Kühlsystem
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Kühlsystem
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die erforderlichen technischen, organisatorischen und umweltrechtlichen Unterlagen für Kälteanlagen, Wärmepumpen und zugehörige wasserführende Systeme. Es dient der Sicherstellung einer rechtskonformen, sicheren und nachhaltigen Dokumentation in Anlehnung an die DIN‑EN‑378‑Reihe (Sicherheits‑ und Umweltanforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen), die 42. BImSchV (Verdunstungs‑ und Rückkühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider), die VDI/BTGA 6044 (Anlagenlogbuch für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe) sowie weitere relevante Regelungen wie BImSchG, AwSV, ArbSchG und HOAI.
Die in diesem Verzeichnis beschriebenen Dokumente unterstützen Facility‑Manager bei Nachweis‑, Prüf‑ und Betreiberpflichten: sie zeigen, welche Angaben vor Ort anzubringen sind, welche Daten zu dokumentieren und aufzubewahren sind und welche Meldungen gegenüber Behörden vorgeschrieben sind. Die VDI/BTGA 6044 betont, dass Veränderungen der Wasserbeschaffenheit durch mikrobiologische Prozesse, ungeeignete Materialkombinationen und Verunreinigungen zu Betriebsstörungen führen können; daher sind Überwachung und Dokumentation der Wasserbeschaffenheit erforderlich. Die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen Aufzeichnungen zu führen, insbesondere über Art und Menge nachgefüllter oder rückgewonnener fluorierter Treibhausgase, und diese fünf Jahre aufzubewahren und auf behördliche Anforderung vorzulegen. Die 42. BImSchV verlangt von Betreibern außerdem, Anlagen zu registrieren und ein Betriebstagebuch zu führen, in dem alle wichtigen Informationen, Ergebnisse von Prüfungen sowie ergriffene Maßnahmen dokumentiert werden.
Kühlsysteme – Aufbau, Funktion und Anwendung
- Technische System‑ und Anlagendokumentation
- Systemlogbuch – Kälteanlagen und Wärmepumpen
- Anlagenlogbuch – Kalt‑ und Kühlwasserkreise
- Umweltrechtliche Melde‑ und Anzeigeunterlagen
- Anzeige einer Neuanlage nach 42. BImSchV
- Anzeige über Änderungen einer 42. BImSchV‑Anlage
- Anzeige über Stilllegung einer 42. BImSchV‑Anlage
- Schutz‑ und Sicherheitsunterlagen
- Planungs‑ und Schnittstellenunterlagen
- Umwelt‑ und Anlagendokumentation
- Betriebs‑ und Wartungsunterlagen
- Betriebsanweisung – Kälteanlagen und Kühlgeräte
- Betriebsjournal / Betriebslogbuch – Kühlwasserkreisläufe
- Prüf‑ und Nachweisdokumente
- Behörden‑ und Meldeunterlagen
- Bericht über Ursachen und Abhilfemaßnahmen
- Betriebs‑ und Hygienedokumentation – deutsch
- Betriebslogbuch – 42. BImSchV‑Anlagen
- Checkliste – Maßnahmen vor Inbetriebnahme
- Risiko‑ und Kontrollunterlagen – deutsch
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen, Abweichungen und Kontrollergebnisse
- Installations‑ und Übergabedokumentation – deutsch
- Hygienemanagement und Betriebsüberwachung
- Maßnahmenplan – Hygienische Abweichungen
- Technische Planungs‑ und Konstruktionsunterlagen
- Umwelt‑ und Klimaschutznachweise
- Personenzertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
- Unternehmenszertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
Vor‑Ort‑Informationen – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Vor‑Ort‑Informationen für Kälteanlagen und Wärmepumpen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung von Sicherheitsinformationen, Kennzeichnungen und Anlagendaten am Standort. Ziel ist die Einhaltung der Anforderungen an Betriebssicherheit, Umweltschutz und Gefahrenabwehr. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378‑2 (Kälteanlagen – Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation), BetrSichV, ArbSchG. Nach TRAS 110 gilt, dass der Stand der Technik für Kälteanlagen wesentlich durch die DIN EN 378 beschrieben wird. |
| Schlüsselelemente | • Anlagenkennzeichnung und Aufstellungsort (Maschinenraum, Freiaufstellung) |
| Verantwortlich | Hersteller/Errichter zur Erstausstattung; Betreiber zur Aktualisierung. |
| Praxis‑Hinweise | Die DIN EN 378 fordert, dass sicherheitsrelevante Informationen und Kennzeichnungen dauerhaft angebracht werden. Eine regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung bei Umbauten oder Kältemittelwechsel ist erforderlich. |
Erläuterung
Vor‑Ort‑Informationen dienen der Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr. Sie ermöglichen es Mitarbeitern, Feuerwehr und Instandhaltern, sich schnell über Risiken und Notfallmaßnahmen zu informieren. Die DIN EN 378 verlangt u. a. Kennzeichnungen der Kältemittelkreisläufe, Angaben zur Füllmenge und Sicherheitsklasse sowie Hinweise auf Evakuierungs‑ und Notfallmaßnahmen. Im Facility‑Management müssen diese Informationen aktuell gehalten und in Gefährdungsbeurteilungen sowie Notfallplänen berücksichtigt werden.
