Komponenten von Klimaanlagen
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Klimaanlagen
Klimaanlagen in Gebäuden bestehen aus einer Vielzahl von technischen Komponenten. Neben den für die Raumkonditionierung notwendigen luft- und kältetechnischen Baugruppen gehören elektrische Betriebsmittel, brandschutztechnische Abschlüsse, Lüftungskanäle und Pumpen zum Anlagenverbund. Diese Systeme sind sicherheitsrelevant und unterliegen einem dichten Netz von Vorschriften. Die Unfallverhütungsvorschriften DGUV‑V 3/4 und die Normen DIN VDE 0701/0702 fordern Wiederholungsprüfungen mit Messung des Schutzleiter- und Isolationswiderstandes sowie der Ableitströme, die mit konkreten Grenzwerten und Messströmen durchzuführen sind . Die Ergebnisse müssen strukturiert dokumentiert werden; ein Prüfprotokoll hat u. a. Angaben zur Geräteidentifikation, zum Prüfdatum, zum verwendeten Messgerät, zu Messwerten und zum Prüfer zu enthalten . Die Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) verpflichtet Hersteller dazu, Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizufügen, die klar und verständlich sind.
Die Dokumentation der gemeinsamen Komponenten von Klimaanlagen vereint Aspekte der elektrischen Sicherheit, des Brandschutzes, der mechanischen Kennzeichnung und der Lüftungshygiene. Facility Manager müssen für jedes Dokument – von Prüfprotokollen über Betriebsanleitungen bis zur Übereinstimmungserklärung – die zuständigen Normen und gesetzlichen Vorgaben kennen und deren Einhaltung organisieren. Die genannten Vorschriften (VDE‑Normen, DGUV‑Regeln, MVV TB, DIN EN 15650, VDI 6022, 1. ProdSV) verlangen eine sorgfältige Planung, Durchführung und Dokumentation aller Prüf‑ und Wartungsmaßnahmen. Durch vollständige und aktuelle Unterlagen zeigen Facility Manager bei Audits der Berufsgenossenschaft, der Feuerwehr oder der Gesundheitsbehörde, dass sie ihre Betreiberverantwortung erfüllen, Risiken minimieren und die langfristige Funktionstüchtigkeit der Anlagen sichern.
Prüfprotokoll – elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Prüfprotokolle nach DIN VDE 0701/0702 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten der Klimaanlage; Erfassung aller relevanten Messungen zur Betriebssicherheit |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN VDE 0702 und DIN VDE 0701 (Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Instandsetzung); DGUV V 3/4; DGUV I 203 070; DGUV I 203 071 |
| Schlüsselelemente | Visuelle Kontrolle; Messung des Schutzleiterwiderstandes mit mindestens 200 mA Prüfstrom und in beiden Stromrichtungen ; Messung des Isolationswiderstandes zwischen aktiven Leitern und berührbaren Teilen ; Messung von Ableit und Berührungsströmen; Funktionsprüfung |
| Verantwortliche | Prüfberechtigte Elektrofachkraft |
| Praxishinweise | Das Protokoll muss folgende Angaben enthalten: Geräteidentifikation, Einsatzort, Datum und Umfang der Prüfung, verwendetes Messgerät, Messverfahren, Messwerte, Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers . Die Dokumentation kann in Papierform oder elektronisch erfolgen und dient der Inventarisierung und Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse . |
Erläuterung:
Prüfprotokolle sind zentrale Nachweise für die Betriebssicherheit. Sie werden nach den DGUV‑Vorschriften und den VDE‑Normen erstellt. Gemäß DGUV Information 203‑070 muss der Schutzleiterwiderstand mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA gemessen werden, wobei die Messung in beiden Stromrichtungen zu erfolgen hat, um Diodeneffekte zu erkennen. Die Prüfperson muss zudem den Isolationswiderstand messen und Funktionstests durchführen. Alle Messwerte und Ergebnisse werden im Protokoll dokumentiert; dieses ermöglicht eine lückenlose Historie über den Zustand der Geräte und bildet die Grundlage für die Festlegung der nächsten Prüffrist.
