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Luftmengenbestimmung

Facility Management: Raumlufttechnische Anlagen » Anforderungen » Dimensionierung » Luftmengenbestimmung

Risikobewertung im Betrieb von Raumlufttechnik zur Analyse technischer und energetischer Risiken

Luftmengenbestimmung für Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden

Die Bestimmung des benötigten Luftvolumens ist ein zentraler Schritt in der Planung und dem Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen). Sie dient dazu, die Innenraumluftqualität sicherzustellen, den Komfort der Nutzer zu gewährleisten und einen effizienten Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Der Volumenstrom muss ausreichend sein, um Luftschadstoffe, überschüssige Feuchtigkeit und Gerüche zu verdünnen und Frischluft für die Nutzer bereitzustellen, während geltende Normen und Richtlinien eingehalten werden (z. B. DIN EN 16798 für Nichtwohngebäude, DIN 1946 für Lüftungs- und Klimaanlagen und einschlägige VDI-Richtlinien). In der Praxis kommen verschiedene ingenieurtechnische Methoden zur Anwendung, um den notwendigen Luftdurchsatz zu bestimmen. Zu den gängigen Verfahren zählen belegungsbasierte Außenluftberechnungen, Luftwechselanforderungen für unterschiedliche Raumkategorien, bedarfsgeführte Lüftungssysteme und CO₂-basierte Auslegungen. Durch diese Ansätze kann die Lüftungstechnik sowohl an hygienische Anforderungen als auch an die tatsächliche Gebäudenutzung angepasst werden.

Luftmengenbestimmung in RLT-Anlagen präzise umgesetzt

Outdoor-Air-Berechnung auf Basis der Personenbelegung

Die personenbezogene Außenluftbemessung setzt dort an, wo Menschen die dominierende „Verschmutzungsquelle“ sind (CO₂, Gerüche, Feuchte, Bioeffluente). Ein wesentlicher Zweck der Außenluft ist die Verdünnung dieser Emissionen auf ein akzeptables Niveau.

Die grundlegende Beziehung (wie in vielen Vorbemessungen genutzt) lautet:

VOA=n × qp

Dabei gilt:

Parameter

Beschreibung

Einheit

VOA

Außenluft-Volumenstrom

m³/h

n

Anzahl anwesender Personen

Personen

qp

Außenluftbedarf je Person

m³/h·Person

Dieser Ansatz ist besonders transparent für das FM, weil er direkt mit der realen Nutzung (Belegungszahlen) gekoppelt ist und sich gut mit Belegungs-/Buchungssystemen und CO₂-Messwerten plausibilisieren lässt.

Als untere Grenze wird zudem ausgewiesen, dass 4 L/s·Person (≈ 14,4 m³/h·Person) nicht unterschritten werden sollen.

Umrechnung: 1 L/s = 3,6 m³/h.

Typische Belegungsdichten und Außenluftansätze nach Nutzung

Die erforderliche Außenluft je Person hängt nicht nur von Aktivität und Aufenthaltsdauer ab, sondern in der Praxis stark von Belegungsdichte, Geruchslasten und zusätzlichen Quellen (z. B. Gastronomieumfeld, Publikumsverkehr). DIN-basierte Tabellenwerke und praxisorientierte Zusammenstellungen zeigen hierfür typische Mindestansätze nach Raumart.

Raumtyp

Typische Belegungsdichte (Planungsannahme)

Typischer Außenluftansatz je Person (Orientierung)

Büros (Einzelbüro)

ca. 1 Person je 8–12 m²

ca. 40 m³/h·Person

Büros (Großraumbüro)

höhere Dichte/mehr Emissionssummen

ca. 60 m³/h·Person

Besprechung / Konferenz / Versammlung

ca. 1 Person je 2–3 m²

ca. 30 m³/h·Person (ggf. höher bei Kühllast/Zuluftanforderungen)

Unterricht / Klassenraum

ca. 1 Person je ~2 m² (schulbauliche Mindestflächen)

häufig ca. 30 m³/h·Person (Kategorie II in Beispielen)

Gaststätte (Speisebereich)

hohe Belegungsdichte, Gerüche nutzungsabhängig

ca. 30 m³/h·Person (ohne zusätzliche Geruchsbelästigung)

Hörsaal / Auditorium

sehr hohe Belegung, kurze Spitzen

häufig in Richtung 30 m³/h·Person (zusätzlich flächen-/kühllastgetrieben)

Facility-Management-Hinweis (betriebspraktisch)

Bei variabler Belegung (Meetingräume, Schulräume mit wechselnden Klassen, Mehrzweckbereiche) ist es im Betrieb entscheidend, ob die Anlage als konstantes System (CAV) oder bedarfsgeführt arbeitet. Ohne Bedarfsführung entstehen entweder IAQ-Risiken in Spitzen oder unnötige Energiekosten in Leerphasen.

