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Leistungsphase 5 der HOAI

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Geschäftsprozess » Ausführungsplanung » Leistungsphase 5 der HOAI

Prüfanweisung zur Ausführungsplanung: Lüftungs-, Klima- und Entrauchungssysteme

Diese Prüfanweisung dient der strukturierten Überprüfung und Freigabe der Ausführungsplanung (HOAI Lph 5) für die Raumlufttechnik (RLT) in einem umfangreichen Industrie-Neubauprojekt. Sie richtet sich an gewerkeverantwortliche Experten des Facility Management (FM) und stellt sicher, dass die geplanten Lüftungs-, Klima- und Entrauchungsanlagen funktional, normgerecht und betriebsoptimiert ausgeführt werden. Im Sinne einer wissenschaftlich fundierten Ausarbeitung werden technische und juristische Anforderungen ausführlich dargelegt. Ziel ist es, alle relevanten Systeme und Funktionsbereiche – von zentralen Lüftungsanlagen bis hin zu Entrauchungssystemen – auf normkonforme Planung, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Wartbarkeit zu prüfen und deren Freigabe zu ermöglichen.

RLT-Anlagen

Die Prüfanweisung basiert auf den Anforderungen eines Industrie-Neubaus mit vielfältiger Nutzung: Verwaltungsgebäude, Produktionsstätten, Labore, Lagerhallen sowie produktionsnahe Büroflächen. Dementsprechend breit gefächert sind die RLT-Systeme, die geplant und geprüft werden müssen.

Im vorliegenden Projekt umfasst die Ausführungsplanung insbesondere folgende Anlagen und Bereiche:

  • Zentrale Lüftungsanlagen: Zentrale raumlufttechnische Geräte (RLT-Geräte) zur Be- und Entlüftung mehrerer Bereiche oder Gebäudezonen, meist mit Funktionen wie Filtration, Heizen, Kühlen, Befeuchten/Entfeuchten und Wärmerückgewinnung.

  • Dezentrale Lüftungsanlagen: Lokale Lüftungsgeräte (z. B. in einzelnen Räumen oder Hallensegmenten) für Zu- und Abluft, die eigenständig oder als Ergänzung zur zentralen Lüftung arbeiten.

  • Teilklimaanlagen: Umluft- und Mischluft-Anlagen zur Teilklimatisierung einzelner Räume oder Zonen, etwa Umluftkühlgeräte, Fan-Coils oder Split-Klimageräte, welche die Raumluft temperieren (und teils filtern), aber keine Frischluft von außen zuführen.

  • Vollklimaanlagen mit zentraler Kälte-/Wärmeversorgung: Komfort-Klimaanlagen, die neben Lüftung auch aktive Kühlung und Heizung bereitstellen (meist durch Kühlmaschinen, Wärmepumpen oder Fernkälte/-wärme) und so Temperatur, Feuchte und Luftqualität ganzjährig auf Komfortsollwerten halten.

  • Abluft- und Fortluftsysteme: Anlagen zur Abführung verbrauchter Luft und spezifischer Luftschadstoffe (z. B. Gerüche, Dämpfe, Stäube, Gefahrstoffe) aus Räumen, inklusive separater Absaugsysteme (z. B. für Labordigestorien, Technikum-Anlagen, Sanitärbereiche oder Küchenabluft) und deren Fortleitung ins Freie samt notwendigen Reinigungsstufen (Filter, Aktivkohle etc.) zur Geruchs- und Schadstoffminderung.

  • Entrauchungsanlagen: Rauchabzugsanlagen zum Brandschutz, die im Brandfall Rauch und Wärme gezielt abführen. Dies umfasst natürliche Entrauchung (NRWG über Rauchableitöffnungen wie Fenster, Lichtkuppeln) und maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) mit Rauchabzugsventilatoren und Steuerungen, einschließlich deren Energieversorgung und Ansteuerung im Brandfall.

  • Luftleitungen und Brandschutzkomponenten: Das gesamte Luftleitungsnetz mit Zu- und Abluftkanälen, einschließlich aller Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen, Kompensatoren, Schalldämpfer und sonstigen Einbauten. Besonderes Augenmerk gilt der Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsführungen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) sowie der korrekten Integration der Lüftungsanlagen ins Gebäudebrandschutzkonzept (z. B. Abschaltung oder Weiterbetrieb im Brandfall, Ansteuerung von Klappen).

  • Sonderbereiche mit speziellen Anforderungen: Räume und Zonen mit erhöhten Anforderungen an Lüftung/Klima, etwa Labore (mit Laborabzügen, Sicherheitswerkbänken und nötigen Luftwechselraten), Technikräume (EDV-Räume, Schaltzentralen mit hoher Wärmelast, Batterieräume mit Explosionsschutzanforderungen), Sanitärkerne (Toiletten/Duschräume mit dauerhaftem Abluftbedarf nach DIN 18017-3) und Teeküchen (Abluft zur Geruchsvermeidung). In solchen Bereichen müssen branchenspezifische Regeln (z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe in Laboratorien, Explosionsschutzrichtlinien, Hygienevorgaben) beachtet werden.

  • Schnittstellen zu anderen Disziplinen: Die Wechselwirkungen und Schnittstellen der RLT-Anlagen zu Brandschutz, Bauphysik, Energiemanagement und Gebäudeautomation sind mit zu prüfen. Beispielsweise müssen Lüftungsanlagen so geplant sein, dass sie den Schallschutzanforderungen genügen, energetisch effizient sind und korrekt in die Gebäudeleittechnik integriert werden.

Rechtliche und normative Grundlagen:

  • DIN EN 16798-3: Europäische Norm „Energetische Leistung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden“, welche DIN EN 13779 abgelöst hat. Sie definiert Anforderungen an die Gestaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden, mit Fokus auf Energieeffizienz, Leistungsparameter und Luftqualität. Insbesondere legt sie Auslegungswerte für Außenluftvolumenströme und Filterklassen fest, differenziert nach Luftqualitätsklassen (ODA/SUP für Außen- und Zuluftqualität), um sowohl behagliche Raumluftqualität als auch minimierten Energieverbrauch sicherzustellen.

  • DIN 1946 Teil 1 und Teil 4: Nationale Normen der Reihe „Raumlufttechnik“. Teil 1 (teils durch EN-Normen ersetzt) betraf Grundlagen, Begriffe und Symbole der Raumlufttechnik in Gebäuden. Teil 4 (aktuell gültig, Ausgabe 2018) befasst sich speziell mit raumlufttechnischen Anlagen in Gesundheitswesen und Krankenhäusern (z. B. Reinheitsklassen für OP-Räume). Für Bereiche wie Labore oder Reinräume im Projekt können die strengen Maßstäbe aus DIN 1946-4 sinngemäß relevant sein, etwa hinsichtlich Raumklassen, Filterstufen und Luftkeimzahlbegrenzung in sensiblen Bereichen.

  • VDI-Richtlinie 6022 (Blatt 1): Richtlinie des Vereins Dt. Ingenieure „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen“. Sie definiert verbindliche hygienische Anforderungen für Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen, um Gesundheitsschäden und mikrobiologische Belastungen zu vermeiden. U. a. fordert VDI 6022, dass alle luftführenden Oberflächen glatt, korrosionsbeständig und reinigbar sind und dass Inspektionsöffnungen für die Reinigung vorhanden sein müssen. Auch empfiehlt sie zwei Filterstufen (Vor- und Feinfilter) zur Sicherstellung der Zuluftqualität. Filter müssen nach DIN EN ISO 16890 oder EN 1822 geprüft und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Richtlinie verlangt eine Hygiene-Erstinspektion durch einen zertifizierten Sachkundigen nach Anlagenfertigstellung sowie regelmäßige Hygieneinspektionen während des Betriebs (üblicherweise alle 2–3 Jahre je nach Anlage). Nicht VDI-gerecht geplante oder gewartete Anlagen können zum „Sick-Building-Syndrom“ beitragen – mit dieser Prüfanweisung soll dem vorgebeugt werden.

  • VDI-Richtlinie 3803 Blatt 1: Richtlinie „Raumlufttechnik – Bauliche und technische Ausführung von RLT-Anlagen“. Sie ergänzt normative Vorgaben um praxisnahe Ausführungsregeln, z. B. zu Ventilatorauswahl, Aerodynamik und Schalldämpfung. VDI 3803 fordert etwa, Lüftungsventilatoren mit bestimmten Leistungskennwerten (Volumenstrom, Druck, Wirkungsgrad) auszulegen und empfiehlt aus hygienischen Gründen bevorzugt riemenlose Ventilatoren (Direktantrieb, EC-Fans) einzusetzen. Auch liefert sie Hinweise, wie Zugerscheinungen zu vermeiden sind (in Abstimmung mit DIN EN 16798-3 und ISO 7730 bezüglich maximal zulässiger Luftgeschwindigkeiten im Aufenthaltsbereich).

  • VDI-Richtlinie 3819 (insb. Blatt 2): Richtlinie „Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Sie behandelt Funktionen und Zusammenhänge von gebäudetechnischen Anlagen im Brandfall, einschließlich Entrauchungsanlagen. In Verbindung mit DIN EN 12101 liefert VDI 3819 Planern Hilfestellung, um Entrauchungsanlagen richtig auszulegen (z. B. Dimensionierung von Rauchabzugsöffnungen und Ventilatoren, Steuerungskonzepte, Raucheintritt und Druckverhältnisse).

  • DIN EN 12101 (verschiedene Teile): Europäische Normenreihe „Rauch- und Wärmefreihaltung“, maßgeblich für Entrauchungsanlagen. Beispielsweise regeln DIN EN 12101-2 natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG), DIN EN 12101-3 maschinelle Rauchabzugsventilatoren (inkl. Klassifizierung z. B. F300/F400 für Temperaturbeständigkeit), und DIN EN 12101-6 Differenzdrucksysteme. Diese Normen stellen sicher, dass Entrauchungskomponenten unter Brandbedingungen zuverlässig funktionieren. Die Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass alle eingesetzten Rauchabzugsgeräte und -ventilatoren entsprechende bauaufsichtliche Zulassungen und Kennzeichnungen besitzen.

  • GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz): Gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Gebäude (ersetzte EnEV). Relevante Aspekte für RLT-Anlagen sind insbesondere Vorgaben zur energetischen Effizienz: Minimierung des spezifischen Fanpower-Bedarfs, hochwirksame Wärmerückgewinnung und dichte Luftleitungen. GEG verlangt z. B., dass Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung auszurüsten sind, sofern wirtschaftlich zumutbar, um Primärenergie einzusparen. Außerdem fließen die Anlagendaten (Wirkungsgrade, SFP, Temperaturänderungsgrad der WRG) in den primärenergetischen Nachweis ein. Die Planprüfung muss also bestätigen, dass die Wärmerückgewinnung ausreichend effizient dimensioniert ist (üblich sind Temperaturübertragungsgrade ≥ 70 %) und etwaige Ausnahmen oder Kompensationen im Energiekonzept schlüssig sind. Zudem sind EU-Ökodesign-Vorgaben (Verordnung (EU) 1253/2014 für RLT-Anlagen) zu beachten, die Mindestwirkungsgrade und z. B. eine Filterüberwachung vorschreiben.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Bundesverordnung zum Schutz von Beschäftigten beim Betrieb technischer Anlagen. Für RLT-Anlagen relevant ist insbesondere die Pflicht des Betreibers zur Gefährdungsbeurteilung. In der Planungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass Anlagen so geplant sind, dass im Betrieb keine unvertretbaren Gefahren entstehen (z. B. durch Ausfall der Lüftung bei gefährlichem Prozess, Leckage von Kältemitteln, Ex-Gefahren in Batterieräumen). Gegebenenfalls sind spezielle Schutzeinrichtungen (Gaswarnanlagen, Notlüftungen, Ex-Schutz-Lüfter) einzuplanen. Werden z. B. gefährliche Stoffe verarbeitet oder gelagert, greifen die strengeren Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und zugehöriger Technischer Regeln.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln ASR A3.6: Die ArbStättV verlangt in Arbeitsräumen „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ (§ 3a Abs. 1 i. V. m. Anhang 3.6 ArbStättV). Die Technische Regel ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert diese Forderung durch Grenzwerte für die CO₂-Konzentration in der Raumluft als Indikator für Luftqualität. Danach gilt: Bei CO₂-Konzentrationen unter 1000 ppm sind keine Maßnahmen erforderlich, Werte von 1000–2000 ppm gelten als „hygienisch auffällig“ und erfordern Lüftungsverbesserungen (z. B. Erhöhung des Außenluftvolumenstroms), und oberhalb 2000 ppm sind unverzüglich Gegenmaßnahmen wie intensive Lüftung oder Reduzierung der Belegung einzuleiten. Die Planung muss daher ausreichend Außenluft vorsehen, um im regulären Betrieb unter 1000 ppm CO₂ zu bleiben. Für Büros entspricht dies in etwa der Kategorie II nach DIN EN 16798-1, die ~7 l/s Frischluft pro Person plus 0,7 l/s·m² Grundfläche fordert und damit ca. 400 ppm CO₂-Anstieg gegenüber der Außenluft (~400 ppm) ergibt. Diese Werte sind im Konzept nachzuprüfen. Außerdem legt ASR A3.6 z. B. fest, dass normalerweise keine Luftbefeuchtung erforderlich ist (Ausnahme bei besonderen Prozessen) und innenraumseitig relative Feuchten von > 55 % bei 26 °C vermieden werden sollen.