Betriebs‑ und Sicherheitshinweise – elektrische Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des sicheren Umgangs, der Installation, des Betriebs und der Wartung elektrischer Komponenten der Klimaanlage |
| Relevante Vorschriften/Normen | Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU; Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) |
| Schlüsselelemente | Hinweise zur sicheren Nutzung und Wartung; Schutzmaßnahmen; Angaben zu Restrisiken; Entsorgungs¬hinweise; Sprache Deutsch und klare, verständliche Formulierung |
| Verantwortliche | Hersteller (bzw. Importeur für Übersetzung) |
| Praxishinweise | Die 1. ProdSV verpflichtet Hersteller, Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizufügen und sicherzustellen, dass diese klar, verständlich und deutlich sind . Importeur und Händler müssen prüfen, dass die CE Kennzeichnung vorhanden ist und die Dokumentation dem Gerät beigefügt wurde . |
Erläuterung:
Betriebs‑ und Sicherheitshinweise sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie informieren das Bedien‑ und Servicepersonal über die bestimmungsgemäße Verwendung, Wartungsintervalle und mögliche Restrisiken der elektrischen Komponenten. Laut 1. ProdSV müssen dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beiliegen. Die Anleitungen dienen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und sind während des Betriebs verfügbar zu halten.
Prüfbuch – elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Prüfbuch (Prüflisten bzw. Gerätekartei) |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassung aller Prüfungen und deren Ergebnisse in einer zentralen Dokumentation; dient dem Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und Versicherern |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV V 3 und DGUV V 4; DGUV I 203 070 |
| Schlüsselelemente | Auflistung aller Prüftermine; dokumentierte Ergebnisse und durchgeführte Maßnahmen; Unterschrift des Prüfers; Verweis auf Prüfprotokolle |
| Verantwortliche | Betreiber (Facility Manager) |
| Praxishinweise | Das Prüfbuch ergänzt die Einzelprotokolle. Es bietet eine Gesamtübersicht über die Prüfhistorie aller elektrischen Betriebsmittel und erleichtert die Planung der nächsten Prüffristen. Die Berufsgenossenschaft kann Einsicht verlangen; daher sollte das Prüfbuch stets aktuell und vollständig sein. |
Erläuterung:
Das Prüfbuch ist ein organisationsbezogenes Dokument, das die Prüfprotokolle zusammenführt. Es dokumentiert die gesetzlich geforderten Wiederholungsprüfungen und bildet eine Grundlage für die Haftungsabsicherung des Betreibers. Die DGUV‑Regeln verlangen, dass der nächste Prüftermin so festgelegt wird, dass das Gerät bis dahin sicher betrieben werden kann. Durch die strukturierte Erfassung lassen sich Fristen überwachen und Mängel systematisch beheben.
Montage‑, Einbau‑ und Betriebsanleitungen – Brandschutz‑/Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Montage , Einbau und Betriebsanleitungen für Brandschutz und Rauchschutzabschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorgaben für die fachgerechte Montage, Justierung und den Betrieb von Brandschutz und Rauchschutzabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutzklappen) in Lüftungsanlagen |
| Relevante Vorschriften/Normen | Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB); DIN EN 12101 8, DIN EN 13501 2; Herstellerzulassungen |
| Schlüsselelemente | Beschriebene Montageprozesse; zulässige Befestigungsmaterialien; Vorgaben für die Anbindung an die Lüftungsleitungen; Einstellungen der Auslösemechanismen; Wartungshinweise |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxishinweise | Die Anleitungen sind Teil der Bauvorlage. Bei Prüfungen durch Bauaufsicht oder Feuerwehr müssen sie vorliegen. Facility Manager müssen sicherstellen, dass das Personal die Montage und den Betrieb entsprechend den Anweisungen des Herstellers ausführt. |
Erläuterung:
Brandschutz‑ und Rauchschutzabschlüsse sind Bauprodukte, die nach MVV TB zugelassen sind. Ihre korrekte Installation und Wartung ist Voraussetzung für den Brandschutz. Die Herstellervorschriften enthalten detaillierte Angaben zu Befestigung, Dichtung und Ansteuerung. Sie müssen während des Betriebs jederzeit verfügbar sein, um Fehler bei Montage oder Bedienung zu vermeiden.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Einbauanleitungen für Brandschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für den sachgemäßen Einbau von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 15650 (Lüftungsanlagen – Komponenten von Brandschutzklappen); MVV TB; Landesbauordnungen |
