Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase)
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Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase)
Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, unterliegen in Deutschland und der EU strengen gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen und zum Klimaschutz. Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, die Dichtheit, Wartung und Instandhaltung lückenlos zu dokumentieren und sicherzustellen, dass nur zertifizierte Fachbetriebe und sachkundige Personen daran arbeiten dürfen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich u. a. aus der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), der EU-Verordnung (EU) 2024/573, den Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 1516/2007 und (EG) Nr. 1497/2007 sowie der Norm DIN EN 378-4. Diese Dokumentationspflichten dienen der rechtssicheren Betreiberverantwortung gemäß Umweltrecht und sind ein zentraler Bestandteil eines umweltgerechten Facility Managements in Deutschland.
Nachweise & Unterlagen nach neuer F-Gase-VO
Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Betriebs- und Wartungsprotokoll / Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Überwachung, Dichtheitskontrolle, Wartung und Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase. Dient der Erfüllung der Betreiberverantwortung nach EU- und nationalem Umweltrecht. |
| Relevante Vorschriften / Normen | - ChemKlimaschutzV (Verordnung zum Schutz des Klimas durch die Begrenzung von Emissionen fluorierter Treibhausgase) |
| Wesentliche Inhalte | - Angaben zur Anlage (Hersteller, Typ, Standort, Füllmenge, Kältemitteltyp) |
| Verantwortliche Stelle | - Erstellung: Betreiber / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | - Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren (EU-Vorgabe). |
Fachliche Erläuterung
Das Betriebs- und Wartungsprotokoll hält sämtliche Arbeiten, Prüfungen und Ereignisse fest, die den Umgang mit fluorierten Kältemitteln in der Anlage betreffen. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/573 sind Betreiber verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Art und Menge des verwendeten Kältemittels, durchgeführte Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die Rückgewinnung und etwaige Leckagen zu führen. Diese Daten bilden die Grundlage für Umweltberichte und die Nachweispflicht gegenüber den Überwachungsbehörden.
Im Facility Management ist dieses Dokument ein Pflichtelement der TGA-Dokumentation (Technische Gebäudeausrüstung) und wird häufig in digitalen Wartungs- oder CAFM-Systemen als F-Gas-Logbuch geführt. Digitale Systeme ermöglichen eine automatische Überwachung von Dichtheitsprüfungsintervallen entsprechend der Füllmenge (z. B. halbjährlich oder jährlich je nach CO₂-Äquivalent) und erinnern den Betreiber an fällige Prüfungen. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht – etwa lückenhafte oder fehlende Aufzeichnungen – können gemäß ChemKlimaschutzV als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden und im Extremfall zum Verlust der Betriebserlaubnis für die Anlage führen. Die lückenlose Dokumentation sichert somit nicht nur die Rechtskonformität, sondern trägt auch dazu bei, Emissionen zu reduzieren und den energieeffizienten Betrieb der Kälteanlage zu gewährleisten.
Sachkundenachweis (Zertifikat für Personen)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Sachkundenachweis gemäß ChemKlimaschutzV für Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Person, die Installation, Wartung oder Rückgewinnung von Kältemitteln durchführt, über die notwendige Sachkunde verfügt. Dient der Qualitätssicherung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | - ChemKlimaschutzV § 5 (Sachkundenachweis für Personen) |
| Wesentliche Inhalte | - Name und Qualifikation der Person |
| Verantwortliche Stelle | - Erstellung: anerkannte Schulungs- und Prüfstellen (z. B. Handwerkskammern, TÜV, DEKRA, Berufsbildungszentren) |
| Praktische Hinweise | - Nur Personen mit gültigem Zertifikat dürfen an F-Gasanlagen arbeiten. |
Fachliche Erläuterung
Der Sachkundenachweis für Personen ist die Grundvoraussetzung für alle Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen. Ohne gültiges Zertifikat (Sachkundebescheinigung) dürfen weder Installation, Wartung, Leckageprüfung noch Demontage und Rückgewinnung des Kältemittels durchgeführt werden. Dieser Nachweis dient nicht nur der Einhaltung der EU-Vorgaben, sondern auch der Gewährleistung von Qualität, Sicherheit und Umweltschutz. In der Praxis werden Sachkundezertifikate durch anerkannte Bildungsträger nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ausgestellt – häufig nach Kategorien (z. B. Kategorie I für unbegrenzte Füllmengen). Die Schulungsinhalte decken alle relevanten Aspekte ab, von Dichtheitskontrollen über Umgang mit Kältemitteln bis hin zu Rechtsvorschriften und Arbeitssicherheit. Der Facility Manager hat die Pflicht sicherzustellen, dass nur qualifiziertes und zertifiziertes Personal für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt wird. Die Zertifikate sollten im Betrieb stets verfügbar sein und regelmäßig auf Aktualität geprüft werden, insbesondere wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern. Eine lückenlose Dokumentation aller Personenzertifikate – beispielsweise in der Personalakte und der technischen Anlagendokumentation – schützt den Betreiber vor Haftungsrisiken nach ChemKlimaschutzV und F-Gas-Verordnung.
Unternehmenszertifikat für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Unternehmenszertifikat gemäß EU-Verordnung für Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Unternehmen berechtigt ist, Tätigkeiten wie Installation, Wartung, Dichtheitsprüfung, Rückgewinnung oder Entsorgung von F-Gasen durchzuführen. Voraussetzung für die legale Ausführung dieser Arbeiten. |
| Relevante Vorschriften / Normen | - Verordnung (EU) 2024/573, Kapitel IV (Zertifizierung von Unternehmen) |
| Wesentliche Inhalte | - Firmenname, Anschrift, Zertifikatsnummer |
| Verantwortliche Stelle | - Erstellung: von zugelassenen Zertifizierungsstellen (z. B. TÜV, ZDH-Zert, Innungsverbände) |
| Praktische Hinweise | - Unternehmenszertifikat ist Voraussetzung für Auftragsannahme im Kälteanlagenbau. |
Fachliche Erläuterung
Das Unternehmenszertifikat dokumentiert, dass eine Firma organisatorisch, technisch und personell in der Lage ist, Arbeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit F-Gasen rechtskonform auszuführen. Es stellt sicher, dass im Betrieb alle eingesetzten Techniker über individuelle Sachkundenachweise verfügen und dass geeignete Werkzeuge und Verfahren vorhanden sind, um Emissionen zu minimieren. Für Facility Manager ist dieses Dokument essenziell bei der Vergabe von Wartungs- oder Serviceaufträgen, da es als Eignungsnachweis gemäß ChemKlimaschutzV und EU-Verordnung 2024/573 dient. Fehlt ein gültiges Unternehmenszertifikat, dürfen die entsprechenden Arbeiten an F-Gasanlagen nicht durchgeführt werden – ein Verstoß hätte rechtliche Konsequenzen. In der Regel wird die Betriebszertifizierung von einer zuständigen Stelle (oft die Handwerkskammer oder eine anerkannte Zertifizierungsstelle wie TÜV oder ZDH-Zert) erteilt und ist 5 Jahre gültig. Der Betrieb muss rechtzeitig für Verlängerung sorgen, da sonst eine gesetzliche Tätigkeitssperre droht. Bei Behördenkontrollen oder Audits (z. B. durch Umweltämter, Gewerbeaufsicht oder Versicherungsgutachter) wird das Vorhandensein eines aktuellen Unternehmenszertifikats geprüft. Im Rahmen des Facility Managements sollte daher die Gültigkeit der Zertifikate von Fremdfirmen vor Auftragserteilung verifiziert und dokumentiert werden, um Compliance-Risiken auszuschließen.
