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Raumlufttechnik: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Anforderungen » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Raumlufttechnik

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Raumlufttechnik

Raumlufttechnik (RLT) oder Lüftungs- und Klimaanlagentechnik ist in vielen Betrieben zentral, um gesunde, komfortable und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Sie steuert und überwacht Luftzufuhr, Abluft, Temperatur, Feuchte und ggf. Filterung (z. B. in Reinräumen oder OP-Sälen). Eine Gefährdungsbeurteilung für Raumlufttechnik ist unverzichtbar, da Fehler oder Mängel in Lüftungs- und Klimaanlagen ernste Gefahren (Infektion, Sauerstoffmangel, Stress, Brandrisiken) bedeuten können.

Eine sichere, hygienische und bedarfsgerecht dimensionierte Raumlufttechnik ist essenziell, um Gesundheit und Sicherheit in Betrieben zu gewährleisten. Nach ArbSchG, ArbStättV (ASR A3.6 „Lüftung“) und spezifischen Normen (z. B. VDI 6022) ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die u. a. mechanische, elektrische, thermische und mikrobiologische Risiken (Legionellen, Schimmel) erfasst und technische, organisatorische sowie personelle Schutzmaßnahmen (Wartungsintervalle, Filterwechsel, Notfallkonzepte) definiert. Regelmäßige Inspektionen und Messungen, eine klare Dokumentation sowie fachkundige Schulungen stellen sicher, dass Raumluftanlagen zuverlässig funktionieren, Arbeitsunfälle vermeiden und das Raumklima für Beschäftigte und Besucher komfortabel und gesund bleibt.

Rechtliche Aspekte im Facility Management

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen ableiten. Dies umfasst auch Risiken aus unzureichender oder fehlerhafter Raumlufttechnik (z. B. schlechte Luftqualität, Hygieneprobleme).

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung): Lüftung und Klimatisierung müssen so gestaltet sein, dass Gesundheitsgefahren ausgeschlossen sind (z. B. ASR A3.6 „Lüftung“).

  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren Anforderungen an Luftwechselraten, CO₂-Konzentration, Temperatur und Zugerscheinungen.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verlangt eine systematische Gefährdungsermittlung, wozu auch Luftqualität, Reinigung/Wartung von Lüftungsanlagen gehört.

  • Je nach Branche können weitere Regeln greifen (z. B. Reinraumtechnik in Pharma, Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben).

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) / 42. BImSch

  • Falls die Raumlufttechnik z. B. Kühlwasser- oder Verdunstungskühlanlagen verwendet, kann die 42. BImSchV (Legionellenvermeidung) relevant sein.

Fazit

Unzureichend gewartete oder falsch konfigurierte RLT-Anlagen bergen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Eine GBU ist daher klar vorgegeben.

Gesundheitliche Auswirkungen

  • Schlechte Luftqualität (hohe CO₂-Konzentration, Schadstoffe, unzureichende Luftfeuchte) führt zu Kopfschmerzen, Müdigkeit, Augen-/ Atemwegsbeschwerden.

  • Verschmutzte oder schlecht gewartete RLT-Anlagen können Keime, Schimmelsporen oder Legionellen verbreiten.

Thermische und ergonomische Einflüsse

  • Falsche Temperatur oder Zugluftbelastungen beeinträchtigen Konzentration, Wohlbefinden und können Muskelverspannungen verursachen.

  • Zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchte beeinträchtigt Atemwege und Materialien.

Brand- und Explosionsgefahr

  • In bestimmten Branchen (z. B. industrielle Abluft mit brennbaren Stäuben oder Lösemitteldämpfen) kann die Lüftungs- und Filtertechnik eine explosionsgefährdete Umgebung schaffen, wenn Ex-Schutz nicht beachtet wird.

  • RLT-Kanäle können Brände oder Rauch schnell verteilen.

Wartung und Instandhaltung

  • Techniker, die Filter wechseln, Lüftungskanäle reinigen oder Ventilatoren warten, können Absturzgefahr (Arbeit in Höhen), elektrische Risiken (Anschluss der Ventilatoren) und biologische Gefahren (Mikroben, Staub) ausgesetzt sein.

Komfort und Leistungsfähigkeit

  • Angemessene Raumlufttechnik fördert Wohlbefinden und Produktivität. Eine GBU hilft, Probleme (z. B. Zugluft, Ausfall der Klimatisierung) zu vermeiden, die sonst zu Krankheitsausfällen oder Beschwerden führen könnten.

Mikrobiologische Belastung (Legionellen, Schimmel)

  • Verdunstungskühlanlagen, Befeuchter, Kondensationszonen.

  • Unzureichende Hygiene oder lange Standzeiten fördern Bakterien- oder Pilzwachstum.

Chemische Belastung

  • Eventuell werden in Lüftungsanlagen Filter oder Reinigungsmittel verwendet, die gefährlich sein können.