| Schlüsselelemente | Anschluss an Lüftungskanäle auf einer oder beiden Seiten; bei einseitigem Anschluss ist eine Schutzgitterplatte aus nicht brennbarem Material erforderlich; Zulässigkeit von Anschlüssen an nicht brennbare und brennbare Lüftungsleitungen; separate Befestigung der Kanäle, um Wärmedehnung nicht auf die Klappe zu übertragen; Verwendung von flexiblen Verbindern zur Kompensation von Bewegungen; Einhaltung nationaler Regeln; Mindestabstand (z. B. ≥50 mm) zwischen Klappenblatt und Anschlussbauteilen für freie Bewegung |
| Verantwortliche | Hersteller liefert Anleitung; Installationsfirma setzt um |
| Praxishinweise | Vor dem Einbau ist die bauliche Umgebung zu prüfen. Die Klappe muss über ausreichende Revisionsöffnungen zugänglich sein. Das Einbauprotokoll dient als Nachweis für die Bauaufsicht. |
Erläuterung:
Die DIN EN 15650 legt die Anforderungen an Bauarten, Maße und Leistungsmerkmale von Brandschutzklappen fest. Hersteller wie Schako weisen darauf hin, dass bei einseitigem Anschluss eine Schutzgitterplatte anzubringen ist und flexible Verbinder zum Ausgleich von Temperaturdehnungen erforderlich sind. Facility Manager sollten Installationsfirmen beauftragen, die mit diesen Vorgaben vertraut sind, und das Einbauprotokoll sorgfältig archivieren.
Wartungsanleitungen – Brandschutzklappen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Wartungsanleitungen für Brandschutzklappen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Wartungsintervalle, Funktionsprüfungen und Reinigungsmaßnahmen für Brandschutzklappen |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 15650; DIN EN 13306 und DIN 31051 (Begriffe der Instandhaltung); Landesbauordnungen |
| Schlüsselelemente | Erstprüfung nach Einbau vor Inbetriebnahme; regelmäßige Funktionsprüfungen mindestens halbjährlich; bei zwei mängelfreien Prüfungen darf das Intervall auf jährlich verlängert werden; Kontrolle des Auslösemechanismus und Austausch von Schmelzlot oder Auslöseelementen; Reinigung des Klappengehäuses und der Dichtungen; Dokumentation von Mängeln und durchgeführten Maßnahmen |
| Verantwortliche | Betreiber (Facility Manager) beauftragt sachkundige Wartungsfirma |
| Praxishinweise | Wartungsfreie Klappen im Sinne des Herstellers benötigen ebenfalls Inspektionen; ein Wartungsplan sollte auf der Grundlage der Herstellerangaben und der Landesbauordnung erstellt werden. Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren und bei Brandschutzkontrollen vorzulegen. |
Erläuterung:
Wartungsanleitungen strukturieren die periodische Instandhaltung. Nach DIN EN 13306 umfasst Wartung sowohl Inspektion als auch vorbeugende Instandsetzung. Das Schako‑Handbuch fordert eine Funktionsprüfung der Brandschutzklappe vor der ersten Inbetriebnahme und halbjährliche Kontrollen; nach zwei fehlerfreien Prüfungen darf das Intervall auf ein Jahr verlängert werden. Diese Vorgaben decken sich mit den Empfehlungen in einschlägigen Brandschutzartikeln. Facility Manager müssen den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung führen, um im Schadenfall haftungsrechtlich abgesichert zu sein.
Produktspezifikation – Brandschutzklappen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Technisches Datenblatt / Produktspezifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung technischer Daten, Einbaugrößen, Feuerwiderstandsklassen und Prüfzeugnisse für Brandschutzklappen |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 15650; DIN EN 13501 3; Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) |
| Schlüsselelemente | Abmessungen und Nenngrößen; Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 90); Bauartnachweis und Prüfzeugnisse; zulässige Einbauvarianten; Angaben zur Betätigung (Schmelzlot, Motor) |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxishinweise | Das Datenblatt dient als Grundlage für Ausschreibungen und Qualitätssicherung. Bei Behördennachweisen muss es vorgelegt werden. |
Erläuterung:
Die Produktspezifikation dokumentiert die Leistungsdaten der Brandschutzklappe. Sie bestätigt die Übereinstimmung mit DIN EN 15650 und der Feuerwiderstandsklasse. Facility Manager nutzen diese Dokumente für die Planung, die Auswahl geeigneter Produkte und die Vorlage bei Genehmigungsbehörden. Sie sollten in der Revisionsunterlage des Gebäudes abgelegt werden.