  • Musterbauordnung (MBO) und zugehörige Muster-Richtlinien (MLüAR, MLAR): Die MBO und darauf basierende Landesbauordnungen stellen Anforderungen an Lüftungsanlagen im Bauwesen, insbesondere zum Brandschutz. Die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR) adressiert die Lüftungssicherheit und Luftqualität in Gebäuden, während die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) den Brandschutz bei Leitungsführungen (inkl. Lüftungsleitungen) regelt. Für die Planung bedeutet dies: Jede Lüftungsleitung, die Brandabschnitte durchquert, muss gemäß MLAR entweder durch eine geeignete Brandschutzklappe oder andere bauliche Maßnahmen gegen Feuer- und Rauchausbreitung gesichert werden. Die MLüAR fordert darüber hinaus ausreichende Lüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden und zur Einhaltung hygienischer Standards Alle in der Planung vorgesehenen brandschutztechnischen Komponenten (z. B. Klappen, Entrauchungsfenster) müssen den Bauordnungsämtern nachgewiesen werden (Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen) und sind in den Unterlagen zu dokumentieren.

Allgemeine Prüfschwerpunkte der Ausführungsplanung RLT

In diesem Kapitel werden allgemeine Kriterien und übergeordnete Aspekte beschrieben, die bei der Prüfung jedes RLT-Gewerks im Projekt zu beachten sind. Diese Punkte betreffen die Gesamtqualität und Funktionalität der Planung, unabhängig von der spezifischen Anlage, und stellen somit die ersten Prüfschwerpunkte dar:

Vollständigkeit und Qualität der Ausführungsunterlagen

Zunächst ist zu prüfen, ob die Ausführungsplanung vollständig und widerspruchsfrei vorliegt.

Folgende Unterlagen werden erwartet und müssen vorliegen:

  • Pläne und Zeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Schemas aller RLT-Anlagen mit Darstellung der Geräteaufstellung, Leitungswege, Komponenten (Klappen, Sensoren etc.) und Anschlüsse. Die Pläne müssen in geeigneten Maßstäben alle Details erkennen lassen. Insbesondere die Montage- und Revisionspläne sollten die Lage aller wichtigen Einbauten (z. B. Reinigungsöffnungen, Brandschutzklappen, Wartungsschächte) erkennen lassen

  • Berechnungsnachweise: Auslegungsberechnungen der Luftvolumenströme (pro Raum und Anlage), Kühllast- und Heizlastberechnungen für Klimasysteme, Druckverlustberechnungen für Hauptleitungen und kritische Stränge, Schalldämpfungsberechnungen für Einhaltung von Lärmgrenzwerten sowie ggf. Rauchabzugsberechnungen. Auch Energiebedarfsberechnungen (z. B. Abschätzung des spezifischen Lüftungsstrombedarfs nach GEG) gehören dazu.

  • Technische Beschreibungen: Schriftliche Erläuterungen je Anlage, aus denen die Funktionsweise, Regelstrategie, Ansteuerung im Normal- und Notfall hervorgehen. Hier sollten insbesondere die Schnittstellen zu anderen Gewerken erläutert sein (z. B. Zusammenwirken von Lüftungssteuerung und Gebäudeleittechnik, Entrauchungskonzept im Brandfall, Hygienekonzept). Auch die geplanten Komponentenlisten (Geräteverzeichnis) mit Fabrikaten oder Leistungswerten sind hier zu prüfen.

  • Schemata und Regelschemata: Elektropneumatische bzw. hydraulkische Schemen der Regelung (Mess- und Regelstellen, Aktoren, Leitsignale) sowie Kälte-/Heizschema bei zentraler Kälte/Wärme. Diese ermöglichen dem FM-Prüfer zu verifizieren, ob alle erforderlichen Sensoren, Ventile, Stellantriebe und Sicherheitseinrichtungen vorgesehen sind (z. B. Frostschutzthermostate, Differenzdruckwächter an Filtern etc.).

  • Koordinationspläne: Falls vorhanden, Pläne zur Koordination mit anderen Gewerken (z. B. Überlagerungspläne mit Elektro-/Sanitärtrassen, Integrationsplan Brandschutz). Diese sind wichtig, um zu erkennen, ob z. B. Lüftungsleitungen in Schächten ausreichend Platz haben und ob Brandabschottungen korrekt vorgesehen sind.

Alle Unterlagen sollten den geforderten Planungsstand Lph 5 aufweisen, d. h. ausführungsreif und detailliert sein. Der Prüfer achtet auf Konsistenz: Die in den Berechnungen angegebenen Volumenströme müssen mit den in Plänen eingezeichneten Kanaldimensionen zusammenpassen; die Textbeschreibung darf keinen Widerspruch zu Zeichnungsangaben aufweisen etc. Unklare oder fehlende Angaben sind vom Planer zu ergänzen, bevor eine Freigabe erfolgen kann.

Einhaltung der Kapazitäts- und Komfortanforderungen

Luftvolumenströme und Luftqualitätskriterien: Ein zentrales Prüfkriterium ist die ausreichende Bemessung der Luftvolumenströme für die vorgesehenen Nutzungen. Für alle Räume und Zonen muss der geplante Außenluft-Volumenstrom den Anforderungen an Luftqualität, Hygiene und Arbeitsschutz genügen.

Maßstab sind hier die Vorgaben aus DIN EN 16798-1/-3 und ASR A3.6:

  • Außenluft pro Person: Entspricht die geplante Frischluftmenge pro Person mindestens der Kategorie II (übliches Niveau) der EN 16798-1, d. h. etwa 7 l/s (25 m³/h) je Person in Bürobereichen? Für hohe Anforderungen (Kategorie I, z. B. in Räumen mit sensiblen Personen) wären ~10 m³/h je Person zusätzlich erforderlich, was jedoch laut AMEV meist nicht standardmäßig angesetzt wird, sondern nur auf spezielle Anordnung hin. Der Prüfer kontrolliert die Annahmen zur Belegungsdichte und die resultierenden Personenluftströme. Sollte die Auslegung deutlich darunter liegen, ist kritisch zu hinterfragen, ob alternative Lüftung (Fensterlüftung) dauerhaft sichergestellt ist – in Produktionshallen z. B. kann ein Teil der Lüftung durch natürliche Fensterlüftung geplant sein, was entsprechend nachzuweisen wäre.

  • Luftwechselrate und Raumluftqualität: In Bereichen ohne definierte Personenbelegung (z. B. Lagerräume, Archive) oder mit Schadstoffquellen (Labore, Werkstätten) wird statt Luftmenge/Person oft ein Luftwechsel (x fache Raumluft pro Stunde) vorgegeben. Der Planer hat solche Soll-Werte (z. B. ≥ 5 facher Luftwechsel in Laborräumen, oder 6–10/h in stark belasteten Bereichen) anzugeben. Der Prüfer vergleicht diese mit branchenüblichen Werten bzw. mit einschlägigen Regeln (z. B. fordert DIN 1946-7 für Laboratorien i.d.R. einen Luftwechsel von ≥ 6/h bei geschlossenen Abzügen).

  • Geruchs- und Schadstoffabfuhr: Spezielle Abluftsysteme (etwa für Schweißrauch, Lösemitteldämpfe, Sanitärgerüche) müssen so dimensioniert sein, dass Konzentrationen unter den zulässigen Grenzwerten bleiben. Hier ist insb. auf die ASR A3.6 sowie die Gefahrstoffverordnung zu achten: Werden Gefahrstoffe eingesetzt, müssen die „Stand der Technik“-Luftkonzentrationen (AGW/MAK-Werte) sicher unterschritten werden, ggf. durch lokale Absaugungen an der Emissionsquelle. Eine geplante Konzentrationssteuerung (z. B. bedarfsgerechte Abluft über VOC-Sensoren in einem Chemikalienlager) ist positiv, muss aber plausibel ausgearbeitet sein (Ansprechschwellen, Überwachungseinrichtung).

  • CO₂-Gehalt und Lüftungssteuerung: Da die Einhaltung der CO₂-Richtwerte (< 1000 ppm dauerhaft) ein zentrales Qualitätskriterium ist, wird geprüft, ob entsprechende Sensorik und Regelung vorgesehen sind. In größeren Räumen mit variabler Belegung (Konferenzräume, Kantinen) ist idealerweise eine CO₂-gesteuerte Lüftungsregelung geplant: Entweder durch CO₂-Sensoren, die dem RLT-Gerät oder VAV-Reglern Sollwertanpassungen liefern, oder durch eine Belegungserfassung (Präsenzmelder/Kalendersteuerung) mit bedarfsgerechter Lüftung. Fehlen solche Einrichtungen, muss zumindest die Dauerlüftung so großzügig bemessen sein, dass auch bei Volllastbelegung die 1000 ppm nicht überschritten werden. Der Prüfer kontrolliert entsprechend die Regelbeschreibungen: Ist die CO₂-Konzentration explizit als Führungsgröße genannt? Sind Sensoren in den relevanten Räumen vorgesehen? Wenn nein, sollte er eine Begründung vom Planer einfordern (bspw. „ständige Vollbelegung, daher Volllastbetrieb 24/7“ oder „keine empfindliche Nutzung“).

Thermische Behaglichkeit: Neben der Luftqualität sind die Einhaltung der Komfort-Temperaturen und Zugluftgrenzwerte zu prüfen:

  • Raumluft-Temperaturen: Die Auslegung der Heiz- und Kühlsysteme muss gewährleisten, dass die Raum-Solltemperaturen unter allen üblichen Betriebsbedingungen erreicht werden können (z. B. 20 °C Mindesttemperatur im Winter für Büros gem. ASR A3.5, max. 26 °C im Sommer als Richtwert nach ASR A3.5). In Sonderbereichen wie Laboren oder Fertigungen mit Prozesswärme sind ggf. höhere zulässige Temperaturen vereinbart, diese sind dann aber im Konzept festgehalten. Der Prüfer vergleicht die berechneten Kühllasten mit der Kapazität der vorgesehenen Kühlgeräte (Kältemaschine, Rückkühlwerk, Umluftkühler) – es darf keine signifikante Unterdimensionierung vorliegen. Auch die Regelkonzepte bei Sommerhitze sollten erwähnt sein (z. B. Nachtkühlung, Außenverschattung, freie Kühlung), um Temperaturen über 26 °C zu begrenzen. Falls bereits im Plan auf temporäre Überschreitungen eingegangen wird (z. B. „an bis zu 5 heißen Tagen im Jahr bis 28 °C zulässig“), sollte dies mit dem Nutzeranforderungsprofil abgeglichen sein.

  • Luftfeuchte und Befeuchtung: Die Planprüfung umfasst die Frage, ob eine Luftbefeuchtung vorgesehen ist und ob diese erforderlich bzw. zulässig ist. Gemäß ASR A3.6 ist in normalen Arbeitsbereichen keine Befeuchtung erforderlich und relative Feuchten > 70 % sind aus Schimmelschutzgründen zu vermeiden. Befeuchtung ist nur in Sonderfällen (Reinraum, bestimmte Labore, Museen) zu rechtfertigen. Ist eine Befeuchtungsanlage geplant, muss sie den VDI 6022-Hygieneanforderungen genügen (Keimvermeidung, Wasseraufbereitung, regelmäßige Desinfektion). Der Prüfer kontrolliert, ob ein Befeuchter-Typ mit geringem hygienischem Risiko gewählt wurde (z. B. Dampfbefeuchter statt Sprühbefeuchter) und ob für dessen Wartung/Inspektion Zugang besteht. Auch sollte eine Abschaltung bei Überschreiten einer max. Feuchte vorgesehen sein (meist über Hygrostat). Ohne plausible Notwendigkeit (z. B. Produktprozesse) ist eine Befeuchtung kritisch zu hinterfragen.

  • Zugluft und Luftführung: Die Ausblasbedingungen (Luftauslässe, Geschwindigkeiten, Temperaturdifferenzen) sind so zu planen, dass keine unzumutbare Zugluft entsteht. Gemäß DIN EN ISO 7730 und DIN EN 16798-3 wird für behagliches Klima verlangt, dass Zuglufthäufigkeiten unter bestimmten Grenzen bleiben (z. B. maximal an 30 Tagen im Jahr für mehr als 2 h/Tag Zugluftrisiko). In der Praxis heißt dies: Luftauslässe so anordnen und bemessen, dass die Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich in Höhe der Personen typischerweise < 0,2 m/s liegt. Der Prüfer sieht die Angaben zu Luftdurchlässen durch: Sind genügend Auslässe vorgesehen, um die Luft ohne hohe Einzelgeschwindigkeiten einzubringen? Bei Deckendiffusoren in Büros z. B. sollte die spezifische Belastung ⌀ ≤ 40 m³/h pro Auslass betragen, oder es sind Weitwurfdiffusoren berechnet, die bis zu einer gewissen Entfernung keine Zugluft erzeugen. Eventuell sind in großen Hallen Verdrängungslüftungen (Bodenauslässe mit niedriger Geschwindigkeit) vorgesehen, die zugluftärmer arbeiten – die Funktion solcher Konzepte ist mittels Strömungsnachweis oder Literaturangaben zu bestätigen.

  • Temperaturschichtung und -gleichmäßigkeit: In hohen Räumen (Fertigungshallen) ist auf eine gleichmäßige Temperaturverteilung zu achten. Geplante Deckenlüfter oder Schichtlüftungen sollten dahingehend geprüft werden, ob sie die Wärme ausreichend nach unten führen. Gegebenenfalls sind Deckenventilatoren oder Umwälzventilatoren vorgesehen, um im Winter warme Luft herunterzumischen – deren Notwendigkeit und Auslegung sollte geprüft werden (z. B. Anzahl der Destratifikationsventilatoren, Steuerung via Thermostat).