Definition und Rechenweg

Die Luftwechselrate (Air Changes per Hour, ACH) beschreibt, wie oft das Luftvolumen eines Raums innerhalb einer Stunde rechnerisch ersetzt wird. Sie ist besonders nützlich, wenn die Bemessung eher durch raum-/prozessbezogene Quellen als durch Personen dominiert ist oder wenn eine einfach nachvollziehbare Kenngröße für Vorbemessung und Betriebskontrolle benötigt wird.

Die Definition lautet:

n= VV

Parameter

Beschreibung

Einheit

n

Luftwechselrate

h⁻¹

V

Volumenstrom

m³/h

V

Raumvolumen

Daraus folgt für die erforderliche Luftmenge:

V=n ×V

Der ACH-Ansatz wird bevorzugt eingesetzt, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Gebäude-/Materialemissionen oder Restkontamination (z. B. nach Nutzungswechsel) sind relevant und sollen über eine definierte Verdünnung abgebaut werden.

  • Sicherheits- oder Prozessanforderungen bestimmen die Mindestlüftung (z. B. Laborbereiche, Chemikalienräume).

  • Die Auslegung muss betriebspraktisch über Volumen/Geometrie verständlich kommuniziert werden (FM, Betreiber, Nutzervertretung).

Typische Luftwechselraten nach Raumkategorie (Orientierungswerte)

Wichtig aus FM-Sicht: ACH-Werte sind stark raumgeometrieabhängig (Höhe/Volumen je Nutzfläche) und müssen immer gegen personenbezogene und CO₂-basierte Anforderungen gegengeprüft werden. Die untenstehenden Werte sind daher als typische Bemessungs- bzw. Orientierungsbereiche zu verstehen, die in dokumentierten Beispielen und Planungsgrundlagen wiederkehren.

Raumkategorie

Typische Luftwechselrate (Orientierung)

Begründungs-/Quellenbezug

Büro (typische Zellen-/Kleinbüros)

ca. 2 h⁻¹ (häufig in Kategorie-II-Beispielen)

Beispielrechnung mit ca. „2-fachem Luftwechsel“ bei Kategorie-II-Ansatz

Klassenraum / Unterricht

ca. 5 h⁻¹ (bei 2 m² und 6 m³ je Schüler als typische Randbedingung)

Aus Kategorie-II-Beispielen ergibt sich ~30 m³/h je Schüler; bei 6 m³/Schüler ≈ 5 h⁻¹

Besprechungsräume (hohe Dichte)

typischerweise im Bereich „mehrere Luftwechsel pro Stunde“

Labor (allgemeine Laborraumlüftung als Planungsbasis)

ca. 8 h⁻¹ (bei 25 m³/h·m² und 3 m Raumhöhe)

25 m³/h je m² als Planungsbasis kann auf ~8 h⁻¹ führen

Sanitär-/Ablufträume (v. a. innenliegende Bäder/WCs, wohnungsnah)

entspricht oft mehreren Luftwechseln pro Stunde (volumenabhängig), z. B. 40–60 m³/h je Raum

Mindestvolumenströme und Anforderungen werden in DIN-18017-Kontexten tabellarisch geführt

Facility-Management-Hinweis (Risiko bei Fehlinterpretation)

Ein „hoher ACH“ ist kein Selbstzweck. In RLT-Anlagen muss zusätzlich geprüft werden, ob die Luftführung/Induktion die beabsichtigte Lüftungswirksamkeit erreicht (z. B. Mischlüftung mit $\varepsilon_v=1$ als Standardannahme, wenn keine projektspezifischen Nachweise vorliegen).

Bedarfsgeregelte Lüftung

Die Bedarfsgeregelte Lüftung (Demand-Controlled Ventilation, DCV) ist eine Betriebsstrategie, bei der der Außenluft- bzw. Zuluftvolumenstrom in Echtzeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Kernprinzip: nur so viel Lüftung wie nötig, aber niemals weniger als die hygienisch/regelwerksseitig geforderte Mindestlüftung.

DCV ist im FM besonders relevant, weil sie die Brücke zwischen Nutzungsrealität (wechselnde Belegung) und Energieeffizienz schlägt: Lüftungsenergie und Konditionierungsenergie können deutlich reduziert werden, wenn Leerstände oder Teilauslastungen dominieren. Studien und Übersichten zeigen Einsparpotenziale, die je nach Gebäudetyp, Klima und Regelkonzept erheblich variieren.