Übereinstimmungsnachweis – Installation von Brandschutz‑/Rauchschutzbarrieren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Übereinstimmungserklärung / Konformitätsbestätigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bescheinigung, dass Brandschutz und Rauchschutzprodukte gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder der allgemeinen Bauartgenehmigung eingebaut wurden |
| Relevante Vorschriften/Normen | MVV TB; Landesbauordnung; Zulassungsbescheid des DIBt |
| Schlüsselelemente | Angaben zum Bauvorhaben, zum Einbauort und zum Produkt; Referenznummer der Zulassung; Bestätigung, dass Montage gemäß der Zulassung und den Herstelleranweisungen erfolgt ist; Datum, Stempel und Unterschrift des ausführenden Betriebs |
| Verantwortliche | Installationsunternehmen bzw. Montagebetrieb |
| Praxishinweise | Die Erklärung wird dem Bauherrn ausgehändigt und muss auf Verlangen der Bauaufsicht vorgelegt werden. Sie schützt den Betreiber vor Haftungsrisiken, wenn der Einbau entsprechend den Zulassungen erfolgt ist. |
Erläuterung:
Die Übereinstimmungserklärung ist das zentrale Dokument zum Nachweis einer regelkonformen Montage. Sie verweist auf die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die Einbauanleitung. Laut Musterformularen bestätigt der ausführende Betrieb, dass die Absperrvorrichtung den Bestimmungen der Zulassung entspricht und fachgerecht eingebaut wurde. Ohne diese Erklärung kann die Bauaufsicht den Betrieb der Lüftungsanlage untersagen.
Wartungsanleitungen – Brandschutz‑ und Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Wartungsanleitungen für Brandschutz und Rauchschutzabschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der Wartungsmaßnahmen und -intervalle für brandschutztechnische Abschlüsse (Türen, Klappen, Vorhänge) |
| Relevante Vorschriften/Normen | MVV TB; DIN EN 14637; herstellerspezifische Richtlinien |
| Schlüsselelemente | Angaben zu Wartungsintervallen; Austausch von Verschleißteilen; Schmierung von beweglichen Teilen; Notfall- und Störungsanweisungen; Dokumentationspflicht |
| Verantwortliche | Hersteller; Durchführung durch qualifizierte Fachfirmen |
| Praxishinweise | Wartungsfirmen müssen nachweisen, dass sie entsprechend qualifiziert sind. Die Wartungsanweisungen sind in die Betreiberunterlagen aufzunehmen und bei Inspektionen vorzulegen. |
Erläuterung:
Brandschutz‑ und Rauchschutzabschlüsse unterliegen einer regelmäßigen Wartung, um ihre Funktion im Brandfall zu gewährleisten. Die MVV TB fordert, dass Betreiber die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsanleitungen umsetzen. Wartungsintervall und -umfang sind abhängig von der Bauteilart und der Nutzungshäufigkeit. Facility Manager sind verpflichtet, die Wartungsnachweise aufzubewahren und im Brandschutzordner zu sammeln.
Produktkennzeichnung – Pumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Typenschild / Produktkennzeichnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Kennzeichnung von Pumpen und anderen maschinellen Komponenten, um Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Konformität mit der Maschinenrichtlinie sicherzustellen |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 809 (Sicherheit von Pumpen und Pumpeneinheiten); Niederspannungsrichtlinie; 1. ProdSV |
| Schlüsselelemente | Herstellername und Adresse; Maschinenbezeichnung und Seriennummer; CE Kennzeichnung; maßgebliche technische Daten (Nennspannung, Schutzart, Baujahr); Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit des Typenschildes |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxishinweise | Das CE Zeichen muss mindestens 5 mm hoch sein und dauerhaft auf dem Typenschild oder – falls nicht möglich – auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden. Facility Manager sollten darauf achten, dass Typenschilder nicht entfernt oder beschädigt werden und die Angaben für Wartung und Ersatzteilbeschaffung genutzt werden können. |
Erläuterung:
Pumpen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie und unterliegen der Produktkennzeichnung. Nach DIN EN 809 und der 1. ProdSV muss der Hersteller sicherstellen, dass das Typenschild alle wesentlichen Angaben enthält und die CE‑Kennzeichnung sichtbar und dauerhaft angebracht ist. Diese Angaben werden bei der Wartung, bei Inspektionen und für die Ersatzauswahl benötigt und müssen deshalb während der gesamten Lebensdauer der Pumpe erhalten bleiben.