Schallschutz und Akustik: RLT-Anlagen dürfen die zulässigen Geräuschpegel in den Räumen und in der Umgebung nicht überschreiten. Die Prüfanweisung legt daher besonderen Wert auf:

  • Innenraumgeräuschpegel: In Büros, Konferenzräumen, Laboren etc. ist meist ein Ziel-Schallpegel von ~35–45 dB(A) durch TGA-Anlagen vorgegeben (je nach Raumnutzung). Die Planung sollte Schallschutzmaßnahmen vorsehen, um dies zu erreichen. Der Prüfer kontrolliert, ob Schalldämpfer in den Hauptkanälen vorgesehen sind (bei Zentralgeräten üblich im Zu- und Abluftstrang). Falls Volumenstromregler oder Brandschutzklappen mit hohem Druckverlust eingeplant sind, können diese Geräusche generieren – dann sind oft schallgedämmte Ausführungen oder zusätzliche Dämpfer nötig. In der Regel reichen die Standard-Auslegungswerte nach DIN EN 16798-1 für Büroräume aus, sofern keine besonderen tieffrequenten Geräuschquellen vorliegen. Der Prüfer sollte die Berechnungen oder Abschätzungen der Schalldruckpegel prüfen, falls beigefügt. Wenn keine detaillierten Akustikberechnungen vorliegen, ist zumindest zu prüfen, ob augenscheinlich alle lärmerzeugenden Komponenten bedämpft wurden (Ventilatoren, Kompressoren, Luftauslässe). Trittschall/Körperschall: Geplante Lüftungsgeräte und -leitungen müssen entkoppelt montiert sein (Federhänger, Gummipuffer), damit keine Körperschallübertragung ins Bauwerk erfolgt. Die Pläne sollten entsprechende Hinweise oder Details enthalten (etwa „Ventilator auf Schwingungsdämpfern lagern“).

  • Außenschallpegell: Gerade bei Lüftungsgeräten auf dem Dach oder Abluftauslässen zur Umgebung ist zu prüfen, ob Immissionsschutz eingehalten wird. Nach TA Lärm gelten je nach Gebietsart Grenzwerte (tags 50 dB(A) in allg. Wohngebieten z. B.). Der Prüfer vergewissert sich, dass auf dem Dach geplante Ausblasöffnungen entweder akustisch günstig liegen (weit weg von Anwohnern) oder mit Schalldämpfern/Kaminen versehen sind. Außerdem darf der Emissionswert der Außengeräte (Kühltürme, Kältemaschinen) im Datenblatt nicht über den zulässigen Werten liegen. In Lärmschutzgutachten (falls vorhanden) wären diese Aspekte erfasst. Die Prüfanweisung verweist auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die TA Lärm als Maßstab.

  • Hygiene vs. Schallschutz: Ein wichtiger Hinweis: In der Planung dürfen keine Materialien eingesetzt werden, die zwar akustisch wirksam, aber hygienisch bedenklich sind. So sollten Schalldämpfer mit blanker Glaswolle-Auskleidung vermieden werden – stattdessen sind gekapselte oder mit Glasseide kaschierte Oberflächen zu wählen. VDI 6022 verlangt, dass Schalldämpferoberflächen dauerhaft abriebfest und reinigbar sind, um Partikelfreisetzung oder Schimmelbildung zu verhindern. Der Prüfer achtet also darauf, dass die Beschreibung der Schalldämpfer entweder ein hygienegerechtes Fabrikat vorsieht oder der Planer einen entsprechenden Vermerk macht („Dämpfer in Hygieneausführung“).

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Die RLT-Planung muss nicht nur funktionieren, sondern auch den energetischen Vorgaben entsprechen.

Der Prüfer kontrolliert daher:

  • Wärmerückgewinnung (WRG): Für zentrale Lüftungsanlagen ist i. d. R. eine Wärmerückgewinnung vorgesehen, um Heiz-/Kühlenergie aus der Abluft zurückzugewinnen. Hier ist zu prüfen, ob das Konzept den Anforderungen des GEG und der Ökodesign-RL genügt. Die Rückwärmezahl (Temperaturänderungsgrad) sollte bei Kreuzstrom-/Rotationswärmetauschern mindestens ~73 % betragen (Ökodesign-Mindestwert für viele Anlagengrößen); Planer hochwertiger Gebäude streben sogar >80 % an. Der Prüfer vergleicht die angegebenen Wirkungsgrade der WRG (falls genannt) mit diesen Richtwerten. Zudem sind Vorkehrungen für Dichtheit und Abluftübertragung zu kontrollieren: Bei Rotationswärmetauschern muss z. B. ein Spül- oder Dichtigkeitskonzept bestehen, um Geruchübertragung zu minimieren, und es sollte vermerkt sein, ob eine Bypass-Stellung für Sommerbetrieb existiert. Bei keinem oder geringem WRG-Einsatz (z. B. in Prozessabluft, wo Wärmerückgewinnung technisch nicht sinnvoll ist) muss dies plausibel begründet sein. Gegebenenfalls fordert die Prüfanweisung, alternative Effizienzmaßnahmen zu prüfen (z. B. Wärmepumpennutzung der Abluft).

  • Ventilatorenauswahl und spezifische Leistung: Alle Ventilatoren in der Planung (insbesondere der/die Hauptventilator(en) im RLT-Gerät) sollten energetisch optimiert sein. Das Kennzahl SFP (Specific Fan Power), also kW pro m³/s, sollte für Zuluft i. d. R. < 1,5–2,0 kW/(m³/s) liegen (je nach Anlagengröße, gemäß EU 1253/2014 und EnEV/GEG-Anhaltswerten). Der Prüfer achtet darauf, ob hocheffiziente EC-Ventilatoren vorgesehen sind und ob diese möglichst direktgetrieben sind (Vermeidung von Riemenverlusten). In der Ventilatorenliste oder im Schema sollte er die Motorleistungen im Verhältnis zum Volumenstrom überschlagen und hinterfragen, falls die Leistung ungewöhnlich hoch ist. Ferner ist zu checken, ob Drehzahlregelung eingesetzt wird: Variable Volumenstromsysteme sollten über Frequenzumrichter gesteuert werden, um Teillast-Energie zu sparen. Bei Konstantvolumen-Anlagen sollte zumindest ein Stufenschalter oder Nachtabsenkung vorhanden sein.

  • Kälte- und Wärmeerzeugung: Die in der Ausführungsplanung dimensionierten Kälte- und Wärmeerzeuger (z. B. Kältemaschinen, Heizkessel, Fernwärmeübergabestationen) sind auf Angemessenheit zu prüfen. Eine Übergroße Dimensionierung würde ineffiziente Teillastbetrieb verursachen. Der Prüfer vergleicht die summierte Kühllast aller angeschlossenen Klimaanlagen mit der Kältemaschinen-Leistung. Falls eine Reserve einkalkuliert ist, sollte diese nicht über ~20 % liegen, außer es wird Redundanz gefordert (bei Ausfall ein zweites Aggregat). Zudem sollte ein Konzept zur freien Kühlung geprüft werden: Enthält die Planung Möglichkeiten, bei kalter Außenluft die Kühlung über Außenluft (Economizer) oder adiabate Kühlung zu realisieren? Die Prüfanweisung gibt vor, dass solche Potenziale – falls vorhanden – genutzt werden sollten, um den maschinellen Kältebedarf zu senken.

  • Regenerative und innovative Maßnahmen: Die Prüfer sollten auch auf eingeplante regenerative Systeme achten, z. B. Solar-Luftkollektoren, geothermische Vorkonditionierung (Erdwärmetauscher in Zuluft), Wärmepumpensysteme oder ähnliches. Solche Ansätze sind positiv, müssen aber integraler Bestandteil der Planung sein und normgerecht ausgeführt werden. Falls solches fehlt, aber vom Konzept her sinnvoll wäre, könnte ein Hinweis gegeben werden (z. B. „Warum wird die Abwärme der Kompressoren nicht zur Zuluftvorwärmung genutzt?“).

  • Energiemanagement und Messkonzept: Aus FM-Sicht ist wesentlich, dass die spätere Betriebsführung den Energieverbrauch überwachen kann. Daher sollte die Ausführungsplanung Zähler und Messstellen vorsehen: z. B. elektrische Energiezähler für große Ventilatoren, Wärmemengenzähler in Heiz-/Kühlkreisen, Volumenstromsensoren etc., die an die Gebäudeautomation melden. Die Prüfanweisung legt nahe, dass gemäß GEG oder DIN EN 15232 (Gebäudeautomation-Effizienz) eine Verbrauchserfassung für große Anlagen Pflicht ist. Der Prüfer schaut ins Regelschema, ob dort beispielsweise ein „Stromzähler Ventilator M1“ oder „Wärmemengenzähler Heizen RLT-1“ eingezeichnet ist. Wenn nicht, kann empfohlen werden, diese für das Energiemanagement vorzusehen.

Prüfung spezifischer Systeme und Komponenten

In diesem Kapitel werden die einzelnen Systemarten, wie sie im Projekt vorkommen, vertieft betrachtet. Ziel ist es, für jede Anlagenkategorie die speziellen Prüfpunkte zu benennen, die über die allgemeinen Kriterien hinausgehen.

Zentrale Lüftungs- und Klimaanlagen (RLT-Zentralen)

Beschreibung: Zentrale Lüftungsanlagen bestehen typischerweise aus einem zentralen RLT-Gerät (meist in einem Technikraum oder auf dem Dach), das mehrere Räume oder Zonen über ein Kanalnetz mit aufbereiteter Zuluft versorgt und Abluft absaugt. In diesem Projekt kommen zentrale Anlagen für Verwaltungsbereiche, Labortrakte und ggf. Produktionshallen zum Einsatz. Oft sind diese Anlagen als Vollklimaanlagen ausgeführt (mit Heizregister, Kühlregister, Filter, Ventilator, WRG etc.).

Die Prüfpunkte für zentrale Anlagen sind vielfältig:

  • Aufbau und Sektionen des RLT-Geräts: Der Prüfer kontrolliert, ob das RLT-Gerät alle erforderlichen Funktionssektionen enthält: Mischkammer (falls Umluft vorgesehen), Filterstufen, WRG, Heizen/Kühlen, Ventilator(en), ggf. Befeuchter, und Schalldämpfer. Die Reihenfolge muss plausibel sein (z. B. Frostschutzfilter vor WRG, Befeuchter nach Heizregister). Es ist zu prüfen, ob zwei Filterstufen vorgesehen sind – gemäß VDI 6022 Blatt 1 wird aus Hygienegründen ein zweistufiges Filtersystem (Vor- und Feinfilter) empfohlen. Die Planung sollte idealerweise einen Z-Filter ISO coarse 60 % o. ä. in Stufe 1 und z. B. ePM1 70 % in Stufe 2 haben, um sowohl AnlagenSchutz als auch Luftreinheit sicherzustellen. Sind die Filterklassen angegeben und ausreichend? Der Prüfer schaut auch auf die Filteranordnung: Die Abluft sollte vor der WRG gefiltert werden (Schutz des WRG vor Verschmutzung), und die Zuluft natürlich vor dem Heiz-/Kühlregister. Ebenfalls wichtig: Filterüberwachung. Eine Druckdifferenzmessung mit Meldung bei Verschmutzung muss in der Planung vorgesehen sein (vgl. EU 1253/2014, die optischen oder akustischen Alarm bei Filterenddruck verlangt). Der Prüfer sucht nach entsprechenden Angaben im Schema (z. B. „Differenzdruckwächter Filter“).

  • Ventilatoren und Antriebe: In zentralen Geräten sind häufig zwei Ventilatoren (Zuluft/Abluft) vorgesehen. Der Prüfer stellt sicher, dass die Ventilatoren ausreichend dimensioniert sind (Volumenstrom = Summe der angeschlossenen Raumvolumenströme + Reserve für Drosselverluste) und die Druckreserven die berechneten Kanalnetz-Druckverluste abdecken. Die Ventilatorart sollte angegeben sein: Radialventilator mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln ist energetisch sinnvoll und wird bevorzugt. Keinesfalls sollten Riemengetriebene Ventilatoren eingesetzt werden, da diese hinsichtlich Hygiene und Effizienz nachteilig sind – falls doch, wäre eine Begründung zu verlangen. Weiterhin kontrolliert der Prüfer, ob ein Zweibetrieb bzw. N+1-Redundanz vorgesehen ist, wenn erforderlich (z. B. in hochverfügbaren Bereichen wie Laboren mit Tieren, Serverräumen – dort wären 2 parallel geschaltete Ventilatoren sinnvoll, damit bei Ausfall eines Ventilators zumindest Teillastbetrieb möglich bleibt). In normalen Büro-Lüftungsanlagen ist das nicht zwingend. Drehzahlregelung: Die Planung sollte Frequenzumrichter oder EC-Ventilatoren beinhalten, sofern variable Volumenströme gefahren werden (z. B. nachts Absenkung). Ist die Anlage rein konstant, dann muss zumindest ein sanfter Anlauf und evtl. 2 Stufen (Tag/Nacht) realisiert werden können.

  • Leitungsdimensionierung und Luftverteilung: Der Prüfer begutachtet die Hauptkanaldimensionen in Relation zum Volumenstrom. Übliche Auslegungs-Geschwindigkeiten sind ~5–7 m/s in Hauptleitungen (bei größeren Werten drohen hohe Druckverluste und Geräusche). Sind die Querschnitte in den Plänen ausreichend groß? Weiter verzweigt: In Anzweigungen < 4 m/s etc. Bei Nichteinhaltung gängiger Werte kann dies bedeuten, dass Nachdruckerhöhungen oder Schalldämpfer fehlen. Außerdem: Druckverlustberechnung – idealerweise liegt eine Tabelle der Druckverluste bei, aus der ersichtlich wird, wo der „kritische Strang“ ist und welcher Druck der Ventilator aufbauen muss. Der Prüfer sollte besonders auf Engstellen achten (lange Flachkanäle, viele Formstücke hintereinander, Filter, WRG – all dies addiert sich). Wenn die Summe der Verlustdrucke sehr hoch erscheint (> 1000 Pa), muss hinterfragt werden, ob Optimierungen möglich sind (z. B. strömungsgünstigere Abzweige, größere Kanäle).

