Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) tragen entscheidend zur Luftqualität, zum thermischen Komfort und zur hygienischen Sicherheit in Gebäuden bei. Sie sind insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden und Produktionsstätten unverzichtbar. Ihre Wartung und Reinigung unterliegt strengen hygienischen und technischen Anforderungen. Eine unzureichende Reinigung kann nicht nur die Betriebssicherheit beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken für Nutzerinnen und Nutzer verursachen.
Facility Manager sind verantwortlich für die Konzeption, Umsetzung und Dokumentation angemessener Reinigungsmaßnahmen. Grundlage hierfür bilden verbindliche Normen und Richtlinien wie die VDI 6022, DIN EN 15780 und die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Das Fazit vorweg: Reinigungskonzepte für RLT-Anlagen sind keine freiwillige Leistung, sondern Bestandteil der Betreiberverantwortung. Sie müssen normkonform, nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Nur so kann die Hygiene sichergestellt, die Lebensdauer der Anlagen verlängert und eine Haftung im Schadensfall vermieden werden.
Rechtlicher und normativer Rahmen - Die Reinigung von RLT-Anlagen ist klar geregelt. Zentrale Vorgaben sind: Die Reinigung von RLT-Anlagen ist klar geregelt. Zentrale Vorgaben sind:
VDI 6022 (Blatt 1): Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte
DIN EN 15780: Sauberkeit von Lüftungsanlagen (Planung, Ausführung, Wartung)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Luftqualität am Arbeitsplatz
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sicherer Betrieb technischer Anlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG): bei Anlagen mit Einfluss auf keimarme Bereiche (z. B. in Kliniken)
Die VDI 6022 Blatt 1 definiert Mindestanforderungen für Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Reinigung. Betreiber müssen regelmäßig Hygieneinspektionen und Sichtprüfungen veranlassen und ggf. Reinigung oder Sanierung einleiten.
Anforderungen an Reinigungskonzepte - Ein Reinigungskonzept für RLT-Anlagen sollte die folgenden Punkte enthalten:
Definition der Reinigungsintervalle, abhängig von Nutzung und hygienischer Bewertung
Festlegung der Reinigungsverfahren für Komponenten wie Luftkanäle, Filter, Ventilatoren, Befeuchter
Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten im Rahmen der Betreiberverantwortung
Kriterien für hygienische Abnahme nach erfolgter Reinigung (z. B. Partikel- oder Keimmessung)
Schulungsanforderungen für ausführende Dienstleister gemäß VDI 6022 Kategorie A oder B
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Unterscheidung von lufttechnischen Anlagen mit reinem Komfortanspruch und solchen mit hygienisch sensiblen Anforderungen.
Reinigungsverfahren und technische Umsetzung - Je nach Bauart, Verschmutzungsgrad und hygienischer Bewertung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
Mechanische Reinigung mittels Bürsten, Druckluft oder Absaugung (z. B. bei Luftkanälen)
Nassreinigung bei stark haftenden oder mikrobiologischen Verunreinigungen
Desinfektionsmaßnahmen bei mikrobiologischen Belastungen (z. B. Legionellen)
Reinigung von Wärmetauschern und Tropfenabscheidern durch Dampf- oder Hochdrucktechnik
Austausch oder Sanierung stark kontaminierter Komponenten
Bei der Reinigung ist stets auf eine staubarme Durchführung und Vermeidung der Rückverkeimung zu achten. Die Abschaltung der Anlage, das Tragen geeigneter Schutzausrüstung und die anschließende Prüfung der Wirksamkeit sind verbindlich.
Dokumentation und Nachweisführung - Die Durchführung jeder Reinigung ist vollständig zu dokumentieren:
Checklisten mit Zeitpunkt, Art der Reinigung, durchführende Firma
Nachweise über die Qualifikation der Dienstleister (z. B. VDI 6022-Schulung)
Ergebnisprotokolle von Hygieneinspektionen oder Laboranalysen
Integration in das bestehende Instandhaltungs- oder CAFM-System
Diese Dokumentation dient im Fall behördlicher Prüfungen oder Haftungsfragen als Beleg für die Erfüllung der Betreiberpflichten.