Typische Systemkomponenten und deren Funktion

In der Praxis besteht DCV aus Sensorik, Stellgliedern und einer übergeordneten Regelung (Gebäudeautomation/BMS), die Sollwerte und Mindestgrenzen verwaltet.

Komponente

Funktion im DCV-Betrieb

CO₂-Sensor(en)

Indikator für belegungsbedingte Luftbelastung; liefert Regelsignal zur Volumenstromanpassung

Präsenz-/Belegungssensorik (optional/ergänzend)

Schaltet zwischen Mindestlüftung, Standby und Bedarfslüftung; reduziert Reaktionszeit bei Belegungswechsel

VAV-Regler / Volumenstromregler / Klappen

Modulieren den Luftvolumenstrom im Kanalnetz zonenweise

Gebäudeleittechnik / Regelstrategie

Implementiert Mindestvolumenströme, Sollwerte, Zeitprogramme, Alarmierung und Trendaufzeichnung

Temperatur-/Feuchtesensorik (je nach Konzept)

Unterstützt Komfort, verhindert Feuchteprobleme, stabilisiert Regelung bei thermischen Lasten

Ein robustes DCV-Konzept folgt im Betrieb meist dieser Logik:

  • Mindestlüftung aktiv (Grundlast): schützt vor Stagnation, Geruchsaufbau, materialbedingten Emissionen und hygienischen Risiken.

  • Bedarfsbereich: Volumenstrom steigt proportional oder stufig mit CO₂ (und/oder Präsenz), bis ein oberer Grenzwert (z. B. Kategorie-II-Zielbereich) erreicht ist. Praxisbeispiele zeigen z. B. Regelband 600–1200 ppm als Kategorie-II-orientierte Auslegungskonfiguration in Applikationsunterlagen.

  • Maximalbetrieb: bei hoher Belegung/Last wird auf Auslegungsvolumenstrom gefahren; gleichzeitig müssen Schallschutz, Zugfreiheit und thermischer Komfort eingehalten werden.

Facility-Management-Hinweis (Betriebsrisiken)

DCV scheitert im Alltag selten am Prinzip, häufig aber an (a) falsch platzierten oder driftenden Sensoren, (b) fehlenden Mindestgrenzen, (c) unvollständiger Inbetriebnahme/Einregulierung und (d) nicht sauber dokumentierten Sollwerten. Für CO₂-gestützte Regelung sind zudem Anforderungen an Genauigkeit und Langzeitstabilität zu beachten.

CO₂-basierte Lüftungsauslegung

CO₂ dient in der Gebäudepraxis als Surrogatparameter: Steigt CO₂, ist die Verdünnung belegungsbedingter Emissionen typischerweise unzureichend. Für das Facility Management ist CO₂ deshalb ein wertvoller Parameter zur Betriebsüberwachung, zur Regelung (DCV) und zur Plausibilisierung von Luftmengen.

CO₂-Konzentration als Qualitätsindikator (Praxisbänder)

Die folgenden Schwellenwerte werden in vielen Praxisdarstellungen als „Ampellogik“ bzw. Qualitätseinteilung genutzt; sie sind u. a. kompatibel mit älteren europäischen IAQ-Klassifikationen, die absolute CO₂‑Bereiche (z. B. 800–1000, 1000–1400 ppm) verwenden.

CO₂-Konzentration

Einordnung der Innenraumluftqualität

≤ 800 ppm

Hohe Innenraumluftqualität

800 – 1000 ppm

Gute Innenraumluftqualität (häufiger Ziel-/Orientierungsbereich)

1000 – 1400 ppm

Akzeptabel, aber verbessertungswürdig (je nach Nutzung/Dauer)

> 1400 ppm

Niedrige Innenraumluftqualität / Handlungsbedarf

Parallel dazu existiert im Arbeitsschutz eine klare Einordnung über die Arbeitsstättenregel, die CO₂‑Bereiche < 1000 ppm (unauffällig), 1000–2000 ppm (auffällig) und > 2000 ppm (inakzeptabel) mit Maßnahmen verknüpft.

Für die Auslegung kann eine stationäre Massenbilanz verwendet werden. In der vereinfachten Form:

V= GCO2Ci- CO

Parameter

Beschreibung

V

erforderlicher Außenluftvolumenstrom

GCO2

CO₂-Emissionsrate (Summe aller anwesenden Personen)

Ci

maximal zulässige Innenraum-CO₂-Konzentration

CO

Außenluft-CO₂-Konzentration

Diese Logik (inkl. Umrechnungen und Randbedingungen) ist in praxisnahen Arbeitsschutz- und Planungshilfen dokumentiert und wird explizit auf Zielwerte wie die „Pettenkoferzahl“ (1000 ppm) bezogen.