  • Brandschutz in der zentralen Lüftung: Zentrale Lüftungsanlagen erstrecken sich oft über mehrere Brandabschnitte. Daher muss die Planung an allen Wand- und Deckendurchbrüchen Brandschutzklappen (BSK) vorsehen, außer es wird ein anderes Konzept verfolgt (brandbeständige Kanäle). Der Prüfer geht die Lüftungsführung in den Plänen durch: Jede Stelle, wo eine Leitung durch eine feuerbeständige Wand/Decke geht, muss entweder durch eine BSK (mit Feuerwiderstandsklasse i. d. R. EI 90 S) oder durch einen feuerwiderstandsfähigen Schacht (was selten der Fall ist) gesichert sein. Besonders bei abgehängten Decken: Verläuft dort ein Kanal, muss geprüft werden, ob die Decke selbst als Brandabschnitt gilt (häufig nicht) oder ob die Wandabschlüsse durch Brandschutzregister gesichert sind.

  • Steuerung der Brandschutzklappen: Im Ausführungsplan sollte ersichtlich sein, wie die BSK angesteuert werden – in der Regel über die Brandmeldeanlage (BMA) oder Rauchmelder in Lüftungszentralen. BSK müssen im Brandfall schließen, um keine Rauchausbreitung zu verursachen. Der Prüfer achtet auf Hinweise wie „BSK mit Thermoauslöser und Rauchmeldersteuerung“. Zudem sollten BSK über Endlagenschalter verfügen, die an die Gebäudeautomation gemeldet sind (Überwachung „Klappe offen/zu“). Das ist Stand der Technik gemäß MLAR, und in öffentlichen Bauten oft Pflicht.

  • Umluft- und Brandfallsteuerung: Falls das zentrale RLT-Gerät einen Umluftbetrieb vorsieht (z. B. Umluftanteil zur Energieeinsparung), muss für den Brandfall sichergestellt sein, dass Umluft abgesperrt wird, um keine Rauchvermischung zu ermöglichen. Oft geschieht dies über eine Umluftklappe, die im Brandfall automatisch schließt. Ebenso muss die Außen- und Fortluftklappe im Brandfall schließen, sofern das Gerät außer Betrieb geht, um Brandüberschlag durch Kanäle zu vermeiden. Entrauchung über RLT-Anlagen: Üblicherweise dürfen normale Lüftungsanlagen im Brandfall nicht zur Rauchableitung genutzt werden (Ausnahme: sie sind explizit als MRA ausgelegt). Daher sollte die Planung vorsehen, dass die RLT-Anlage bei Brandalarm abschaltet (und alle Zuluftventilatoren stoppen, alle Zuluftklappen schließen). Der Prüfer kontrolliert entsprechende Angaben im Steuerungskonzept.

  • Kondensatablauf: Zentralgeräte mit Kühlregistern oder Befeuchtern produzieren Kondensat. Der Prüfer überprüft, ob Kondensatableitungen vorgesehen und dimensioniert sind. Wichtig ist eine funktionierende Kondensat-Trennung, d. h. Gefälle in der Auffangwanne, ein ausreichend hoher Siphon (um Ventilatorunterdruck standzuhalten) und ein Anschluss ans Abwassernetz inklusive Geruchsverschluss. In der Planung sollte ein Hinweis auf die Siphonhöhe (oft in mmWS angegeben) stehen, oder zumindest „Kondensatablauf bauseits mit Geruchverschluss“ vermerkt sein. Wenn möglich, achtet der Prüfer auf die Erreichbarkeit dieser Abläufe (z. B. ob im Technikraum ein Bodeneinlauf in der Nähe ist, um das Wasser aufzunehmen).

  • Wartungszugänglichkeit: Zentralgeräte müssen gut zugänglich sein für Inspektion und Wartung. Die Planung sollte Wartungsgänge und Türen vorsehen: z. B. Mindestabstände vor dem Gerät (oft ≥ 1,2 m Platz zum Herausziehen von Filtern), Türen zu allen Sektionen, Revisionsöffnungen bei Ventilatoren. Gemäß VDI 6022 muss das gesamte Gerät innen zu reinigen sein; Konstruktionsdetails (glatte Flächen, Abläufe) liegen in Herstellerverantwortung, aber der Planer muss die Zugänglichkeit sicherstellen. Der Prüfer prüft auf den Plänen und Schnitten: Ist um das RLT-Gerät ausreichend Platz eingezeichnet? Gibt es eventuell Darstellung von Wartungsbühnen (bei aufgeständerten Geräten)? In Deckeneinbaugeräten: sind Revisionsklappen in abgehängten Decken geplant? Ebenso wichtig: Transportwege. Wenn z. B. ein Filter 1,5 m lang ist, muss er ohne Demontagehindernisse entnommen werden können. Engstellen sind zu vermeiden. Der FM-Prüfer hat hier einen besonderen Blick, da spätere Wartung sonst massiv erschwert wird.

Zusätzlich zu obigen Punkten gelten für Klima-Zentralen (mit Kälte/Wärme):

  • Hydraulische Anschlüsse: Heiz- und Kühlregister müssen in der Planung mit Zu- und Rückläufen versehen sein. Prüfen: Sind Absperrarmaturen und Regelventile vorgesehen? Normalerweise bekommt jedes Register ein 2- oder 3-Wege-Ventil mit Stellantrieb (im Schema ersichtlich). Wichtig ist auch ein Frostschutzsensor am Austritt des Heizregisters, der die Außenluftklappe schließt oder Ventilator stoppt bei drohender Einfrierung – der Prüfer achtet auf solche Sicherheitseinrichtungen.

  • Kältemittel und Sicherheit: Falls die Klimaanlage mit direkter Expansion (DX, z. B. VRF-System) arbeiten würde, müssten Aufstellungsraum und Kältemittelmenge in Bezug auf die Sicherheitsgrenzen geprüft werden (Schutz vor Kältemittel-Leckage, ASHRAE-Kategorien, Alarmierung). In Zentral-Lüftungsgeräten aber meist Wasserkühlregister, somit unkritisch.

  • Leistungsreserven: Sind im Plan zusätzliche Heiz-/Kühlreserven oder Bypass-Strecken angegeben? (Manche Geräte haben z. B. Not-Heizregister oder Reservekapazitäten.) Der Prüfer würdigt Positivposten wie z. B. einen regenerativen Vorerhitzer (Solar/Luft) oder adiabate Kühlmodule – dies sollte jedoch ebenfalls auf Hygiene (Wasserqualität) geprüft werden.

Dezentrale Lüftungsgeräte und Teilklimaanlagen

Neben den Zentralen kommen im Projekt auch dezentrale bzw. teilklimatische Geräte zum Einsatz, etwa:

  • Kleine Zu-/Abluftgeräte in einzelnen Räumen (z. B. Serverraum-Lüftungsgeräte, Lüftungsboxen in Labors, Dachventilatoren für bestimmte Hallenbereiche).

  • Fan-Coil-Einheiten oder Umluftkühlgeräte in Büroräumen und Labors, die nur Umluft umwälzen und kühlen/heizen.

  • Split-Klimageräte (Direktverdampfer), z. B. Wandgeräte in Technikräumen.

  • Industrierückkühler oder Hallenheizer, z. B. dezentrale Lufterhitzer in der Produktion.

Die Prüfkriterien hierfür sind:

Dezentrale Lüftungsgeräte (mit Außenluftanschluss):

Diese Geräte versorgen einzelne Räume oder Zonen direkt mit Außenluft (z. B. Wandlüftungsgeräte in einzelnen Büros oder Laboren, oft mit WRG).

Der Prüfer kontrolliert:

  • Ausreichende Luftmenge: Entspricht die Leistung des Geräts der erforderlichen Frischluftmenge für den Raum? Oft sind dezentrale Geräte auf Standard-Belegung ausgelegt (z. B. 30 m³/h pro Person). Wenn ein Großraumbüro geplant ist, reichen kleine Wandgeräte evtl. nicht aus.

  • Positionierung und Schall: Wandgeräte sollten so platziert sein, dass sie keine Zugluft auf Personen verursachen und vom Schall her akzeptabel sind. Haben sie integrierte Schalldämpfer? Ist im Plan etwas zum Schalldruck angegeben? Falls diese Infos fehlen, evtl. vom Planer Produktdaten anfordern.

  • Kondensat und Winterheizung: Geräte, die kühlen, brauchen Kondensatableitung – falls dezentral, muss diese in den Raum entwässert werden (Pumpen, Schläuche -> auf Plan vermerken). Im Winter benötigen dezentrale Geräte oft ein PTC-Heizelement oder ähnliches, um Zuluft vorzuwärmen (Vermeidung kalter Zugluft). Prüfen, ob vorgesehen.

  • Steuerung: Sind die Geräte eigenständig regelbar oder in GA integriert? Für FM wäre zentrale Bedienung wünschenswert. Der Plan sollte zeigen, ob sie an die GLT angeschlossen werden (z. B. Bus-Steuerung).

  • Filterwartung: Kleine Geräte haben ebenfalls Filter, die regelmäßig gereinigt/erneuert werden müssen. Der Prüfer sollte bewerten, ob die Geräte zugänglich montiert sind (z. B. nicht in 6 m Höhe ohne Wartungsbühne). Falls hoch angebracht, müssen feste Steighilfen oder Wartungsstege vorgesehen sein.

Umluftkühlgeräte und Fan-Coils:

Solche Geräte beeinflussen nur die Raumtemperatur, nicht die Frischluftzufuhr.

Prüfpunkte:

  • Frischluftversorgung gesichert: Wo Fan-Coils in Büros eingesetzt werden, muss separate Frischluftzufuhr existieren (z. B. über Zentralanlage oder Fensterlüftung). Der Prüfer stellt sicher, dass niemand „vergessen“ hat, dass Fan-Coils allein keine Lüftung ersetzen. In Labors sind Fan-Coils z. B. tabu, wenn sie Gefahrstoff-Luft umwälzen würden.

  • Kältemittel oder Kaltwasser: Bei Fan-Coils oft Kaltwasserleitungen – Prüfung, ob Kondensatablauf vorhanden (ja, Tropfschale + Ablauf) und gedämmt (Vermeidung Tauwasser an Kaltwasserrohren). Bei VRF (Direktverdampfer) Fan-Coils – Kältemittelthema s.o., plus Verrohrungslängen/Steighöhen einhalten.

  • Geräusch: Fan-Coils haben Ventilatoren, die Lärm machen können. In Schlafräumen unzulässig, in Büros max. niedrige Stufe im Dauerbetrieb. Prüfen, ob Schallanforderung (< NC 35) erfüllt werden kann – eventuell vom Planer berechnete Schalldruckpegel abfragen oder Musterdatenblätter sichten.

  • Regelung: Ist jeder Fan-Coil mit eigenem Thermostat geplant? Sind die Regler vernetzt? FM möchte oft zentral steuerbare Systeme, aber bei Fan-Coils ist Einzelraumregelung Standard. Prüfen, ob in gemeinsamen Räumen evtl. mehrere Geräte sich nicht gegenseitig beeinflussen (ggf. Master-Slave-Verschaltung nötig)

Sonderfall Serverraum-Kühlung

Technikräume mit hoher Wärmelast (Serverräume, Schaltschränke) sind oft redundant klimatisiert.

Prüfen:

  • N+1-Geräte? – sind mindestens zwei unabhängige Kühlgeräte eingeplant, damit beim Ausfall eines die Temperatur gehalten wird?

  • Umluftkühlung vs. Außenluft: Manche haben freie Kühlung über Lüftungsklappen. Ist dies vorgesehen (Einsparpotenzial)? Falls ja, muss trotzdem Filtration sicher sein (Staubfreiheit).

  • Brandfallabschaltung: In Serverräumen mit Löschanlagen muss Klima evtl. im Brandfall abschalten (Inertgas-Löschung). Sicherstellen, dass Konzepte harmonieren.

Lufterhitzer (Warmluftheizer) in Hallen

Falls in Lager/Produktion Gas-Dunkelstrahler oder Warmlufterhitzer vorgesehen sind:

  • Prüfen, ob die Geräte mit Verbrennungsluft von außen versorgt werden (bei Gas-Heizern wichtig, sonst CO₂ in Halle).

  • Abgasanbindung an Schornstein – Plan sollte Abgasführung zeigen.

  • Positionierung so, dass sie keine Zugluft am Arbeitsplatz verursachen.

  • Schutzeinhausungen falls in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutz?).

Abluft- und Fortluftsysteme (einschließlich Geruchs- und Schadstoffabfuhr)

Eine kritische Aufgabe der RLT-Planung ist die fachgerechte Erfassung und Ableitung von Abluft aus verschiedenen Bereichen. Hier müssen Gerüche, Feuchte, Schadstoffe und Wärme abgeführt werden, ohne dass sie an unerwünschte Orte gelangen oder die Umwelt über Gebühr belasten.