Systemlogbuch – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Systemlogbuch für Kälteanlagen und Wärmepumpen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der vollständigen Anlagenhistorie einschließlich Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfungen, Reparaturen, Änderungen und Kältemittelfüllmengen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378‑2 und DIN EN 378‑4 (Dokumentation der Anlagen), ChemKlimaschutzV, ggf. TRAS 110 und TRBS‑Regelwerke. Die ChemKlimaschutzV verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen Aufzeichnungen zu führen und Art und Menge nachgefüllter oder rückgewonnener fluorierter Treibhausgase zu dokumentieren. |
| Schlüsselelemente | • Anlagenstammdaten (Typ, Seriennummer, Standort, Hersteller, Baujahr) |
| Verantwortlich | Errichter (Erstbefüllung und Übergabe), Wartungsdienst und Betreiber (laufende Führung). |
| Praxis‑Hinweise | Das Systemlogbuch muss über die gesamte Lebensdauer geführt und archiviert werden. Es dient als gesetzlicher Nachweis gegenüber Umweltbehörden und Prüfstellen. Die ChemKlimaschutzV verlangt, dass Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. |
Erläuterung
Das Systemlogbuch ist ein zentrales Instrument zur Rückverfolgbarkeit und Umweltkonformität. Es ermöglicht die Nachweisführung über Leckageprüfungen, Wartungen und Kältemittelverbräuche, hilft bei der Ermittlung des spezifischen Kältemittelverlusts und unterstützt Betreiber beim Einhalten der Pflichten aus der ChemKlimaschutzV und der EU‑F‑Gas‑Verordnung. Für Facility‑Manager ist das Logbuch ein wichtiges Werkzeug, um Prüfintervalle zu überwachen, Sachkundezertifikate zu dokumentieren und Audit‑Anfragen schnell zu bedienen.
Anlagenlogbuch – Kalt‑ und Kühlwasserkreise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Anlagenlogbuch Kalt‑/Kühlwasserkreisläufe |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung des Betriebs, der Wasserqualität, der hygienischen Überwachung und der Instandhaltung von Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI/BTGA 6044 (Vermeidung von Schäden in Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufen). Die Richtlinie betont, dass während des Betriebs die Wasserqualität Veränderungen unterliegt und daher Überwachung und Dokumentation der Wasserbeschaffenheit notwendig sind. Sie gilt für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit einer Umlaufwassertemperatur < 40 °C und einem Gesamtvolumen > 1 000 l. Weitere Regelwerke: BetrSichV, 42. BImSchV (wenn Verdunstungskühlung vorhanden). |
| Schlüsselelemente | • Betriebsparameter (Temperatur, Druck, Volumenstrom) |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility‑Manager. |
| Praxis‑Hinweise | Die VDI/BTGA 6044 empfiehlt, ein Betriebsbuch oder Anlagenlogbuch zu führen, das Wasserparameter, Untersuchungstermine und Maßnahmen dokumentiert. Das Logbuch ist Bestandteil des Umweltmanagementsystems und wird für Legionellenprävention, Wartungsplanung und Audits genutzt. |
Erläuterung
Die Richtlinie VDI/BTGA 6044 wurde 2023 veröffentlicht und adressiert die zunehmende Komplexität von Kalt‑ und Kühlwassersystemen. Sie beschreibt, dass mikrobiologische Prozesse, ungeeignete Mischinstallationen und Verunreinigungen zu Betriebsstörungen und Korrosion führen können; daher müssen Wasserparameter überwacht und dokumentiert werden. Die Richtlinie definiert den Anwendungsbereich für Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit Umlauftemperaturen unter 40 °C und legt fest, dass Anlagen mit Verdunstung (Rückkühlwerke) nicht erfasst sind. Im Facility‑Management stellt das Anlagenlogbuch sicher, dass Hygienestandards eingehalten, Legionellenrisiken kontrolliert und Korrosionsschäden vermieden werden.
Umweltrechtliche Melde‑ und Anzeigeunterlagen (42. BImSchV)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Anzeige einer bestehenden Verdunstungskühlanlage / Nassabscheider |
| Zweck & Geltungsbereich | Meldung einer bereits betriebenen Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage gemäß § 13 der 42. BImSchV. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV, BImSchG. Die Verordnung trat am 20. August 2017 in Kraft und verpflichtet Betreiber, ihre Anlagen bei der zuständigen Behörde zu registrieren. |
| Schlüsselelemente | • Anlagenstandort und Anlagentyp |
| Verantwortlich | Betreiber. |
| Praxis‑Hinweise | Die Anzeigepflicht gilt seit dem 19. Juli 2018. Bestehende Anlagen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden; für Neuanlagen gilt die Pflicht ab Erstbefüllung. Die Anzeige muss auch bei Betreiberwechsel erfolgen. |
Erläuterung
Die 42. BImSchV dient der Minimierung des Legionellenrisikos in Verdunstungskühlanlagen. Laut der Industrie‑ und Handelskammer (IHK) München müssen Betreiber ein Betriebstagebuch führen und die Anlage bei der Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die Anzeige einer bestehenden Anlage umfasst neben den Anlagendaten auch den Nachweis, dass Wartungen, Wasseruntersuchungen und ggf. Desinfektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Für Facility‑Manager ist die fristgerechte Anzeige eine wichtige Compliance‑Aufgabe zur Haftungsabsicherung.