Diese Logik (inkl. Umrechnungen und Randbedingungen) ist in praxisnahen Arbeitsschutz- und Planungshilfen dokumentiert und wird explizit auf Zielwerte wie die „Pettenkoferzahl“ (1000 ppm) bezogen.

CO₂-Emissionsrate: typische Größenordnung je Person

Für eine leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit werden in praxisnahen Tabellen CO₂‑Emissionsraten um ≈ 20 L/h je Person ausgewiesen; abhängig von Aktivität können die Werte deutlich höher liegen.

  • Ein verbreitetes Auslegungsbeispiel: Bei $C_o \approx 400$ ppm und CO₂‑Emissionen von 20 L/(h·Person) ergibt sich für das Einhalten eines Absolutwerts von 1000 ppm ein Außenluftvolumenstrom in der Größenordnung von rund 33 m³/(h·Person) (unter den genannten Modellannahmen).

  • Facility-Management-Hinweis (richtige Interpretation): CO₂ ist sehr gut geeignet, um belegungsbedingte Luftqualität zu bewerten. Es ersetzt jedoch keine Bewertung anderer Schadstoffe (z. B. VOC aus Baustoffen, Prozessgase, Feinstaub), weshalb die CO₂‑Methode immer mit nutzungsspezifischer Lastbetrachtung kombiniert werden muss.

Integrierter Ansatz zur Luftmengenbestimmung

In der professionellen RLT-Praxis wird der erforderliche Volumenstrom selten ausschließlich nach einer Methode festgelegt. Stattdessen werden mehrere Bemessungsansätze parallel betrachtet, und es wird derjenige Auslegungsfall gewählt, der die höchste (maßgebende) Luftmenge fordert – unter Berücksichtigung der tatsächlichen Luftführung, Nutzungsprofile und Betriebsstrategie. Diese Logik entspricht auch dokumentierten Vorgehensweisen, die Außenluft nach Raumart, Belegung, zusätzlichen Lasten und Betriebsbedingungen absichern wollen.

Bemessungsmethode

Hauptziel

Typischer Einsatzfokus

Personenbezogene Bemessung

Verdünnung belegungsbedingter Emissionen

Büros, Besprechungsräume, Unterricht, Publikumsräume 

Luftwechsel-/raumbezogene Bemessung

Abführung raum-/prozessbezogener Lasten

Labore, Sonderbereiche, Ablufträume

CO₂-basierte Bemessung

Nachweis/Steuerung einer definierten IAQ

Schulen/Arbeitsstätten, DCV, Monitoring

Bedarfsgeregelter Betrieb (DCV)

IAQ-konform bei reduzierten Energiekosten

Räume mit stark schwankender Belegung

Operative FM-Praxis: vom Auslegungswert zum nachweisbaren Betrieb

Erstens muss die Anlage prüfbar übergeben und funktional eingeregelt werden (Volumenstrommessungen, Funktionsprüfungen, Dokumentation). Für Nichtwohngebäude existieren dafür standardisierte Prüf- und Messansätze für die Übergabe von Lüftungs-/Klimasystemen.

Im Betrieb sind drei Punkte entscheidend, damit die rechnerische Auslegung auch real wirksam wird:

  • Erstens muss die Anlage prüfbar übergeben und funktional eingeregelt werden (Volumenstrommessungen, Funktionsprüfungen, Dokumentation). Für Nichtwohngebäude existieren dafür standardisierte Prüf- und Messansätze für die Übergabe von Lüftungs-/Klimasystemen.

  • Zweitens ist die Hygiene-Betriebsführung zwingend: Filterzustand, Kondensatmanagement, Reinheit von Komponenten sowie regelmäßige Kontrollen/Inspektionen sind im Regelwerk verankert und schützen vor hygienischen Mängeln, die direkt die Raumluftqualität beeinträchtigen können.

  • Drittens sollte das Facility Management die Luftmengenstrategie als regelkreisfähiges Betriebskonzept verstehen: CO₂‑Trendaufzeichnungen, Sollwert-/Alarmgrenzen, Nutzerkommunikation (z. B. bei Fensterlüftung vs. mechanischer Lüftung) und Betriebsanpassungen bei Nutzungsänderungen sind wesentliche Stellhebel. Insbesondere für Schulen wird neben der Normenlage auch ein Ziel formuliert, dass die zeitlich gewichtete mittlere CO₂‑Konzentration 1000 ppm nicht überschreiten soll (als praktikabler Betriebsmaßstab).