Wichtige Prüfpunkte:

  • Sanitär- und Küchenabluft: Toiletten, Duschen und Teeküchen sind ständig oder bedarfsgeführt mechanisch zu entlüften (Geruchsvermeidung, Feuchteschutz). Der Prüfer kontrolliert, ob alle diese Räume an eine Abluftleitung angeschlossen sind (oft zusammengefasst pro Strang). Wichtig: Nach DIN 18017-3 (für innenliegende Bäder) muss ein Grundluftwechsel und ggf. ein zehnfacher Stoßlüftungs-Luftwechsel bei Licht an sichergestellt sein. Sind solche Vorgaben berücksichtigt? In Großbauten werden häufig zentrale Sanitärabluftventilatoren auf dem Dach eingesetzt. Prüfen: Sind ausreichend Abluftvolumen pro WC geplant (Faustwerte: 50 m³/h pro WC/Urinal)? Und sind Schalldämpfer vorgesehen (WC-Abluft kann pfeifen)? Gerüche: Endet die Abluft über Dach und in genügend Abstand zu Fenstern? Der Prüfer achtet auf Austrittsöffnungen auf Dächern (Skizzen).

Laborabluft: Für Laborräume mit Gefahrstoffarbeit (Chemielabore, Bio-Labore) gelten strenge Anforderungen:

  • Laborabzüge: Digestorien müssen mit eigener Abluft ausgestattet sein. Prüfen: Jeder Abzug angeschlossen? Zentraler Abluftventilator oder einzeln? Oft werden Abzüge gruppenweise auf einen Ventilator geschaltet mit Volumenstromregelung. Hier muss sichergestellt sein, dass im Abzug immer ausreichender Abluftstrom fließt (min. Abluftgeschwindigkeit an Frontscheibe meist 0,5 m/s). Der Prüfer sollte die Volumenstromwerte je Abzug kennen und aufsummieren, um die Ventilatorgröße zu prüfen.

  • Kontaminationsvermeidung: Laborabluft darf keinesfalls in Umluft geraten. Gibt es eine Wärmerückgewinnung aus Laborabluft? Wenn ja, dann nur über geschlossene Systeme (Kreislaufverbundsystem oder Plattenwärmetauscher mit absoluter Dichtigkeit). Rotationswärmetauscher sind wegen Übertragungsgefahr von Schadstoffen hier unzulässig. Falls die Planung entgegen dieser Regel dennoch Rotations-WRG im Labor vorsieht, ist dies zu beanstanden.

  • Feuer- und Explosionsschutz: Viele Laborabluftsysteme können brennbare oder korrosive Gase führen. Normale Brandschutzklappen sind in Laborabluft nicht zugelassen (DIN EN 15650 greift dafür nicht), weil z. B. Ablagerungen die Klappenfunktion stören könnten und keine geprüften Klappen existieren. Daher müssen alternative Brandschutzmaßnahmen erfolgen: Häufig verzichtet man auf Klappen und führt die Laborabluft direkt über Dach in feuerbeständigen Schächten, oder man setzt spezielle Hochtemperaturventile ein. Der Prüfer muss also wachsam sein: Sind im Plan etwa Brandschutzklappen in Laborabluftleitungen eingezeichnet (was falsch wäre)? Oder ist ein Schacht ohne Klappen geplant (dann muss der Schacht EI 90 sein)? Die Abstimmung mit der Brandschutzbehörde ist hier ausschlaggebend.

  • Fortluftführung: Laborabluft ist oft belastet und muss so ausgeblasen werden, dass Rückeinsaugung ausgeschlossen ist. Der Plan sollte Hochführung über Dach mit ausreichender Austrittsgeschwindigkeit (≥ 5 m/s) vorsehen, ggf. verdünnt mit Induktionsauslass. Der Prüfer kontrolliert die Position der Labor-Fortluftkamine in Relation zu Frischlufteinlässen und Aufenthaltsbereichen – es muss ein ausreichender Abstand bzw. Höhenversatz gegeben sein (Faustregel: Fortluft > 3 m über höchstem Lufteinlass in 10 m Umkreis).

  • Sicherheitsschrank-Abluft: Werden Gefahrstoffe in speziellen Ventilatorschränken gelagert, gilt: 24-h-Abluft angeschlossen, mit mind. 10-fachem Luftwechsel im Schrankvolumen nach DIN EN 14470-1. Der Prüfer sieht nach, ob in Chemikalienlagern entsprechende Anschlüsse geplant sind.

  • Raumdruckkonzept: Labore sollten im Unterdruck zu angrenzenden Fluren stehen, damit im Leckfall nichts entweicht. Prüfen, ob Abluft > Zuluft (Differenz ~10 %) im Labor, und ob Türluftüberströmöffnungen dimensioniert sind.

  • Produktions- und Prozessabluft: In der Fertigung können spezielle Abluftsysteme nötig sein (z. B. Absaugungen an Maschinen, Schweißrauchfilter, Ölnebelabscheider). Der Prüfer muss solche Angaben aus der Ausstattungsbeschreibung entnehmen und prüfen, ob dafür RLT-seitig Vorkehrungen getroffen wurden. Falls z. B. „10 Schweißplätze mit je 400 m³/h Absaugung“ angegeben sind, muss ein entsprechender Ventilator + Filter zentral oder dezentral geplant sein. Wichtig ist auch: Abscheider und Filter – Prozessabluft darf oft nicht ungefiltert ins Freie (Umweltschutz, TA Luft). Die Planung sollte also Filteraggregate (z. B. Aktivkohle bei Lösemitteln, Elektrofilter bei Ölnebel) zeigen. Der Prüfer schaut, ob die Normen (z. B. VDI 2262 für Schadstoffabsaugung) eingehalten wurden.

  • Parkgaragen-/Batterieraum-Lüftung: Falls im Gebäude Tiefgarage vorhanden, muss CO-Abfuhr gewährleistet sein. Das wird oft mit CO-Sensorsteuerung und Lüftungsventilatoren umgesetzt. Prüfen: Ventilatorleistung entspricht 6-fachem Luftwechsel, Sensoren vorgesehen, Ausblas über Dach. Bei Batterieräumen (Notstrom USV): H₂-Detektion und Abluft gefordert – Plan sollte Dauerventilation oder explosionsgeschützten Lüfter zeigen.

Abluftventilatoren und Fortlufteinrichtungen: Der Prüfer widmet sich den Endpunkten der Abluft:

  • Abluftventilator (zentral/dezentral): Sind die gewählten Ventilatoren chemisch resistent, falls nötig? (Laborabluft-Ventilatoren sollten z. B. aus PP oder epoxy-beschichtet sein bei säurehaltigen Dämpfen.) Küchenabluft-Ventilatoren müssen für fetthaltige Luft geeignet und leicht zu reinigen sein. Ebenso sind Explosionsschutz-Kennzeichnungen zu beachten, falls explosive Gase gefördert werden (z. B. ATEX-Ventilatoren für Batterieraum). Der Plan sollte Angaben wie „Ventilator ex-geschützt (ATEX zone 1)“ enthalten, falls relevant.

  • Fortlufthauben und Auslässe: Der Prüfer kontrolliert, ob an allen Abluftausgängen Wetterschutzhauben vorgesehen sind und ob z. B. Regenwasser-Eintritt vermieden wird. Bei Dachaufstellung: Haben die Fortlufthauben ausreichend Abstand zu Ansaugungen (Empfehlung >= 5 m)? Bei Fassadenausblas (nicht ideal, aber manchmal bei kleinen Anlagen): wird vermieden, dass Abluftfenster in Nachbarräume drückt?

  • Geruchliche Belästigung: Bei gastronomischer Abluft (Kantine, Küche) müssen Fettabscheider und ggf. Aktivkohlefilter vorgesehen sein, um Gerüche zu minimieren. Der Prüfer sieht im Küchenlüftungsplan nach: Fettfilter in Abzugshauben (ja), evtl. UV-Anlage zur Geruchsneutralisation (falls gefordert). Abluftkamine sollten ausreichend hoch führen.

  • Kombinierte Abluft/Fortlufttürme: Manchmal werden Abluft mehrerer Anlagen in einem gemeinsamen Schacht oder Turm zusammengefasst. Hier ist wichtig: Keine ungewollten Kurzschlüsse (z. B. Abluft aus Küche nicht in Nähe von Laborabluft mischen ohne Prüfung) und Kapazität des Sammelschachts ausreichend. Der Prüfer sollte prüfen, ob solche Zusammenlegungen im Plan erkennbar sind und ob diese sinnvoll sind (brandtechnisch eventuell kritisch, daher eher getrennte Stränge pro Nutzung bevorzugt).

Entrauchungsanlagen (maschinell und natürlich)

Die Entrauchung im Brandfall ist Bestandteil des gebäudetechnischen Brandschutzes.

Das Projekt beinhaltet voraussichtlich folgende Entrauchungseinrichtungen:

  • Natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG): Öffnungen in Dach oder Fassade (Fenster, Lichtkuppeln) mit Rauchableitfunktion.

  • Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA): Ventilatoren, die im Brandfall Rauch absaugen, meist in Verbindung mit Rauchschächten oder -kanälen, inkl. Klappensteuerung.

  • Rauchschutz-Druckanlagen (RDA): eventuell in Fluchttreppenhäusern, um diese rauchfrei zu halten (Überdruck durch Ventilator im Brandfall).

Die Prüfanweisung betont folgende Punkte:

  • Vollständigkeit entsprechend Brandschutzkonzept: Der Prüfer nimmt das Brandschutzkonzept (sofern vorliegend) zur Hand und gleicht ab, ob alle dort geforderten Entrauchungseinrichtungen in der Planung berücksichtigt sind. Z. B.: „Treppenraum erhält Rauchabzug nach oben“ – ist dort ein Fenster mit Rauchabzugsantrieb eingezeichnet? Oder „Tiefgarage mit maschineller Entrauchung“ – sind ausreichend Ventilatoren und Öffnungen geplant? Grundsätzlich sollten nach MBO offene Anlagenformen bevorzugt werden: Wo möglich, natürliche Entrauchung (Fenster, Lichtkuppeln) einsetzen. Nur wenn dies nicht ausreicht (z. B. keine direkten Öffnungen, große Tiefgarage), kommen mechanische Systeme ins Spiel. Der Prüfer prüft, ob diese Logik eingehalten wurde.

  • Dimensionierung der maschinellen Entrauchung: Wenn MRA (Ventilatoren) vorgesehen sind, muss die Bemessung des Entrauchungsvolumenstroms geprüft werden. Dieser ergibt sich aus dem Brandszenario (tausenfache m³/h, abhängig von Raumgröße, Brandlast, Schichtdicke) und sollte vom Brandschutzplaner vorgegeben sein. Der Prüfer schaut, ob Angaben wie „Entrauchungsventilator 60.000 m³/h bei 300 °C“ im Plan stehen. Wichtig: Können die Ventilatoren den Rauchabzug schaffen? Und wo sind Zuluftöffnungen für Nachströmung? (Rauchabzug braucht Zuluftöffnungen in Bodennähe, sonst funktioniert er nicht). Also: Sind Entrauchungsklappen unten und Abluft oben vorgesehen, in ausreichender Größe?

  • Auslegung der Komponenten: Entrauchungsventilatoren müssen für hohe Temperaturen zugelassen sein (üblicher Standard: 300 °C für 60 Minuten oder 400 °C/90 Minuten nach DIN EN 12101-3). Der Plan sollte solche Angaben enthalten („Rauchventilator F300“). Der Prüfer achtet darauf, dass mechanische Entrauchung immer getrennt von normalen Lüftungsanlagen ist – d.h. im Brandfall eigenständige Geräte, eigene Stromkreise. Oft werden Entrauchungsventilatoren nicht täglich betrieben, sondern nur im Notfall (außer bei Doppelnutzung, z. B. Tiefgaragen-Lüfter = tägliche Lüftung und Entrauchung, aber dann müssen sie beiden Anforderungen genügen). Temperaturabsenkung: Das Konzept muss oft vorsehen, dass Rauchgase am Ventilator < 200–300 °C haben (Herstellergrenzen) – dies kann durch Bei Mischung von Frischluft erfolgen. Ist im Plan z. B. eine Mischstrecke vorgesehen? Falls nein, sollte sichergestellt sein, dass die Ventilatoren entsprechende Klassifizierung haben.

  • Stromversorgung und Sicherheitsstromkreis: Entrauchungsanlagen gelten als sicherheitsrelevante Anlagen. Die elektrische Einspeisung muss aus einer gesicherten Quelle kommen, typischerweise vom Hauptbrandabschnitt vor den allgemeinen Unterverteilungen abgezweigt, mit Funktionserhalt. Der Prüfer kontrolliert, ob im Elektroplan eine Sicherheitsstromversorgung für die Entrauchung markiert ist. Kabelwege für Rauchabzugsventilatoren müssen feuerbeständig verlegt werden (E30/E90 Leitungen) oder alternativ durch USV/Notstrom abgesichert sein.

  • Automatisierung und Auslösung: Sind die Auslöseeinrichtungen klar definiert? In der Regel aktivieren Brandmelder oder Handauslösetaster die Entrauchungsanlagen. Der Plan sollte zeigen: Wo sitzen Rauchansaugsysteme oder Melder, wie öffnen die Zuluftklappen (automatisch, Federrücklauf)? Der Prüfer achtet auch auf die Prioritäten: Entrauchungssteuerung muss autonom und vorrangig funktionieren, unabhängig von Gebäudeleittechnik (im Brandfall keine Software-Abhängigkeit). Gibt es ein zentrales Rauchabzugsbedienfeld für Feuerwehr? – Falls im Brandschutzkonzept gefordert, muss es eingeplant sein.

  • Baurechtliche Nachweise: Wie oben erwähnt, dürfen nur zugelassene Entrauchungsgeräte eingesetzt werden. Der Prüfer sollte erwarten, dass der Planer in der Leistungsbeschreibung auf Zulassungen verweist (z. B. „RWA-Kuppel mit Zulassung Z-78.…“). Zur Abnahme werden Übereinstimmungsnachweise nötig sein – diese sollten laut Planunterlagen vom Auftragnehmer geliefert werden.