Anzeige einer Neuanlage nach 42. BImSchV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Anzeige einer neuen Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Anzeige vor Inbetriebnahme einer neuen Verdunstungsanlage, Kühlturmanlage oder Wärmepumpe, die unter die 42. BImSchV fällt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV, BImSchG. |
| Schlüsselelemente | • Standortdaten und Betreiber |
| Verantwortlich | Errichter / Betreiber. |
| Praxis‑Hinweise | Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen; bei Anlagen mit einer Betriebsdauer von höchstens 90 aufeinanderfolgenden Tagen reicht eine Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme. Die Behörde prüft die Unterlagen und registriert die Anlage. |
Erläuterung
Für Neuanlagen ist vor Erstbefüllung eine hygienefachliche Untersuchung erforderlich. Gemäß IHK‑Merkblatt muss diese Untersuchung von einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Erst danach darf die Anlage befüllt werden. Facility‑Manager müssen sicherstellen, dass alle technischen Unterlagen (Prüfzertifikate, Gefährdungsbeurteilungen) vollständig sind und die Anzeige fristgerecht eingereicht wird.
Anzeige über Änderungen einer 42. BImSchV‑Anlage
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Änderungsanzeige nach 42. BImSchV |
| Zweck & Geltungsbereich | Meldung technischer oder organisatorischer Änderungen an bestehenden Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV, ggf. BImSchG. |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Änderung (technische Modifikationen, Modernisierungen) |
| Verantwortlich | Betreiber. |
| Praxis‑Hinweise | Änderungen sind innerhalb von vier Wochen nach Umsetzung zu melden. Das Anlagenlogbuch ist entsprechend zu aktualisieren. |
Erläuterung
Änderungen an Verdunstungskühlanlagen können die Legionellenvermehrung beeinflussen. Die 42. BImSchV verlangt daher, dass jede wesentliche Änderung angezeigt wird. Für Facility‑Manager ist es wichtig, die Änderung im Betriebstagebuch zu dokumentieren und die zuständige Behörde zu informieren; dies dient der Transparenz und Risikodokumentation.
Anzeige über Stilllegung einer 42. BImSchV‑Anlage
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Stilllegungsanzeige einer 42. BImSchV‑Anlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Offizielle Meldung der endgültigen Außerbetriebnahme einer Verdunstungs‑ oder Nassabscheideranlage zur Aktualisierung des Anlagenregisters. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV. |
| Schlüsselelemente | • Datum der Stilllegung |
| Verantwortlich | Betreiber. |
| Praxis‑Hinweise | Die Stilllegungsanzeige muss innerhalb von vier Wochen nach Außerbetriebnahme erfolgen. Die Dokumente (Reinigungs‑/Desinfektionsprotokolle, Entsorgungsnachweise) sind für Versicherer und Behörden zu archivieren. |
Erläuterung
Die Stilllegungsanzeige entbindet den Betreiber von weiteren Prüf‑ und Meldepflichten; sie ist aber nur rechtswirksam, wenn die Reinigung, Desinfektion und Entsorgung der Anlage ordnungsgemäß durchgeführt und nachgewiesen wurden. Im Facility‑Management dient diese Anzeige der Dokumentation des Lebenszyklus der Anlage und der Haftungsabsicherung.
Schutz‑ und Sicherheitsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Schutzkonzept für Arbeitsmittel (Kälteanlagen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition von Schutzmaßnahmen, Notfall‑ und Wartungsabläufen für den sicheren Umgang mit Kältemitteln und Druckanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | TRAS 110 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak‑Kälteanlagen), TRBS 1115, TRBS 1111, BetrSichV, GefStoffV. Die TRAS 110 schreibt vor, dass aus den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung ein Schutzkonzept erstellt werden muss; dieses muss technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen enthalten und die Anforderungen der BetrSichV und GefStoffV einhalten. |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsanalyse (Druck, Kältemittelleckagen, Explosion, Strom) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber (Gefährdungsbeurteilung, Festlegung der Maßnahmen); Fachkraft für Arbeitssicherheit (Beratung). |
| Praxis‑Hinweise | Das Schutzkonzept muss auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entwickelt und regelmäßig aktualisiert werden. Die TRAS 110 hebt hervor, dass zusätzlich die TRBS und TRGS als Erkenntnisquellen für den Stand der Technik heranzuziehen sind. |
Erläuterung
Kälteanlagen enthalten häufig brennbare oder toxische Kältemittel (z. B. Ammoniak). Die TRAS 110 fordert deshalb eine umfassende Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung eines Schutzkonzepts. Dieses muss technische (z. B. Absperreinrichtungen, Gaswarnsysteme), organisatorische (Notfall‑ und Wartungsabläufe, Betriebsanweisungen) und persönliche Maßnahmen (PSA, Schulungen) umfassen. Im Facility‑Management dient das Schutzkonzept der Betriebssicherheit, der Einhaltung der BetrSichV und der Anleitung für Mitarbeiterunterweisungen.
