Den Kennwert vollständig benennen
SFP steht für spezifische Ventilatorleistung. Für einen belastbaren Vergleich genügt diese Abkürzung nicht: Erforderlich sind die einbezogene elektrische Leistung, der zugehörige Volumenstrom und die betrachtete Systemgrenze. Ein Kennwert für interne Lüftungskomponenten ist nicht automatisch ein Kennwert der fertig installierten Anlage mit ihrem Kanalnetz. Die Ökodesign-Verordnung für Lüftungsgeräte verwendet hierfür unter anderem SFPint.
Wir verlangen deshalb zu jedem Wert seine genaue Definition und die zugehörige Norm- oder Rechtsgrundlage. Reine Motor-, Ventilator-, Geräte- und Anlagenangaben werden nicht in einer Rangliste vermischt. Der Vergleich beginnt erst, wenn erkennbar ist, welche Widerstände, Antriebe und elektrischen Verluste tatsächlich enthalten sind.
SFP-Kennwerte mit klaren Systemgrenzen vergleichen
Betriebspunkt und elektrische Messgrenze festlegen
Neben dem Volumenstrom werden Luftzustand, Druckverhältnisse, Filterzustand und wirksame Gerätefunktionen angegeben. Auch die Messgrenze der elektrischen Leistung wird beschrieben: Ein aufgenommener Netzleistungswert ist nicht dasselbe wie eine mechanische Wellenleistung. Frequenzumrichter und weitere Antriebskomponenten werden entsprechend der gewählten Definition berücksichtigt, nicht nachträglich nach Belieben ein- oder ausgeschlossen.
Bei der Ausschreibung erhalten alle Anbieter denselben Datensatz. Werte für besonders günstige, im Projekt aber nicht erreichbare Betriebspunkte werden getrennt gekennzeichnet. Die Tabelle ordnet vier verschiedene Aussagen voneinander ab. Ein bestandenes Produktkriterium ersetzt dabei weder den projektspezifischen Anlagenleistungsnachweis noch einen gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen gesetzlichen Nachweis. Für Letzteren bleibt die jeweils ausdrücklich referenzierte Berechnungsgrundlage maßgeblich.
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| Ventilatorwirkungsgrad | Ventilator mit definierter Antriebseinbindung | Gesamte Anlagenenergie |
| SFPint | Definierte interne Lüftungskomponenten | Installierte Anlage einschließlich Kanalnetz |
| Projektbezogener SFP-Wert | Ausdrücklich definierte Anlage und Bezugsstrom | Wert mit anderer Mess- oder Mengengrenze |
| Jährlicher Ventilatorstrom | Alle berücksichtigten Betriebsstunden und Zustände | Elektrische Leistung am Auslegungspunkt |
Volumenströme und Einheiten konsistent rechnen
Ein frei gewähltes Beispiel betrachtet eine balancierte Anlage mit 10.000 m³/h Zuluft und 10.000 m³/h Abluft. Für dieses Beispiel definieren wir einen Systemkennwert als Summe beider elektrischen Ventilatorleistungen, geteilt durch den gemeinsamen einseitigen Bezugsvolumenstrom. Bei 3.000 W und 2.000 W beträgt dieser Volumenstrom 10.000 ÷ 3.600 = 2,778 m³/s; der Kennwert ergibt sich zu 1.800 W/(m³/s).
Wer stattdessen unbemerkt Zu- und Abluftmenge addiert, erhält 900 W/(m³/s) und damit eine andere Aussage. Die Beispieldefinition ist keine universelle Normformel und kein Nachweis von SFPint. Für die Einheitenumrechnung gilt: 1.800 W/(m³/s) entsprechen 0,50 W/(m³/h). Bei unbalancierten Systemen wird der Bezugsstrom ausdrücklich nach der anzuwendenden Definition festgelegt.
Vergleichbarkeit auch bei Teillast und Filterbeladung erhalten
Der Auslegungspunkt beschreibt nicht automatisch den gesamten Jahresbetrieb. Wir ergänzen repräsentative Teilmengen und den vereinbarten Zustand beladener Filter. Dabei wird unterschieden, ob ein Punkt lediglich rechnerisch erreichbar ist oder als zugesagte Leistung nachgewiesen werden soll. Entscheidend ist, dass weiterhin die erforderliche Raumversorgung und Luftqualität bereitstehen; eine rechnerische Stromsenkung durch Unterversorgung ist keine Effizienzverbesserung.
Ein pauschales Potenzgesetz wird nicht als vollständiger Energiebeweis für eine reale Anlage verwendet. Regelstrategie, feste Druckanteile, Wirkungsgradänderungen und unterschiedliche Betriebszustände können den Zusammenhang verändern. Stattdessen vergleichen wir passende Kennlinien beziehungsweise Messdaten. Die Ergebnisse fließen als Eingangsdaten in die Jahresbetrachtung ein, ohne den SFP-Wert selbst mit einer jährlichen Energiemenge zu verwechseln.
Aus dem Kennwert eine überprüfbare Zusage machen
Die Zusage enthält Definition, Bezugsstrom, zulässigen Wert, Betriebszustand, Messverfahren und Umgang mit Messunsicherheit. Wir legen fest, welche Herstellerunterlagen die Auswahl stützen und welcher Nachweis nach Einbau erforderlich ist. Bei alternativen Geräteangeboten bleibt der Vergleichsdatensatz unverändert. Änderungen an Filtern, Wärmeübertragern oder Kanalführung lösen eine gezielte Neubewertung der betroffenen Kennwerte aus.
Der Betrieb erhält dieselbe Definition zur späteren Leistungsbeobachtung. Dadurch lässt sich ein steigender Leistungsbedarf einer tatsächlichen Veränderung zuordnen, statt scheinbar unterschiedliche Kennzahlen zu vergleichen. Die fachliche Qualität liegt nicht im niedrigsten angebotenen Zahlenwert, sondern in der niedrigsten nachweisbaren elektrischen Leistung für die geforderte Luftversorgung innerhalb einer transparent beschriebenen Systemgrenze.