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Kühlsystem

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Betrieb » Dokumente » Kühlsystem

Kühlsystem

Kühlsystem

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die erforderlichen technischen, organisatorischen und umweltrechtlichen Unterlagen für Kälteanlagen, Wärmepumpen und zugehörige wasserführende Systeme. Es dient der Sicherstellung einer rechtskonformen, sicheren und nachhaltigen Dokumentation in Anlehnung an die DIN‑EN‑378‑Reihe (Sicherheits‑ und Umweltanforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen), die 42. BImSchV (Verdunstungs‑ und Rückkühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider), die VDI/BTGA 6044 (Anlagenlogbuch für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe) sowie weitere relevante Regelungen wie BImSchG, AwSV, ArbSchG und HOAI.

Die in diesem Verzeichnis beschriebenen Dokumente unterstützen Facility‑Manager bei Nachweis‑, Prüf‑ und Betreiberpflichten: sie zeigen, welche Angaben vor Ort anzubringen sind, welche Daten zu dokumentieren und aufzubewahren sind und welche Meldungen gegenüber Behörden vorgeschrieben sind. Die VDI/BTGA 6044 betont, dass Veränderungen der Wasserbeschaffenheit durch mikrobiologische Prozesse, ungeeignete Materialkombinationen und Verunreinigungen zu Betriebsstörungen führen können; daher sind Überwachung und Dokumentation der Wasserbeschaffenheit erforderlich. Die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen Aufzeichnungen zu führen, insbesondere über Art und Menge nachgefüllter oder rückgewonnener fluorierter Treibhausgase, und diese fünf Jahre aufzubewahren und auf behördliche Anforderung vorzulegen. Die 42. BImSchV verlangt von Betreibern außerdem, Anlagen zu registrieren und ein Betriebstagebuch zu führen, in dem alle wichtigen Informationen, Ergebnisse von Prüfungen sowie ergriffene Maßnahmen dokumentiert werden.

Kühlsysteme – Aufbau, Funktion und Anwendung

Vor‑Ort‑Informationen – Kälteanlagen und Wärmepumpen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Vor‑Ort‑Informationen für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung von Sicherheitsinformationen, Kennzeichnungen und Anlagendaten am Standort. Ziel ist die Einhaltung der Anforderungen an Betriebssicherheit, Umweltschutz und Gefahrenabwehr.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 378‑2 (Kälteanlagen – Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation), BetrSichV, ArbSchG. Nach TRAS 110 gilt, dass der Stand der Technik für Kälteanlagen wesentlich durch die DIN EN 378 beschrieben wird.

Schlüsselelemente

Anlagenkennzeichnung und Aufstellungsort (Maschinenraum, Freiaufstellung)
Sicherheits und Gefahrenpiktogramme gemäß BetrSichV
Kältemittelart, Füllmenge und Sicherheitsklasse (z. B. A1, A2L, B2L)
Notfallinformationen: Vorgehen bei Leckagen, Evakuierungswege, Notrufnummern
Betriebs und Wartungshinweise am Aggregat (Sicherheitsabstände, Abschaltvorrichtungen)

Verantwortlich

Hersteller/Errichter zur Erstausstattung; Betreiber zur Aktualisierung.

Praxis‑Hinweise

Die DIN EN 378 fordert, dass sicherheitsrelevante Informationen und Kennzeichnungen dauerhaft angebracht werden. Eine regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung bei Umbauten oder Kältemittelwechsel ist erforderlich.

Erläuterung

Vor‑Ort‑Informationen dienen der Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr. Sie ermöglichen es Mitarbeitern, Feuerwehr und Instandhaltern, sich schnell über Risiken und Notfallmaßnahmen zu informieren. Die DIN EN 378 verlangt u. a. Kennzeichnungen der Kältemittelkreisläufe, Angaben zur Füllmenge und Sicherheitsklasse sowie Hinweise auf Evakuierungs‑ und Notfallmaßnahmen. Im Facility‑Management müssen diese Informationen aktuell gehalten und in Gefährdungsbeurteilungen sowie Notfallplänen berücksichtigt werden.

Systemlogbuch – Kälteanlagen und Wärmepumpen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Systemlogbuch für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der vollständigen Anlagenhistorie einschließlich Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfungen, Reparaturen, Änderungen und Kältemittelfüllmengen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 378‑2 und DIN EN 378‑4 (Dokumentation der Anlagen), ChemKlimaschutzV, ggf. TRAS 110 und TRBS‑Regelwerke. Die ChemKlimaschutzV verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen Aufzeichnungen zu führen und Art und Menge nachgefüllter oder rückgewonnener fluorierter Treibhausgase zu dokumentieren.

Schlüsselelemente

Anlagenstammdaten (Typ, Seriennummer, Standort, Hersteller, Baujahr)
Kältemitteldaten (Art, Füllmenge, Nachfüllmengen, spezifischer Kältemittelverlust)
Wartungs und Prüfprotokolle (nach BetrSichV, TRBS/ TRAS, DIN EN 378)
Prüfstellen und Prüffristen (Sachkundigenprüfungen, Dichtheitsprüfungen)
Nachweise über Betreiber und Servicetätigkeiten, Leckageberichte, Reparaturen
Entsorgungsnachweise gemäß ChemKlimaschutzV (§4: Rückgewinnung und Rücknahme)

Verantwortlich

Errichter (Erstbefüllung und Übergabe), Wartungsdienst und Betreiber (laufende Führung).

Praxis‑Hinweise

Das Systemlogbuch muss über die gesamte Lebensdauer geführt und archiviert werden. Es dient als gesetzlicher Nachweis gegenüber Umweltbehörden und Prüfstellen. Die ChemKlimaschutzV verlangt, dass Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Erläuterung

Das Systemlogbuch ist ein zentrales Instrument zur Rückverfolgbarkeit und Umweltkonformität. Es ermöglicht die Nachweisführung über Leckageprüfungen, Wartungen und Kältemittelverbräuche, hilft bei der Ermittlung des spezifischen Kältemittelverlusts und unterstützt Betreiber beim Einhalten der Pflichten aus der ChemKlimaschutzV und der EU‑F‑Gas‑Verordnung. Für Facility‑Manager ist das Logbuch ein wichtiges Werkzeug, um Prüfintervalle zu überwachen, Sachkundezertifikate zu dokumentieren und Audit‑Anfragen schnell zu bedienen.