Schnittstellenkatalog – Technische Gebäudeausrüstung (Kälteanlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Schnittstellenkatalog |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Schnittstellen zwischen Kälteanlagen, Hydraulik, Elektrotechnik, Mess‑, Steuer‑ und Regelungstechnik (MSR) und Brandschutz. Der Katalog beschreibt alle Übergabepunkte und koordinativen Abhängigkeiten im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6039 (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude – Methoden und Vorgehensweisen), HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die VDI 6039 empfiehlt, im Zuge des Inbetriebnahmemanagements einen Schnittstellenkatalog zu erstellen, der Funktionsschnittstellen, Verantwortlichkeiten und Prüfverfahren festlegt. |
| Schlüsselelemente | • Funktionsschnittstellen und Übergabepunkte zwischen Gewerken (Kälte, Heizung, Lüftung, MSR, Brandmelde‑ und Sprinkleranlagen) |
| Verantwortlich | Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung (TGA); Koordination durch den Gesamtprojektleiter. |
| Praxis‑Hinweise | Der Schnittstellenkatalog ist integraler Bestandteil des Inbetriebnahmemanagements. Er wird frühzeitig erstellt, fortgeschrieben und bildet die Grundlage für die Koordination von Planung, Installation, Betrieb und Fehleranalyse. Durch klare Zuordnung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten werden Verzögerungen und Haftungsfragen vermieden. |
Erläuterung
Die VDI 6039 beschreibt Methoden für das Inbetriebnahmemanagement und fordert einen Schnittstellenkatalog, der die Übergabepunkte und Verantwortlichkeiten zwischen den Gewerken strukturiert festlegt. In Verbindung mit der HOAI ermöglicht der Katalog eine transparente Leistungsbeschreibung und Abrechnung. Für Facility‑Manager ist der Schnittstellenkatalog ein wichtiges Werkzeug, um bei Störungen die Systemkoordination sicherzustellen und bei Audits die technische Dokumentation nachzuweisen.
Anlagenbuch / Aufzeichnungsdokumentation – F‑Gas‑Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über Wartung, Dichtheitsprüfungen, Nachfüllungen und Rückgewinnung von F‑Gasen in Kälte‑/Klimaanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU‑VO 1497/2007, EU‑VO 1516/2007, F‑Gas‑Verordnung (EU) 2024/573, ChemKlimaschutzV, DIN EN 378‑4 |
| Schlüsselelemente | • Anlagen‑ID (Seriennummer, Standort) |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtdokument nach EU‑ und nationalem Recht. Wird im CAFM‑System (digital oder analog) geführt und bildet die Grundlage für Umwelt‑ und Energieaudits. |
Erläuterung
Die ChemKlimaschutzV verpflichtet Betreiber, über Dichtheitsprüfungen und den Umgang mit F‑Gas eine lückenlose Dokumentation zu führen. Nach § 3 Abs. 3 ChemKlimaschutzV sind bei jeder Dichtheitsprüfung Aufzeichnungen zu erstellen, die mindestens Art und Menge der nachgefüllten oder zurückgewonnenen fluorierten Treibhausgase enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden. Facility‑Manager nutzen das Anlagenbuch als gesetzlichen Nachweis gegenüber Umweltbehörden, TÜV und Zertifizierungsstellen und zur Erfüllung der EU‑Berichtspflichten aus der F‑Gas‑Verordnung 2024/573.
Betriebsanleitung – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Kälteanlagen und Wärmepumpen |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für den sicheren Betrieb, die Instandhaltung und die Fehlerdiagnose von Kälteanlagen und Wärmepumpen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378‑2, DIN EN 378‑3 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Anlage und des Funktionsprinzips |
| Verantwortlich | Hersteller / Installationsunternehmen |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen. Im Facility Management dient die Betriebsanleitung als Basis für Unterweisungen, Wartungsplanungen und Störungsanalysen. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 378‑2/-3 vermittelt alle sicherheitsrelevanten Informationen zum Umgang mit der Anlage. Sie beschreibt die Funktionsweise der Kältemaschine, stellt notwendige Sicherheitseinrichtungen vor (z. B. Druckbegrenzung, Gaswarnung) und enthält klare Anweisungen für Wartung und Notfallmaßnahmen. Facility‑Manager benötigen diese Unterlage, um Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, Mitarbeiter zu unterweisen und die Einhaltung der Herstellervorgaben nachzuweisen.
Betriebsanweisung – Kälteanlagen und Kühlgeräte (Arbeitsschutz)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für Kälteanlagen und Kühlgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung sicherer Arbeitsverfahren beim Umgang mit Kältemitteln, Drucksystemen und elektrischen Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV‑Information 211‑010, DGUV‑Regel 100‑500 |
| Schlüsselelemente | • Gefahrenquellen (F‑Gase, Druck, Strom, Lärm) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Dient im FM zur Unterweisung der Beschäftigten und als Nachweis der Erfüllung von ArbSchG, BetrSichV und Gefahrstoffverordnung. |
Erläuterung
Die DGUV‑Information 211‑010 erläutert, dass Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für den konkreten Einzelfall in Betriebsanweisungen zusammengefasst werden müssen. Betriebsanweisungen unterstützen Unternehmer und Vorgesetzte bei der Unterweisung der Mitarbeiter und helfen allen Beschäftigten, sich sicher zu verhalten. Sie regeln das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall‑ und Gesundheitsgefahren und dienen als Grundlage für Unterweisungen; im staatlichen Recht werden Betriebsanweisungen durch das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung gefordert. In der Praxis enthalten sie Gefahrenanalysen, Hinweise zu persönlicher Schutzausrüstung, Verhalten bei Leckagen und Notfallmaßnahmen. Für Kälteanlagen müssen diese Anweisungen regelmäßig aktualisiert werden und bei Änderungen der Technik oder der eingesetzten Kältemittel angepasst werden.