  • Abluft aus Prozessen mit Lösungsmitteln oder anderen Chemikalien kann falsch oder unzureichend gefiltert werden.

Mechanische Risiken

  • Ventilatoren, Riemenantriebe und andere bewegliche Teile bergen Quetsch- oder Einzugstellen, insbesondere bei Wartung (Lockout-Tagout verfahren?).

  • Absturz oder beengte Räume beim Zugang zu Dachgeräten oder Schächten.

Elektrische Gefährdungen

  • Motoren, Steuerungen und Elektronik in der RLT-Anlage.

  • Unsachgemäße Abschaltung bei Reparaturen kann Stromschlagrisiken bergen.

Thermische Gefährdungen

  • Heizelemente in Klimageräten, unzureichende Isolierung von Dampfleitungen oder Kälteleitungen mit Vereisungs- oder Kondensationsrisiko.

Zugluft / falsche Luftverteilung

  • Strömungen, die direkt auf Arbeitsplätze gerichtet sind, verursachen Beschwerden, Erkältungen oder Muskelverspannungen.

DIN EN 13779 / DIN EN 16798-3

  • Planungs- und Auslegungsnormen für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden.

  • Enthalten Vorgaben zu Außenluftanteil, Filterstufen, Luftverteilung.

VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität

  • Schwerpunkt Hygiene von RLT-Anlagen: Hygieneinspektion, Wartung, Abnahme und Schulung des Fachpersonals.

  • Relevanz bei vermeidbaren gesundheitlichen Belastungen (Mikroben, Gerüche).

BImSchV

  • Reguliert Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern; Legionellenschutz ist hier zentrales Thema.

DGUV Vorschriften

  • z. B. DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) kann für Wartung von Lüftungstechnik gelten.

Erfassen der Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Wo sind Anlagen installiert (Dach, Technikraum, zentral/dezentrale Geräte)?

  • Welche Bereiche werden belüftet (Büros, Produktionshallen, Labore, Reinräume, etc.)?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Überprüfung von CO₂-Gehalt, Luftfeuchte, Temperatur, ggf. Schadstoffkonzentration.

  • Mechanische und elektrische Risiken bei Wartung (Zugang, Abschaltung), hygienische Aspekte (Filtertausch, Verkeimung), Ex-Schutz (falls brennbare Stoffe abgesaugt werden).

Maßnahmenableitung

  • Technisch: Ausreichende Filterstufen (HEPA, Aktivkohle?), Zugängliche Wartungsklappen, Not-Aus-Schalter, Schalldämpfer, Lagersysteme gegen Bakterienbildung, Alarm bei Ausfall.

  • Organisatorisch: Wartungsplan (regelmäßige Inspektion, Filterwechsel nach VDI 6022), Hygieneinspektion, Freigabeverfahren, Lockout-Tagout bei Reparaturen.

  • Personell: Unterweisungen für Gebäudetechnik-Fachkräfte, PSA bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten (z. B. Staubmasken, Schutzhandschuhe), Qualifikation / Schulung bei Legionellenprüfung.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Alle gefundenen Gefährdungen, definierten Maßnahmen, Verantwortliche, Prüfvorgaben etc.

  • Bei Änderung (Umbau, neue Filtertechnik, geänderte Nutzeranforderungen) GBU aktualisieren.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßige Kontrollen (z. B. Luftmessung, Inspektion der Filter, Drainage am Befeuchter), Prüfung von Legionellenrisiko in Verdunstungskühlern, Feedback von Mitarbeitenden (Zugluft, Gerüche).

  • Mind. jährlich oder gem. internen Vorgaben.

Hygiene nach VDI 6022

  • Empfohlen: regelmäßige (mind. 1x jährlich) Wartung und Inspektion, Filtertausch nach Vorgabe, Prüfpunkte für Befeuchtersysteme.

  • Minimiert Schimmelbildung, Mikrobenwachstum, muffige Gerüche.

Sensorik und Monitoring

  • CO₂-Sensoren oder Raumklimasensoren können in kritischen Bereichen verbaut sein, um Luftqualität zu überwachen.

  • Automatische Störmeldungen an Facility Management bei Ausfall von Lüftung.

Ex-Schutzzone

  • Falls Abluft entzündliche Gase/ Dämpfe enthält, ATEX-Anforderungen (Gerätekennzeichnung, Erdung, Lüfterex-Schutz).

  • Absaugung darf keine Zündquellen erzeugen.

Komfort und Performance

  • Ein zu kühler/warmer Luftstrom kann Beschwerden verursachen, was in GBU als „psychische/ergonomische Belastung“ aufgenommen werden kann.

  • Auf eine effektive aber zugluftarme Verteilung achten.

Prozessabläufe

  • Bei Wartungsvorgängen Maschinen sichern, Lockout-Tagout.

  • Absetzen von Serviceeinsätzen außerhalb der Hauptnutzungszeiten, Vermeidung von Produktionsstillstand oder Belästigungen.