Anlagenlogbuch – Kalt‑ und Kühlwasserkreise

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Anlagenlogbuch Kalt‑/Kühlwasserkreisläufe

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung des Betriebs, der Wasserqualität, der hygienischen Überwachung und der Instandhaltung von Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI/BTGA 6044 (Vermeidung von Schäden in Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufen). Die Richtlinie betont, dass während des Betriebs die Wasserqualität Veränderungen unterliegt und daher Überwachung und Dokumentation der Wasserbeschaffenheit notwendig sind. Sie gilt für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit einer Umlaufwassertemperatur < 40 °C und einem Gesamtvolumen > 1 000 l. Weitere Regelwerke: BetrSichV, 42. BImSchV (wenn Verdunstungskühlung vorhanden).

Schlüsselelemente

Betriebsparameter (Temperatur, Druck, Volumenstrom)
Wasserqualitätsnachweise (Härte, Leitfähigkeit, pH Wert, Korrosionsindikatoren)
Hygienekontrollen und mikrobiologische Prüfungen (Legionellen, Koloniezahl)
Instandhaltungs und Desinfektionsmaßnahmen (Spülungen, Biozid Dosierungen)
Prüfberichte der Überwachungsstellen (Labore, Hygieneinspektoren)

Verantwortlich

Betreiber / Facility‑Manager.

Praxis‑Hinweise

Die VDI/BTGA 6044 empfiehlt, ein Betriebsbuch oder Anlagenlogbuch zu führen, das Wasserparameter, Untersuchungstermine und Maßnahmen dokumentiert. Das Logbuch ist Bestandteil des Umweltmanagementsystems und wird für Legionellenprävention, Wartungsplanung und Audits genutzt.

Erläuterung

Die Richtlinie VDI/BTGA 6044 wurde 2023 veröffentlicht und adressiert die zunehmende Komplexität von Kalt‑ und Kühlwassersystemen. Sie beschreibt, dass mikrobiologische Prozesse, ungeeignete Mischinstallationen und Verunreinigungen zu Betriebsstörungen und Korrosion führen können; daher müssen Wasserparameter überwacht und dokumentiert werden. Die Richtlinie definiert den Anwendungsbereich für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit Umlauftemperaturen unter 40 °C und legt fest, dass Anlagen mit Verdunstung (Rückkühlwerke) nicht erfasst sind. Im Facility‑Management stellt das Anlagenlogbuch sicher, dass Hygienestandards eingehalten, Legionellenrisiken kontrolliert und Korrosionsschäden vermieden werden.

Umweltrechtliche Melde‑ und Anzeigeunterlagen (42. BImSchV)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Anzeige einer bestehenden Verdunstungskühlanlage / Nassabscheider

Zweck & Geltungsbereich

Meldung einer bereits betriebenen Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage gemäß § 13 der 42. BImSchV.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV, BImSchG. Die Verordnung trat am 20. August 2017 in Kraft und verpflichtet Betreiber, ihre Anlagen bei der zuständigen Behörde zu registrieren.

Schlüsselelemente

Anlagenstandort und Anlagentyp
Betreiberangaben (Name, Adresse, Ansprechpartner)
Inbetriebnahmedatum
Art der Wasserführung und Nutzung (Verdunstungskühlung, Nassabscheider)
Nachweis über Wartung und Überwachung (Betriebstagebuch, Laborprüfungen)

Verantwortlich

Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Die Anzeigepflicht gilt seit dem 19. Juli 2018. Bestehende Anlagen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden; für Neuanlagen gilt die Pflicht ab Erstbefüllung. Die Anzeige muss auch bei Betreiberwechsel erfolgen.

Erläuterung

Die 42. BImSchV dient der Minimierung des Legionellenrisikos in Verdunstungskühlanlagen. Laut der Industrie‑ und Handelskammer (IHK) München müssen Betreiber ein Betriebstagebuch führen und die Anlage bei der Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die Anzeige einer bestehenden Anlage umfasst neben den Anlagendaten auch den Nachweis, dass Wartungen, Wasseruntersuchungen und ggf. Desinfektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Für Facility‑Manager ist die fristgerechte Anzeige eine wichtige Compliance‑Aufgabe zur Haftungsabsicherung.

Anzeige einer Neuanlage nach 42. BImSchV

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Anzeige einer neuen Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage

Zweck & Geltungsbereich

Anzeige vor Inbetriebnahme einer neuen Verdunstungsanlage, Kühlturmanlage oder Wärmepumpe, die unter die 42. BImSchV fällt.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV, BImSchG.

Schlüsselelemente

Standortdaten und Betreiber
Anlagentyp und technische Daten (Rückkühlleistung, Wasserführung)
Prüfzertifikate und Abnahmeprotokolle (Hygienefachliche Untersuchung vor Erstbefüllung)
Kontaktdaten der Prüfstelle (akkreditierte Inspektionsstelle)

Verantwortlich

Errichter / Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen; bei Anlagen mit einer Betriebsdauer von höchstens 90 aufeinanderfolgenden Tagen reicht eine Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme. Die Behörde prüft die Unterlagen und registriert die Anlage.

Erläuterung

Für Neuanlagen ist vor Erstbefüllung eine hygienefachliche Untersuchung erforderlich. Gemäß IHK‑Merkblatt muss diese Untersuchung von einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Erst danach darf die Anlage befüllt werden. Facility‑Manager müssen sicherstellen, dass alle technischen Unterlagen (Prüfzertifikate, Gefährdungsbeurteilungen) vollständig sind und die Anzeige fristgerecht eingereicht wird.

Anzeige über Änderungen einer 42. BImSchV‑Anlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Änderungsanzeige nach 42. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Meldung technischer oder organisatorischer Änderungen an bestehenden Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV, ggf. BImSchG.

Schlüsselelemente

Beschreibung der Änderung (technische Modifikationen, Modernisierungen)
Datum der Umsetzung
Auswirkungen auf Betriebsweise oder Emissionen (z. B. veränderte Verdunstungsleistung, Veränderung der Legionellenrisiken)
Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit (aktualisierte Gefährdungsbeurteilung)

Verantwortlich

Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Änderungen sind innerhalb von vier Wochen nach Umsetzung zu melden. Das Anlagenlogbuch ist entsprechend zu aktualisieren.