Betriebsjournal / Betriebslogbuch – Kühlwasserkreisläufe
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsjournal / Operating Log für Kühlwasserkreisläufe |
| Zweck & Geltungsbereich | |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI/BTGA 6044 |
| Schlüsselelemente | • Betriebszeiten und Temperaturverläufe |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtnachweis für einen hygienisch und energetisch sicheren Betrieb. Wird in die CAFM‑Software integriert und ist bei Prüfungen vorzulegen. |
Erläuterung
Die Richtlinie VDI/BTGA 6044 (Stand der Technik seit 1. April 2023) ergänzt VDI 2035 und gilt für geschlossene Kalt‑ und Kühlwasserkreisläufe mit einem Volumen ab 1.000 Litern und Temperaturen unter 40 °C. Sie fordert eine lückenlose Dokumentation der technischen Unterlagen und Wartungsnachweise im Anlagenbuch und die chronologische Erfassung von Störungen, Instandhaltungsmaßnahmen sowie Messwerten im Betriebsbuch. Ein Vortrag zur VDI 6044 beschreibt das Anlagenbuch als Sammlung aller technischen und Instandhaltungsunterlagen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage und das Betriebsbuch als Abschnitt, in dem alle Störungen und Messwerte chronologisch dokumentiert werden. Dieses Logbuch unterstützt Facility‑Manager dabei, Wasserqualität, Energieeffizienz und Hygiene‑Compliance zu überwachen und bei Abweichungen schnell zu reagieren.
Zertifikat der Erstleckageprüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Erstprüfung auf Dichtheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Kälte‑/Klimaanlage vor der Inbetriebnahme frei von Kältemittelleckagen ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 (VOB/C), ChemKlimaschutzV |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfername und Qualifikation |
| Verantwortlich | Installationsunternehmen / zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) |
| Praxis‑Hinweise | Muss vor der Erstbefüllung durchgeführt und archiviert werden. Bestandteil der Abnahmeunterlagen und Grundlage für Gewährleistungs‑ und Versicherungsfragen. |
Erläuterung
Bevor eine Kälteanlage erstmalig mit Kältemittel gefüllt wird, schreibt DIN 18379 (VOB/C) eine Dichtheitsprüfung vor. Nach der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 BetrSichV) ist bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV) mit der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme zu beauftragen. Das Zertifikat bestätigt, dass die Anlage frei von Leckagen ist und die Sicherheits‑ sowie Umweltschutzanforderungen eingehalten werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern und unterstützt die Gewährleistungsverfolgung.
Offizielle Meldung bei Überschreitung von Maßnahmenwerten – 42. BImSchV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Meldung bei Überschreitung des Maßnahmenwertes |
| Zweck & Geltungsbereich | Pflichtmeldung an die zuständige Behörde bei Überschreitung des Legionellen‑Maßnahmenwertes in Verdunstungs‑, Kühl‑ oder Nassabscheideranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV § 10 |
| Schlüsselelemente | • Zeitpunkt und Höhe der Überschreitung |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis‑Hinweise | Die Meldung muss unverzüglich an das Gesundheitsamt erfolgen und wird als Teil der Hygienedokumentation archiviert. Anlage 3 Teil 1 der Verordnung legt den Inhalt der Meldung fest. |
Erläuterung
§ 10 der 42. BImSchV verpflichtet Betreiber von Verdunstungs‑ und Kühlanlagen, bei Überschreitung der in Anlage 1 festgelegten Legionellen‑Maßnahmenwerte die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Die Meldung ist gemäß Anlage 3 Teil 1 zu strukturieren und enthält Angaben zur Feststellung der Überschreitung, zum betroffenen Anlagenteil und zu Sofortmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Betreiber innerhalb von vier Wochen einen Folgebericht mit weitergehenden Informationen über Ursachen und geplante Maßnahmen erstellen.
Bericht über Ursachen und Abhilfemaßnahmen (nach Überschreitung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bericht über Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Dokumentation der Ursachenanalyse und der eingeleiteten Korrekturmaßnahmen nach Überschreitung des Maßnahmenwertes oder bei Störung des Betriebs. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV § 10 und § 11 |
| Schlüsselelemente | • Analyse der Keimquelle und technische Ursachen |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachfirma für Wasserhygiene |
| Praxis‑Hinweise | Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen an die Behörde zu senden und wird im Hygienemanagementsystem (VDI 2047‑konform) dokumentiert. |
Erläuterung
Ergänzend zur Sofortmeldung verlangt die 42. BImSchV, dass Betreiber die Ursachen der Störung ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Diese Ursachenanalyse und die durchgeführten Maßnahmen müssen unverzüglich im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Innerhalb von vier Wochen ist der detaillierte Bericht an die Behörde zu übermitteln (Anlage 3 Teil 2). Im Facility Management wird dieser Bericht archiviert und in das Hygienemanagementsystem integriert, um die Nachverfolgung und Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Betriebs‑ und Hygienedokumentation – deutsch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Verdunstungskühlanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der hygienisch sicheren Betriebsweise, der Instandhaltung und Kontrolle gemäß VDI 2047‑2. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 2047‑2 |
| Schlüsselelemente | • Anlagenspezifische Betriebsparameter |
| Verantwortlich | Anlagenhersteller / Betreiber |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtunterlage für den Betreiber; wird zur Schulung des Bedienpersonals und als Grundlage für Audits und Inspektionen verwendet. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach VDI 2047‑2 dient dem Schutz vor mikrobiologischer Kontamination (z. B. Legionellen) und definiert den hygienegerechten Betrieb von Rückkühlwerken. Im Facility Management ist sie ein zentrales Referenzdokument für Hygiene‑ und Instandhaltungsprogramme sowie für interne Betreiberkontrollen. Sie beschreibt die spezifischen Betriebsparameter, legt Maßnahmen zur Probenahme und Reinigung fest und erläutert, wie bei Störungen vorzugehen ist. Betreiber müssen sicherstellen, dass diese Anleitung ständig verfügbar ist und das Personal entsprechend unterwiesen wurde.