  • Integration in Architektur: Bei natürlichen Rauchabzügen (NRWG) muss geprüft werden, ob deren Öffnungsflächen ausreichend dimensioniert und in der Architektur realisierbar sind (Fensterflächen, Aufstellwinkel). Der Prüfer kann die freie Öffnungsfläche ermitteln (z. B. Lichte Maße minus Rahmen). Häufig im Treppenhaus: Ein Fenster >= 1 m² als Rauchabzug (automatisch zu öffnen). Ist das eingezeichnet? Passt es in die Fassade?

  • Simultane Lüftungs-Nutzung: Mitunter werden Rauchabzugsöffnungen auch zur täglichen Lüftung genutzt (z. B. Sheddach-Lüfter, die auch Rauchabzugsklappen sind). Der Prüfer muss sicherstellen, dass solche Doppelnutzungen konfliktfrei sind: z. B. RWA-Klappen, die elektrisch betrieben werden, müssen bei täglicher Lüftung so gesteuert sein, dass im Brandfall trotzdem Vorrangsteuerung greift.

Insgesamt muss die Entrauchungsplanung eng mit dem Brandschutzkoordinator abgestimmt sein. Der Prüfer sollte bei Unklarheiten Rücksprache verlangen – Entrauchung ist lebenswichtig, daher im Zweifel konservativ entscheiden (lieber ein zusätzliches Rauchfenster als zu wenig).

Besondere Anforderungen in Laboren, Technikräumen und sonstigen Sonderzonen

Labore und Reinraumbereiche: Labore wurden bereits bei Abluft thematisiert.

Ergänzend prüft der FM-Experte:

  • Hygiene in Laborluft: Falls Labore mit biologischen Arbeitsstoffen (S 7- Bereiche etc.) vorhanden sind, gelten BiostoffV und spezielle Sicherheitsstufen mit Schleusensystemen, HEPA-Filtern in Abluft etc. Der Plan müsste dann solche Module enthalten (z. B. H14-Filter in Abluftkasten). Es ist sicherzustellen, dass filterbeladene Abluftkanäle zugänglich sind, um Filterwechsel gefahrlos durchzuführen (z. B. vor H14-Filtern ein Absperrschieber, danach ein Prüfstutzen).

  • Gasversorgung und Notabschaltung: Labore mit brennbaren Gasen sollten Gaswarnanlagen und Absperrventile haben. Diese Schnittstelle (MSR mit Lüftung) muss der Plan widerspiegeln: Z. B. „Bei Gasalarm: Lüftung auf max, Gasventil zu“. Der Prüfer checkt solche Sicherheitsverknüpfungen.

  • Notstrom: Sind lebenswichtige Funktionen (z. B. Abzüge in Chemielaboren mit sehr giftigen Stoffen) an Notstrom angebunden? Im Zweifel ist dies zu fordern, da z. B. auch BetrSichV verlangt, dass technische Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe nicht bei erstem Stromausfall versagen dürfen.

EDV-/Serverräume: Schon angerissen, hier nochmals der Fokus:

  • Raumklima Konstant: EDV-Räume oft 24/7 auf 22 °C ±2. Prüfen, ob Redundanz da ist (siehe oben), ob Alarmierung bei Temperaturanstieg vorgesehen (Brandmelder doppelt als Thermofühler).

  • Branddetektion: Oft werden O₂-Reduktionsanlagen oder frühestdetektierende Ansaugmelder eingesetzt – Schnittstelle Lüftung: Lüftung schaltet aus, bevor Löschanlage auslöst. Prüfen, ob vorgesehen.

  • Batterieräume: Wenn Bleiakkus im Einsatz, muss zündquellenfreie Abluft mit > 5 fachem Luftwechsel geplant sein, bei Ausfall Notlüfter an USV. Explosionsgefährdete Bereiche in solchen Räumen (Zone 1 über Akkus) bedingen EX-Lüftungsventilatoren. Der Plan muss das entsprechend ausweisen.

Technikzentralen allgemein (Heizung, Kälte): Diese Räume haben oft Wärme abzuführen (Heizraum, Kessel) oder Frischluftbedarf für Verbrennung. Prüfen:

  • Heizkesselraum: Verbrennungsluftöffnungen ausreichend groß (nach KWK oder Feuerungsverordnung). Abluftgitter hoch angeordnet (Wärmeabzug).

  • Kältemaschinenraum (bei großen Kältemittelmengen): nach EN 378 Notlüftung im Leckagefall, Gaswarnanlage – ist das implementiert? Evtl. stand-by Ventilator.

  • Explosionsgefährdete Bereiche: Z. B. Lackierbereiche, Lösungsmittellager. Hier muss Lüftung Primärschutz leisten: Konzentration < 25 % UEG. Der Prüfer muss verstehen, ob und wie die Lüftung das erfüllt (häufig hoher Luftwechsel + Sensorik). Außerdem: nur EX-geschützte Lüfter/Antriebe.

  • Küchen und Kantinen: Großküchen erfordern spezielle Lüftung: Ablufthauben mit Fettabscheidern, Zuluft meist als Quellluft im Bodenbereich.

Prüfen:

  • Sind Abluftvolumen (~20 m³/h pro m² Küchengrundfläche) vorgesehen?

  • Ist thermische Belastung durch raumlufttechnische Kühlung abgeführt (in Küchen darf Temperatur 25–26 °C nicht überschreiten bei schwerer Arbeit)? Falls nein, Lüftung verstärken.

  • Dunstabzüge: Haben diese Abluft direkt ins Freie mit separatem Ventilator? Filter und Reinigungsmöglichkeiten (Hauben waschbar, Kanäle mit Revisionsöffnungen an Ecken)? Falls Spülmaschinen: Extra Abluft Kondensathaube eingeplant?

  • Sanitärkerne: In großen WC-Anlagen auf Etagen: eventuell Abluftanlagen mit Drucksteuerung (leichter Unterdruck). Kontrolle: z. B. Lüfter läuft dauernd, Nachströmung via Flurspalten oder Überströmer – sind solche vorgesehen? (Überströmöffnungen teils vergessen, muss aber sein, sonst Unterdruck und Türklemmen).

  • Medizinische Bereiche: Falls Betriebssanitätsstation oder Reinraumbereiche (falls in Laboren) – DIN 1946-4 Normen einhalten (Raumklasse, Überdruck in OPs, Filter H13 in Zuluft etc.). Wahrscheinlich im Industrieprojekt nicht relevant außer es gibt z. B. ein Reinraum für Produktion (dann ISO 14644 Klasse X, mit ULPA-Filtern). Der Prüfer müsste dann strengstens prüfen, ob geforderte Reinheitsklassen eingehalten sind (Stichwort Partikelanzahl – bedingt best. Filterstufen, Luftwechsel).

In all diesen Sonderzonen ist Multidisziplinarität gefragt: Lüftung greift in Sicherheit, Gesundheit, Produktionsqualität ein. Daher sollte der Prüfer ggf. Spezialisten zuziehen, wenn Unsicherheiten bestehen, ob die Planung dem Stand der Technik entspricht.

Gebäudeautomation und Regelungstechnik (Plausibilitätsprüfung)

Ein häufig unterschätzter Aspekt in der Ausführungsplanung ist die Regelungstechnik. Für das Facility Management ist jedoch entscheidend, dass die Anlage im Betrieb zuverlässig und effizient arbeitet – was nur mit durchdachter Automationslogik erreicht wird.

Daher enthält die Prüfanweisung einen Abschnitt zur Plausibilitätskontrolle der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR):

  • Regelstrategie vollständig dargestellt: Im Ausführungsplan (Texte oder Schemen) sollte für jede Anlage beschrieben sein, wie sie geregelt wird. Der Prüfer vergewissert sich, dass alle üblichen Betriebsfälle berücksichtigt sind: Normalbetrieb, Teillast/Nacht, Sommer/Winter-Umschaltung, Brandfall, Störfälle (Frost, Rauch, Druckabfall). Fehlt etwas, ist nachzufragen. Z. B. muss beim RLT-Gerät klar sein: Was ist die Führungsgröße? (Raumtemperatur vs. Zulufttemp), wie erfolgt Volumenstromregelung? (Druckkonstant vs. Volumenvariabel).

  • Volumenstromregelung (VAV/Konstant): Bei geplanten VAV-Systemen (Variable Air Volume) ist besonders auf die Druckhaltung zu achten. Meist wird ein Konstantdruckregler in Hauptkanal mit Frequenzumrichter am Ventilator eingesetzt. Der Prüfer sucht nach dem Druck-Sensor-Symbol im Schema (meist in Haupt-Zuluftleitung). Sind die Sollwerte sinnvoll (z. B. 150 Pa)? Und sind ausreichend Volumenstromregler an den Abzweigen vorgesehen, um je Raum den Bedarf zu decken? Oft vergisst man einzelne kleine Räume – der Prüfer sollte die Regler-Stückliste gegen Räume abgleichen. Bei Konstantvolumen-Systemen: wird evtl. nachts abgeschaltet? Dann Zeitschaltuhr oder BMS-Programm vorhanden?

  • Sensorik für Luftqualität: Wie oben erwähnt: CO₂-Sensoren sollten vorhanden sein für bedarfsgeführte Lüftung. Der Prüfer schaut, ob diese in Raumlisten oder MSR-Schema eingezeichnet sind (Symbole für CO₂-Fühler). Falls VOC-Sensoren genutzt (z. B. in Toiletten, Küchenhauben), auch das prüfen. Wichtig: Platzierung – CO₂-Fühler sollen im Aufenthaltsbereich montiert werden (nicht direkt in Frischluftstrom).

  • Temperaturregelung: Jedes Klimagerät hat Solltemperaturen. Der Prüfer achtet auf konsistente Werte: Zuluft soll z. B. im Winter 18 °C haben, im Sommer 16 °C (zur Kühlung). Stehen solche Werte im Konzept? Wenn ja, auf Plausibilität prüfen (nicht dass 12 °C Zuluft und dann Beschwerde Kaltluftsee). Raumtemperaturfühler: In wichtigen Räumen sollten Raumfühler geplant sein – oder es wird mit Rückluftfühlern gearbeitet (weniger präzise). Besser: FM wünscht oft in großen Zonen mehrere Fühler (Mittelwert). Falls nur einer geplant, Raum aber 30 m lang: anregen, einen zweiten vorzusehen.

  • Feuchteregelung: Falls Befeuchtung: Hygrostat im Zuluftkanal und in Raum? Abgleiche, damit nicht überfeuchtet wird. Entfeuchtung: bei Klimaanlagen, z. B. Kühlung entfeuchtet, dann meist kein separater Feuchtesensor nötig, außer in sensiblen Räumen (Kühlhäuser).

  • Druckhaltung in Reinräumen/Labors: Wenn Druckkaskaden gefordert sind (Labors unterdruck, Reinraum überdruck), müssen entsprechende Drucksensoren und Volumenregler in Abluft/Zuluft vorhanden sein. Der Prüfer schaut, ob für solche Räume im MSR Schema Druckcontroller eingezeichnet sind und wie Sollwertverschiebung bei Tür auf/zu erfolgt (z. B. Stand der Technik: Differenzdruck-Fühler im Flur, Kaskadenregelung).

  • Störungserkennung: Eine gute Planung sieht vor, diverse Störungen zu detektieren: z. B. Ventilator-Ausfall (Drehzahl- oder Stromsensor), Filterverschmutzung (DP-Sensor), Frostalarm (Fühler), Brandmeldung (via BMA Kontakt). Der Prüfer tickt ab, ob die wichtigsten da sind. Filterwächter hatten wir – sollte drin sein. Ventilator-Aus falls Frequenzumrichter: oft in FU integriert, sonst Differenzdruck vor/nach Ventilator. Frostschutzthermostat am Heizregister ist Muss (sonst Einfrieren). Der Prüfer sucht diesen im Schema – falls fehlt: erheblicher Mangel.

  • Not-Aus und Schnittstellen: Gibt es manuelle Not-Aus Schalter (z. B. Küchenlüftung Not-Halt im Brandfall, um Feuer nicht anfachen)? Oder Feuerwehrbedienfeld, um Rauchabzug einzuschalten? Der Plan muss diese Interfaces widerspiegeln. Der Prüfer denkt aus FM-Sicht: Könnten die Einsatzkräfte alles nötige tun? (Im Zweifel Feuerschalter „Lüftung Aus“ am Gebäude).

  • Gebäudeleittechnik (GLT): Heute werden i. d. R. alle größeren Anlagen an eine GLT angebunden. Prüfen: Sind Kommunikationseinrichtungen vorgesehen (DDC-Controller, BACnet/Modbus-Schnittstellen)? Welche Datenpunkte gehen in die GLT? Aus FM-Sicht wünschenswert: alle Betriebs-/Störmeldungen, wesentliche Messwerte (Temperaturen, Drücke), Zählerstände etc. Wenn die Planung dies nicht detailliert zeigt, zumindest sicherstellen, dass ausreichend Reserven für Datenpunkte da sind (nicht ein Mini-Controller mit Null Reserve).

  • Bedienkonzept: Der Prüfer kann auch auf Verständlichkeit achten: Bekommt jeder Raum ein Bedienpanel? Oder erfolgt alles zentral? Manche moderne Gebäude nutzen Raumbediengeräte (für Temp und Licht). Der FM muss das betreiben – daher relevant. Wenn z. B. 100 Fan-Coils je ein IR-Fernbedienung bekommen, ist das für FM mühsam; besser vernetzt mit zentral. Solche Hinweise fließen ggf. als Empfehlung ein.