Erläuterung

Änderungen an Verdunstungskühlanlagen können die Legionellenvermehrung beeinflussen. Die 42. BImSchV verlangt daher, dass jede wesentliche Änderung angezeigt wird. Für Facility‑Manager ist es wichtig, die Änderung im Betriebstagebuch zu dokumentieren und die zuständige Behörde zu informieren; dies dient der Transparenz und Risikodokumentation.

Anzeige über Stilllegung einer 42. BImSchV‑Anlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Stilllegungsanzeige einer 42. BImSchV‑Anlage

Zweck & Geltungsbereich

Offizielle Meldung der endgültigen Außerbetriebnahme einer Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage zur Aktualisierung des Anlagenregisters.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV.

Schlüsselelemente

Datum der Stilllegung
Grund der Außerbetriebnahme (z. B. Ersatz, wirtschaftliche Stilllegung)
Nachweis der Reinigung und Entsorgung (Spül und Desinfektionsprotokolle, Verbleib von Reststoffen)
Bestätigung der Prüforganisation (Fachfirma oder akkreditierte Inspektionsstelle)

Verantwortlich

Betreiber.

Praxis‑Hinweise

Die Stilllegungsanzeige muss innerhalb von vier Wochen nach Außerbetriebnahme erfolgen. Die Dokumente (Reinigungs‑/Desinfektionsprotokolle, Entsorgungsnachweise) sind für Versicherer und Behörden zu archivieren.

Erläuterung

Die Stilllegungsanzeige entbindet den Betreiber von weiteren Prüf‑ und Meldepflichten; sie ist aber nur rechtswirksam, wenn die Reinigung, Desinfektion und Entsorgung der Anlage ordnungsgemäß durchgeführt und nachgewiesen wurden. Im Facility‑Management dient diese Anzeige der Dokumentation des Lebenszyklus der Anlage und der Haftungsabsicherung.

Schutz‑ und Sicherheitsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Schutzkonzept für Arbeitsmittel (Kälteanlagen)

Zweck & Geltungsbereich

Definition von Schutzmaßnahmen, Notfall‑ und Wartungsabläufen für den sicheren Umgang mit Kältemitteln und Druckanlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

TRAS 110 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak‑Kälteanlagen), TRBS 1115, TRBS 1111, BetrSichV, GefStoffV. Die TRAS 110 schreibt vor, dass aus den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung ein Schutzkonzept erstellt werden muss; dieses muss technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen enthalten und die Anforderungen der BetrSichV und GefStoffV einhalten.

Schlüsselelemente

Gefährdungsanalyse (Druck, Kältemittelleckagen, Explosion, Strom)
Technische Schutzmaßnahmen (Not Aus Systeme, Gaswarnanlagen, Notabsperreinrichtungen)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Beschäftigte (Schutzkleidung, Atemschutz)
Notfallmaßnahmen bei Leckagen (Alarmierung, Evakuierung, Eindämmung)
Schulungspflichten und Unterweisungen gemäß ArbSchG § 12
Prüf und Wartungspläne, regelmäßige Dichtheits und Sicherheitsprüfungen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber (Gefährdungsbeurteilung, Festlegung der Maßnahmen); Fachkraft für Arbeitssicherheit (Beratung).

Praxis‑Hinweise

Das Schutzkonzept muss auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entwickelt und regelmäßig aktualisiert werden. Die TRAS 110 hebt hervor, dass zusätzlich die TRBS und TRGS als Erkenntnisquellen für den Stand der Technik heranzuziehen sind.

Erläuterung

Kälteanlagen enthalten häufig brennbare oder toxische Kältemittel (z. B. Ammoniak). Die TRAS 110 fordert deshalb eine umfassende Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung eines Schutzkonzepts. Dieses muss technische (z. B. Absperreinrichtungen, Gaswarnsysteme), organisatorische (Notfall‑ und Wartungsabläufe, Betriebsanweisungen) und persönliche Maßnahmen (PSA, Schulungen) umfassen. Im Facility‑Management dient das Schutzkonzept der Betriebssicherheit, der Einhaltung der BetrSichV und der Anleitung für Mitarbeiterunterweisungen.

Schnittstellenkatalog – Technische Gebäudeausrüstung (Kälteanlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Schnittstellenkatalog

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der Schnittstellen zwischen Kälteanlagen, Hydraulik, Elektrotechnik, Mess‑, Steuer‑ und Regelungstechnik (MSR) und Brandschutz. Der Katalog beschreibt alle Übergabepunkte und koordinativen Abhängigkeiten im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6039 (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude – Methoden und Vorgehensweisen), HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die VDI 6039 empfiehlt, im Zuge des Inbetriebnahmemanagements einen Schnittstellenkatalog zu erstellen, der Funktionsschnittstellen, Verantwortlichkeiten und Prüfverfahren festlegt.

Schlüsselelemente

Funktionsschnittstellen und Übergabepunkte zwischen Gewerken (Kälte, Heizung, Lüftung, MSR, Brandmelde‑ und Sprinkleranlagen)
Kommunikations und Datenpfade (z. B. Bus Systeme, Protokolle)
Verantwortlichkeitsmatrix (wer liefert welche Leistung, wer prüft und genehmigt)
Prüfverfahren und Abnahmeprozesse (Funktions und Leistungsprüfungen, Probelauf, Abnahmeprotokolle)

Verantwortlich

Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung (TGA); Koordination durch den Gesamtprojektleiter.

Praxis‑Hinweise

Der Schnittstellenkatalog ist integraler Bestandteil des Inbetriebnahmemanagements. Er wird frühzeitig erstellt, fortgeschrieben und bildet die Grundlage für die Koordination von Planung, Installation, Betrieb und Fehleranalyse. Durch klare Zuordnung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten werden Verzögerungen und Haftungsfragen vermieden.

Erläuterung

Die VDI 6039 beschreibt Methoden für das Inbetriebnahmemanagement und fordert einen Schnittstellenkatalog, der die Übergabepunkte und Verantwortlichkeiten zwischen den Gewerken strukturiert festlegt. In Verbindung mit der HOAI ermöglicht der Katalog eine transparente Leistungsbeschreibung und Abrechnung. Für Facility‑Manager ist der Schnittstellenkatalog ein wichtiges Werkzeug, um bei Störungen die Systemkoordination sicherzustellen und bei Audits die technische Dokumentation nachzuweisen.