Betriebslogbuch – 42. BImSchV‑Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebslogbuch für 42. BImSchV‑Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der täglichen und periodischen Betriebs‑, Kontroll‑ und Prüfergebnisse. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 2047‑1, 42. BImSchV § 12 (Betriebstagebuch) |
| Schlüsselelemente | • Betriebsparameter (Temperatur, Durchfluss, Biozidzugabe) |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachkraft für Verdunstungskühlanlagen |
| Praxis‑Hinweise | Das Logbuch muss fortlaufend geführt, mindestens fünf Jahre aufbewahrt und bei Behördenprüfungen vorgelegt werden. |
Erläuterung
Das Betriebslogbuch ist das Herzstück der Betreiberpflichten nach 42. BImSchV. § 12 der Verordnung schreibt vor, dass der Betreiber „ein Betriebstagebuch führen“ muss und die Einträge mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind. Das Logbuch dokumentiert sämtliche Betriebs‑ und Kontrolldaten, einschließlich Legionellen‑Untersuchungen, Biozidzugaben und Maßnahmen bei Abweichungen. Im Facility Management dient es zur laufenden Überwachung der Betriebshygiene und als Nachweis bei Umweltbehörden und Gesundheitsämtern. Elektronische Logbücher sind zulässig, sofern sie jederzeit einsehbar und in Klarschrift vorlegbar sind.
Checkliste – Maßnahmen vor Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Checkliste: Maßnahmen vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass alle gesetzlichen und hygienischen Anforderungen vor Aufnahme des Anlagenbetriebs erfüllt sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 2047‑2, 42. BImSchV |
| Schlüsselelemente | • Prüfung der technischen Dichtheit |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachfirma / Hygienebeauftragter |
| Praxis‑Hinweise | Die Checkliste wird vor der Wiederaufnahme des Betriebs ausgefüllt und dokumentiert; sie ist Bestandteil der behördlichen Prüfunterlagen. |
Erläuterung
Diese Checkliste gewährleistet die hygienische und technische Betriebssicherheit vor Erst‑ oder Wiederinbetriebnahme. Neben der Dichtheitsprüfung und der Reinigung müssen Wasserqualität und Dosierfunktionen geprüft und eine Erstbeprobung auf Legionellen durchgeführt werden. Im FM‑Prozess dient die Checkliste der Freigabe bei Revisionen, der Auditvorbereitung und der Dokumentation von Schulungen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – 42. BImSchV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV |
| Zweck & Geltungsbereich | Beurteilung hygienischer, technischer und organisatorischer Risiken bei Verdunstungskühlanlagen; gesetzliche Pflicht gemäß § 3 Abs. 4 der 42. BImSchV. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 42. BImSchV § 3; Arbeitsschutzgesetz; Betriebssicherheitsverordnung |
| Schlüsselelemente | • Identifikation von Gefährdungspunkten (Biofilm, Toträume, Aerosolbildung) |
| Verantwortlich | Betreiber / Gefährdungsbeurteilungsteam (unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person) |
| Praxis‑Hinweise | Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren (mindestens alle zwei Jahre) und Bestandteil der Betriebssicherheitsakte. |
Erläuterung
Gemäß § 3 Abs. 4 der 42. BImSchV muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die Erstellung im Betriebstagebuch dokumentieren. Ziel ist die Identifizierung von hygienisch kritischen Stellen, die Bewertung des Risikos und die Festlegung von Schutz‑ und Kontrollmaßnahmen. Die Beurteilung umfasst die Erfassung sämtlicher Anlagendaten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Risiken und Maßnahmen. Sie bildet die Basis für Hygienekontrollen und Risikomanagementsysteme im Facility Management und unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Verdunstungskühlanlagen (nach VDI 2047‑2)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Hygienische Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende Gefährdungsanalyse gemäß VDI 2047‑2 zur Ermittlung von Hygienerisiken und zur Umsetzung des Standes der Technik. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 2047‑2 |
| Schlüsselelemente | • Erfassung der Anlagenkonfiguration |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachplaner / Hygieneinspektor |
| Praxis‑Hinweise | Wird bei Inspektionen, Audits und Wiederinbetriebnahmen überprüft. Grundlage für Betreiberunterweisungen. |
Erläuterung
Die hygienische Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047‑2 ergänzt die technische Risikobetrachtung und legt besonderes Augenmerk auf mikrobiologische Belastungen und Wasserhygiene. Sie verwendet Risikomatrizen, um Parameter wie Temperatur, Nährstoffgehalt und Biozidstrategie zu bewerten. Auf Basis der Analyse wird ein Maßnahmenplan erstellt und die Einhaltung der Dokumentationspflichten überwacht. Im FM unterstützt sie die regelmäßige Hygieneüberwachung und Compliance‑Prüfung.
Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen, Abweichungen und Kontrollergebnisse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Maßnahmen, Abweichungen und Kontrollergebnisse |
| Zweck & Geltungsbereich | Lückenlose Nachverfolgung aller Hygiene‑ und Betriebskontrollen sowie deren Ergebnisse. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 2047‑2; 42. BImSchV |
| Schlüsselelemente | • Auflistung von Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnissen |
| Verantwortlich | Betreiber / verantwortliche Person nach 42. BImSchV |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil des Betriebslogbuchs. Wird bei Hygieneinspektionen durch Fachkundige oder Behörden vorgelegt. |
Erläuterung
Diese Dokumentation ermöglicht die Nachverfolgbarkeit und Auditierbarkeit aller Hygienekontrollen. Sie sammelt systematisch alle Prüf‑ und Wartungsmaßnahmen, bewertet Abweichungen und dokumentiert die umgesetzten Korrekturmaßnahmen. Im Facility Management wird sie zur Bewertung der Betriebsqualität und Anlagenzuverlässigkeit eingesetzt und ist ein zentraler Bestandteil von Qualitätsmanagement‑ und CAFM‑Systemen.