Reinigungs‑ und Hygienekonzept – Lüftungsanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Reinigungs und Hygienekonzept für Lüftungsanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Maßnahmen zur Reinigung und Hygiene von Lüftungsanlagen zur Gewährleistung einer gesundheitlich unbedenklichen Raumluftqualität |
| Relevante Vorschriften/Normen | VDI/ÖFR/SWKI 6022 8 (Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen); VDI 6022 2 (Hygieneschulung) |
| Schlüsselelemente | Erfassung des zu reinigenden Anlagenumfangs; Festlegung der Reinigungsmethode (trocken, nass, chemisch) anhand der Verunreinigungen und des Materials; Gefährdungsbeurteilung durch qualifiziertes Personal; Schutzmaßnahmen für Personal (Handschuhe, Atemschutz, Schutzanzug); Vorgaben für Zugangsmöglichkeiten (Revisionsklappen, Gerüste) |
| Verantwortliche | Technischer Planer der TGA / Hygienefachkraft |
| Praxishinweise | Das Reinigungs und Hygienekonzept ist Teil des Betriebshygieneplans. Es muss die Zugänglichkeit aller Komponenten sicherstellen und sollte im Vorfeld mit der Wartungsfirma abgestimmt werden. Die Hygieneinspektion wird regelmäßig durch externe Sachverständige durchgeführt. |
Erläuterung:
Die Richtlinie VDI/ÖFR/SWKI 6022‑8 legt fest, dass Betreiber ein individuelles Reinigungskonzept erstellen müssen. Dieses Konzept muss Art und Umfang der Reinigung, die eingesetzten Verfahren und die Schutzmaßnahmen für das Personal enthalten. Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung nach VDI 6022‑2 vorgeschrieben. Facility Manager sollten das Konzept jährlich überprüfen und an veränderte Nutzungsbedingungen anpassen.
Reinigungs‑/Inspektionsbericht – Lüftungsanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Reinigungs bzw. Inspektionsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der durchgeführten Reinigungs und Inspektionsarbeiten an Lüftungsanlagen und der Einhaltung der Hygieneanforderungen |
| Relevante Vorschriften/Normen | VDI/ÖFR/SWKI 6022 8; VDMA 24186 1; Betriebssicherheitsverordnung |
| Schlüsselelemente | Beschreibung der gereinigten Komponenten; Ergebnisse der Sauberkeitskontrollen und mikrobiologischen Proben; festgestellte Abweichungen und ergriffene Korrekturmaßnahmen; Datum, Name der ausführenden Fachfirma und Unterschrift; Fotodokumentation |
| Verantwortliche | Fachfirma für Lüftungsreinigung; Veranlassung und Archivierung durch Facility Manager |
| Praxishinweise | Der Bericht muss über mehrere Jahre aufbewahrt werden und den Aufsichtsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden. Eine digitale Archivierung (z. B. CAFM System) erleichtert den Zugriff und die Auswertung. |
Erläuterung:
Der Reinigungs‑ und Inspektionsbericht schließt den Hygienekreislauf. Das FM‑Team muss darin dokumentieren, welche Bereiche gereinigt wurden, welche Abweichungen aufgetreten sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Laut VDI/ÖFR/SWKI 6022‑8 müssen alle Reinigungs‑ und Wartungsarbeiten lückenlos aufgezeichnet und über Jahre aufbewahrt werden. Diese Nachweise sind Grundlage für Audits durch Gesundheitsämter und Versicherer sowie für die Bewertung der Luftqualität im Gebäude.