Anlagenbuch / Aufzeichnungsdokumentation – F‑Gas‑Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Wartung, Dichtheitsprüfungen, Nachfüllungen und Rückgewinnung von F‑Gasen in Kälte‑/Klima­anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

EU‑VO 1497/2007, EU‑VO 1516/2007, F‑Gas‑Verordnung (EU) 2024/573, ChemKlimaschutzV, DIN EN 378‑4

Schlüsselelemente

Anlagen‑ID (Seriennummer, Standort)
Art und Menge der F‑Gase
Ergebnisse der Dichtheitsprüfungen
Nachweis der Entsorgung und Rückgewinnung
Name und Zertifikat des beauftragten Fachpersonals

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Praxis‑Hinweise

Pflichtdokument nach EU‑ und nationalem Recht. Wird im CAFM‑System (digital oder analog) geführt und bildet die Grundlage für Umwelt‑ und Energieaudits.

Erläuterung

Die ChemKlimaschutzV verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen und den Umgang mit F‑Gas eine lückenlose Dokumentation zu führen. Nach § 3 Abs. 3 ChemKlimaschutzV sind bei jeder Dichtheitsprüfung Aufzeichnungen zu erstellen, die mindestens Art und Menge der nachgefüllten oder zurückgewonnenen fluorierten Treibhausgase enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden. Facility‑Manager nutzen das Anlagenbuch als gesetzlichen Nachweis gegenüber Umweltbehörden, TÜV und Zertifizierungsstellen und zur Erfüllung der EU‑Berichtspflichten aus der F‑Gas‑Verordnung 2024/573.

Betriebsanleitung – Kälteanlagen und Wärmepumpen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für den sicheren Betrieb, die Instandhaltung und die Fehlerdiagnose von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 378‑2, DIN EN 378‑3

Schlüsselelemente

Beschreibung der Anlage und des Funktionsprinzips
Sicherheitshinweise zu Kältemitteln, Druck­systemen und elektrischen Gefahren
Wartungsintervalle und Prüf‑/Messanweisungen
Notfallmaßnahmen bei Leckagen und Störungen
Betriebsparameter und Einstellwerte

Verantwortlich

Hersteller / Installationsunternehmen

Praxis‑Hinweise

Bestandteil der Abnahmeunterlagen. Im Facility Management dient die Betriebsanleitung als Basis für Unterweisungen, Wartungsplanungen und Störungsanalysen.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung nach DIN EN 378‑2/-3 vermittelt alle sicherheitsrelevanten Informationen zum Umgang mit der Anlage. Sie beschreibt die Funktionsweise der Kältemaschine, stellt notwendige Sicherheitseinrichtungen vor (z. B. Druckbegrenzung, Gaswarnung) und enthält klare Anweisungen für Wartung und Notfallmaßnahmen. Facility‑Manager benötigen diese Unterlage, um Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, Mitarbeiter zu unterweisen und die Einhaltung der Hersteller­vorgaben nachzuweisen.

Betriebsanweisung – Kälteanlagen und Kühlgeräte (Arbeitsschutz)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Kälteanlagen und Kühlgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung sicherer Arbeitsverfahren beim Umgang mit Kältemitteln, Drucksystemen und elektrischen Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV‑Information 211‑010, DGUV‑Regel 100‑500

Schlüsselelemente

Gefahrenquellen (F‑Gase, Druck, Strom, Lärm)
Schutzausrüstung und sichere Verhaltensregeln
Erste‑Hilfe‑ und Notfallmaßnahmen
Zutrittsbeschränkungen zu Maschinenräumen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis‑Hinweise

Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Dient im FM zur Unterweisung der Beschäftigten und als Nachweis der Erfüllung von ArbSchG, BetrSichV und Gefahrstoffverordnung.

Erläuterung

Die DGUV‑Information 211‑010 erläutert, dass Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für den konkreten Einzelfall in Betriebsanweisungen zusammengefasst werden müssen. Betriebsanweisungen unterstützen Unternehmer und Vorgesetzte bei der Unterweisung der Mitarbeiter und helfen allen Beschäftigten, sich sicher zu verhalten. Sie regeln das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall‑ und Gesundheitsgefahren und dienen als Grundlage für Unterweisungen; im staatlichen Recht werden Betriebsanweisungen durch das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung gefordert. In der Praxis enthalten sie Gefahrenanalysen, Hinweise zu persönlicher Schutzausrüstung, Verhalten bei Leckagen und Notfallmaßnahmen. Für Kälteanlagen müssen diese Anweisungen regelmäßig aktualisiert werden und bei Änderungen der Technik oder der eingesetzten Kältemittel angepasst werden.

Betriebsjournal / Betriebslogbuch – Kühlwasserkreisläufe

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsjournal / Operating Log für Kühlwasserkreisläufe

Zweck & Geltungsbereich

Relevante Regelwerke/Normen

VDI/BTGA 6044

Schlüsselelemente

Betriebszeiten und Temperaturverläufe
Wasserparameter (pH‑Wert, Leitfähigkeit, Korrosionsindikatoren)
Desinfektions‑, Spül‑ und Wartungsmaßnahmen
Anomalien, Störungen und durchgeführte Korrekturmaßnahmen

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Praxis‑Hinweise

Pflichtnachweis für einen hygienisch und energetisch sicheren Betrieb. Wird in die CAFM‑Software integriert und ist bei Prüfungen vorzulegen.

Erläuterung

Die Richtlinie VDI/BTGA 6044 (Stand der Technik seit 1. April 2023) ergänzt VDI 2035 und gilt für geschlossene Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit einem Volumen ab 1.000 Litern und Temperaturen unter 40 °C. Sie fordert eine lückenlose Dokumentation der technischen Unterlagen und Wartungsnachweise im Anlagenbuch und die chronologische Erfassung von Störungen, Instandhaltungsmaßnahmen sowie Messwerten im Betriebsbuch. Ein Vortrag zur VDI 6044 beschreibt das Anlagenbuch als Sammlung aller technischen und Instandhaltungsunterlagen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage und das Betriebsbuch als Abschnitt, in dem alle Störungen und Messwerte chronologisch dokumentiert werden. Dieses Logbuch unterstützt Facility‑Manager dabei, Wasserqualität, Energieeffizienz und Hygiene‑Compliance zu überwachen und bei Abweichungen schnell zu reagieren.