Installations‑ und Übergabedokumentation – deutsch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Installationsdokumentation (Kälteanlagen und Wärmepumpen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über Aufbau, Komponenten, Prüfungen und Sicherheitseinrichtungen von Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 378‑2 (Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen – Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation) |
| Schlüsselelemente | • Anlagenbeschreibung und Komponentenverzeichnis |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur / Fachfirma für Kältetechnik |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtdokument zur Abnahme und Übergabe an den Betreiber. Grundlage für Wartung und Dichtheitsprüfung nach der Chemikalien‑Klimaschutzverordnung. |
Erläuterung
Die Installationsdokumentation gemäß DIN EN 378‑2 ist für die Inbetriebnahme von Kälteanlagen und Wärmepumpen gesetzlich erforderlich. Teil 2 der Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation fest, einschließlich Dichtheits‑ und Druckprüfungen sowie Sicherheitsvorkehrungen. Die Dokumentation enthält ein detailliertes Verzeichnis aller Komponenten, Prüfberichte über Dichtheits‑ und Druckprüfungen und Nachweise über die verwendeten Werkstoffe. Im Facility Management stellt sie sicher, dass die Anlage sicher, energieeffizient und regelkonform betrieben werden kann und dient als Grundlage für spätere Wartungen und Inspektionen.
Prüfergebnisse der Änderungsbewertung – Hygienerisiken (Verdunstungskühlanlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Ergebnisse der Überprüfung von Änderungen auf hygienische Risiken |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der hygienischen Bewertung bei Änderungen an Verdunstungskühlanlagen, Rückkühlwerken oder Nassabscheidern. Die 42. BImSchV definiert eine Änderung als Änderung der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs, die sich auf die Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen auswirken kann. Für Bestandsanlagen muss die vom Gesetzgeber vorgesehene Checkliste nach jeder Änderung sowie nach Unterbrechungen des Betriebs länger als eine Woche ausgefüllt werden. |
| Relevante Regelwerke / Normen | VDI 2047‑2 (Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen), 42. BImSchV |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der vorgenommenen Änderung und ihrer potenziellen Auswirkungen |
| Verantwortlich | Betreiber / fachkundige Person nach VDI 2047‑2 |
| Praxis‑Hinweise | Bei jeder technischen Änderung verpflichtend. Die Prüfergebnisse dienen als Grundlage für Hygieneinspektionen und die Dokumentation im Betriebstagebuch. |
Erläuterung
Die VDI‑Richtlinie 2047‑2 fordert, bei jeder Änderung einer Verdunstungskühlanlage eine hygienische Neubewertung durchzuführen, um die Bildung von Biofilmen und das Wachstum von Legionellen zu verhindern. Die 42. BImSchV ergänzt diese Pflicht durch die Vorgabe, Änderungen sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Für Facility‑Manager stellt dieses Dokument einen wesentlichen Nachweis der Anlagensicherheit dar und dient als Auditgrundlage für Hygiene‑ und Umweltprüfungen.
Maßnahmenplan – Hygienische Abweichungen (Verdunstungskühlanlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Maßnahmenplan zur Beseitigung hygienischer Abweichungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Korrektur‑ und Präventivmaßnahmen nach Feststellung hygienischer Mängel an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern. |
| Relevante Regelwerke / Normen | VDI 2047‑2, 42. BImSchV |
| Schlüsselelemente | • Festgestellte Hygienemängel und zugehörige Messwerte |
| Verantwortlich | Betreiber / hygienisch fachkundige Person |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil des Hygienehandbuchs und der Betreiberpflichten nach § 5 der 42. BImSchV; dient als Nachweis für Behörden und Zertifizierungsstellen. |
Erläuterung
Der Maßnahmenplan ermöglicht die systematische Verfolgung und Beseitigung festgestellter hygienischer Abweichungen. Nach den Vorgaben der 42. BImSchV müssen bei Anstieg der allgemeinen Koloniezahlen oder bei Überschreitung der Prüf‑ oder Maßnahmenwerte Untersuchungen zur Ursachenermittlung eingeleitet und Sofortmaßnahmen zur Reduktion der Legionellenkonzentration ergriffen werden. Im Facility‑Management schafft der Maßnahmenplan Transparenz, stellt die Rückverfolgbarkeit sicher und dient der Qualitätssicherung von Hygieneprozessen.
Rohrleitungs‑ und Instrumentenfließschema (R&I) – Kälteanlagen und Wärmepumpen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Rohrleitungs‑ und Instrumentenfließschema (R&I) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung des vollständigen Anlagenaufbaus, der Regelungslogik und der sicherheitstechnischen Einrichtungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen. |
| Relevante Regelwerke / Normen | DIN EN 378‑2 – Sicherheitsanforderungen und Umweltanforderungen an ortsfeste Kälteanlagen, Wärmepumpen und Verbundsysteme. |
| Schlüsselelemente | • Darstellung des Kältemittelkreislaufs mit allen Komponenten (Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventil, Verdampfer) |
| Verantwortlich | Hersteller, Errichter oder TGA‑Fachplaner |
| Praxis‑Hinweise | Das R&I‑Schema ist Bestandteil der technischen Dokumentation. Es bildet die Grundlage für sicherheitstechnische Prüfungen, Instandhaltungspläne und Schulungsunterlagen. |
Erläuterung
Die Norm DIN EN 378‑2 definiert Mindestanforderungen an Aufbau und Sicherheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Das R&I‑Schema visualisiert den Refrigeration‑ und Energiefluss und ist damit ein zentrales Referenzdokument für den Betrieb, die Störungsanalyse und die Instandhaltungsplanung. Im Facility‑Management ermöglicht es eine nachvollziehbare Dokumentation und trägt zur Vermeidung von Störungen und sicherheitstechnischen Risiken bei.