Ziel dieser Prüfung ist es, Fehlfunktionen und ineffiziente Steuerungen bereits auf dem Papier zu entdecken. Häufig schleichen sich in der Planung Standard-Textbausteine ein, die aber nicht zum Projekt passen (z. B. „Raumtemperaturregelung über Umluftkanal“, obwohl keiner da ist). Der Prüfer sollte jeden Satz im Regeltext kritisch lesen und sich den realen Betrieb vorstellen: Was passiert, wenn…? Nur so können Unstimmigkeiten bereinigt werden, bevor die Anlage gebaut wird.

Dokumentation, Wartungskonzept und Zugänglichkeit

Abschließend widmet sich die Prüfanweisung den Aspekten, die für den zukünftigen Betrieb und Instandhaltung der Anlagen relevant sind. Eine technisch einwandfreie Anlage nützt wenig, wenn sie nicht gewartet werden kann oder die Dokumentation lückenhaft ist.

Folgende Punkte sind zu prüfen:Reinigungsmöglichkeiten: Gemäß VDI 6022 muss eine Anlage komplett zu reinigen sein. Der Prüfer prüft, ob Reinigungsöffnungen in langen Kanalstrecken alle ~10 m vorhanden sind und an strategischen Punkten (Kanalabzweige,

  • Betriebs- und Wartungsdokumentation (Planungsseitig): Bereits die Ausführungsplanung sollte alle relevanten Daten liefern, die später in die Betriebsdokumentation einfließen. Der Prüfer stellt sicher, dass eine vollständige Anlagendokumentation erstellt wird, bestehend aus: Anlagenschemata, Berechnungen (für Nachweise), Herstellerunterlagen der Hauptkomponenten (Datenblätter, Betriebsanleitungen), Wartungsplänen und Prüflisten. Zwar werden viele Details erst in Lph 8 (Inbetriebnahme) finalisiert, doch sollte z. B. im Plan schon vorgesehen sein, dass jeder Volumenstromregler und jedes Messgerät gekennzeichnet wird. Die Prüfanweisung verlangt z. B., dass Messstellen und Probenahmestellen gekennzeichnet und zugänglich sind – z. B. Hygienekontrollöffnungen in Kanälen gem. DIN EN 12097. Diese sollten nummeriert sein, damit man sie im Prüfprotokoll referenzieren kann.

  • Wartungskonzept und Intervalle: Der Planer soll angeben, welche Wartungen in welchen Abständen für die Anlage erforderlich sind (zumindest in groben Zügen, ausführlich kommt es in Betriebsdoku). Der Prüfer vergleicht, ob die Hygiene- und Wartungsintervalle nach VDI 6022 und Herstellerangaben plausibel berücksichtigt wurden: Beispielsweise empfiehlt VDI 6022 Filterwechsel: Vorfilter alle 12 Monate, Feinfilter alle 24 Monate – sind entsprechende Hinweise vorhanden (z. B. Wartungsplan-Tabelle)? Weiter: Inspektion von Befeuchtern jährlich, Lüftungshygiene-Inspektion alle 2–3 Jahre etc. Auch die Pflicht zur Lüftungsreinigung (nach Bedarf, spätestens alle paar Jahre je nach Verschmutzung) sollte erwähnt sein. Günstig ist, wenn die Planung schon wartungsfreundliche Komponenten auswählt (z. B. Ventilatoren mit wartungsfreien Lagern, Filter mit gängigen Abmessungen).

  • Zugänglichkeit der Anlagen und Komponenten: Bereits mehrfach erwähnt, aber hier zusammengefasst: Jedes aktive Bauteil (Ventilator, Klappe, Sensor, Ventil) muss für Prüfung/Wartung erreichbar sein. Der Prüfer geht mental die Anlage durch: Kann ein Monteur hier rankommen? – z. B. Brandschutzklappe in 4 m Höhe im Flur: Fehlt da eine Revisionsöffnung? Oder ein Volumenstromregler über abgehängter Decke: Sind dort Deckenluken eingeplant? Falls nein, fordert der Prüfer entsprechende Anpassungen. Gleiches gilt für Dachzentralen: Gibt es einen sicheren Zugang zum Dach (Steigleiter, Geländer)? Sind schwere Teile (Motoren) mit Kranstellung erreichbar? Solche praktischen Aspekte sind oft nicht im Fokus des Planers, aber für FM wesentlich.

  • Reinigungsmöglichkeiten: Gemäß VDI 6022 muss eine Anlage komplett zu reinigen sein. Der Prüfer prüft, ob Reinigungsöffnungen in langen Kanalstrecken alle ~10 m vorhanden sind und an strategischen Punkten (Kanalabzweige, Bögen) – im Plan oft durch kleine Rechtecke markiert. Es wurde bereits auf DIN EN 12097 verwiesen, die Anforderungen an Revisionsöffnungen stellt. Fehlt so etwas, ist das ein Mangel. Außerdem: Sind die Innenflächen glatt und ohne Hindernisse? (Ein innen liegender Volumenstromregler z. B. kann Schmutz fangen – aber dafür reinigt man ja über Öffnungen).

  • Hygiene-Erstinspektion und Abnahme: Die Prüfanweisung empfiehlt dringend, dass nach Fertigstellung eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6022 gemacht wird. Der Prüfer sollte kontrollieren, ob im Plan oder Leistungsbeschrieb die Durchführung einer solchen Inspektion durch einen Sachkundigen vorgesehen ist. Falls nein, als Auflage in die Freigabe aufnehmen. Ebenso sollte die Abnahmemessung aller Volumenströme (Einregulierung) vertraglich festgehalten sein – z. B. Messprotokolle nach DIN EN 12599.

  • Schulungen und Unterlagen: Für FM ist es wichtig, dass das Betreiberpersonal geschult wird. Der Ausführungsplaner sollte in Ausschreibungstexten Schulungen vorsehen („Einweisung des Betriebspersonals in die RLT-Anlagen, Dauer X Std.“). Der Prüfer kann empfehlen, dies einzufordern, falls nicht enthalten.

  • Garantie und Gewährleistungspunkte: Zwar eher juristisch, aber: Speziell hygienische Komponenten (Filter, Befeuchter) sollten zur Abnahme in Neuzustand übergeben werden. Filter sollten etwa frisch gewechselt sein nach Baustellenstaubphase. Der Prüfer kann im Abnahmekonzept checken, ob solche Dinge bedacht wurden (z. B. „Endmontage Filter erst nach Bauendreinigung“).

Am Ende dieser detaillierten Prüfung sollte ein klares Bild stehen: Die RLT-Ausführungsplanung ist freigabefähig, wenn alle aufgeführten Punkte erfüllt oder nach Korrektur erfüllt sind. Etwaige Feststellungen werden in einer Prüfmitteilung festgehalten, so dass der Planer nachbessern kann. Die folgende Checkliste fasst alle wesentlichen Prüfpunkte übersichtlich zusammen.

Checkliste

Prüfpunkt

Anforderung / Kriterium

Erfüllt?

Planungsunterlagen Vollständigkeit

Alle relevanten Unterlagen vorhanden (Pläne, Schemata, Berechnungen, Geräte- und Komponentenlisten, Technische Beschreibung, Brandschutzkonzept berücksichtigt)

□ Ja /
□ Nein

Pläne enthalten alle RLT-Anlagen mit Leitungsführungen, Komponenten und Beschriftungen; keine Widersprüche zwischen Zeichnungen und Berechnungen

□ Ja /
□ Nein

 

Berechnungen (Luftmengen, Drücke, Lasten) liegen vor und sind schlüssig; Ergebnisse konsistent mit Anlagenauslegung (Ventilatorleistung, Kanalmaße etc.)

□ Ja /
□ Nein

Auslegung Luftmengen & Luftqualität

Außenluft-Volumenströme gemäß Anforderungen: Richtwert Büro ≥ 25–30 m³/h pro Person (Kategorie II EN 16798); höhere Anforderungen in Sonderbereichen berücksichtigt

□ Ja /
□ Nein

 

Luftwechselraten in Laboren/sonst. Bereichen ausreichend (z. B. ≥ 6 fach/h Labore, Sanitär > 5 fach/h), Geruchs- und Schadstoffabfuhr gemäß Stand der Technik

□ Ja /
□ Nein

 

CO₂-Konzentration als Planungsgrundlage eingehalten: < 1000 ppm im Normalbetrieb (ASR A3.6); bei variabler Belegung CO₂-Sensoren oder Reserven vorgesehen

□ Ja /
□ Nein

 

Keine Umluft in Bereichen mit Gefahrstoffen oder hygien. Anforderungen (Labore, Kantinenküchen etc. mit 100 % Abluft)

□ Ja /
□ Nein

Thermische Behaglichkeit

Raum-Solltemperaturen erreichbar: Heizleistung für mind. 20 °C Winter, Kühlleistung für max. 26 °C Sommer (bzw. gemäß Nutzeranforderung)

□ Ja /
□ Nein

 

Gleichmäßige Temperaturverteilung: Luftauslässe korrekt platziert (keine „Hotspots“ oder unbeheizte Ecken); ggf. Destratifikationslüfter in hohen Hallen vorgesehen

□ Ja /
□ Nein

 

Zugluftfreiheit gewährleistet: Austrittsgeschwindigkeit/ -temperatur so bemessen, dass im Aufenthaltsbereich < 0,2 m/s; Kriterien nach DIN EN 16798/ISO 7730 erfüllt

□ Ja /
□ Nein

 

Feuchtehaltung im behaglichen Bereich: Keine unnötige Befeuchtung (> 50–60 % r.F.); falls Befeuchter nötig, hygienegerechtes System gewählt (Dampf, keimarm) und Regelung (max. Feuchte) vorhanden

□ Ja /
□ Nein

Schallschutz

Innenraum-Schallpegel eingehalten: Auslegung der Lüftung mit Schalldämpfern etc. für < 40 dB(A) in Büros (nach DIN EN 16798-1); laute Komponenten gedämmt

□ Ja /
□ Nein

 

Schalldämpfer hygienisch unbedenklich (kaschierte Oberfläche, kein blankes Mineralwollefließ); VDI 6022-konforme Bauteile gewählt

□ Ja /
□ Nein

 

Körperschallentkopplung vorgesehen: Ventilatoren auf Schwingungsdämpfern, Kanäle mit Gummi-Elementen; keine starren Schallbrücken zu Wänden/Decken

□ Ja /
□ Nein

 

Außenschall-Immission bedacht: Geräuschabstrahlung von Dachventilatoren/Kühltürmen mit TA Lärm kompatibel (ggf. Schallschutzhauben, Abstand zu Fenstern)

□ Ja /
□ Nein

Energieeffizienz

Wärmerückgewinnung vorhanden und effizient: WRG-Temperaturwirkungsgrad >= 70 % (oder besser, gemäß GEG/Ecodesign) bzw. technisch max. realisierbar; Bypass für Sommerlüftung vorgesehen

□ Ja /
□ Nein

 

Ventilatoren effizient: Direktantrieb (keine Riemen), hocheffiziente Motoren (IE3/IE4), Specific Fan Power im Normbereich (ca. 1,5–2 kW/(m³/s) je nach Anlagegröße)

□ Ja /
□ Nein

 

Drehzahlsteuerung / Teillastregelung für Ventilatoren vorhanden (FU oder EC-Ventilatoren), Nachtabsenkung bzw. bedarfsgerechte Steuerung implementiert

□ Ja /
□ Nein

 

Energiemanagement-Schnittstelle: Mess- und Zähleinrichtungen geplant (Strom, Wärmemenge, Wasser) für Monitoring; Gebäudeautomation-Aufschaltung aller relevanten Datenpunkte

□ Ja /
□ Nein

Zentrale RLT-Geräte

Gerätekonfiguration vollständig: Alle Funktionssektionen (Filter 1+2, WRG, Heizen, Kühlen, Befeuchten, Ventilator, Schalldämpfer) im RLT-Gerät vorgesehen wie benötigt

□ Ja /
□ Nein

 

Zwei Filterstufen gem. VDI 6022 empfohlen: vorhanden? (Ausnahme: reine Abluftanlagen können einfach gefiltert sein); Filterklassen passend zur Anforderung (z. B. ePM1 65 %)

□ Ja /
□ Nein

 

Filterüberwachung mit Differenzdrucksensoren geplant; Wartungshinweis Filterwechsel 1. Stufe 12 M., 2. Stufe 24 M. (VDI 6022) gegeben

□ Ja /
□ Nein

 

Ventilator genügend dimensioniert (Sollvolumen + Reserve); motorische Regelung (FU) vorhanden; Redundanz falls erforderlich (z. B. N+1 bei kritischer Anlage) eingeplant

□ Ja /
□ Nein

 

Frostschutz- und Sicherheitsfunktionen: Frostthermostat vor Heizregister, Volumenstrom-Minimum zur Kühlregistersicherung, Brandabschaltung integriert (über BMA)

□ Ja /
□ Nein

 

Kondensatablauf mit Syphon und Auslauf vorhanden; Wartungszugang zu Syphon (Reinigung) gewährleistet; Dimensionierung Syphonhöhe ok (entsprechend Unterdruck)

□ Ja /
□ Nein

 

Gerätezugänglichkeit: Ausreichend Platz vor/zwischen den Sektionen (für Filterwechsel, Ventilatortausch); Türen/Revisionsöffnungen zu allen Innenbereichen vorhanden

□ Ja /
□ Nein

 

Hygiene-Innenausbau: Glatte, korrosionsfeste Oberflächen; Kondensatwannen in Edelstahl oder beschichtet; Gefälle zu Abläufen vorhanden; keine toten Ecken

□ Ja /
□ Nein

Dezentrale Lüftungsgeräte

Leistung pro Raum ausreichend (deckt Frischluftbedarf der Personen); bei mehreren Geräten gleichmäßige Verteilung im Raum

□ Ja /
□ Nein

 