Zertifikat der Erstleckageprüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Erstprüfung auf Dichtheit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Kälte‑/Klimaanlage vor der Inbetriebnahme frei von Kältemittelleckagen ist.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379 (VOB/C), ChemKlimaschutzV

Schlüsselelemente

Prüfdatum, Prüfername und Qualifikation
Angewendete Prüfverfahren (Druck‑ oder Vakuumprüfung)
Ergebnisse und Bewertung der Dichtheit
Freigabe zur Erstbefüllung und Inbetriebnahme

Verantwortlich

Installationsunternehmen / zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Praxis‑Hinweise

Muss vor der Erstbefüllung durchgeführt und archiviert werden. Bestandteil der Abnahmeunterlagen und Grundlage für Gewährleistungs‑ und Versicherungsfragen.

Erläuterung

Bevor eine Kälteanlage erstmalig mit Kältemittel gefüllt wird, schreibt DIN 18379 (VOB/C) eine Dichtheitsprüfung vor. Nach der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 BetrSichV) ist bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV) mit der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme zu beauftragen. Das Zertifikat bestätigt, dass die Anlage frei von Leckagen ist und die Sicherheits‑ sowie Umweltschutzanforderungen eingehalten werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern und unterstützt die Gewährleistungsverfolgung.

Offizielle Meldung bei Überschreitung von Maßnahmenwerten – 42. BImSchV

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Meldung bei Überschreitung des Maßnahmenwertes

Zweck & Geltungsbereich

Pflichtmeldung an die zuständige Behörde bei Überschreitung des Legionellen‑Maßnahmenwertes in Verdunstungs‑, Kühl‑ oder Nassabscheideranlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV § 10

Schlüsselelemente

Zeitpunkt und Höhe der Überschreitung
Betroffene Anlagenteile
Sofort eingeleitete Maßnahmen
Ansprechpartner und beauftragtes Prüflabor

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Praxis‑Hinweise

Die Meldung muss unverzüglich an das Gesundheitsamt erfolgen und wird als Teil der Hygienedokumentation archiviert. Anlage 3 Teil 1 der Verordnung legt den Inhalt der Meldung fest.

Erläuterung

§ 10 der 42. BImSchV verpflichtet Betreiber von Verdunstungs‑ und Kühlanlagen, bei Überschreitung der in Anlage 1 festgelegten Legionellen‑Maßnahmenwerte die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Die Meldung ist gemäß Anlage 3 Teil 1 zu strukturieren und enthält Angaben zur Feststellung der Überschreitung, zum betroffenen Anlagenteil und zu Sofortmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Betreiber innerhalb von vier Wochen einen Folgebericht mit weitergehenden Informationen über Ursachen und geplante Maßnahmen erstellen.

Bericht über Ursachen und Abhilfemaßnahmen (nach Überschreitung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bericht über Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Dokumentation der Ursachenanalyse und der eingeleiteten Korrekturmaßnahmen nach Überschreitung des Maßnahmenwertes oder bei Störung des Betriebs.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV § 10 und § 11

Schlüsselelemente

Analyse der Keimquelle und technische Ursachen
Laborergebnisse und Prüfberichte
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Hygiene (Reinigung, Desinfektion, Anpassung der Wasserparameter)
Nachkontrolltermine und Freigabe durch Fachfirma

Verantwortlich

Betreiber / Fachfirma für Wasserhygiene

Praxis‑Hinweise

Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen an die Behörde zu senden und wird im Hygienemanagementsystem (VDI 2047‑konform) dokumentiert.

Erläuterung

Ergänzend zur Sofortmeldung verlangt die 42. BImSchV, dass Betreiber die Ursachen der Störung ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Diese Ursachenanalyse und die durchgeführten Maßnahmen müssen unverzüglich im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Innerhalb von vier Wochen ist der detaillierte Bericht an die Behörde zu übermitteln (Anlage 3 Teil 2). Im Facility Management wird dieser Bericht archiviert und in das Hygienemanagementsystem integriert, um die Nachverfolgung und Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Betriebs‑ und Hygienedokumentation – deutsch

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Verdunstungskühlanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der hygienisch sicheren Betriebsweise, der Instandhaltung und Kontrolle gemäß VDI 2047‑2.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 2047‑2

Schlüsselelemente

Anlagenspezifische Betriebsparameter
Hygienemaßnahmen und Überwachungsintervalle • Wartungs‑ und Reinigungsanweisungen
Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen
Dokumentationspflichten nach 42. BImSchV

Verantwortlich

Anlagenhersteller / Betreiber

Praxis‑Hinweise

Pflichtunterlage für den Betreiber; wird zur Schulung des Bedienpersonals und als Grundlage für Audits und Inspektionen verwendet.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung nach VDI 2047‑2 dient dem Schutz vor mikrobiologischer Kontamination (z. B. Legionellen) und definiert den hygienegerechten Betrieb von Rückkühlwerken. Im Facility Management ist sie ein zentrales Referenzdokument für Hygiene‑ und Instandhaltungsprogramme sowie für interne Betreiberkontrollen. Sie beschreibt die spezifischen Betriebsparameter, legt Maßnahmen zur Probenahme und Reinigung fest und erläutert, wie bei Störungen vorzugehen ist. Betreiber müssen sicherstellen, dass diese Anleitung ständig verfügbar ist und das Personal entsprechend unterwiesen wurde.

Betriebslogbuch – 42. BImSchV‑Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebslogbuch für 42. BImSchV‑Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der täglichen und periodischen Betriebs‑, Kontroll‑ und Prüfergebnisse.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 2047‑1, 42. BImSchV § 12 (Betriebstagebuch)

Schlüsselelemente

Betriebsparameter (Temperatur, Durchfluss, Biozidzugabe)
Kontrollmessungen (z. B. Legionellenprüfung)
Wartungs‑ und Reinigungsnachweise
Abweichungen und Maßnahmen
Unterschrift des verantwortlichen Betreibers

Verantwortlich

Betreiber / Fachkraft für Verdunstungskühlanlagen

Praxis‑Hinweise

Das Logbuch muss fortlaufend geführt, mindestens fünf Jahre aufbewahrt und bei Behördenprüfungen vorgelegt werden.

