Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) müssen für gesunde Raumluft sorgen und dürfen keine Risiken für die Nutzer darstellen. Die anerkannte technische Regel VDI 6022 definiert die hygienischen Anforderungen an Planung, Installation, Betrieb und Wartung und schreibt vor, dass Anlagen für eine ausreichende Luftzufuhr, Zugänglichkeit für Inspektion und Reinigung, eine wirksame Filterung und korrekt dimensionierte Luftkanäle sorgen müssen. Während des Betriebs muss die Hygiene durch regelmäßige Inspektionen kontinuierlich sichergestellt werden – alle zwei Jahre bei Anlagen mit Befeuchtung oder unterirdischen Kanälen und alle drei Jahre bei Anlagen ohne Befeuchtung. In der Praxis des Facility Managements müssen diese Anforderungen sowohl für den täglichen Betrieb als auch für Audits dokumentiert werden, wobei einem Reinigungskonzept als Planungsdokument und Inspektions- und Reinigungsberichten als Nachweis für die durchgeführten Arbeiten besondere Bedeutung zukommt. Diese Zusammenfassung stützt sich auf VDI/ÖFR/SWKI 6022-8 (Reinigung von HLK-Anlagen), VDI 6022-1, DIN EN 15780 und Arbeitsschutzvorschriften, wobei zu beachten ist, dass die VDI 6022 keine spezifischen Reinigungsmethoden vorschreibt; vielmehr bedeutet „Reinigung nach VDI 6022”, dass die Anlage eine Hygieneinspektion gemäß der Richtlinie besteht.
Grundlage für Ausschreibung, Terminierung, Freigabe und Qualitätssicherung.
Das Reinigungskonzept übersetzt die Hygieneanforderungen der VDI 6022 in ein projektspezifisches Vorgehen
Bereits bei der Planung von RLT‑Anlagen müssen Luftfassung, Zugänge für Inspektion und Reinigung, Filterung und die Dimensionierung der Luftführungssysteme berücksichtigt und nur saubere Bauteile installiert werden. Im Konzept wird die Anlagenstruktur abgebildet (von Zentralgeräten bis zu An-/Abluftkammern), eine Hygienerisikobewertung (Nutzung, Verschmutzungsgrad, Feuchte, Erreichbarkeit, Brandlast) vorgenommen und für jeden Abschnitt geeignete Reinigungsverfahren und Abnahmekriterien (Besenreinheit und mikrobiologische Grenzwerte) festgelegt. Eine Schnittstellenmatrix regelt Zuständigkeiten zwischen Betreiber, Reinigungsfirma und Gebäudetechnik, während Schutzmaßnahmen (Abschaltungen, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung) und eine Terminplanung nach ereignis‑, zustands‑ und zeitbasierten Auslösern integriert werden. Da VDI 6022 keine spezifischen Reinigungsmethoden vorgibt, dient das Konzept als Vergabe‑ und Prüfgrundlage und definiert, wie die Hygienekontrollen einschließlich der alle zwei oder drei Jahre vorgesehenen Hygieneinspektionen umzusetzen sind.
Prüf‑/Inspektions‑ und Reinigungsbericht • Lüftungsreinigung • (Durchführungsdokument)
Fachfirma für Lüftungsreinigung; Freigabe durch Betreiber/FM und HSE.
Praxisnutzen
Rechtssicherer Nachweis für Hygiene; Grundlage für Abrechnung, Mängelmanagement und Terminplanung.
Der Inspektions‑ und Reinigungsbericht ist der rechtsverbindliche Qualitätsnachweis für die ausgeführten Arbeiten
Er enthält Vorher-/Nachher-Dokumentationen, Messergebnisse (z. B. Staubauflage, mikrobiologische Befunde) und eine eindeutige Abschnittskennzeichnung zur Vermeidung von Zuordnungsfehlern. Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 umfasst eine Funktionsprüfung des gesamten Systems einschließlich des Kanalnetzes, eine visuelle Bewertung mit einer detaillierten Prüfliste sowie mikrobiologische Proben an repräsentativen Punkten; die Besenreinheit wird durch optische Inspektion und Staubtests bestätigt. Erfasst werden auch verlängerte Sichtprüfungen (Schmutz, Korrosion, Ablagerungen), strukturelle Mängel (Filter, Undichtigkeiten, Zugänglichkeit) und Probenentnahmen mittels Kontaktplatten mit Vorgaben zu Anzahl und Medien je nach Anlagenart. Der Bericht dokumentiert Schutz- und Abschaltmaßnahmen, Entsorgungswege, Abweichungen und Nacharbeiten, Berücksichtigung der gesetzlichen Prüffristen (mindestens jährlich, längstens alle 15 Monate) und den Nachweis der Qualifikation der Prüfer; er wird im CMMS versioniert archiviert, um eine lückenlose Hygienehistorie zu gewährleisten.