaschutzrecht. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/573, die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sowie technische Normen wie DIN EN 378-4, die Handhabung, Betrieb und Überwachung von F-Gas-Anlagen regeln. Für Facility Manager ist eine vollständige Dokumentation unverzichtbar, um Umweltvorgaben einzuhalten, Bußgelder zu vermeiden und den rechtssicheren Betrieb von F-Gas-Anlagen zu gewährleisten.
Anlagenaufzeichnungen – fluorierte Treibhausgase
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Dokumenttitel/-typ | Anlagenaufzeichnungen – fluorierte Treibhausgase (Records – Installations with F-Gases) |
Zweck & Geltung | Dokumentation von Errichtung, Betrieb, Wartung, Dichtheitsprüfungen und Entsorgung von Anlagen mit F-Gasen. |
Relevante Normen | Verordnung (EU) 2024/573; VO (EG) 1497/2007; VO (EG) 1516/2007; DIN EN 378-4; ChemKlimaschutzV |
Schlüsselelemente | • Identifikation der Anlage und des Betreibers • Menge und Art der verwendeten F-Gase • Intervalle und Ergebnisse von Dichtheitsprüfungen • Wartungs- und Serviceprotokolle • Maßnahmen zur Emissionsvermeidung • Nachweise über Rückgewinnung und Entsorgung |
Verantwortliche Stelle | Betreiber / Facility Manager |
Praxisrelevanz | Mindestens 5 Jahre aufzubewahren; muss Behörden auf Anfrage vorgelegt werden; Bestandteil von Umwelt- und Compliance-Audits. |
Erläuterung: Anlagenaufzeichnungen sind das Rückgrat der F-Gas-Compliance. Facility Manager müssen sicherstellen, dass sämtliche Betriebsaktivitäten – von der Dichtheitsprüfung bis zur endgültigen Entsorgung – lückenlos und nach DIN EN 378-4 dokumentiert werden.
Sachkundenachweis – Arbeiten an F-Gas-Anlagen
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Dokumenttitel/-typ | Sachkundenachweis (Certificate of Expertise – Systems with F-Gases) |
Zweck & Geltung | Bestätigt, dass Personal für Installation, Wartung, Dichtheitsprüfungen und Rückgewinnung von F-Gasen qualifiziert ist. |
Relevante Normen | ChemKlimaschutzV |
Schlüsselelemente | • Persönliche Identifikation • Schulungsträger • Geltungsbereich (Kategorien I–IV) • Gültigkeitszeitraum |
Verantwortliche Stelle | Anerkannte Ausbildungs- und Prüfstellen |
Praxisrelevanz | Muss von Technikern, die an F-Gas-Anlagen arbeiten, vorgelegt werden; Arbeitgeber archivieren Kopien für Prüfungen. |
Erläuterung: Nur geschultes und zertifiziertes Personal darf rechtlich an F-Gas-Anlagen arbeiten. Facility Manager müssen prüfen, dass externe Dienstleister oder interne Mitarbeiter über gültige Sachkundenachweise verfügen.
Unternehmenszertifikat – Umgang mit F-Gasen
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Dokumenttitel/-typ | Unternehmenszertifikat – Umgang mit F-Gasen (Company Certificate – Handling of F-Gases) |
Zweck & Geltung | Bestätigt die Berechtigung eines Unternehmens zur Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung von F-Gasen. |
Relevante Normen | Verordnung (EU) 2024/573 |
Schlüsselelemente | • Unternehmensname und Registrierung • Umfang der Tätigkeiten • Angaben zur Zertifizierungsstelle • Gültigkeit und Verlängerungsbedingungen |
Verantwortliche Stelle | Anerkannte Zertifizierungsstellen |
Praxisrelevanz | Muss vorliegen, um die rechtliche Befugnis von Auftragnehmern oder internen Teams nachzuweisen; geprüft bei Ausschreibungen, Audits und Behördenkontrollen. |
Erläuterung: Neben Personenzertifikaten benötigen auch Unternehmen selbst eine offizielle Zertifizierung. Facility Manager müssen die Gültigkeit von Unternehmenszertifikaten bei Dienstleistern oder internen Teams regelmäßig überprüfen.