Erläuterung

Das Betriebslogbuch ist das Herzstück der Betreiberpflichten nach 42. BImSchV. § 12 der Verordnung schreibt vor, dass der Betreiber „ein Betriebstagebuch führen“ muss und die Einträge mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind. Das Logbuch dokumentiert sämtliche Betriebs‑ und Kontrolldaten, einschließlich Legionellen‑Untersuchungen, Biozidzugaben und Maßnahmen bei Abweichungen. Im Facility Management dient es zur laufenden Überwachung der Betriebshygiene und als Nachweis bei Umweltbehörden und Gesundheitsämtern. Elektronische Logbücher sind zulässig, sofern sie jederzeit einsehbar und in Klarschrift vorlegbar sind.

Checkliste – Maßnahmen vor Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Checkliste: Maßnahmen vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass alle gesetzlichen und hygienischen Anforderungen vor Aufnahme des Anlagenbetriebs erfüllt sind.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 2047‑2, 42. BImSchV

Schlüsselelemente

Prüfung der technischen Dichtheit
Spül‑ und Reinigungsprotokolle
Kontrolle der Wasseraufbereitung und Dosiersysteme
Erstbeprobung auf Legionellen
Schulungsnachweis des Bedienpersonals

Verantwortlich

Betreiber / Fachfirma / Hygienebeauftragter

Praxis‑Hinweise

Die Checkliste wird vor der Wiederaufnahme des Betriebs ausgefüllt und dokumentiert; sie ist Bestandteil der behördlichen Prüfunterlagen.

Erläuterung

Diese Checkliste gewährleistet die hygienische und technische Betriebssicherheit vor Erst‑ oder Wiederinbetriebnahme. Neben der Dichtheitsprüfung und der Reinigung müssen Wasserqualität und Dosierfunktionen geprüft und eine Erstbeprobung auf Legionellen durchgeführt werden. Im FM‑Prozess dient die Checkliste der Freigabe bei Revisionen, der Auditvorbereitung und der Dokumentation von Schulungen.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – 42. BImSchV

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV

Zweck & Geltungsbereich

Beurteilung hygienischer, technischer und organisatorischer Risiken bei Verdunstungskühlanlagen; gesetzliche Pflicht gemäß § 3 Abs. 4 der 42. BImSchV.

Relevante Regelwerke/Normen

42. BImSchV § 3; Arbeitsschutzgesetz; Betriebssicherheitsverordnung

Schlüsselelemente

Identifikation von Gefährdungspunkten (Biofilm, Toträume, Aerosolbildung)
Bewertung der Risiken und Maßnahmenhierarchie
Festlegung von Prüfintervallen und Verantwortlichkeiten
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Verantwortlich

Betreiber / Gefährdungsbeurteilungsteam (unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person)

Praxis‑Hinweise

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren (mindestens alle zwei Jahre) und Bestandteil der Betriebssicherheitsakte.

Erläuterung

Gemäß § 3 Abs. 4 der 42. BImSchV muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die Erstellung im Betriebstagebuch dokumentieren. Ziel ist die Identifizierung von hygienisch kritischen Stellen, die Bewertung des Risikos und die Festlegung von Schutz‑ und Kontrollmaßnahmen. Die Beurteilung umfasst die Erfassung sämtlicher Anlagendaten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Risiken und Maßnahmen. Sie bildet die Basis für Hygienekontrollen und Risikomanagementsysteme im Facility Management und unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Verdunstungskühlanlagen (nach VDI 2047‑2)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Hygienische Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Ergänzende Gefährdungsanalyse gemäß VDI 2047‑2 zur Ermittlung von Hygienerisiken und zur Umsetzung des Standes der Technik.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 2047‑2

Schlüsselelemente

Erfassung der Anlagenkonfiguration
Risikomatrix (Temperatur, Biozidstrategie, Wasserqualität)
Maßnahmenplan
Überprüfung der Dokumentationspflichten

Verantwortlich

Betreiber / Fachplaner / Hygieneinspektor

Praxis‑Hinweise

Wird bei Inspektionen, Audits und Wiederinbetriebnahmen überprüft. Grundlage für Betreiberunterweisungen.

Erläuterung

Die hygienische Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047‑2 ergänzt die technische Risikobetrachtung und legt besonderes Augenmerk auf mikrobiologische Belastungen und Wasserhygiene. Sie verwendet Risikomatrizen, um Parameter wie Temperatur, Nährstoffgehalt und Biozidstrategie zu bewerten. Auf Basis der Analyse wird ein Maßnahmenplan erstellt und die Einhaltung der Dokumentationspflichten überwacht. Im FM unterstützt sie die regelmäßige Hygieneüberwachung und Compliance‑Prüfung.

Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen, Abweichungen und Kontrollergebnisse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Maßnahmen, Abweichungen und Kontrollergebnisse

Zweck & Geltungsbereich

Lückenlose Nachverfolgung aller Hygiene‑ und Betriebskontrollen sowie deren Ergebnisse.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 2047‑2; 42. BImSchV

Schlüsselelemente

Auflistung von Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnissen
Beschreibung festgestellter Abweichungen
Beurteilung der Ursachenanalyse
Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen

Verantwortlich

Betreiber / verantwortliche Person nach 42. BImSchV

Praxis‑Hinweise

Bestandteil des Betriebslogbuchs. Wird bei Hygieneinspektionen durch Fachkundige oder Behörden vorgelegt.

Erläuterung

Diese Dokumentation ermöglicht die Nachverfolgbarkeit und Auditierbarkeit aller Hygienekontrollen. Sie sammelt systematisch alle Prüf‑ und Wartungsmaßnahmen, bewertet Abweichungen und dokumentiert die umgesetzten Korrekturmaßnahmen. Im Facility Management wird sie zur Bewertung der Betriebsqualität und Anlagenzuverlässigkeit eingesetzt und ist ein zentraler Bestandteil von Qualitätsmanagement‑ und CAFM‑Systemen.

Installations‑ und Übergabedokumentation – deutsch

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Installationsdokumentation (Kälteanlagen und Wärmepumpen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Aufbau, Komponenten, Prüfungen und Sicherheitseinrichtungen von Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 378‑2 (Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen – Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation)

Schlüsselelemente

Anlagenbeschreibung und Komponentenverzeichnis
Dichtheitsprüfung und Sicherheitsnachweise
Messwerte und Prüfberichte
Zeichnungen und Datenblätter

Verantwortlich

Errichter / Installateur / Fachfirma für Kältetechnik

Praxis‑Hinweise

Pflichtdokument zur Abnahme und Übergabe an den Betreiber. Grundlage für Wartung und Dichtheitsprüfung nach der Chemikalien‑Klimaschutzverordnung.