Schall- und Zugluft: Aufstellung der Geräte so, dass kein direkter Luftstrahl auf Personen; Schallschutzmaßnahmen (integrierter Dämpfer, Gebläse auf niedriger Stufe) berücksichtigt

□ Ja /
□ Nein

 

Wartung: Filterwechsel und Reinigung am Gerät möglich (Zugänglichkeit, z. B. Gerät nicht in >3 m Höhe ohne Leiter oder mit Serviceklappe nach vorne)

□ Ja /
□ Nein

 

Bei Kühlfunktion: Kondensatableitung vorhanden (Pumpe/Schwerkraft) und gefahrfrei angeschlossen (kein Überlaufen, Alarm bei Pumpenausfall)

□ Ja /
□ Nein

 

Steuerung: Raumweise Regelung vorhanden (Bediengerät oder zentral über GLT); Synchronisation mehrerer Geräte in einem Raum (keine Regelkonflikte)

□ Ja /
□ Nein

Teilklimaanlagen (Fan-Coils, Umluftkühler)

Frischluftversorgung separat sichergestellt (damit Fan-Coil nicht alleinige Luftquelle ist); ggf. Kombination mit Zentraluft ist konzipiert (z. B. Zentraluft Einspeisung + Fan-Coil Umluft)

□ Ja /
□ Nein

 

Kapazität: Kühl-/Heizleistung der Geräte entspricht Raumlast; Anzahl der Geräte ausreichend verteilt (keine übermäßige Punktkühlung)

□ Ja /
□ Nein

 

Kondensat: Auffangwannen unter Kühlregistern, Ablauf mit Gefälle/Pumpe; Zugang zur Reinig. (Wartung der Tropfschale)

□ Ja /
□ Nein

 

Schall: Fan-Coil-Geräte im Aufenthaltsraum mit Schalldämmhauben oder niedriger Drehzahl, sodass Raum-Sollpegel eingehalten (ca. 35–40 dB(A))

□ Ja /
□ Nein

 

Regelung: Jedes Gerät mit Thermostat/Regelventil; Zentralansteuerung möglich (ggf. Bus-System vermerkt); bei mehreren Geräten pro Raum gemeinsame Regelstrategie

□ Ja /
□ Nein

Abluftsysteme allgemein

Alle Räume mit Abluftbedarf erfasst (Sanitär, Teeküche, Kopierräume, Lager mit Lösemitteln etc.); entsprechende Abluftventilatoren/Anschlüsse geplant

□ Ja /
□ Nein

 

Abluftvolumenströme angemessen: WC je 50 m³/h, Duschen höher (feuchte Luft), Küchen je nach Haubenzahl (mind. 500 m³/h pro Haube klein); Labor siehe spezifisch

□ Ja /
□ Nein

 

Ggf. Abluftvolumen auf Differenz zu Zuluft ausgelegt für leichten Unterdruck (verhindert Geruchausbreitung)

□ Ja /
□ Nein

 

Abluftventilatoren korrekt dimensioniert (Summe aller angeschlossenen Räume + Reserve); Materialausführung passend (Küchen: fettfest, Labor: chemikalienbeständig, Ex-Bereich: ex-geschützt)

□ Ja /
□ Nein

 

Fortluft-Führung: Abluftausblas über Dach bzw. geeignete Ausblasstelle (kein Kurzschluss zu Ansaugluft); bei bedenklicher Abluft (Geruch/Gefahrstoffe) hoch über Dach geführt und verdünnt

□ Ja /
□ Nein

Laborabluft & Chemiesysteme

Digestorien/Laborabzüge alle angeschlossen und mit ausreichendem Volumenstrom (Herstellerangaben, meist ~600 m³/h je Abzug) versehen; Volumenstromregelung je Abzug (Konstant oder VAV)

□ Ja /
□ Nein

 

Keine Umluft in Laborräumen (100 % Frisch- und Abluft). Wärmerückgewinnung nur über dichtes System (keine rotierende Wärmetauscher in belasteter Abluft)

□ Ja /
□ Nein

 

Brandschutz in Laborabluft beachtet: Keine normalen Brandschutzklappen eingesetzt (Laborabluft eher über Brandschacht oder spez. Klappen); Abstimmung mit Behörde erfolgt

□ Ja /
□ Nein

 

Sicherheit: Laborräume im Unterdruck gegenüber Umgebung (Abluft > Zuluft); Differenzdruckregelung vorhanden und Sensoren installiert

□ Ja /
□ Nein

 

Sonderabsaugungen (Gasflaschenschränke, Sicherheitsschränke) kontinuierlich angeschlossen und nach Norm belüftet (z. B. 10facher LW im Schrank); 24-h-Betrieb dieser Abluft sichergestellt

□ Ja /
□ Nein

Küchenabluft

Großküche/Teeküche Abluft geplant: Hauben mit Fettfilter und Abscheider; ausreichend Volumen (üblich 90 m³/h pro kW Kochleistung oder > 1000 m³/h pro große Ablufthaube)

□ Ja /
□ Nein

 

Küchenabluft getrennt von anderer Abluft (nicht über gleiche Leitung wie WC etc.) geführt; Brand- und Geruchsrisiko berücksichtigt (eigener Schacht, BSK mit Fettzulassung falls nötig)

□ Ja /
□ Nein

 

Abluftventilator hitzebeständig (Fettbrand möglich) und leicht zugänglich (für regelmäßige Reinigung, z. B. Dachventilator klappbar)

□ Ja /
□ Nein

 

Zuluft für Küche vorhanden (Ersatzluft <= 85 % der Abluftmenge mechanisch oder über Fenster, um Küchen unterdruck zu halten)

□ Ja /
□ Nein

Parkplatz-/Gefahrstofflüftung

Tiefgarage belüftet nach Vorschrift (CO-Konzentration): Grundlüftung und Rauch-Entrauchung mit Ventilatoren, CO-Sensoren zur Steuerung vorhanden

□ Ja /
□ Nein

 

Batterieraum/akkubetriebene Staplerstation: Lüftung (Ex-Zone) vorgesehen, Lüfter EX-geschützt, Wasserstoffsensor und Alarm im Konzept

□ Ja /
□ Nein

 

Sonstige Explosionsbereiche (Lacklager, Gaslager): Lüftungskonzept verhindert Überschreitung von 25 % UEG; ggf. permanente Absaugung + Alarm bei Ausfall

□ Ja /
□ Nein

Entrauchungsanlagen

Natürliche Rauchabzüge (Fenster, Lichtkuppeln) gemäß Brandschutzkonzept platziert und dimensioniert (geforderte geometrische Öffnungsfläche vorhanden)

□ Ja /
□ Nein

 

Maschinelle Entrauchungsanlagen falls erforderlich: Auslegung nach Rauchmenge des Bemessungsbrands (Angaben aus Brandschutzkonzept z. B. Ventilator m³/h und Temp) umgesetzt

□ Ja /
□ Nein

 

Entrauchungsventilatoren mit Zulassung (F300/F400) und eigener Stromversorgung (E30-Verkabelung oder Notstrom) eingeplant; Stromlaufpläne entsprechend angepasst

□ Ja /
□ Nein

 

Rauchabzugs- und Zuluftöffnungen in nötiger Anzahl und Position vorhanden (tief liegende Zuluftnachströmöffnungen, hoch liegende Abzugsstellen); automatische Ansteuerung durch Brandmelder/Taster

□ Ja /
□ Nein

 

Steuerlogik Brandszenario geprüft: Lüftungsanlagen schalten ab (sofern nicht als MRA genutzt), RWA öffnen oder Ventilatoren starten bei Alarm; keine Konflikte zwischen Lüftung und Rauchabzug

□ Ja /
□ Nein

 

Feuerwehr-Bedienfeld vorgesehen, falls gefordert (manuelle Auslösung Rauchabzug, Rückmeldung Stellung)

□ Ja /
□ Nein

 

Dokumente der Entrauchungsanlage vollständig: Brandschutzpläne mit RWA, Schaltpläne, Zulassungsnachweise der Komponenten (werden bereitgestellt zur Abnahme)

□ Ja /
□ Nein

Brandschutzklappen & Leitungen

Sämtliche Leitungsdurchführungen durch Brand-/Rauchabschnitte mit geeigneten Mitteln verschlossen: i. d. R. Brandschutzklappe EI90 S oder Abschottung (nach MLAR) pro Durchbruch

□ Ja /
□ Nein

 

Brandschutzklappen-Typen festgelegt und normgerecht (CE nach EN 15650); in Spezialanwendungen (Labor/Küche) spezielle Ausführung oder Alternativen (Brandschächte) gewählt

□ Ja /
□ Nein

 

Zugang zu jeder Brandschutzklappe gewährleistet (Revisionsklappe in Decke/Wand geplant, ggf. Wartungssteg); Endschalter jeder motorischen BSK an GLT zur Aufschaltung vorgesehen

□ Ja /
□ Nein

 

Leitungsführung in Flucht- und Rettungswegen geprüft: ggf. gedämmte „Lüftungs-Linienkanäle“ (I 90) erforderlich, falls Lüftungsleitungen durch Flure führen und BSK nicht ausreichend schützen

□ Ja /
□ Nein

 

Branddämmung und -abschottung: Leitungen, die durch brandabschnittsbildende Wände gehen, mit zugelassenen Abschottungen (Mörtel, Brandschutzstein etc.) geplant – Unterlagen vorhanden

□ Ja /
□ Nein

Regelungstechnik & MSR

vollständiges Regelschema je Anlage vorhanden mit allen Sensoren, Aktoren, Signalen; keine offensichtlichen Lücken (z. B. Frostschutzsensor vergessen, Volumenstromregler nicht angesteuert etc.)

□ Ja /
□ Nein

 

Volumenstromregelung plausibel: bei VAV Anlage Differenzdrucksensor und FU am Ventilator vorhanden; mind. und max. Volumenströme pro Regler definiert (Abgleichwerte liegen vor)

□ Ja /
□ Nein

 

Führungsgrößen festgelegt: z. B. Raumtemperaturregelung (Raum- oder Abluftfühler) und Zulufttemperaturbegrenzung; Kaskaden richtig verschaltet (z. B. VL-Führung bei Fußbodenheizung etc.)

□ Ja /
□ Nein

 

Luftqualitätssteuerung: CO₂- oder VOC-Fühler in belegten Räumen vorgesehen und in Regelung eingebunden (Frischluftanpassung, Signal an VAV-Boxen oder zentrale Luftklappe)

□ Ja /
□ Nein

 

Zeitprogramme: Betriebs- und Ruhezeiten festgelegt (z. B. Nachtabschaltung, Wochenprogramm für Bürozeiten); manuelle Eingriffsmöglichkeiten (Timer, Override) in GLT implementiert

□ Ja /
□ Nein

 

Not-Aus / Brandschaltug: Konzepte integriert – im Brandfall Lüftung aus oder in Rauchabzugsmodus (je Konzept); Not-Aus-Schalter in Küchen/techn. Anlagen vorhanden

□ Ja /
□ Nein

 

Schnittstellen zu anderen Gewerken geklärt: z. B. Entrauchungssteuerung via BMA, Gaswarnanlage schaltet Lüftung, Druckerhöhungspumpen bei Sprinkler gleichzeitig Lüfter aus (Beispiel)

□ Ja /
□ Nein

 

Gebäudeautomation: Alle Anlagen an GLT angebunden (Protokoll BACnet/Modbus o. ä.); Alarme und Betriebsmeldungen definiert (Filteralarm, Ventilator Störung, Brandschalter ausgelöst etc.)

□ Ja /
□ Nein

 

Fernüberwachung/‐bedienung: FM kann wichtige Parameter via GLT einsehen (Temperaturen, Drücke, Störmeldungen) und gewisse Einstellungen vornehmen (Sollwerte, Betriebsart)

□ Ja /
□ Nein

Wartung und Zugang

Zugänglichkeit aller Anlagen gewährleistet: Technikräume betretbar, Dachaufbauten mit Leiter/Geländer, Schächte mit Türen oder Revisionsöffnungen; enge Zwischendecken vermeiden bzw. mit Klappen

□ Ja /
□ Nein

 

Inspektionsöffnungen in Lüftungskanälen gemäß DIN EN 12097 ausreichend eingeplant (jede Richtungsänderung > 45° und alle <= 10 m gerade Strecke, sowie vor/ hinter Einbauten)

□ Ja /
□ Nein

 

Reinigungskonzept: Komponenten wie Fettabscheider, Tropfwannen, Wärmetauscher sind reinigungsfreundlich angeordnet (ausziehbar, rückspülbar etc.); keine unzugänglichen Schmutzecken

□ Ja /
□ Nein

 

Wartungsintervalle nach Herstellervorgaben und Normen festgehalten: z. B. jährliche Inspektion, Hygieneinspektion alle 3 Jahre (2 Jahre mit Befeuchter) – Hinweis in Unterlagen

□ Ja /
□ Nein

 

Hygiene-Erstinspektion durch Sachkundigen nach Fertigstellung vorgesehen; Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme (Nachweis liegt der Abnahme vor)

□ Ja /
□ Nein

 

Übergabedokumentation: Planer/AN liefern vollständige Dokumentation (Schemen, Berechnungen, Datenblätter, Wartungspläne) und schulen das Bedienpersonal im Umgang mit der Anlage

□ Ja /
□ Nein

Hinweis:

Jeder mit „Nein“ markierte Punkt erfordert Klärung oder Nachbesserung, bevor die Freigabe der Ausführungsplanung erfolgen kann. Die obenstehenden Anforderungen basieren auf den aktuellen Normen und dem Stand der Technik. Insbesondere die genannten Normen (DIN, VDI etc.) und Vorschriften sind zu beachten, um eine rechtssichere, funktionale und effiziente Raumlufttechnik im betrachteten Industrie-Neubau zu gewährleisten.