Sachkundenachweis – Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Sachkundenachweis (Zertifikat) für Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Fachkenntnisse für Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Rückgewinnung von Kältemitteln. Die ChemKlimaschutzV verlangt, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, eine Sachkundeprüfung ablegen bzw. einen Sachkundelehrgang absolvieren. |
| Relevante Regelwerke / Normen | ChemKlimaschutzV; Verordnung (EU) 2024/573 (neue F‑Gas‑Verordnung) |
| Schlüsselelemente | • Nachweis der Fachqualifikation gemäß § 5 ChemKlimaschutzV |
| Verantwortlich | Bildungsträger / Zertifizierungsstelle |
| Praxis‑Hinweise | Arbeitgeber müssen die Sachkundebescheinigung prüfen und in der Personalakte hinterlegen. Der Nachweis ist Voraussetzung für Tätigkeiten an Kältemittelkreisläufen und wird von Umweltbehörden kontrolliert. |
Erläuterung
Der Sachkundenachweis ist eine gesetzliche Pflicht für alle Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. Die ChemKlimaschutzV legt fest, dass ohne entsprechende Sachkundebescheinigung keine Arbeiten an Anlagen mit F‑Gas vorgenommen werden dürfen. Die neue EU‑Verordnung 2024/573 verschärft die Emissionsreduktionsziele und verlangt, dass bestehende Zertifikate an die neuen Anforderungen angepasst werden. Für Facility‑Manager dient der Nachweis der Rechtskonformität und Umweltverantwortung und ist Grundlage für Umweltmanagementsysteme (ISO 14001, EMAS).
Personenzertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat für natürliche Personen zum Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und relevanten Alternativen |
| Zweck & Geltungsbereich | EU‑weit einheitlicher Nachweis der individuellen Befähigung für Installation, Dichtheitskontrolle, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Außerbetriebnahme und Rückgewinnung von F‑Gas‑Anlagen sowie Anlagen mit natürlichen Kältemitteln. Die Durchführungsverordnung 2024/2215 listet Tätigkeiten (Dichtheitskontrollen, Installation, Reparatur/ Wartung, Rückgewinnung) und verpflichtet jede Person, die diese Arbeiten ausführt, zum Besitz eines entsprechenden Zertifikats. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU‑Verordnung 2024/573 (Art. 10); Durchführungsverordnung 2024/2215 (Art. 2 und 3). |
| Schlüsselelemente | – Zertifikatsnummer und Ausgabestelle |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Schulungsanbieter (z. B. IHK, akkreditierte Schulungseinrichtungen) |
| Praxis‑Hinweise | Das Personenzertifikat löst die bisherigen Sachkundebescheinigungen ab und gilt EU‑weit. Es ist Voraussetzung für eigenständige Arbeiten mit F‑Gas‑Anlagen und wird regelmäßig durch Audits überprüft. Facility Manager müssen prüfen, dass beauftragte Dienstleister die entsprechenden Kategorien besitzen. |
Erläuterung
Die EU‑Verordnung 2024/573 verpflichtet Personen, die F‑Gas‑Anlagen installieren, warten, instandhalten oder außer Betrieb nehmen, zu einer einheitlichen Ausbildung und Zertifizierung. Mit der Durchführungsverordnung 2024/2215 werden fünf Zertifikatskategorien (A1–E) eingeführt, die Tätigkeiten und Kältemittelarten unterscheiden. Es besteht eine Auffrischungspflicht bis 12. März 2029 und danach im siebenjährigen Turnus. Für das Facility Management ist die Kontrolle dieser Personenzertifikate wichtig, um die Rechtskonformität sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Unternehmenszertifikat – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/‑typ | Unternehmenszertifikat gemäß Verordnung (EU) 2024/573 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen, z. B. Installation, Wartung und Rückgewinnung. |
| Relevante Regelwerke / Normen | Verordnung (EU) 2024/573 und Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 |
| Schlüsselelemente | • Zertifikatsnummer und Ausstellungsdatum |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Betreiber |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtnachweis für Unternehmen, die an F‑Gas‑Anlagen arbeiten. Die neuen Unternehmenszertifikate können bereits beantragt werden; bestehende Zertifikate dürfen nur bis zum 12. März 2029 genutzt werden. Grundlage für Umwelt‑ und Energiemanagement‑Audits sowie ESG‑Berichte. |
Erläuterung
Das Unternehmenszertifikat dokumentiert die gesetzliche und fachliche Eignung eines Unternehmens im Umgang mit fluorierten Gasen. Nach den Vorgaben der EU‑Verordnung 2024/573 müssen Unternehmen eine ausreichende Zahl qualifizierter Personen beschäftigen und alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren nachweisen. Für Facility‑Manager ist das Zertifikat Voraussetzung für Serviceverträge, Behördenmeldungen und die Teilnahme an Nachhaltigkeitszertifizierungen.