Erläuterung

Die Installationsdokumentation gemäß DIN EN 378‑2 ist für die Inbetriebnahme von Kälteanlagen und Wärmepumpen gesetzlich erforderlich. Teil 2 der Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation fest, einschließlich Dichtheits‑ und Druckprüfungen sowie Sicherheitsvorkehrungen. Die Dokumentation enthält ein detailliertes Verzeichnis aller Komponenten, Prüfberichte über Dichtheits‑ und Druckprüfungen und Nachweise über die verwendeten Werkstoffe. Im Facility Management stellt sie sicher, dass die Anlage sicher, energieeffizient und regelkonform betrieben werden kann und dient als Grundlage für spätere Wartungen und Inspektionen.

Prüfergebnisse der Änderungsbewertung – Hygienerisiken (Verdunstungskühlanlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Ergebnisse der Überprüfung von Änderungen auf hygienische Risiken

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der hygienischen Bewertung bei Änderungen an Verdunstungs­kühlanlagen, Rückkühlwerken oder Nassabscheidern. Die 42. BImSchV definiert eine Änderung als Änderung der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs, die sich auf die Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen auswirken kann. Für Bestandsanlagen muss die vom Gesetzgeber vorgesehene Checkliste nach jeder Änderung sowie nach Unterbrechungen des Betriebs länger als eine Woche ausgefüllt werden.

Relevante Regelwerke / Normen

VDI 2047‑2 (Hygiene bei Verdunstungs­kühlanlagen), 42. BImSchV

Schlüsselelemente

Beschreibung der vorgenommenen Änderung und ihrer potenziellen Auswirkungen
Hygienische Risikobewertung (z. B. Biofilm‑ und Legionellenrisiko)
Prüfergebnisse mikrobiologischer Kontrollen; die 42. BImSchV verlangt regelmäßige Untersuchungen der chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Kenngrößen des Nutzwassers (alle zwei Wochen) sowie Messungen der allgemeinen Koloniezahl und Legionellenkonzentration mindestens vierteljährlich
Empfehlungen zur Beseitigung von Risiken und Freigabeprotokoll

Verantwortlich

Betreiber / fachkundige Person nach VDI 2047‑2

Praxis‑Hinweise

Bei jeder technischen Änderung verpflichtend. Die Prüfergebnisse dienen als Grundlage für Hygieneinspektionen und die Dokumentation im Betriebstagebuch.

Erläuterung

Die VDI‑Richtlinie 2047‑2 fordert, bei jeder Änderung einer Verdunstungs­kühlanlage eine hygienische Neubewertung durchzuführen, um die Bildung von Biofilmen und das Wachstum von Legionellen zu verhindern. Die 42. BImSchV ergänzt diese Pflicht durch die Vorgabe, Änderungen sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Für Facility‑Manager stellt dieses Dokument einen wesentlichen Nachweis der Anlagensicherheit dar und dient als Auditgrundlage für Hygiene‑ und Umweltprüfungen.

Maßnahmenplan – Hygienische Abweichungen (Verdunstungskühlanlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Maßnahmenplan zur Beseitigung hygienischer Abweichungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Korrektur‑ und Präventivmaßnahmen nach Feststellung hygienischer Mängel an Verdunstungs­kühlanlagen und Nassabscheidern.

Relevante Regelwerke / Normen

VDI 2047‑2, 42. BImSchV

Schlüsselelemente

Festgestellte Hygienemängel und zugehörige Messwerte
Festlegung von Verantwortlichkeiten und Fristen
Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Anpassung der Wasseraufbereitung, Überprüfung der Betriebsparameter)
Wirksamkeitsprüfung und fortlaufendes Monitoring; bei Anstieg der Koloniezahlen oder Überschreitung von Prüfwerten verlangt die 42. BImSchV gestufte Maßnahmen, wie zusätzliche Untersuchungen, wöchentliche Kontrollen und Sofortmaßnahmen

Verantwortlich

Betreiber / hygienisch fachkundige Person

Praxis‑Hinweise

Bestandteil des Hygienehandbuchs und der Betreiberpflichten nach § 5 der 42. BImSchV; dient als Nachweis für Behörden und Zertifizierungsstellen.

Erläuterung

Der Maßnahmenplan ermöglicht die systematische Verfolgung und Beseitigung festgestellter hygienischer Abweichungen. Nach den Vorgaben der 42. BImSchV müssen bei Anstieg der allgemeinen Koloniezahlen oder bei Überschreitung der Prüf‑ oder Maßnahmenwerte Untersuchungen zur Ursachenermittlung eingeleitet und Sofortmaßnahmen zur Reduktion der Legionellenkonzentration ergriffen werden. Im Facility‑Management schafft der Maßnahmenplan Transparenz, stellt die Rückverfolgbarkeit sicher und dient der Qualitätssicherung von Hygieneprozessen.

Rohrleitungs‑ und Instrumentenfließschema (R&I) – Kälteanlagen und Wärmepumpen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Rohrleitungs‑ und Instrumentenfließschema (R&I)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des vollständigen Anlagenaufbaus, der Regelungslogik und der sicherheitstechnischen Einrichtungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Relevante Regelwerke / Normen

DIN EN 378‑2 – Sicherheitsanforderungen und Umweltanforderungen an ortsfeste Kälteanlagen, Wärmepumpen und Verbundsysteme.

Schlüsselelemente

Darstellung des Kältemittelkreislaufs mit allen Komponenten (Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventil, Verdampfer)
Kennzeichnung von Druck‑ und Temperaturmessstellen, Sicherheitsventilen und Abschaltvorrichtungen
Einbindung der Regel‑ und Sicherheitstechnik (Sensorik, Steuer‑ und Regelstrategien)
Betriebs‑ und Störzustände (z. B. Notabschaltung, Leckageüberwachung)

Verantwortlich

Hersteller, Errichter oder TGA‑Fachplaner

Praxis‑Hinweise

Das R&I‑Schema ist Bestandteil der technischen Dokumentation. Es bildet die Grundlage für sicherheitstechnische Prüfungen, Instandhaltungspläne und Schulungsunterlagen.

Erläuterung

Die Norm DIN EN 378‑2 definiert Mindestanforderungen an Aufbau und Sicherheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Das R&I‑Schema visualisiert den Refrigeration‑ und Energiefluss und ist damit ein zentrales Referenzdokument für den Betrieb, die Störungsanalyse und die Instandhaltungsplanung. Im Facility‑Management ermöglicht es eine nachvollziehbare Dokumentation und trägt zur Vermeidung von Störungen und sicherheitstechnischen Risiken bei.

Sachkundenachweis – Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Sachkundenachweis (Zertifikat) für Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Fachkenntnisse für Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Rückgewinnung von Kältemitteln. Die ChemKlimaschutzV verlangt, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, eine Sachkundeprüfung ablegen bzw. einen Sachkundelehrgang absolvieren.

Relevante Regelwerke / Normen

ChemKlimaschutzV; Verordnung (EU) 2024/573 (neue F‑Gas‑Verordnung)

Schlüsselelemente

Nachweis der Fachqualifikation gemäß § 5 ChemKlimaschutzV
Schulungsinhalte: sicherer Umgang mit F‑Gas‑Kältemitteln, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und Entsorgung
Zertifizierungsnummer, Ausgabestelle und Gültigkeitsdauer
Dokumentierte regelmäßige Auffrischungskurse; die neue F‑Gas‑Verordnung fordert eine Umstellung bestehender Sachkundebescheinigungen bis spätestens 12. März 2029.

Verantwortlich

Bildungsträger / Zertifizierungsstelle

Praxis‑Hinweise

Arbeitgeber müssen die Sachkundebescheinigung prüfen und in der Personalakte hinterlegen. Der Nachweis ist Voraussetzung für Tätigkeiten an Kältemittelkreisläufen und wird von Umweltbehörden kontrolliert.

Erläuterung

Der Sachkundenachweis ist eine gesetzliche Pflicht für alle Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. Die ChemKlimaschutzV legt fest, dass ohne entsprechende Sachkundebescheinigung keine Arbeiten an Anlagen mit F‑Gas vorgenommen werden dürfen. Die neue EU‑Verordnung 2024/573 verschärft die Emissionsreduktionsziele und verlangt, dass bestehende Zertifikate an die neuen Anforderungen angepasst werden. Für Facility‑Manager dient der Nachweis der Rechtskonformität und Umweltverantwortung und ist Grundlage für Umweltmanagementsysteme (ISO 14001, EMAS).

Personenzertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat für natürliche Personen zum Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und relevanten Alternativen

Zweck & Geltungsbereich

EU‑weit einheitlicher Nachweis der individuellen Befähigung für Installation, Dichtheitskontrolle, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Außerbetriebnahme und Rückgewinnung von F‑Gas‑Anlagen sowie Anlagen mit natürlichen Kältemitteln. Die Durchführungsverordnung 2024/2215 listet Tätigkeiten (Dichtheitskontrollen, Installation, Reparatur/ Wartung, Rückgewinnung) und verpflichtet jede Person, die diese Arbeiten ausführt, zum Besitz eines entsprechenden Zertifikats.

Relevante Regelwerke/Normen

EU‑Verordnung 2024/573 (Art. 10); Durchführungsverordnung 2024/2215 (Art. 2 und 3).

Schlüsselelemente

– Zertifikatsnummer und Ausgabestelle
– Kategorien (A1, A2, B, C, D, E) entsprechend den erlaubten Tätigkeiten und Kältemittelarten
– Nachweis über Schulungsinhalte (Dichtheitsprüfungen, Rückgewinnung, Installation, Umgang mit natürlichen Kältemitteln)
– Prüfdatum und Gültigkeit (Auffrischungskurse sind bis spätestens 12. März 2029 und danach alle sieben Jahre vorgeschrieben)

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / Schulungsanbieter (z. B. IHK, akkreditierte Schulungseinrichtungen)

Praxis‑Hinweise

Das Personenzertifikat löst die bisherigen Sachkundebescheinigungen ab und gilt EU‑weit. Es ist Voraussetzung für eigenständige Arbeiten mit F‑Gas‑Anlagen und wird regelmäßig durch Audits überprüft. Facility Manager müssen prüfen, dass beauftragte Dienstleister die entsprechenden Kategorien besitzen.

Erläuterung

Die EU‑Verordnung 2024/573 verpflichtet Personen, die F‑Gas‑Anlagen installieren, warten, instandhalten oder außer Betrieb nehmen, zu einer einheitlichen Ausbildung und Zertifizierung. Mit der Durchführungsverordnung 2024/2215 werden fünf Zertifikatskategorien (A1–E) eingeführt, die Tätigkeiten und Kältemittelarten unterscheiden. Es besteht eine Auffrischungspflicht bis 12. März 2029 und danach im siebenjährigen Turnus. Für das Facility Management ist die Kontrolle dieser Personenzertifikate wichtig, um die Rechtskonformität sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Unternehmenszertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/‑typ

Unternehmenszertifikat gemäß Verordnung (EU) 2024/573

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen, z. B. Installation, Wartung und Rückgewinnung.

Relevante Regelwerke / Normen

Verordnung (EU) 2024/573 und Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215

Schlüsselelemente

Zertifikatsnummer und Ausstellungsdatum
Nachweis, dass das Unternehmen ausreichend geschulte Mitarbeiter mit gültigen Personenzertifikaten beschäftigt
Verzeichnis der Ausrüstung, Werkzeuge und Prüfmittel
Dokumentations‑ und Berichtssystem zur Erfassung von F‑Gas‑Emissionen und zur Meldung an die Behörden

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / Betreiber

Praxis‑Hinweise

Pflichtnachweis für Unternehmen, die an F‑Gas‑Anlagen arbeiten. Die neuen Unternehmenszertifikate können bereits beantragt werden; bestehende Zertifikate dürfen nur bis zum 12. März 2029 genutzt werden. Grundlage für Umwelt‑ und Energiemanagement‑Audits sowie ESG‑Berichte.

Erläuterung

Das Unternehmenszertifikat dokumentiert die gesetzliche und fachliche Eignung eines Unternehmens im Umgang mit fluorierten Gasen. Nach den Vorgaben der EU‑Verordnung 2024/573 müssen Unternehmen eine ausreichende Zahl qualifizierter Personen beschäftigen und alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren nachweisen. Für Facility‑Manager ist das Zertifikat Voraussetzung für Serviceverträge, Behördenmeldungen und die Teilnahme an Nachhaltigkeitszertifizierungen.